Fahrerkarte Abgelaufen, Analog-Diagrammscheibe

Hallo Forum,

ich Fahre seit 2008 mit Karte (Betonmischer), diese ist jetzt abgelaufen, leider nur 1 Modul der Weiterbildung bekommen da ich die Firma gewechselt habe, (weg. Lohn, was sonst auch...🙂😠) nächste Firma ist Insolvent und bin demnach momentan zu Hause.
Ein neues Arbeitsangebot / Spediteur sagt, es wäre kein Problem, sie hätten auch Fahrzeuge mit noch Analogen Tachographen.
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Meine Frage ist: Darf ich auch ohne Weiterbildung Gewerblich CE Pflichtige Fahrzeuge mit Analogtachograph Fahren und ab wann ist die Weiterbildung für alle Varianten Pflicht ? 😕

Vielen Dank erst mal, für Eure Antworten

Viele Grüße, rad05 😉

Beste Antwort im Thema

Fahrgäste müssen sich künftig immer auf Antirutschmatten setzen 😁 😁

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Zitat:

Original geschrieben von Sprinter319


Die neue Fahrerkarte kannst Du beantragen auch wenn Du die Module nicht fertig hast. Kostet ca. 40 Euro und solltest Du auf jeden fall tun.

Richtig, die Fahrerkarte ist unabhängig von den Weiterbildungmodulen.

Zitat:

Die Übergangsfrist geht bis 10.09.15

Ganz falsch! Die reguläre Übergangsfrsit endet am 10.09.2014. Sie gilt ohne Abweichung für alle C1E - Fahrer (alte Klasse 3- Fahrer) und für Fahrer, deren CE nach dem 10.09.2016 abläuft (weil sie noch keine 50 sind oder die 5-jährige Laufzeit dann endet. Nur für Fahrer der Klasse CE, gibt es eine Nachfrist bis zum 09.09.2016, wenn deren CE-Führerschein innerhalb der 5-jährige Gültigkeitsdauer "regulär" vor dem 10.09.2016 abläuft.

Alle anderen Aussagern sind aus dem Reich der Märchen und Fabeln 😉

Zitat:

Original geschrieben von buckdanny99


Indirekt doch, ohne Module keine Schlüsselnummer für gewerbliches Fahren im Führerschein, ohne die Schlüsselnummer keine Fahrerkarte....

Wenn du einen Kartenführerschein hast, bekommst du auch ohne die Ziffer 95 deine Fahrerkarte, aber ganz sicher

Zitat:

eigentlich auch kein Fahren mit analogem EG-Kontrollgerät...

Das ist ein Irrtum, wenn ausschließlich Fahrzeuge mit analogem Tachograf gefahren werden, ist keine Fahrerkarte nötig.

Kann Transportcampus nur zustimmen. Dank ihm habe ich ein Haufen Geld gespart, konnte ich meinen Führerschein dieses Jahr noch bis 2016 verlängern mit "95" eingetragen, ohne die Module vorzulegen, die ich schon habe. Erst 2016 muss ich die Module "verbrauchen" . So habe ich 3 Jahre gewonnen, muss 2016 "nur" den Arzt und die Kosten auf dem Amt nochmal bezahlen. Allemal günstiger als schon innerhalb der nächste 5 Jahre alke Module wieder zu machen.

....

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus



Zitat:

Die Übergangsfrist geht bis 10.09.15

Ganz falsch! Die reguläre Übergangsfrsit endet am 10.09.2014. Sie gilt ohne Abweichung für alle C1E - Fahrer (alte Klasse 3- Fahrer) und für Fahrer, deren CE nach dem 10.09.2016 abläuft (weil sie noch keine 50 sind oder die 5-jährige Laufzeit dann endet. Nur für Fahrer der Klasse CE, gibt es eine Nachfrist bis zum 09.09.2016, wenn deren CE-Führerschein innerhalb der 5-jährige Gültigkeitsdauer "regulär" vor dem 10.09.2016 abläuft.

Alle anderen Aussagern sind aus dem Reich der Märchen und Fabeln 😉
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Hi @ Transportcampus, Danke für den Bericht.

Dachte schon trotz Gültigkeit des CE, aber ohne Module wäre dieser Gewerblicher Nutzung hinfällig...

___ JEDOCH: ____

--Übergangsfrist 10.09.2014 ? --Nachfrist 09.09.2016?

Mein CE geht bis Oktober 2016, dann müßte ja ab 10.09.16 mein CE Ungültig sein? 😕

habe gerade kleine Verwirrung😰 ...

VG rad05

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