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Fahrerflucht

Themenstarteram 27. März 2017 um 12:37

Hallo ab wann ist Fahrerflucht.

 

Ich hatte einen Unfall mit einer Fahrradfahrern, die ist mir rein gefahren.

 

Ich habe mich natürlich um die gekümmert das es ihr gut ging. Ein Sanitäter war auch da also privat, er hat mitgeschaut.

 

Ihr ging es gut die wollte keinen Arzt haben, sie saß ungefähr 30 Minuten ich war dabei. Die hat mindestens 5 kippen geraucht.

 

Nach der halben Stunde meinte sie das ihre Mutter ihr geraden hat einen Krankenwagen zu rufen. Davor wollte sie unbedingt mit dem Fahrrad weiter fahren. Hatte ihr mit kabelbindern auch ihr Fahrradkorb wieder dran gemacht.

 

Ich habe ihr den Krankenwagen über die 112 angerufen, meinem Telefon. Die 112 hat auch die Polizei verständigt. Also die Polizei kam war ich im Supermarkt neben der Unfallstelle und ohne Auto natürlich mit ihrem Einverständnis Wasser zu kaufen.

 

Die Polizei will mir ans Bein pinkeln und behauptet Fahrerflucht.

Beste Antwort im Thema
am 28. März 2017 um 12:22

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 13:28:50 Uhr:

 

Was die Sterne sind ist für mich jetzt uninteressant. Ich habe den Eignungstest bestanden aber habs doch dann nicht gemacht damals. Weil ich zur Wasserschutzpolizei gehen wollte.


Mit deiner mangelhaften Zeichensetzung und Rechtschreibung kann ich mir das nur schwer vorstellen. Auch nicht bei den erhöhten Einstellungszahlen seit ein paar Jahren.

Ausländer Geleier, Denke er hatte so eine Ader gehabt zweitens weist du garnicht woher ich komme oder wer ich bin.

Und wir sind in Deutschland zum Glück sonst würde sowas wie du keinen Leben mehr haben. Hinter dem Klavier protzen und auf der Straßen sich verstecken hinter ne foz

Du hast gemerkt, dass du mit deiner abstrusen Geschichte nicht weiterkommst und versuchst jetzt zu drohen? :D
Die Drohung jetzt mal beiseite: es trifft sich gut, dass du in FFM wohnhaft bist. Ich arbeite dort seit einiger Zeit, deswegen biete ich dir an, dir das ganze auf dem Revier nochmals in kurzen, verständlichen Sätzen in entspannter Atmosphäre zu erklären. Vielleicht hole ich auch unseren Unfallsachbearbeiter dazu, der ist in diesen Dingen noch fitter. Und wenn du mir dann die Vorgangsnummer nennst, unter der das ganze aufgenommen worden sein soll, schaue ich in den Vorgang und sage dir, was da Sache ist. Ich bin ab morgen früh 06:00 Uhr wieder im Dienst. Wenn du mir eine PN schreibst, sage ich dir, auf welches Revier du für diese Information kommen kannst. Das Ganze läuft dann unter dem Stichwort "Bürgerfreundlichkeit".

Ach ja, hatte ich eben vergessen: wenn du den persönlichen Kontakt scheust, kannst du mit der Vorgangsnummer auch auf jeder Dienststelle anrufen, dir die Telefonnummer des Sachbearbeiters geben lassen und den anrufen/mit dem sprechen. Der hat den Vorgang ja im Original vorliegen.

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am 27. März 2017 um 19:29

Ja ja ja

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 27. März 2017 um 21:24:34 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 27. März 2017 um 20:50:23 Uhr:

 

Warum hast du den Beamte die Situation nicht erklärt?

Gruß,

der_Nordmann

Liegt wahrscheinlich daran, dass die Geschichte so nie passiert ist und hier - wie so oft - durch den TE scheisse erzählt wird. Niemals ist er nur zehn Minuten weg gewesen, um Wasser zu kaufen - vielmehr dürfte er versucht haben, sich der ganzen Situation durch Flucht zu entziehen. Dann ist nämlich der strafrechtliche Tatvorwurf ebenso wie die Sicherstellung des FS nachvollziehbar.

Da von uns keiner dabei war, können wir nur mutmaßen und erstmal den Ausführungen des TE glauben.

Allerdings finde ich die ganze Geschichte sehr verworren und so richtig verstanden habe ich 3s auch noch nicht.

Aber das geht mir mit der anderen Geschichte des TE's ebenso.

Grundsätzlich sollte doch jeder das Verlangen haben unklare Situation mit den betroffen Personen, Stellen oder Behörden zu lösen bzw. zu klären. Und da gehört als erstes das Gespräch dazu. Warum der TE schweigt und lieber gleich seinen Anwalt anruft erschließt sich mir nicht.

Naja, mal wie das ausgeht?

Ich wünsche dem TE trotzdem alles Gute,

der_Nordmann

am 27. März 2017 um 19:36

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 21:26:23 Uhr:

Der war nen Sternchen nur. Hat mit dich nicht reden lassen, Kommissar war eigentlich entspannt aber hat zuletzt die Entscheidung seines Kollegen vertreten um den nicht in den Rücken zu fallen. Er hat ihn auch gesagt nicht beschlagnahmen

Träum weiter Bubi. Kommt als nächstes noch die "nur weil ich Ausländer bin" - Leier? Fehlt eigentlich noch :rolleyes:

PS: ein silberner Stern bedeutet Polizeikommissar, zwei Polizeioberkommissar, drei Polizeihauptkommissar,... bei K analog.

Und mal so aus der Praxis: erstens werden Maßnahmen zwar grundsätzlich nicht mit und vor allem vor dem Beschuldigten auf der Straße diskutiert, aber: keiner nickt eine klar rechtwidrige Maßnahme einfach so ab, um seinem Streifenpartner "nicht in den Rücken zu fallen". Wir sind ja nicht in Erdoganistan hier.

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 21:26:23 Uhr:

................. Er hat ihn auch gesagt nicht beschlagnahmen

Weiß du warum der andere Polizist deinen Führerschein nicht beschlagnahmt hätte? Begründung?

Gruß,

der_Nordmann

Geile Story!

Wie aus Tausend und einer Nacht.

Zitat:

@azrazr schrieb am 27. März 2017 um 17:14:06 Uhr:

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 17:07:11 Uhr:

 

Warum?!?

Wenn Du den Führerschein zeigst, kann er Dir abgenommen werden, und Du rennst ihm hinterher. Wenn Du ihn nicht vorzeigst, kostet das einige Euro, kann Dir nicht abgenommen werden. Wenn ein Gericht beschließt, dass Du ihn abgeben musst, muss die Behörde dem Führerschein hinterherrennen.

Es ist eine saublöde Umkehr der Rechtslage, wenn ein Polizist den Führerschein einfach mal so einsteckt.

Immer wieder der gleiche Mythos... Die Polizei kann Dir die Weiterfahrt verbieten, egal, ob Du nun den FS dabei hast oder nicht. Geht natürlich nicht nach Lust und Laune der Beamten, aber wenn ein Grund vorliegt, dann eben sehr wohl. Oder denkst Du ernsthaft, ein Betrunkener darf weiterfahren, wenn er nur den FS nicht dabei hat?!? Der TE wäre jetzt in der genau gleichen Lage (sofern das alles so stimmt, wie geschildert) - nur dass er noch dafür blechen dürfte, den FS nicht dabei gehabt zu haben...

Themenstarteram 27. März 2017 um 20:15

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 27. März 2017 um 22:05:01 Uhr:

Zitat:

@azrazr schrieb am 27. März 2017 um 17:14:06 Uhr:

 

Wenn Du den Führerschein zeigst, kann er Dir abgenommen werden, und Du rennst ihm hinterher. Wenn Du ihn nicht vorzeigst, kostet das einige Euro, kann Dir nicht abgenommen werden. Wenn ein Gericht beschließt, dass Du ihn abgeben musst, muss die Behörde dem Führerschein hinterherrennen.

Es ist eine saublöde Umkehr der Rechtslage, wenn ein Polizist den Führerschein einfach mal so einsteckt.

Immer wieder der gleiche Mythos... Die Polizei kann Dir die Weiterfahrt verbieten, egal, ob Du nun den FS dabei hast oder nicht. Geht natürlich nicht nach Lust und Laune der Beamten, aber wenn ein Grund vorliegt, dann eben sehr wohl. Oder denkst Du ernsthaft, ein Betrunkener darf weiterfahren, wenn er nur den FS nicht dabei hat?!? Der TE wäre jetzt in der genau gleichen Lage (sofern das alles so stimmt, wie geschildert) - nur dass er noch dafür blechen dürfte, den FS nicht dabei gehabt zu haben...

Logisch eigentlich

Themenstarteram 27. März 2017 um 20:15

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 27. März 2017 um 21:46:41 Uhr:

Geile Story!

Wie aus Tausend und einer Nacht.

Die sind der Wahnsinn, sowas habe ich auch nie erlebt.

Themenstarteram 27. März 2017 um 20:16

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 27. März 2017 um 21:36:59 Uhr:

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 21:26:23 Uhr:

................. Er hat ihn auch gesagt nicht beschlagnahmen

Weiß du warum der andere Polizist deinen Führerschein nicht beschlagnahmt hätte? Begründung?

Gruß,

der_Nordmann

Nee aber glaube innerlich weis der das es kein Fahrerflucht ist.

 

Hat aber in dem Moment nur zu seinem Kollegen gehalten

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 22:15:56 Uhr:

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 27. März 2017 um 21:46:41 Uhr:

Geile Story!

Wie aus Tausend und einer Nacht.

Die sind der Wahnsinn, sowas habe ich auch nie erlebt.

Na, ich glaub das was anders gemeint.

Themenstarteram 27. März 2017 um 21:13

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 27. März 2017 um 22:20:17 Uhr:

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 22:15:56 Uhr:

 

 

Die sind der Wahnsinn, sowas habe ich auch nie erlebt.

Na, ich glaub das was anders gemeint.

Und zwar

Hallo, AS60,

Zitat:

@AS60 schrieb am 27. März 2017 um 15:52:45 Uhr:

@TE

Die Polizei hat bei jedem Verdacht ein Strafverfahren einzuleiten. Schuldausschließungsgründe oder Gründe die gegen den Verdacht sprechen, werden zwar dokumentiert, von der Polizei aber nicht bewertet.

das ist grundsätzlich richtig.

Wenn der TE allerdings die ganze Zeit nach dem Unfall vor Ort war, die Rettungsleitstelle angerufen und dabei sogar vielleicht seinen Namen genannt hat und dann auf Wunsch der Geschädigten eine Zeitlang vom Unfallort weggeht, um für die Geschädigte etwas zu trinken zu besorgen, muss man schon arg konstruieren, um überhaupt auf den Verdacht des unerlaubten Entfernen vom Unfallort zu kommen.

Nehmen wir jetzt mal an, der TE hätte ein äußerst dringendes Bedürfnis verspürt und wäre mit Zustimmung der Unfallbeteiligten zum nächsten Supermarkt gegangen, um dort die Toilette aufzusuchen und er wäre dann umgehend zurückgekehrt.

Soll man da tatsächlich eine Anzeige wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort schreiben, die dann umgehend eingestellt wird?

Obwohl: Nachdem ich den letzten Beitrag des TE gelesen habe, wundert mich gar nichts mehr :confused:

Hallo, Azrazr,

Zitat:

@azrazr schrieb am 27. März 2017 um 16:00:44 Uhr:

Autsch.... Wieder mal ein Grund, den Führerschein niemals vorzuzeigen....

jo, genau, und wenn Du ihn nicht vorzeigst, darfst Du eben nicht weiter fahren und bekommst möglicherweise eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. :cool:

Hallo, Yassin-Yassin,

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 19:48:36 Uhr:

Die sind in der Zwischenzeit gekommen. Haben mich dann mit Wasser Flaschen gesehen. Ich habe dann geschwiegen und den Anwalt angerufen.

in diesem Fall war das Schweigen schlicht und ergreifend dumm (sorry, wenn ich es so hart sage).

Von sich aus werden die Unfallbeteiligten wohl kaum erzählen, dass Du nicht stiften gegangen bist, sondern nur für die Geschädigte Wasser geholt hast, denn sie haben vermutlich gar nicht mitbekommen, was Dir dann passiert ist und die Beamten hatten ohne Angaben Deinerseits keinen Grund, anzunehmen, dass Du nur kurz weggewesen bist.

Du hättest das Ganze recht leicht vor Ort aufklären können.

Viele Grüße,

Nachteule

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 23:13:23 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 27. März 2017 um 22:20:17 Uhr:

 

Na, ich glaub das was anders gemeint.

Und zwar

Naja, bei einigen kommt der Gedanke, das die Geschichte wahrscheinlich ein wenig anders abgelaufen ist, sls du erzählst.

Ich habe es ja schon geschrieben und Uhu hat es auch auf den Punkt gebracht.

Du hättest alles vor Ort mit den Beamten klären können. Dass du geschwiegen hast war falsch und ich bin mir ziemlich sicher, das die Beamten dir auch geglaubt hätten.

Aber nun ist es eh zu spät.

Dein RA wird das schon für dich Regeln. Kann ja auch nicht so lange dauern und du hast deinen Führerschein wieder.

Das sollte dein RA mit einem Schreiben schon erledigt kriegen.

Guten Morgen,

der_Nordmann

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 27. März 2017 um 22:05:01 Uhr:

Der TE wäre jetzt in der genau gleichen Lage (sofern das alles so stimmt, wie geschildert) - nur dass er noch dafür blechen dürfte, den FS nicht dabei gehabt zu haben...

Nö, wäre er nicht.

Wenn eine Weiterfahrt untersagt worden wäre (begründung wäre interessant) dürfte er am nächsten Tag wieder fahren. Jetzt hat er keinen Füherschein mehr und bis das geklärt ist, können locker 3 Monate vergehen.

Gruß Metalhead

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