Fahrerflucht
Hallo,
letzes Jahr stand ich mit meinen Auto auf einem Parkplatz. Ich war alleine.
Zurück zum Fahrzeug, sah ich rechts von meinem Auto ein Wohnwagen sehr dicht an mir Parken.
Aus neugier schaute ich nach, und sah auf meinem Kotflügel eine Delle.
Ich wartete auf den Fahrer und bittete Ihn seine Fahrertüre aufzumachen. Die Türkante von Ihm war genau in Höhe auf der Delle meine Kotflüglels.
Ich wollte die Polizei rufen, aber er ist wegen Zeitmangels weggefahren, und sagte das ist Pilepalle.
Ich einen Tag später dies bei der Polizei angezeigt und ein Gutachten erstellt. Er war mit seiner Freundin und ich alleine.
Fahrerflucht, hieß es.
Heute der Brief von der Staatanwaltschaft: Der Beschuldigte hat die Auflage fristgerecht erfüllt.
Damit ist das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt und die Tat kann als Vergehen nicht weiter verfolgt werden.
Was für eine Frist ?
Jetzt sitz ich da mit meinem Schaden über 900.- ?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MvM schrieb am 8. Mai 2015 um 15:04:47 Uhr:
Bei einem Verkehrsunfall darf der Fahrer ein Bußgeld zahlen, aber dies ist hier nicht der Fall, weil es keinen Verkehrsunfall gab.
was soll das denn sonst gewesen sein?
Zitat:
@MvM schrieb am 8. Mai 2015 um 15:04:47 Uhr:
Fahrerflucht war wohl auch nicht gegeben (oder man hat es nicht anerkannt), da mit dem Fahrer am Unfallort gesprochen wurde.
Der Fahrer hat sich vom Unfallort entfernt, damit liegt hier eine Unfallflucht vor. Laut Gesetz hat er zu warten, um alle notwendigen Feststellungen zum Fahrer und zum Schaden zu ermöglichen.
Zitat:
@MvM schrieb am 8. Mai 2015 um 15:04:47 Uhr:
Somit besteht von der Polizei aus kein Interesse sich um den Fall zu kümmern.
Da die Unfallflucht ein Offizialdelikt ist, ist die Polizei dazu sogar verpflichtet
Zitat:
@MvM schrieb am 8. Mai 2015 um 15:04:47 Uhr:
Der TE hätte im letzten Jahr bereits Kontakt mit der gegnerischen Verichcerung aufnehmen müssen, um seinen Schaden zu melden. Wenn dies noch nicht geschehen ist wird es jetzt mal langsam Zeit...
Drei Jahre hat man Zeit, den Schaden geltend zu machen
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17 Antworten
Zitat:
Jetzt sitz ich da mit meinem Schaden über 900.- ?
Und du hast wirklich deinen Schaden fast ein halbes Jahr lang nicht geltend gemacht? Gibt es dafür einen Grund? Das hat doch mit Unfallflucht ja oder nein überhaupt nichts zu tun. Die Daten des Fahrers sind dir doch bekannt.
Wüsste nicht, wozu du im jetzigen Status einen Anwalt brauchst. Warte doch erst einmal ab, was der Versicherer des Wohnwagenfahrers zu deiner Forderung sagt (du kannst dich an den Halter des Zugfahrzeuges oder des Wohnwagens wenden - im Prinzip egal. Ich würde den Zugwagen wählen). Vielleicht gibt es ja gar kein Problem.
Was ich von dem Vorschlag halte, ein abgeschlossenes Verfahren "Fahrerflucht" wieder aufzurollen, schreibe ich lieber nicht. Gehe mal davon aus, das schrieb niemand, der sich im Recht auskennt.
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 9. Mai 2015 um 19:49:48 Uhr:
Beim Anwalt würde ich auch darauf hin weisen, das er nach dem eigentlichen Unfall weg war, später zum Fahrzeug zurück gekehrt ist und dann ohne Regulierung abgehauen ist, auch seine Aussage zum Schaden würde ich erwähnen. Damit kann er nicht mehr von "nicht gewusst" reden, sondern du von Vorsatz
Wozu? Dieser Drops ist längst gelutscht, wurde durch die Staatsanwaltschaft bearbeitet und entsprechend abgschlossen.
Darauf hat der TE oder sein bestellter Anwalt keinen Einfluss mehr.
Die Frage ob Versehen, Vorsatz oder nicht stellt sich nicht mehr und spielt auch keine weitere Rolle mehr für die nun folgenden Schritte.
Es geht lediglich um die Geltendmachung seiner Ansprüche und das scheint der TE ja bisher warum auch immer nicht getan zu haben.
Wenn der Beschuldigte als Verursacher festgestellt wurde bleibt doch nur noch, den Schaden durch ein Gutachten oder einen KVA bei dessen Versicherung anzumelden.
Das muss man nun halt einfach machen, von selbst wird vermutlich keiner kommen und fragen wieviel man gerne haben möchte.
Ist für mich unverständlich, wie man so (nicht) handeln kann