Fahrerflucht mit Fahrzeug der öffentlichen "Hand"
Hallo Motortalker, ich weis nicht ob das hier richtig ist, muss das aber mal loswerden.
Hier ein Vorfall der mir, ein Oldtimer-Freund, Mercedes Benz W126, grade passiert.
Bitte gerne unter den Oldtimer-Freunden verbreiten.
Würde mich auch über Reaktionen und „Hilfe“ freuen.
Ich bin seid dem Sommer stolzer Besitzer einer W126er S-Klasse, 420SE.
Nun zum Vorfall:
Am Donnerstag 8.10.2020 holte ich für meine Frau und mich, Brötchen zum Frühstück bei „Heiko´s Backstube“ in Nordhorn, Friedrich-Ebert-Str.
Dort vor der Tür stand ein Dacia. Parkte schon mal sehr platzsparend. Um die Einfahrt freizuhalten musst ich mit dem Benz ein bisschen dichter ran fahren als ich es eigentlich wollte. Aber so etwas 75 cm Platz war immer noch.
Als ich in den Laden ging parkte vor dem Dacia eine C-Klasse ein, somit war es etwas „enger“ für den zum ausparken, aber er hatte ja Parksensoren.
Gut, der Kunde war fertig mit dem Einkauf, ging zum Dacia und fuhr zurück.
Nun der Kommentar des Gesellen, der direkt am Fenster saß und frühstückte, zusammen mit dem Lehrling, Oh, das ist aber knapp!
Ich konnte das auch sehen, aber nur den Dacia, und das Dach meines Benz.
Dann fuhr der Dacia noch einmal rückwärts.
Kommentar Geselle: Oh, nun isser dran, eieiei,
Ich konnte sehen, das mein Benz sich ein wenig nach hinten bewegte, stand ja in Stellung „P“ der Automatik.
Ich also raus aus dem Laden, und dem Fahrer durch Winken bedeutet, er möge stehen bleiben. Der aber fuhr trotz das ich hinter ihm noch auf die Fahrbahn getreten bin weiter und bog links ab in den Bahnweg. Kennzeichen aber hatte ich.
Also Polizei angerufen.
Frage des Polizisten: Ist den was kaputt? Konnte ich so nicht beantworten, war ja angeschubst und nicht dagegengekallt.
Wir vereinbarten, das ich mit meinem Sohn, KFZ-Mechaniker und Werkstattleiter beim Autohaus Timmer Nordhorn, schauen wollte ob was ist, und mich dann erneut melde.
Aufgelegt, zurück in den Laden, kommt eine Frau mit einem Plastikteil rein, da ist grade einer gegen den linken Spiegel des Benz gefahren, und weitergefahren. Grrrr.
Nun denn, der Spiegel am Benz hatte kaum etwas abbekommen.
Also meinen Sohn bei Timmer aufgesucht und nachgeschaut. Stoßstange vorne etwas nach hinten und oben gedrückt.
Kleiner Schaden???
Nach Hause gefahren, Polizei erneut kontaktiert und alles beschrieben. 2 Polizisten kamen etwa ein Stunde später, notierten alles, machten etwa 10 Fotos, Details und alles. Anhand der Nummer wussten sie bereits, Auto der Stadt Nordhorn war der Verursacher, gefahren von Herrn (Name ist bekannt).
Nachdem sie alles aufgeschrieben hatte fuhren sie zu „Heiko´s Backstube“, nahmen die Aussagen der beiden Zeugen auf und dann auf zum Rathaus.
Dort zeigte der Herr ....... ihnen den Dacia, keine Schäden (welch Wunder) dokumentiert mit einem Foto aus etwa 3 Metern Entfernung!
Am Mittwoch der folgenden Wochen bekam ich den Zeugenfragebogen, für beide Vorfälle.
Alles beantwortet, auch das ein Gutachten noch erfolgen werde, Corona und Oldtimer bedingt es aber etwas dauern könne.
Gutachten wurde durchgeführt am: 4.11.2020, Abgeholt am 9.11.2020, Schaden ~ 1000 Euro.
Am 10.11.2020 erhielt ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Osnabrück, mit dem Hinweis das Verfahren gegen Herrn ........ seie eingestellt, kein Fehlverhalten feststellbar? Trotz das das Gutachten noch nicht vorlag?
Ab dem Moment habe ich mir einen Anwalt genommen.
Dieser riet mir mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufzunehmen. Habe ich gemacht, das Verfahren wurde, möglicherweise, auf Grund des Gutachtens wieder neu aufgenommen.
Mein Anwalt forderte die Stadt Nordhorn, als Halter des (nicht versicherten) Fahrzeugs auf den Schaden nach Gutachten zu bezahlen. Termin lies die Stadt verstreichen mit der Bitte die Ermittlungsakte einsehen zu wollen.
Das wurde der Stadt angeboten, mit einem Zahlungstermin. Der wiederum verstrich.
Nun lehnt die Stadt eine Zahlung ab. Das Schadenbild am Benz passe nicht zu dem nicht „vorhandenen“ Schaden am Dacia. Der wurde aber anscheinend auch nicht begutachtet. Es gibt nur das eine Polizeifoto.
Jetzt wird Klage erhoben.
Als Randnotiz: Der Herr ...... hatte bereits am 12.11.2020, also 4 Tage nach dem Vorfall ein dem Fragebogen der Polizei beigefügtes, einseitiges, Schreiben mit: Toller Benz, habe das Auto bewundert, bin extrem vorsichtig gefahren, mir als umsichtigem Fahrer der Stadt, Vollstreckungsbeamter usw., kann ja nichts passieren, ich mache doch so was nicht.
Und, ich (der Geschädigte) hätte ihm ja auch nicht mitgeteilt das mir ein Schaden entstanden wäre.
Aber weder von ihm als Fahrer, noch der Stadt als Halter des Dacia, habe ich bis zum heutigen Tag irgendetwas gehört.
Der Fall des Spiegels ist schnell erklärt. Dem Fahrer, ein älterer Herr mit demenzkranker Frau unterwegs, ist ein paar Tage später aufgefallen das sein rechter Spiegel hin ist. Ein Anruf von ihm bei der Polizei, er bekam meinen Namen und Telefonnummer, wir führten ein paar Gespräche, er halt meinen Schaden längs beglichen, alles erledigt. Schnell ohne Aufwand. Das Verfahren gegen ihn wurde dann auch seitens der Staatsanwaltschaft Osnabrück kurz vor Weihnachten eingestellt.
Vielleicht könnt ihr dieses Schreiben unter den Oldtimer Freunden verbreiten, wie die von uns bezahlten „Beamten“ mit uns und den Steuergeldern umgehen.
LG
28 Antworten
Zitat:
@Kallest1100 schrieb am 9. Januar 2021 um 12:07:01 Uhr:
Vielleicht könnt ihr dieses Schreiben unter den Oldtimer Freunden verbreiten, wie die von uns bezahlten „Beamten“ mit uns und den Steuergeldern umgehen.
LG
Um was damit zu bezwecken?
Zitat:
@Kallest1100 schrieb am 9. Januar 2021 um 12:07:01 Uhr:
Vielleicht könnt ihr dieses Schreiben unter den Oldtimer Freunden verbreiten, wie die von uns bezahlten „Beamten“ mit uns und den Steuergeldern umgehen.LG
Hallo,
ärgerliche Sache und zum Teil schwer nachvollziehbar, denn man kann sich ja vielleicht streiten ob der 1000 Euro Schaden wirklich von ihm verursacht wurde - aber er hat nachweislich (Du sprichst von 2 Zeugen) Fahrerflucht begangen. Das sind aber 2 Paar Schuhe.
Nur, warum man das nun unter Oldtimerfahrern verteilen und zum "Sturm" gegen die "Öffentliche Hand" aufrufen soll ????? 😕🙄
Zitat:
@Kallest1100 schrieb am 9. Januar 2021 um 12:07:01 Uhr:
Am Donnerstag 8.10.2020 holte ich für meine Frau und mich, Brötchen zum Frühstück bei „Heiko´s Backstube“ in Nordhorn, Friedrich-Ebert-Str.
Dort vor der Tür stand ein Dacia. Parkte schon mal sehr platzsparend. Um die Einfahrt freizuhalten musst ich mit dem Benz ein bisschen dichter ran fahren als ich es eigentlich wollte. Aber so etwas 75 cm Platz war immer noch.
Als ich in den Laden ging parkte vor dem Dacia eine C-Klasse ein, somit war es etwas „enger“ für den zum ausparken, aber er hatte ja Parksensoren.
Ganz ehrlich? Losgelöst von den mehr als ärgerlichen Konsequenzen...
I.)Einen großen (wertvollen) Old- oder Youngtimer nimmt man nicht zum Brötchenholen und / oder Kurzstrecken. Das ist Gift für den Motor und den Wagen.
II.) So ein Fahrzeug parkt man so nicht. Man kann die Uhr danach stellen, dass den einer anfährt und verschwindet.
III.) Selbst seitlich lasse ich gern jeweils einen Parkplatz Platz, wenn irgendmöglich, damit mir nicht jemand die Tür "reinrammelt". Dann geht es - selbst wenn der sich dazu bekennt - unweigerlich los: Da ist doch ein alte Auto. Man solle sich nicht so haben etc. etc. Die Versicherunge will nicht viel zahlen etc.
Wo es eng ist, parke ich lieber nicht. Ein paar hundert Meter laufen ist mehr als viel Zeit- und Ärgerersparnis gegenüber solchen Konsequenzen. (5 Minuten mehr laufen aber keinen Ärger haben und möglicher Weise EUR 1.000,- und mehr sparen; Einmal den Stundenlohn in den 5 Minuten berechnen! 😉 😁 )
In die Stadt Hannover fahre ich den Wagen zur Werkstatt gern nachts bei richtig wenig Verkehr. Sonst fährt einem irgend eine Tussie herein, die gerade ihre Kinder abholen musst / es eilige hatte, nicht aufgepasst hat, weil das Kind... Dann geht es los. Die Versicherung will einem den Wagen zu Schrott rechnen, weil es für sie am günstigsten ist etc. etc.
Interessante Begebenheit bei der Suche nach einer Versicherung für den Wagen:
https://www.motor-talk.de/.../...hr-eure-dickschiffe-t3498355.html?...https://www.motor-talk.de/.../...erung-und-gutachten-t5754218.html?...Zitat:
Interessant war in diesem Zusammenhang die Anfage unserer Versicherung, ob wir einen Zweitwagen hätten. Meine Frage: "Warum?"
Aussage: "Ja, wenn nicht und sie mit dem Wagen zu Einkaufen fahren, müssen wir eine höhere Prämie berechnen. Sie wissen schon die Beulen auf Supermarktparkplätzen, die angerempelten Einkaufswagen etc."
Der Mann von der Versicherung ist am Telefon fast ausgerastet bei der Vorstellung, daß man damit zum Einkaufen fahren könnte!
Zitat:
Die Kasko kann (ab bestimmten Beträgen) schwierig werden bei so eine Wagen. Ein Alltagsfahrzeug ist bei den meisten Versicherern ein Muß. Zitat bei eine Anfrage bei einer Versicherung: "Sie werden doch nicht mit dem Wagen zum Einkaufen fahren!!"; Die wollen natürlich nicht die Einkaufswagen-/Parkrempler dort haben. Bei mir nur Kasko mit: Fahrerbeschränkung, Fahrgebietbeschränkung ( nicht Ost- und Südosteuropa), KM-Beschränkung, Einzelgarage, ... war noch etwas?
Aufpassen bei Kasko, das man bei Reparatur die freie Werktstattwahl hat!
Viele Grüße
Jörg H. und Blau Bär
????
Danke schon mal für die Antworten.
Eine Versicherung habe ich.
Und welches Auto ich nehme zum Brötchen holen, für 15 Kilometer kann man jedes Auto ?? nehmen.
Kürzere Strecke gerne per Fahrrad.??
Trotzdem ist das Verhalten unmöglich.
Denn wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, doch gezahlt werden muss, sind die Kosten, aus Steuergeldern, nochmals höher.
Das kreide ich an.
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Also ich geh nochmal darauf ein - aus eigener Erfahrung weiss ich wie sehr einem ein solcher Vorfall ärgern kann. Ich glaube aber dass Du Dich da in ein falsches Feindbild steigerst (öffentliche Verwaltung).
Außerdem werden ein paar Sachen vermischt, die nicht zusammengehören.
1) Die Fahrerflucht: das hat erst einmal nichts mit der Begleichung Deines Schadens zu tun, sondern mit einem Straftatbestand. Deshalb wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die das Verfahren dann später eingestellt hat. Da würde mich mal interessieren mit welcher Begründung.
2) Dein Schaden: das hat wiederum nichts mit der Fahrerflucht und der Staatsanwaltschaft zu tun. Hier würde vermutlich auch jede andere Versicherung so reagieren wie die Stadt. Auch für mich ist es nicht plausibel wie ein leichtes "dagegenrollen" bei einem W126 zu einem 1000 Euro Schaden führen soll. So ein Dacia hat eine weiche "Stoßfängerhaut". Da bekommst Du so schnell keine Macke rein. Selbst wenn der Aufprall so stark gewesen wäre, dass die Stoßstangenhaut auf den dahinter liegenden Styroporblock gestossen wäre, hätte das aus meiner Sicht an der sehr stabilen Konstrulktion der W126 Stoßstange keinen Schaden hinterlassen (ausser vielleicht einem verbogenen Nummernschild). Da hätte der Dacia schon mit "Schmackes (v> 5km/h?)" gegen Dein Fahrzeug stoßen müssen.
Die Vermutung liegt also nahe, dass der Schaden an Deinem Fahrzeug ein Altschaden ist. Das die Stadt den nicht einfach bezahlt ist das Gegenteil von dem was Du schlußfolgerst. Es wäre aus Sicht des Steuerzahlers unverantwortlich wenn die Stadt einfach bezahlen würde.
Hier steht tatsächlich der Beweis aus, dass der vermeintliche 1000 Euro Schaden (den Du ja auch selbst nicht erkennen konntest) wirklich durch den leichten Schubser entstanden ist. Den musst Du nun erbringen. Das ist aber keine Ungerechtigkeit - so wie Du es empfindest - sondern ein ganz normaler Vorgang.
Gruss
Zitat:
@OJG42781 schrieb am 9. Januar 2021 um 15:56:00 Uhr:
Dann solltest Du das beim Bund der Steuerzahler posten, sorry
War frührer in Bonn so ein Thema (heute in Berlin?). Unfälle oder andatschen von Fahrzeugen durch Diplomaten (Diplomatische Immunität) und Angehöriger ausländischer Botschaften / ausländische Staatsangehörige. Das gab immer riesen Tra-ra! An die kam man nicht heran...oder erst nach...
Dass der (mögliche) Schädiger - Angestellter öffentlicher Dienst oder Beamter mit Fahrzeug der öffentlichen Verwaltung - nicht den Schaden anerkennen will... Das würde bei jeder Privatperson und versichertem Fahrzeug nicht anders verlaufen.
Im Gegenteil! Die öffentliche Verwaltung handelt hier im Sinne der Steuerzahler:
Ein Schaden wird nicht anerkannt (auch wenn er offensichtlich und / oder belegbar ist). Die Begleichung wird (erstmal) abgelehnt.
Der Schaden wird geringgerechnet.
Der Anspruchsteller kann ja klagen / vor Gericht gehen.
Man kann sich weiter stur stellen!
Der Anspruchsteller kann in der nächsten Instanz....
Irgendwann geben eine ganze Reihe von Anspruchstellern auf.
Das rechnet sich für die öffentliche Hand. Darauf reiten auch Versicherungen!!!!
(Juristen haben die auch kostengünstig.)
ÜBRIGENS!!! DAS IST KEINE BESONDERHEIT DER ÖFFENTLICHEN HAND!!! PRIVATE SCHADENSVERSICHERER MACHEN DAS GENAU SO UND VERDIENEN DAMIT MILLIONEN UND MILLIARDEN!
Aufwachen und nichts - aber auch gar nichts mehr - glauben ! Erst recht nicht, dass X fair ist oder Y fair ist.
Das ist Kleinkinderwunschdenken aus dem Bilderbuch.
Zitat:
@Kallest1100 schrieb am 9. Januar 2021 um 15:42:12 Uhr:
Und welches Auto ich nehme zum Brötchen holen, für 15 Kilometer kann man jedes Auto ?? nehmen.
Nein, ist nicht richtig (siehe oben von mir Motor etc.). Für so etwas nimmt man eine Hussel-Fussel-Alltagskiste, bei der Dellen fast egal sind. Wem nicht klar ist, was auf Einkaufparkplätzen täglich passiert, der muss mit allem rechnen
Und einen solchen Wagen
parkt man nicht so.Oder man muss damit rechnen!!!Was natürlich nicht heißt, dass das richtig ist von der Gegenseite.
[Baumarkt nur wenn es möglichst leer ist, Riesenparkplatz und schön weit ab von anderen Fahrzeugen - allein hinstellen -, natürlich auch weit ab von Einkaufswagensammelstellen etc.
Bei Daimler Wagen nach Reparatur im Parkhaus von Daimler; nachmittags nachdem der Wagen fertig ist Wagen abgenommen; holen nachts siehe oben; Halt der steht im Parkhaus und rechts und links daneben andere Autos, die auch abgeholt werden; Fotos mit Handy von den Fahrzeugen (rechts und links) mit Kennzeichen machen und die "neuralgischen" Bereiche im Bereich der Türen fotografieren; ABER... Was ist wenn.... Mir war es zu doof. Wagen noch aus dem Parkhaus gefahren und auf den zur Hälfte leeren Hof gestellt. Hier war am späten Nachmittag reichlich Luft um die Autos.]
Viele Grüße
Jörg H. und Blau Bär
Zitat:
@Blau Baer schrieb am 9. Januar 2021 um 18:24:34 Uhr:
.Wem nicht klar ist, was auf Einkaufparkplätzen täglich passiert, der muss mit allem rechnen
Und einen solchen Wagen parkt man nicht so.
Oder man muss damit rechnen!!! Was natürlich nicht heißt, dass das richtig ist von der Gegenseite.[Baumarkt nur wenn es möglichst leer ist, Riesenparkplatz und schön weit ab von anderen Fahrzeugen - allein hinstellen -, natürlich auch weit ab von Einkaufswagensammelstellen etc.]
Ich bin zwar mit meinem Alltagswagen V220 nicht ganz so vorsichtig, aber prinzipiell handhabe ich das ähnlich.
Speziell auf großen Parkplätzen oder in Parkhäusern/Tiefgaragen stelle ich mich möglichst etwas abseits und wenn wirklich viel Platz ist, auch gleich mittig auf 2 Parkplätze.
Das hat mir vor kurzem (Oktober 2020) in der wirklich fast leeren Tiefgarage bei Conrad in Essen einen Zettel hinterm Scheibenwischer mit dem Lob eingebracht "Kannst Du nicht parken Kanacke?"
Man muss also beim großzügigen Parken auch schon wieder vorsichtig sein...
Der Schreiber des Zettels hätte mir ja auch den Wagen zerkratzen können...
lg Rüdiger 🙂
Zitat:
@RuedigerV8 schrieb am 9. Januar 2021 um 18:49:19 Uhr:
Speziell auf großen Parkplätzen oder in Parkhäusern/Tiefgaragen stelle ich mich möglichst etwas abseits und wenn wirklich viel Platz ist, auch gleich mittig auf 2 Parkplätze.
Ich zahle genug Kfz-Steuer und sonstige Steuern. Ich "darf" das. (gab anfang der 90er so eine komische Diskussion, dass der W 140 so viel Verkehrsraum oder Parkraum brauchen würde; Nun, er darf das. Dafür zahlt / zahlte man ja auch mehr Kfz-Steuer. 😁 ) Neulich am Steinhuder Meer - gegen Abend schon leerer - auch genug Parkraum in Anspruch genommen. Im Ernstfall zahle ich lieber ein Knöllchen für Falschparken als so eine Riesenaktion wie oben. Oder ich stelle mich dort auf einen Busparkplatz [für Reisebusse] (dzt. keine Busse kein Busverkehr).
Auch am Steinhuder Meer vor ca. einem Jahr und abends - schon deutlich leerer und es war für andere noch massig genug Platz: Ich habe ca. 4 Parkplätze in Anspruch genommen (wegen der Seite und nach vorne und hinten). Der W 140 L bzw. V 140 stand etwas erhöht und glänzend allein in dieser "exponierten Lage". Ein Frau ging vorbei und guckte, dass ihr fast die Augen herausgefallen wären. 😁
Viele Grüße
Jörg H. und Blau Bär
Ihr habt aber die sogenannten „Rudelparker“ vergessen. Das sind die (meist meine einschlägigen persönlichen Lieblingsfahrzeugmarken), die auf einem leeren Parkplatz -und wenn dieser 300 Parkplätze hergibt- die unmittelbare Fahrzeugnähe zum eigenen Fahrzeug suchen und entsprechend parken.
Den letzten Beitrag von Jörg H. möchte ich nicht unkommentiert lassen.
Warum? Weil Parkplätze und Tiefgaragen in aller Regel privates oder kommunales Eigentum sind. Der jeweilige Eigentümer bestimmt dabei die Regeln, nicht der Nutzer! Und damit definiert der Eigentümer folgerichtig zu Recht, wie sein Objekt zu nutzen ist. In diesem Fall durch Einhalten der vorgegebenen Parkflächen – und meist auch deren korrekter Bezahlung.
Für mich bedeutet dies selbstverständlich, dementsprechend zu parken. Ein Auto – ein Platz. Und weil ich meine klassischen Fahrzeuge vor Remplern schützen möchte, gehe ich in der Regel eben etwas weitere Wege als eigentlich notwendig. Sprich: Ich parke auf Baumarkt- und Supermarktparkplätzen weit weg vom Trubel am Eingangsbereich.
Was Jörg H. hier explizit für sich beim Parken in Anspruch nimmt, das sollte für uns als Fahrer von großen wie auch kleineren Liebhaberfahrzeugen schlicht inakzeptabel sein. "...auch genug Parkraum in Anspruch genommen". "...stelle mich dort auf einen Busparkplatz...". "Ich habe ca. 4 Parkplätze in Anspruch genommen". Dies ist alles legitim, nur weil man ein Dickschiff fährt? Und weil man der Meinung ist, eh genug Steuern zu zahlen?
Berechtigte Frage: Was hat ein Parkplatzbesitzer und -betreiber davon, dass jemand "genug KFZ-Steuern und sonstige Steuern" bezahlt???
Die Außenwirkung solchen Verhaltens ist vorhersehbar und sie ist auch nachvollziehbar. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass man mit diesem Verhalten zustimmende, in die Höhe gestreckte Daumen der übrigen Verkehrsteilnehmer / Parkplatzsuchenden erhält. Verständnisloses Kopfschütteln dürfte da eher die Regel sein. Im besten Fall...
Kurzum: Ich sehe darin einen Bärendienst für alle, die sich mit Ihren Stern-Schätzchen regelkonform verhalten.
Reinhold
Kein großer Parkplatz. Den meide ich grundsätzlich.
Mit allen meinen Autos.
Der Ort des Geschehens war ein problemlos zugänglicher Straßenrand.
Und einen “Aufprall“ hat es nicht gegeben, sondern es wurde massiv Druck ausgeübt der die Stoßstange nach hinten gedrückt hat.
Da ich das Auto erst ein paar Wochen zuvor gekauft habe, er zuvor begutachtet wurde, und der Schaden nicht da war, kann es nur dadurch entstanden sein.
Danke für die vielen, sehr unterschiedlich, Antworten.
PS: noch einmal, welches Auto ich wann zu welchem Zweck nutze, und warum nicht ein anderes, ist in der Form nicht relevant.
Wenn das mit meinem Golf 3 passiert wäre, auch der hat ein entsprechendes Wertgutachten, wäre ich genau so sauer.
Schönen Abend allen
Ich parke mit meinem Fahrzeug welches aktuell eher einen Wert bei ü70k€ hat (Neuwert 180k €) niemals auf zwei Parkplätzen...ich finde das peinlich!
Bei einem 140 der auf zwei Parkplätzen parkt würde ich als Liebhaber verstehen was der unfähige Absteller will ... aber der Depp nebenan ... der kratzt halt sein Zeichen rein
U. a. aufgrund der Verfahrensweise von Versicherungen mit Geschädigten (gibt dazu Portale, Foren u. ä. im Internet) ist mir nichts mehr peinlich! GAR NICHTS MEHR!!!
Ich habe schon diverse Prozesse in den letzten Jahrzehnten z. T. über mehrere Instanzen durch. Ich könnte jetzt hier seitenlang darüber schreiben, so dass MT das Forum anbauen müsste. 😰 Und das sind Schäden nicht nur am Kfz aber durch Kfz (u. a.) usw., usw., usw.
Selbst die Fairness, zu einem verursachten Schaden am stehenden Kfz (hier ist in aller Regel keine Betriebsgefahr des stehenden Kfz mehr gegeben) zu stehen ist oft sehr, sehr gering.
Zitat RuedigerV8 siehe hier:
https://www.motor-talk.de/.../danke-magdeburg-t3012198.html?...Zitat:
Das eigentliche Problem ist der fehlende Respekt vor dem Eigentum anderer.
(Gruß vom Gedächtniskünstler, der nie vergißt)
Das dann evtl. mit dem Zerkratzen ist natürlich ein berechtigtes Argument. Daher mache ich das auch nur, wenn wirklich ausreichend Platz besteht.
Viele Grüße
Jörg H. und Blau Bär