Fahrerflucht, Kz. bekannt, lt. Polizei Auto nicht auffindbar.

Hallo,

wie verhält es sich, wenn bei einer Fahrerflucht das Fahrzeugmodell und Kennzeichen des Flüchtigen identifiziert sind, die Polizei das Fahrzeug hinterher nicht ausfindig machen kann? Kann man da auch Halterhaftung ansetzen oder kann die Versicherung des Gegners das ablehnen, weil ja jeder sonst ijemand willkürlich beschuldigen könnte?!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von C350AMG


Die Schuldfrage ist klar, schon weil er abgehauen ist. Er hat unfall verursacht wegen Spurwechsel. Und ist abgehauen. Wie gesagt haltet und Kz. Sind bekannt.

Das behauptest du. Jetzt komm ich und sage, du hast heute in meinem Ort eine Fahrerflucht begangen und einen Schaden an meinem Kfz verursacht. Und dann bist du einfach abgehauen als ich rechts ran gefahren bin. Ich werde meinen Schaden morgen früh bei deiner Versicherung geltend machen. Schuld bist ganz klar du, weil du bei Rot aus einer Seitenstrasse kamst.

Meinst du deine Versicherung wird mir den Schaden zahlen wenn ich sie morgen früh anrufe?

Die Schuldfrage ist doch klar, schon weil du abgehauen bist. Du hast den Unfall verursacht wegen Rotlichtverstoß. Und bist abgehauen.

40 weitere Antworten
40 Antworten

Wie üblich lassen sich wieder einmal viele dazu hinreissen eine Einschätzung vorzunehmen, ohne alle Details des Sachverhaltes zu kennen. Ich denke, dass es hier nötig wäre noch einiges zu wissen.

Halter des Fahrzeugs ist eine Firma - okay. Das erklärt vielleicht warum man nicht sofort eine bestimmte Person an den Eiern packen kann, aber auch eine Firma sollte wissen, was mit ihrem Fuhrpark ist. Handelt es sich um eine kleine Klitsche wo die Zahl der möglichen Fahrer übersichtlich ist? Dann wird das Auto offenbar vorsätzlich versteckt um eine Untersuchung zu vermeiden.

Oder ist es ein Großbetrieb mit vielen Autos und zahllosen möglichen Fahrern? Dann kann es vielleicht sein, dass die so schlecht organisiert sind dass sie nicht sofort wissen wer wann mit welchem Auto gefahren ist, aber dennoch sollten sie wissen wo sich ein Auto aus ihrem Fuhrpark befindet. Ehrlich gesagt habe ich auch noch keine größere Firma gesehen, in denen die Fahrzeugnutzung durch wechselnde Fahrer nicht mit Fahrtenbuch oder ähnlichem protokolliert wird.

Ich erinnere daran dass hier schon Leute Autos angemeldet verkauft und Ärger bekommen haben, weil der Käufer es nicht umgemeldet und damit Unsinn angestellt hat. Aber eine Firma soll sagen können "keine Ahnung wer mit unseren Autos rumfährt, wo sie sich befinden und ob sie vielleicht geklaut worden sind. Is mir auch egal!" und damit durchkommen?

Und man sollte auch daran denken dass der Polizei/Staatsanwaltschaft der zivilrechtliche Aspekt der Angelegenheit (Schadenersatz) ziemlich egal ist und sie sich nur für den Tatbestand der Fahrerflucht interessiert. Da kann es durchaus sein, dass ein unmotivierter oder überlasteter Mitarbeiter die Sache für unwichtig erklärt und keine Lust hat, dem Verantwortlichen soviel Dampf zu machen wie möglich wäre.

Ich bin kein Freund von übereilten Anwaltskonsultationen, aber ich denke hier ist es angebracht fachlichen Rat zu suchen um einschätzen zu können, ob sich alle auch rechtmäßig hinter ihrer gezeigten Untätigkeit/Ahnungslosigkeit verstecken können. Zumindest wenn der Schaden hoch genug ist um die Kosten für einen möglichen Misserfolg zu riskieren.

@bloedbaer: Klasse! 🙂

Du hast mit deinem Beitrag Dinge auf dem Punkt gebracht! Genau das vermute ich auch, dass er sich versteckt und darauf zielte meine Frage: Wann kann die Versicherung in Anspruch genommen werden, dass man sagt, so jetzt aber bitte mal in die Pötte kommen. Anwalt ist ja eingeschaltet, hat Ansprüche gestellt und meint die Versicherung wartet Schadensanzeige des Gegners ab und da schon seit fast halben Jahr. Ich will jetzt auch nicht mit Klage drohen aber ich denke darüber nach, weil die sich zu viel Zeit lassen. Wie stünden die Chancen, wenn das Auto nicht auffindbar ist und Halter sich nicht äußert?

So ist das auch, der Anwalt meint, dass die Cops kein Bock haben lange zu suchen. Wäre das jetzt Unfallflucht mit Persoschaden wären die engagierter.

Jetzt hast Du doch zumindest gehört / gelesen was Du hören / lesen wolltest.

Riskiere die Klage und lass es laufen. Schneller geht es damit nicht.

Der Versicherer hat sich mit Deinen Ansprüchen befasst, kann aber bislang keine Stellungnahme dazu abgeben. Es ist nicht Sache des Versicherers für einen Geschädigten Nachforschungen anzustellen, ob deren Kunde überhaupt an einem Verkehrsunfall beteiligt war oder nicht.
Nachweispflichtig bist erstmal Du als Geschädigter.

Vor Gericht können die Zeugen gehört werden. Je nachdem wie glaubwürdig diese sind kann der Prozeß zu Deinen Gunsten ausgehen. Genauso kann es ins Gegenteil umschlagen.

Mir ist selbst jemand ins Auto gefahren und abgehauen. Das Strafverfahren wurde zwar eingestellt, aber die zivilrechtlichen Ansprüche konnten durchgesetzt werden. Hier auf meinen Fall näher einzugehen würde jedoch Seiten füllen, was ich mir erspare.

Ähnliche Themen

Würde mal davon ausgehen das sich die Firma gemütlich zurücklehnt da das Fahrzeug entweder schon lange repariert ist und/oder längst verkauft. Sprich die Sache ausreichend lange verzögert hat um eine Klage ins Leere laufen zu lassen. Ohne beschädigtes Fahrzeug keinen Beweis und kein Beweis bedeutet keine Zahlung der Versicherung. Würde mich nicht wundern wenn die Kiste kurz nach dem Unfall an einen Exporteur verscherbelt wurde und deswegen nicht mehr auftaucht. Wenn man dann ein identisches Modell mit dem gleichen Kennzeichen zulässt fällt der Tausch ohne Papiere nicht mal auf. Und ohne Beweis das eine Fahrerflucht begangen wurde muß die Firma nicht mal befürchten das Ihnen als Gedächtnisstütze ein Fahrtenbuch für den Fuhrpark aufs Auge gedrückt wird. Ein Tip für deinen Anwalt, er soll mal nachprüfen oder prüfen lassen ob das fragliche Fahrzeug überhaupt noch auf diese Firma angemeldet ist oder ob Es kurz nach dem Unfall abgemeldet wurde und wie schon erwähnt vielleicht ein anderes Auto mit demselben Kennzeichen zugelassen. Bei uns im Kreis ist Das eine Sache von Minuten, das Alte ab und das Neue mit der alten Nummer zulassen.

Was ich nicht verstehe ist, dass wohl die Polizei bei der Firma war, und dort einfach gesagt wurde die finden das Auto nicht!!! Dann hätte es ja gleich in die polizeiliche Fahnung gehen müssen um den Sachverhalt zu klären bzw. müssen die doch mitteilen können wo die Karre ist.

Wenn du da in der Nähe wohnst kannst ja mal das Firmengelände abgrasen vll. steht der ja gelegentlich da rum. Die gegnerische Versicherung kann dir aber auch mitteilen ob der Wagen überhaupt noch angemeldet ist.

Sicher ist aber es ist viel zu viel Zeit schon vergangen, spätestens nach 2 Wochen wäre ich bei der Firma mit einem Zeugen aufgeschlagen um den Chef oder den Fuhrparkleiter in die Pflicht zu nehmen.

Was ist denn an deinem bzw. dem anderen Auto für ein Schaden entstanden? Wenn die Reperatur über die Firma da gelaufen ist müsste sich was in der Buchhaltung finden lassen, ebenso ein Verkauf von dem Fahrzeug.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro am 21. August 2013 um 17:58:15 Uhr



Zitat:

Original geschrieben von C350AMG


Kann man da auch Halterhaftung ansetzen...
Halterhaftung gibts zumindest in Deutschland (noch) nicht!

Aber der Halter muss sich ja trotzdem dazu äussern, auch wenns eine Firma ist und das spätestens in der Schadenanzeige, wenn Du den Schaden dem gegnerischen Versicherer gemeldet hast!

Wenn er das nicht tut, wird der Versicherer nach bestimmten Fristen Aktenlage regulieren und die scheint nach Deiner Aussage so zu sein, dass Du den Schaden ersetzt bekommst.

Als nächstes wird der Versicherer bei seinem Versicherungsnehmer (meist = Halter) wegen Obliegenheitsverletzung Regress nehmen!

Also ich wiederhole mich nur ungern, aber die Polizei/Staatsanwaltschaft ist derzeit nicht der richtige Ansprechpartner!

Der Versicherer schreibt seinen Versicherungsnehmer an, dass er sich zum gemeldeten Schaden äussern soll, auch wenn er der Meinung ist, nicht an dem Schadenfall beteiligt zu sein. Meist passiert das in Form eines Formulars, das sich Schadenanzeige nennt.

Tut das der Versicherungsnehmer nicht, wird der Versicherer irgendwann die Schadenschilderung des Anspruchstellers (in unserem Fall der TE) als gegeben hinnehmen und nach Aktenlage in die Regulierung eintreten. Ob es aufgrund dessen zu einer Zahlung an den TE kommt, kann hier im Forum niemand sagen. Sollte das aber passieren, hat es auf jeden Fall unangenehme und teure Folgen für den Versicherungsnehmer!

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Würde mich nicht wundern wenn die Kiste kurz nach dem Unfall an einen Exporteur verscherbelt wurde und deswegen nicht mehr auftaucht.

Ja ne ist klar! Wegen ner kleinen Hochstufung bei der VS verscherbelt ne Firma einfach so ein Auto?!

Zitat:

Wenn man dann ein identisches Modell mit dem gleichen Kennzeichen zulässt fällt der Tausch ohne Papiere nicht mal auf.

Natürlich schaut bei ner Begutachtung keiner in die Papiere?! Es wird auch nicht auf das Zulassungsdatum geschaut?!

Und natürlich kennst d nur Firmen die sofort (oder innerhalb von wenigen Tagen) ein identisches Fahrzeug beim Händler abholen können!?

Nehmen wir mal an es war ein Neuwagen = ich geh zum Händler und der ha prompt das Zwillingsauto auf dem Hof stehen?
Nehmen wir an es war ein fünf Jahre altes Auto = siehe oben.

Merkst du was? Der Zufall wäre doch sehr hoch.

Offensichtlich haben Sie das Unfallfahrzeug ja bisher nicht gefunden und wenn es repariert wurde oder verkauft sieht die Beweislage für die Fahrerflucht besch...en aus, oder nicht?

Die Gründe weswegen ein Unfallauto verschwinden muß kann in der Hochstufung liegen, vielleicht ist der Laden schon kurz vor dem Rausschmiss? Oder wenn die Unfallflucht nachgewiesen wird kommt auch der Fahrer ans Licht und Der möchte seinen Schein nicht verlieren?

Auf jeden Fall aber dürfte der Nachweis das das gesuchte Fahrzeug exakt diesen Unfall verursacht hat schwer zu führen sein wenn man es a) nicht findet oder b) der Unfallschaden nicht mehr zu sehen ist. Und ohne Unfallwagen keinen Unfallflüchtigen und somit keinen weiteren Ärger.

Was das austauschen der Autos angeht, eine örtliche Firma hat das Auto des Seniorchefs innerhalb von nicht mal zwei Jahren durch Andere ersetzt die nicht nur gleich Alt waren sondern quasi Zwillinge was Farbe, Ausstattung und Laufleistung anging und jedesmal ging die Sache in weniger als zwei Wochen über die Bühne. Tja, Verkäufer können sich Mühe geben wenn sie einen guten Kunden nicht verlieren wollen.
Und um die Daten zu vergleichen müßte die Polizei erst mal das Fahrzeug mit dem fraglichen Kennzeichen finden...

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Was das austauschen der Autos angeht, eine örtliche Firma hat das Auto des Seniorchefs innerhalb von nicht mal zwei Jahren durch Andere ersetzt die nicht nur gleich Alt waren sondern quasi Zwillinge was Farbe, Ausstattung und Laufleistung anging und jedesmal ging die Sache in weniger als zwei Wochen über die Bühne. Tja, Verkäufer können sich Mühe geben wenn sie einen guten Kunden nicht verlieren wollen.
Und um die Daten zu vergleichen müßte die Polizei erst mal das Fahrzeug mit dem fraglichen Kennzeichen finden...

das ist doch ne typisch elasing geschichte und wenn die leasing firma rechtzeitig über die verlängerung und wünsche des bestellers bescheid weiß, haben die auch die möglichkeit große stückzahlen zu organiesieren. der tausch mag zwar innerhalb kurzer zeit von statten gehen aber das planen findet schon eher statt. passiert mit dem leasingwagen etwas dauert es in der regel auch länger identisches wieder herzubekommen.

mal davon abgeshen ist aber ein verkauf und tausch nicht ohne weiteres möglich das es auffällt. denn beim abmelden auf der zulassungstelle gehen auch daten an den versicherer. und bei einer neuanmeldung braucht man auch die Versicherungsbestätigungsnummer. Die Prozedur des an- und abmeldens ist zwar schnell verzogen aber es hinterlässt spuren die abgerufen werden können.

hat der te schonmal an kennzeichen missbrauch gedacht. da wird zwar versicherung und halter ermittelt aber der kennt ja das fahrzeug nicht weil es nicht seine ist ... ?

Waren aber keine Leasingautos und es waren auch nicht die neuesten Modelle.😁 Einen Neuwagen drückten Sie dem Alten schon lange nicht mehr in die Finger.
In erster Linie ging es schlicht darum das Niemand ausserhalb der Familie mitbekommt das der Alte einen Unfall hatte. Nach dem Zweiten konnten Sie ihn aber davon überzeigen das Fahren sein zu lassen.

Klar hinterlassen die Ummeldungen Spuren, aber dazu muß man diesem Pfad erst mal folgen um Das feststellen zu können. Zumindest für Aussenstehende fällt aber nichts auf wenn ein solcher Fahrzeugtausch durchgeführt wird.

Deine Antwort
Ähnliche Themen