Fahrerflucht, Kz. bekannt, lt. Polizei Auto nicht auffindbar.
Hallo,
wie verhält es sich, wenn bei einer Fahrerflucht das Fahrzeugmodell und Kennzeichen des Flüchtigen identifiziert sind, die Polizei das Fahrzeug hinterher nicht ausfindig machen kann? Kann man da auch Halterhaftung ansetzen oder kann die Versicherung des Gegners das ablehnen, weil ja jeder sonst ijemand willkürlich beschuldigen könnte?!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von C350AMG
Die Schuldfrage ist klar, schon weil er abgehauen ist. Er hat unfall verursacht wegen Spurwechsel. Und ist abgehauen. Wie gesagt haltet und Kz. Sind bekannt.
Das behauptest du. Jetzt komm ich und sage, du hast heute in meinem Ort eine Fahrerflucht begangen und einen Schaden an meinem Kfz verursacht. Und dann bist du einfach abgehauen als ich rechts ran gefahren bin. Ich werde meinen Schaden morgen früh bei deiner Versicherung geltend machen. Schuld bist ganz klar du, weil du bei Rot aus einer Seitenstrasse kamst.
Meinst du deine Versicherung wird mir den Schaden zahlen wenn ich sie morgen früh anrufe?
Die Schuldfrage ist doch klar, schon weil du abgehauen bist. Du hast den Unfall verursacht wegen Rotlichtverstoß. Und bist abgehauen.
40 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von C350AMG
aber warum sollte eine Versicherung einer Meinung sein mit einem Anspruchsteller. Schade, das Thema driftet iwie voll ab.
Das weiß von uns niemand. Auch nicht, ob das der Fall sein wird.
Mir fällt nichts mehr ein, was zu deinen Fragen nicht schon mehrfach beantwortet wäre.
Außerdem können die Verhältnisse in den USA, wo das Ganze offensichtlich passierte, ganz anders sein.
Die Polizei befragt gff. die von Dir benannten Zeugen. Aktuell ist aber doch nicht mal ein Beteiligtennachweis seitens des von Dir benannten Fahrzeugs erbracht.
Das ist ja erst mal die Mindestanforderung, an der es bislang scheitert.
Wenn das Strafverfahren wegen Unfallflucht eingestellt wird, steht Deine Chancen nicht gut auf Schadenersatz.
Ein Rechtsanwalt würde den Vorgang sicherlich nicht beschleunigen, da die gegnerische Versicherung auf Einsicht in die Polizeiakte angewiesen ist und davor keine Stellungnahme zum Grunde abgeben kann.
Das ist ja mal eine Aussage.
Dennoch: ich habe das Kz. Und warum meldet sich der Gegner nicht, um es wenigstens Abzustreiten?! Ich habe zeugen und anhand des Schadens kann man den Auto Typ zuordnen.
Zitat:
Original geschrieben von C350AMG
Die Schuldfrage ist klar, schon weil er abgehauen ist. Er hat unfall verursacht wegen Spurwechsel. Und ist abgehauen. Wie gesagt haltet und Kz. Sind bekannt.
Das behauptest du. Jetzt komm ich und sage, du hast heute in meinem Ort eine Fahrerflucht begangen und einen Schaden an meinem Kfz verursacht. Und dann bist du einfach abgehauen als ich rechts ran gefahren bin. Ich werde meinen Schaden morgen früh bei deiner Versicherung geltend machen. Schuld bist ganz klar du, weil du bei Rot aus einer Seitenstrasse kamst.
Meinst du deine Versicherung wird mir den Schaden zahlen wenn ich sie morgen früh anrufe?
Die Schuldfrage ist doch klar, schon weil du abgehauen bist. Du hast den Unfall verursacht wegen Rotlichtverstoß. Und bist abgehauen.
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Ihr zerstückelt das ganze Thema. Ihr müsst das mal in Kontext sehen!
Ich würde mich dann melden uf es abstreiten und mein Fahrzeug zum Vergleich hergeben und dabei stellt man fest, dass ic es nicht sein kann, weil Art und Umfang des Schadens nicht passen oder mein Augo bspw. Unfallfrei wäre. Ich würde zeugen von dir verlangen und die polizeiliche Aufnahme...so und nu ;-)?!
Wir können es objektiv nicht beurteilen was die Staatsanwaltschaft macht und weshalb Dein vermeintlicher Unfallgegner handelt wie Du es schilderst.
Sicherlich fließen gewisse Handlungen in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ein. Weißt Du den ob die benannten Zeugen von der Polizei befragt wurden?
Aber so wie der Elch es schreibt. Es kann nicht angehen, einfach einen Schaden zu melden und ungeprüft Forderungen beglichen zu bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von C350AMG
Ich würde zeugen von dir verlangen und die polizeiliche Aufnahme...so und nu ;-)?!
Du würdest das vielleicht tun.
Der Andere tut das eben nicht, weil er seiner Meinung nach garnicht beteiligt war und sich auf die Unschuldsvermutung beruft. Warum sollte er sich den Stress antun, irgendwas abzustreiten, was ihm noch garnicht vorgeworfen wurde.
Wie du siehst geht die Taktik doch ganz gut auf. Du eierst seit Monaten rum und er hat seine Ruhe.
Ich wollte auch eigentlich nur wissen, wann die Versicherubg gesetzlich verpflichtet ist auf den Sachverhalt zu reagieren, und wie es sich verhält, wenn polizeiliche Ermittlungen in Sand verlaufen in Form von nicht auffindbarem Wagen und Halter. Und ob sie Versicherung reguliert, wenn keine Schadensmeldubg des VN vorliegt.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Du würdest das vielleicht tun.Zitat:
Original geschrieben von C350AMG
Ich würde zeugen von dir verlangen und die polizeiliche Aufnahme...so und nu ;-)?!Der Andere tut das eben nicht, weil er seiner Meinung nach garnicht beteiligt war und sich auf die Unschuldsvermutung beruft. Warum sollte er sich den Stress antun, irgendwas abzustreiten, was ihm noch garnicht vorgeworfen wurde.
Wie du siehst geht die Taktik doch ganz gut auf. Du eierst seit Monaten rum und er hat seine Ruhe.
Meinst du wirklich er hat seine Ruhe, wenn die Cops ihn suchen? Spätestens wenn ich ihn verklage ist es vorbei mit der Ruhe! Außerdem Eier ich nicht rum, sondern versuche hier sachlich zu debattieren, was mit einigen einfach nicht möglich ist. Das ist typisch deutsch, das Opfer bekommt nochmal eine in die Fresse! Ich hatte eigentlich auf professionelle Ratschläge gehoff und nicht so Alltagsweisheiten mit Grundsatzdiskussion!
Woher weißt Du dass der Gegner sich nicht gemeldet hat? Möglicherweise bestreitet er bei seiner Versicherung überhaupt am Unfall beteiligt gewesen zu sein. Alles nur Vermutungen die hier zu keinem Ergebnis führen.
Massgeblich sind erst mal die Ermittlungen der Polizei, wozu auch die Befragung der von Dir benannten Zeugen gehört Wenn nachträglich eine Beteiligung des gegnerischen Fahrzeugs nicht nachgewiesen werden kann, wird das Verfahren wegen Unfallflucht eingestellt und was mit Deinen gestellten Ansprüchen passieren wird brauch ich nicht zu erwähnen.
Was denkst Du passiert bei einer Zivilklage? Der Richter kann es sich einfach machen, eine Verteidigung der Beklagten vorausgesetzt, und weißt die Klage ab. Dann hast Du nichts anderes als Zeit und Geld verschwendet.
Ich wiederhole, dass alle deine Fragen mehrfach von verschiedener Seite sachlich beantwortet wurden.
Mit amerikanischen Recht kennt sich hier niemand aus. Musst du mit den Cops selbst klären.
Dass viele Antworten dir nicht passen, liegt nicht an den Antwortenden.
Manche Antworten, welche du offensichtlich erwartest, sind seriös und verwertbar schlichtweg nicht möglich.
Bei dem dummen Spruch "typisch deutsch" beende ich jede Diskussion, weil inhaltslos.
Zitat:
Original geschrieben von situ
Ich wiederhole, dass alle deine Fragen mehrfach von verschiedener Seite sachlich beantwortet wurden.
Mit amerikanischen Recht kennt sich hier niemand aus. Musst du mit den Cops selbst klären.
Dass viele Antworten dir nicht passen, liegt nicht an den Antwortenden.Manche Antworten, welche du offensichtlich erwartest, sind seriös und verwertbar schlichtweg nicht möglich.
Bei dem dummen Spruch "typisch deutsch" beende ich jede Diskussion, weil inhaltslos.
Sag mal was redest du für'n Schiss??? Wovon träumst du? Sorry, aber das geht ja gar nicht! Was heißt hier amerikanisches Recht???? Im Übrigen wurdest du ohnehin nie nach deiner Meinung gefragt. Adieu Le
.....
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Unfallflucht ist eine Straftat und da wird die Polizei schon alles mögliche unternehmen, daß sie das KFZ findet. Ggfls. könnte man den Halter über das Gericht zwingen, das KFZ bei der Polizei vorzuführen.
Genauso ist es und wenn er nucht will, macht er sich verdächtig....nicht so ein Unsinn von Klage nicht zulassen bla bla, Unfall im Amerika ohhhh man o man. Warum kann man Beiträge nicht blockieren und Heinis ganz ausschließen? :-))). Dat wäre doch mal ne Massnahme liebe MT Team!
Zitat:
Original geschrieben von C350AMG
Ich wollte auch eigentlich nur wissen, wann die Versicherubg gesetzlich verpflichtet ist auf den Sachverhalt zu reagieren, und wie es sich verhält, wenn polizeiliche Ermittlungen in Sand verlaufen in Form von nicht auffindbarem Wagen und Halter.
1. Die Versicherung hat reagiert, den Fall angelegt und wartet nun das Ermittlungsergebnis ab. Deine Wunschantwort, dass sie ohne Beweise, dass ihr Kunde beteiligt war, dir einfach mal Geld schickt, wirst du hier nicht zu lesen bekommen. Glaub es oder lass es bleiben.
2. Wenn die Polizei nichts ermittelt und somit eine Beteiligung nicht nachgewiesen werden kann wird die Versicherung auch nicht zahlen.
Du kannst ja dann gerne privat vor Gericht ziehen. Die Chancen stehen gut, dass du auf die Schnautze fällst (typisch deutscher Ausdruck).
Zitat:
Original geschrieben von C350AMG
Genauso ist es und wenn er nucht will, macht er sich verdächtig....nicht so ein Unsinn von Klage nicht zulassen bla bla, Unfall im Amerika ohhhh man o man. Warum kann man Beiträge nicht blockieren und Heinis ganz ausschließen? :-))). Dat wäre doch mal ne Massnahme liebe MT Team!
Foren-Kasper haben wir hier schon genug, da braucht es dich nicht mehr dazu.
Wenn dir die Antworten hier nicht passen: dein Problem.
Wenn du hier öffentlich eine Frage stellst, rechne auch mit offenen Antworten. Ist ja hier kein Wunschkonzert.
Ich habe fertig!