Fahrerflucht des Nachbarn.. und nun?
Hallo MT'ler!
Ich bräuchte mal ein paar Ratschläge/Erfahrungsberichte von euch:
Es klingelt und 2 Nachbarn (ich nenne sie mal A und B) standen vor der Haustür. Grund:
Der Nachbar C von Gegenüber ist beim Rückwärts Ausparken aus seiner Garage in unser parkendes Auto gefahren und danach einfach abgehauen ohne sich zu melden. Haben jetzt in unserem knapp 2 Jahre jungen Passat eine Delle im Kotflügel. Nicht die Welt, aber halt eine Delle. Es hang noch roter Lack in der Delle (das Auto von C ist ebenfalls rot).
Nun ist unser Nachbar C schon sehr alt und im ganzen Dorf für sein auffälliges Fahrverhalten bekannt. Daher unterstelle ich ihm auch keine Absicht.
Die beiden Nachbarn A und B erzählten mir, dass sie in den letzten Wochen ebenfalls zu roten Dellen in ihren Autos gekommen waren - alle passiert an der selben Stelle, gegnüber C's Garage. Sie hatten bereits Anzeige gegen unbekannt erstellt. C war zwar immer verdächtig, aber niemand hat es bisher gesehen, daher hat die Polizei erstmal nichts gemacht.
Nun haben wir 3 den C darauf angesprochen und ihm die Chance eingeräumt, dass wir irgendeine gemeinsame Lösung finden wollen: er soll es einfach seiner Versicherung melden oder selber zahlen oder was auch immer, wollten ihn vor der Fahrerflucht Anzeige bewahren, da ich kein Fan davon bin Nachbarn direkt zu verklagen o.ä. Oftmals sind ein paar Worte ja genug..
Jedoch bestreitet C alles.
Daher sind wir nun auch zur Polizei und haben Anzeige erstattet. Lackproben von allen Autos wurden aufgenommen.
Meine Frage nun, obwohl der Fall eigentlich relativ klar ist: Was muss ich tun?
Meine Versicherung informieren?
Versuchen an C's Versicherung heranzukommen? (Die Daten will er nicht rausgeben)
Anwalt nehmen?
Kostenvoranschlag machen lassen?
Muss ich klagen wenn die Polizei anhand der Lackspuren ermittelt dass er der Täter ist oder zahlt seine Versicherung aufgrund der Ermittlungen?
Ich weiß das man in Deutschland aufgrund von Formalitäten und Fristen etc. sehr schnell auf die Nase fallen kann auch wenn man im Recht ist. Daher mein Hilfeersuchen hier.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Nun ist unser Nachbar C schon sehr alt und im ganzen Dorf für sein auffälliges Fahrverhalten bekannt. Daher unterstelle ich ihm auch keine Absicht.
Solchen Leuten gehört der Führerschein entzogen, bevor schlimmeres passiert! Mag Euch ja egal sein, daß er wohl regelmäßig in Eure Autos fährt, aber demnächst fährt er vielleicht ein Kind um und kriegt es nicht mal mit...
Unfassbar, daß solche Leute in Schutz genommen werden!!
74 Antworten
DANKE @Matsches
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Das sind aber zwei paar Schuhe, es ist definitiv nicht richtig, daß sich der Verursacher melden muß (das weiß ich aus eigener Erfahrung).Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... als ich den Hinweis gab (Siehe Zitat von @bischerl), dass die Versicherung erst zahlt, wenn der Schädiger sich dort gemeldet hat, wurde ich ja heftigst angegangen. Nun hast du das bestätigt was ich bereits geschrieben hatte: Erst DANN tätig werden wenn das OK der gegnerischen Versicherung vorliegt...
Wenn der Versicherung keine Schadmeldung vorliegt, wird der Versicherungsnehmer angeschrieben (dann muß er reagieren oder es wird einfach so gezahlt).Kann ja auch nicht sein, fahre jemandem die Karre zu schrott und melde das einfach nicht (dann werde ich nicht hochgestuft).
Daß ich natürlich nicht erst einen Schaden reparieren kann und dann sagen "zahlt mal schön" dürfte aber klar sein.Gruß Metalhead
Ok, dann war ich wohl in einem anderen Land nach meinem Unfall. Oder jede Versicherung hält es anders. Denn, mir wurde gesagt OHNE Meldung des Versicherungsnehmers gibt's nix, was ich auch nachvollziehen kann. Könnte ja jeder eine x-beliebige Versicherung anrufen und behaupten er wäre geschädigt worden.
Aber, jeder wie er mag, nööösch? Und, ich bin froh in dem Fall keine große Erfahrung zu haben. Wer das für sich bejahen kann, hat wohl ein Problem ... mit seinen Mitmenschen. 😁
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Das sind aber zwei paar Schuhe, es ist definitiv nicht richtig, daß sich der Verursacher melden muß (das weiß ich aus eigener Erfahrung).
Wenn der Versicherung keine Schadmeldung vorliegt, wird der Versicherungsnehmer angeschrieben (dann muß er reagieren oder es wird einfach so gezahlt).
Da bitte ich dich mal um Aufklärung: Ist man als Verursacher nicht verpflichtet, der eigenen Versicherung den verursachten Schaden zu melden? Das hieße ja, dass man als Geschädigter seine Ansprüche bei der Versicherung des Verursachers geltend machen muss und diese erst daraufhin den den Verursacher heran tritt. Was bringt ihm das evtl. sich in Schweigen hüllen?
... den Faden von Metall könnte man ja noch weiterspinnen. Ich melde einen Schaden, der angebliche Schädiger wird angeschrieben und meldet sich nicht. Daraufhin sagt die Versicherung, ok, dann zahle ich den Schaden. Wie hoch sollen dann die Prämien steigen, wenn die Versicherung auf Zuruf zahlt?
Oder, Metall meint einen anderen Vorgang, in dem die Versicherung annimmt(!) das ihr Versicherungsnehmer einen Schaden verursacht hat und zahlt dem Geschädigten UNTER VORBEHALT!
DAS kann so schon mal vorkommen, wenn der Schädiger vermutet wird, Detailfragen noch geklärt werden müssen und der Geschädigte nicht so lange auf sein Geld warten muss.
Dafür MUSS aber erst mal ein Schädiger feststehen und im vorliegenden Fall wird der Schädiger nur vermutet, weil von Amts wegen wurde er ja nicht als Schädiger festgestellt.
Egal WIE, ich bleibe dabei erst mal abzuwarten bis ich grünes Licht bekomme. Der Wagen ist ja kein Totalschaden und es brennt nix an.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Ich melde einen Schaden, der angebliche Schädiger wird angeschrieben und meldet sich nicht.
Ist nicht selten
Zitat:
Daraufhin sagt die Versicherung, ok, dann zahle ich den Schaden.
Muss sie auch und das unabhängig von der Meldung ihres Versicherungsnehmers. Das Nichtmelden ist ein Problem zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer, betrifft aber nicht die Haftungsverpflichtung, die sie für das Fahrzeug übernommen hat.
Zitat:
Wie hoch sollen dann die Prämien steigen, wenn die Versicherung auf Zuruf zahlt?
Da, wo die jetzt sind.
Auf Zuruf erfolgt nie die Zahlung, werden Ansprüche gestellt, dann wird immer überprüft, ob die Ansprüche auch berechtigt sind. Fehlt die Meldung des Verursacher (Versicherungsnehmers), dann kann diese Prüfung auch länger dauern, aber wenn genügend glaubhafte Nachweise existieren, dass das versicherte Fahrzeug auch der "Verursacher" ist und damit die Versicherung in der Haftung, dann wird gezahlt.
Unabhängig ob der VN den Schaden meldet oder bestreitet. Das ist dann nur noch eine Sache zwischen Versicherung und VN, aber nicht zwischen Versicherung und Geschädigtem.
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Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Da bitte ich dich mal um Aufklärung: Ist man als Verursacher nicht verpflichtet, der eigenen Versicherung den verursachten Schaden zu melden?
Doch klar, dürfe in jeder Verischerungs-AGB stehen.
Muß mich bei euch entschuldigen, dachte es wäre dieser Thread gewesen wo ich mein Erlebnis geschildert habe (war aber ein anderer).
Folgendes ist mir passiert:
Mich schneidet einer beim Spurwechsel, so daß ich auf den Bürgersteig ausweichen musste. Alufelge Schrott. Glücklicherweise kein Platten, so daß ich noch fahren konnte, der Typ ist nämlich munter weiter gefahren.
Ich also Gas gegeben und nebenhin gefahren mit Zeichen zum Anhalten. Keine Reaktion.
Habe dem dann aber dezent zu verstehen gegeben daß er mir nicht abhauen wird (überholt und die Karre quer gestellt).
Lange Rede kurzer Sinn, Polizei geholt, Schaden aufgenommen (übliches Prozedere: Bei der Versicherung melden, ... blablabla, er wurde von der Polizei auch verwarnt. Hat es implizit im "verhör" zugegeben).
Nachdem zwei Wochen nix passiert ist, habe ich bei der gegnerischen Versicherung angerufen und mich nach dem Stand erkundigt. Antwort "Uns liegt keine Schadensmeldung vor". Auf Nachfrage was denn nun passiert wurde mir mitgeteilt, daß der Verursacher angeschrieben wird mit der Bitte um Stellungnahme. Sollte er sich nicht spätestens auf die zweit Anfrage melden, wird der Schaden bezahlt und der Versicherungsnehmer ungefragt hochgestuft.
So ist es am Ende dann auch gekommen. Daher meine Aussage daß nicht zwingend der Schaden gemeldet werden muß.
Wenn der Verursacher unbekannt ist, hast du natürlich Pech (kannst dir ja nicht einfach den Schaden von irgendeiner Versicherung zahlen lassen).
Wäre der mir abgehauen hätte ich 100% keinen Pfennig gesehen (auch mit Kennzeichen).
Gruß Metalhead
Im Netz findet man alles😁
Aus dem Leitfaden einer Versicherung im Falle eines Unfallschadens: Melden Sie den Unfallschaden immer unmittelbar ihrer eigenen Kfz-Versicherung. Meldefrist beträgt 1 Woche. Dabei ist es zunächst nicht relevant, wer am Unfall die Schuld trägt.
Liegt die Schuldfrage eindeutig beim Unfallgegner, so setzen Sie sich direkt nach dem Unfall auch mit der KFZ-Versicherung des Unfallgegners in Verbindung. Warten Sie also nicht ab, ob und wann der Unfallgegner den Unfall tatsächlich seiner Versicherung meldet.
War bei mir auch so.
Ich hatte Vorfahrt und mir wurde der Spiegel abgefahren, obwohl ich auf meine Vorfahrt verzichtet habe. Vor Ort wollte man von meiner Versicherung den Spiegel ersetzt haben und ich am besten vor Ort mit Polizei pusten. Dann hätte der Unfallgegner aber auch pusten müssen und somit wollte dieser die Polizei nicht mehr rufen.
Da alle gesehen haben, wie die Autos standen, auch ein Unbeteiligter, habe ich mich innerlich damit abgefunden, dass ich auf meinem Spiegelglas sitzenbleibe und habe es zwei Tage später mit Frotteehandtuch und Vaseline selbst ersetzt. Das wollte der Gegner nicht und wollte den Spiegel machen lassen.
Nun gut, ich abends gleich meine Versicherung angerufen und geschildert inklusive super Skizze und der SB wusste nicht, was die da zu regulieren hätten. Und zu dem Umstand, dass einfach die Vorfahrt missachtet und weiter geradeaus gefahren wird, wollte er lieber nichts sagen 😁
Ich dann weiter bei der anderen Versicherung angerufen, weil mir der SB von der Schadenhotline das so sagte (habe meine Versicherung rausgegeben, aber der Gegner wollte das nicht... das musste ich dann über den Zentralruf machen... auch nett, oder? 😠).
Und die haben mir gesagt, ich soll Belege und Fotos und Skizze schicken... Nun ja, vllt. kriege ich das Glas bezahlt (war ja aus dem Internet und nicht so teuer, und der Spiegel selbst ist heil und hat keine Kratzer etc., der ist einfach nach hinten geklappt).
(Übrigens kostet ein kompletter Spiegel lackiert mit Glas für das Auto bei Opel 326 Euro, laut anderen Unfällen mit dem Auto... da bin ich mit Selbstreparatur und 20 Euro für das Glas noch reell)
Gestern rufe ich meine Versicherung an und frage nebenbei nach, was da am Laufen ist. (Sind ja jetzt fast vier Wochen vergangen)
Nach Rückruf (die SB hat sich in der Schadensabteilung erkundigt) sagte die Dame, dass nichts gestellt oder zurückgemeldet wurde.
Das wundert mich allerdings... so wie die aufgetreten sind, habe ich mich schon auf einen kompletten Spiegel eingestellt, aber nichts.
Wahrscheinlich dämmerte ihnen, dass ich doch Vorfahrt hatte?
cheerio
Zwar bin ich dumm aber nicht blöd und auch nicht dement. Entweder ihr wollt meinen Einwand nicht verstehen oder ihr versteht mich nicht. Laut TE steht der Schädiger NICHT fest. Es liegt lediglich eine Vermutung vor! So, und nu'???
Wenn der angebliche Schädiger nun weiterhin behauptet nicht der Schädiger zu sein? Der Staatsanwalt hat das Verfahren eingestellt, was zu erwarten war. Selbstjustiz? Detektiv beauftragen?
Darum geht es die ganze Zeit und nicht darum, wie die Versicherung XY im Schadenfalle vorgeht. Ich kann mir NICHT vorstellen für einen Schaden zu zahlen, den ich angeblich(!) verursacht habe.
Beispiele erspare ich mir jetzt, weil sie nix bringen und ... ich lebe nicht erst seit gestern. 🙂 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Zwar bin ich dumm aber nicht blöd und auch nicht dement. Entweder ihr wollt meinen Einwand nicht verstehen oder ihr versteht mich nicht. Laut TE steht der Schädiger NICHT fest. Es liegt lediglich eine Vermutung vor! So, und nu'???
Wenn der angebliche Schädiger nun weiterhin behauptet nicht der Schädiger zu sein? Der Staatsanwalt hat das Verfahren eingestellt, was zu erwarten war. Selbstjustiz? Detektiv beauftragen?
Darum geht es die ganze Zeit und nicht darum, wie die Versicherung XY im Schadenfalle vorgeht. Ich kann mir NICHT vorstellen für einen Schaden zu zahlen, den ich angeblich(!) verursacht habe.
Beispiele erspare ich mir jetzt, weil sie nix bringen und ... ich lebe nicht erst seit gestern. 🙂 🙄
Moin, bitte lest doch alle die Posts nochmal richtig.
Zitat:...ch habe den Fall kurz nach Eröffnung dieses Threads einem Anwalt übergeben.
Soweit so gut, Problem aber: Die gegnerische Versicherung zahlt erstmal nicht, da die Schuldfrage offen ist.
Von der Staatsanwaltschaft habe ich noch nichts gehört.
ABER: Meine Nachbarn haben Post von der Stattsanwaltschaft bekommen: Verfahren eingestellt! Der Veursacher konnte nicht ermittelt werden. Hintergrund: Im Gegensatz zu meinem Schaden, gab es keinen Augenzeugen ..........Ende
Es handelt sich um mehrere einzelne Fälle. Die der Nachbarn sind eingestellt und der Fall des TE liegt bei der Staatsanwaltschaft. Von der gibt es noch keine Nachrichten.
Die Polizei und nur die hat den Ermittlungsvorgang abgeschlossen, mehr nicht.
Moorteufelchen
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Habe dem dann aber dezent zu verstehen gegeben daß er mir nicht abhauen wird (überholt und die Karre quer gestellt).
Oh, da hattest Du aber Glück.
Manch einer hätte Dir wohl dermaßen eine wegen Nötigung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs einschenken lassen, dass Du so schnell kein Fahrzeug mehr bewegt hättest.
Der wilde Westen lässt grüßen!🙄
Was aber soll dies mit dem vom TE geschilderten Fall zu tun haben?😕
In deinem Fall wurde der Verursacher festgestellt, hier eben (leider) nicht.
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
So ist es am Ende dann auch gekommen. Daher meine Aussage daß nicht zwingend der Schaden gemeldet werden muß.
Wenn du meinen LEITFADEN durchliest, ist deine Aussage falsch! Die Meldung gilt für beide Beteiligten.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Zwar bin ich dumm aber nicht blöd und auch nicht dement. Entweder ihr wollt meinen Einwand nicht verstehen oder ihr versteht mich nicht. Laut TE steht der Schädiger NICHT fest.
Schon klar, ich habe lediglich die Aussage daß eine Versicherung erst tätig wird wenn der Versicherungsnehmer sich meldet, widersprochen.
Klar zahlt keine Versicherung auf's gerade Wohl und stuft Versicherungsnehmer hoch.
Ich hatte den Vorteil eines Polizeiprotokolls (so daß die wussten das was war), was die ohne gemacht hätten (wenn der Versicherungsnehmer sich nicht meldet weiß ich nicht).
Zitat:
Manch einer hätte Dir wohl dermaßen eine wegen Nötigung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs einschenken lassen, dass Du so schnell kein Fahrzeug mehr bewegt hättest.
So so, einem die Karre zu Schrott fahren, Fahrerflucht begehen und dann Anzeige wegen Nötigung? Wäre mal interessant wie das augegangen wäre (war aber halb so wild, war in der Zufahrt auf eine rote Ampel, also keine Handbremswende bei 80km/h oder so).
Der hat nach dem anhalten auch wieder versucht weiterzufahren als die Ampel grün wurde.
Als dann allerdings meine linke Hand an seinem Scheibenwischer war und der rechte Fuß Richtung Motorhaube "ausgeschlagen hat", hat er wohl gemerkt daß jetzt langsam Schluß mit Lustig war.
Er wollte angeblich nur zur Seite fahren, hat er dann auch gemacht, direkt in's nebenan gelegene Parkhaus (ist erst wieder raus gekommen als ich eine patrolierende Politesse gefragt habe ob sie gesehen hätte wo der hin ist).
Was hättest du gemacht? Dem hätt ich 200km hinterherfahren können, der hätte nicht angehalten.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Wenn du meinen LEITFADEN durchliest, ist deine Aussage falsch! Die Meldung gilt für beide Beteiligten.
Schon klar, daß man das melden muß.
Aber was macht der Geschädigte wenn der Unfallverursacher das einfach nicht tut?
Egal, wie schon festgestellt hat das alles wenig mit dem Ursprungspost zu tun. Lassen wir das.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Der wilde Westen lässt grüßen!🙄
Wenn man einen Unfall bemerkt, hat man sich als Beteiligter nicht davonzumachen. Egal, ob im Nachhinein nichts kaputt ist oder doch. Das ist erst einmal zweitrangig.
Und wenn der Beteiligte einfach weiterfährt, wie willst Du ihm denn habhaft werden?
Wenn man die Polizei ruft, die kommt ewig nicht und hinterher verhören die DICH und irgendwann wird der Halter des Abgehauenen angeschrieben, der weiß nicht mehr, wer gefahren ist und schwupps stehst Du ganz alleine da.
Deshalb ist es vollkommen legitim, den Fahrer anzuhalten.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
So so, einem die Karre zu Schrott fahren, Fahrerflucht begehen und dann Anzeige wegen Nötigung? Wäre mal interessant wie das augegangen wäre (war aber halb so wild, war in der Zufahrt auf eine rote Ampel, also keine Handbremswende bei 80km/h oder so).
Die wäre wohl so ausgegangen dass Du gehörig eine auf den Deckel bekommen hättest.
Selbstjustiz ist hierzulande nicht besonders gerne gesehen.
Sofern "Gefahr im Verzug" vorliegt gelten zwar andere Regeln, ob eine zerkratzte Felge einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verbunden mit einer Nötigung rechtfertigt darf bezweifelt werden.
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Was hättest du gemacht? Dem hätt ich 200km hinterherfahren können, der hätte nicht angehalten.
Mir das Kennzeichen notiert, das Gesicht gemerkt und Anzeige erstattet. Irgendwelche "Cobra 11" Aktionen wären mir eine Felge nicht wert gewesen, im Fall des Falles wäre ich ohnehin der Dumme gewesen.
Oder wie hättest Du wohl argumentiert, wäre es zum Zusammenstoß gekommen?