Fahrerflucht ( Bagatelle ) vor ungefähr 1 Jahr! Frage genau durchlesen Bitte!

Frage steht ganz unten!
Da meine " letzte " Frage vielleicht etwas unverständlich war und komisch formuliert war...erläutere ich euch den Sachverhalt nochmal! Weil meine eigentliche Frage nicht beantwortet wurde!
Vor 1 Jahr ungefähr Juni 2016 kam mir auf der Straße eine Unbekannte Autofahrerin entgegen und wir berührten uns an den Außenspiegeln ( Spiegel nach inne geklappt )!
Sie ist abgehauen und ich konnte kein Nummernschild mehr erkennen!
Mein Schaden belief sich auf 10 Euro ( kaputtes Spiegelglas )!!!
Habe sonst nix, KEIN Lackschaden...ist halt nur das Glas kaputt gegangen!
Ich habe über 30 Minuten am " Unfallort gewartet!
Habe telefonisch die Polizei darüber Benachrichtigt und den Beamten alles erklärt! Es war kein Polizist vor Ort und gibt keine Zeugen!!
Ich und Sie waren alleine unterwegs!

Es wurde auch deswegen von meiner Seite aus keine Anzeige gegen Unbekannt gestellt!

Habe locker 4 Polizisten am Telefon gehabt und die haben gesagt die 10 Euro sind lächerlich zwecks Schaden und die habe sich nicht gemeldet.
P.S Die hat Sich bis heute nicht gemeldet deswegen! Warum auch, sie ist ja abgehauen, wer weiß warum auch immer!

Meine FRAGE an Euch!!!

Kann die Unfallflüchtige nach 1 Jahr was vergangen ist noch Ansprüche erheben?

Das nächste wäre was mich auch interessiert!

Sie kann doch nach 1 Jahr was vergangen ist behaupten Sie ist stehen geblieben und Ich bin abgehauen den Polizisten gegenüber???

Also Sie kann ja behaupten Ich habe Fahrerflucht begangen! Weil ja Aussage gegen Aussage steht, es gibt keine Zeugen dafür!
Außer das Telefonat mit den Polizisten, aber es War kein Beamter vor ORT!

Die Beamten haben zu mir NUR gesagt nach 1 Jahr geht das nicht mehr!
Und die Unfallflüchtige am Ende auch " NUR " einen Schaden von 10 Euro bzw ähnlichen Schaden bestimmt hat.
Ich sollte das doch vergessen!
Sie könnte da nix mehr Unternehmen, weil Sie ja die Fahrerflucht erfüllt hat und sich somit selber eine reindrückt!
Da könnte ja jeder um die Ecke kommen!

Kann die da noch was jetzt machen nach 1 Jahr?

Was denkt ihr darüber, kann die nach 1 Jahr noch eine Cindarella Story erzählen?

Bitte NUR ernstgemeinte Antworten!!!!

Beste Antwort im Thema

Warum sollte da nach einem Jahr auf einmal etwas kommen?

Und so nebenbei: ich empfinde deinen Schreibstil mit den ganzen Ausrufezeichen nach fast jedem Satz als "anstrengend". Jeweils ein Punkt am Ende deiner Sätze hätte es auch getan.
Und: Satzzeichen sind keine Herdentiere 😉

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Die Hauptsache ist, das Du jetzt begriffen hast, das das was du befürchtest nicht eintreten wird.

Zitat: Doch, auch das ist möglich.

Was meinst du damit " Berlin-Paul "!!!??

Bzw auf was willst du hinaus???

Ja ich habe es begriffen!

Gibt viel schlimmere Sachen über die man sich den Kopf zerbrechen kann und nicht so ein " Kindergarten ".

Leute Danke für eure Antworten! 😉

Moin nochmal,
ich wiederhole mich sehr ungern!

Gruß TAlFUN

p. s.
Ich habe auch kein Problem das Thema zu schließen!

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Sehr geehrter Herr Taifun,

was habe ich hier bitte schön falschea geschrieben was nicht zum Thema passt?????
Gruß

@TAlFUN
Zitat : "p. s.
Ich habe auch kein Problem das Thema zu schließen! "

SUPER IDEE!!

Zitat:

@Undertaker1994 schrieb am 23. Mai 2017 um 18:44:19 Uhr:


Zitat: Doch, auch das ist möglich.

Was meinst du damit " Berlin-Paul "!!!??

Bzw auf was willst du hinaus???

Wenn das Gericht - warum auch immer - zu der Überzeugung gelangen sollte, dass beide Unfallbeteiligten "stiften" gegangen sind, dann können natürlich auch beide Unfallbeteiligten für die Verkehrsunfallflucht strafrechtlich verurteilt werden. Das setzt eine gewisse Schadenshöhe voraus und Du kennst ja nur den bei deinem Auto entstandenen Schaden. Ob und wie hoch der Schaden am anderen Auto war, dass kannst Du ja nicht wissen. Von daher ist das schon alles denkbar. Es ist genauso wahrscheinlich wie dieser thread hier. Und trotzdem gibt es ihn. Es bleibt also spannend und Gewissheit wird es vermutlich nicht geben.

Berlin-Paul

In anderen Ländern ist das vielleicht der Fall!

Aber in Deutschland sieht das ein wenig anders aus. Lese dir mal das Gesetzbuch durch ( Paragraphen ).
Da steht es verankert und ein Freund von mir ist seit 40 Jahren Polizist.
Das hat mir sogar aus meiner Verwandschaft ein Oberstaatsanwalt bestätigt!

Ich Bitte Sie Berlin-Paul 🙂 🙂

Der wird wohl wissen von was er redet, dass bei einer Unfallflucht nicht alle beide bestraft werden können!

Was soll da bitte schön spannend bleiben?

Da könnte ich jetzt genauso behaupten Herr Mustermann ist mir vor 3 Jahren ans Auto gefahren. Obwohl ich mit dem Hammer selber draufgehauen habe.

Da kann im Endeffekt jeder den anderen wegen irgendwas belangen was garnicht der Tatsache entspricht.

So, habe ferdsch. Bleibt dabei. Es kann durchaus so sein. Auch in Germanien. 🙂

Zitat:

@Undertaker1994 schrieb am 23. Mai 2017 um 19:28:40 Uhr:


Berlin-Paul

In anderen Ländern ist das vielleicht der Fall!

Aber in Deutschland sieht das ein wenig anders aus. Lese dir mal das Gesetzbuch durch ( Paragraphen ).
Da steht es verankert und ein Freund von mir ist seit 40 Jahren Polizist.
Das hat mir sogar aus meiner Verwandschaft ein Oberstaatsanwalt bestätigt!

Ich Bitte Sie Berlin-Paul 🙂 🙂

Der wird wohl wissen von was er redet, dass bei einer Unfallflucht nicht alle beide bestraft werden können!

Was soll da bitte schön spannend bleiben?

Da könnte ich jetzt genauso behaupten Herr Mustermann ist mir vor 3 Jahren ans Auto gefahren. Obwohl ich mit dem Hammer selber draufgehauen habe.

Da kann im Endeffekt jeder den anderen wegen irgendwas belangen was garnicht der Tatsache entspricht.

Jetzt verstehe ich überhaupt nix mehr.
Erst schüttest Du deine Ängste aus, jetzt haust Du Tatsachen mit Überzeugung raus die gegen Deine Ängste sprechen.

Hallo, Undertaker1994,

wenn Du schon einen Oberstaatsanwalt und einen altgedienten Polizeibeamten in der Verwandtschaft bzw. im Freundeskreis hast, stellt sich die Frage, warum Du diesen unsinnigen Thread aufgemacht hast.

Abgesehen davon:

Zitat:

@Undertaker1994 schrieb am 23. Mai 2017 um 19:28:40 Uhr:


Der wird wohl wissen von was er redet, dass bei einer Unfallflucht nicht alle beide bestraft werden können!

Das stimmt so nicht.

Frag die beiden doch bitte mal, wie sie folgenden Fall beurteilen:

LKW 01 macht auf dem rechten Fahrstreifen einen Schlenker nach links und kommt dabei auf den linken Fahrstreifen.

PKW - Lenker 02 weicht, um einen Zusammenstoß zu vermeiden, nach links aus und beschädigt die Leitplanke.

LKW - Lenker 01 hat den Unfall zwar bemerkt, fährt aber weiter.

PKW - Lenker 02 sieht, dass die Leitplanke erheblich beschädigt ist, fährt aber trotzdem weiter, nachdem er sich ein wenig von seinem Schrecken erholt hat und meldet den Unfall nicht der Polizei, weil er sonst einen Atemalkoholtest befürchten müsste.

Können nun beide wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort bestraft werden, wenn man die Daten der Fahrer ermitteln kann?

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@Undertaker1994 schrieb am 23. Mai 2017 um 19:28:40 Uhr:


Berlin-Paul

In anderen Ländern ist das vielleicht der Fall!

Aber in Deutschland sieht das ein wenig anders aus. Lese dir mal das Gesetzbuch durch ( Paragraphen ).
Da steht es verankert und ein Freund von mir ist seit 40 Jahren Polizist.
Das hat mir sogar aus meiner Verwandschaft ein Oberstaatsanwalt bestätigt!

Ich Bitte Sie Berlin-Paul 🙂 🙂

Der wird wohl wissen von was er redet, dass bei einer Unfallflucht nicht alle beide bestraft werden können!

Was soll da bitte schön spannend bleiben?

Da könnte ich jetzt genauso behaupten Herr Mustermann ist mir vor 3 Jahren ans Auto gefahren. Obwohl ich mit dem Hammer selber draufgehauen habe.

Da kann im Endeffekt jeder den anderen wegen irgendwas belangen was garnicht der Tatsache entspricht.

Du hast einen Oberstaatsanwalt in der Verwandschaft und fragst hier bei MT nach?😁😁

Ganz großes Kino.

Naja ist halt Quark gewesen überhaupt nachzufragen.

Das stimmt wirklich habe einen Oberstaatsanwalt in der Familie für Verkehrsrecht und Mord.

Der kennt sich da schon aus 🙂 🙂

Habe mir halt gedacht 8 Fach hält besser.

Kann schon sein das der Oberstaatsanwalt dich kennt. Mögen wird er dich wohl nicht, sonst hätte er dir alles mal klar gestellt.

Moin,
sorry aber nun ist es genug!

Thema ist nun geschlossen!

Gruß TAlFUN
MT Moderation

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