Fahrer kann trotz Blitzerfoto nicht identifiziert werden - Drohung Fahrtenbuch

Hallo,

ich veröffentliche einmal folgendes Schreiben und 3 Fotos .

Frage: Wie jetzt verhalten, da ich den VW Golf Variant am 06.12.2024 verliehen hatte, und der Fahrer ja nicht erkennbar ist!

Blitzerphoto Anschreiben Fahrtenbuch
Blitzerphoto
Blitzerphoto Nahaufnahme
+1
304 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 18. Januar 2025 um 10:51:28 Uhr:



Das Bild auf dem Speicher ist um längen besser als der Ausdruck.

Warum zur Hölle versendet die Behörde dann keine besseren Bilder?
Das würde sehr viel Aufwand und Geld sparen.
Man könnte fast auf den Gedanken kommen, dass Widersprüche provoziert werden um die Forderung in die Höhe treiben zu können.

Weil sich die allermeisten Autofahrer erinnern können, wann und wo sie geblitzt wurden oder an wen sie ihr Auto verliehen haben. Da reicht üblicherweise das Foto oben rechts zur Erinnerung völlig aus.

Blödsinn.
Den Aufwand verursacht der TE , weil er mal wieder den Fuffi nicht abdrücken will, und sich nun auf den schlechten Ausdruck berufen möchte, weil er ja angeblich Gedächtnislücken hat und nicht mehr weiß, wer gefahren sein soll. Zu 99 Prozent eine Schutzbehauptung. Und die diskussionen dazu immer die gleichen.

Wenn dann bei der Fahrtenbuchkontrolle sich noch über den Unsinn ausgekotzt wird und man der Halterin dann sagt, sie hätte einfach ihren Mann angeben können, der zweifelsfrei auf dem Bild zu erkennen ist und den man zur FB Kontrolle auch noch mitbringt, da fällt einen dann auch nichts mehr zu ein.
Hör auf zu Heulen, hast Deinem Mann ja Punkte gespart und beim nächsten Verstoß brauchst halt nur ins FB gucken wer gefahren ist.

Beantwortet leider nicht die Frage, weshalb keine besseren Fotos versendet werden.

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Wenn Du Foto Papier wünschst, wird es halt extra teuer. Dann heulst Du auch wieder

Zitat:

@Melosine schrieb am 18. Januar 2025 um 11:04:11 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. Januar 2025 um 10:34:19 Uhr:



Rechte ja, Pflichten habe ich keine

Ich glaube, das mit den Rechten und Pflichten hast du nicht so ganz verstanden.

Doch habe ich.
Eine Pflicht ist es Verantwortung für sich selbst zu übernehmen und diese nicht auf andere abzuwälzen.

Die meisten Forderungen an die VTs sind berechtigt, nur bei wenigen gibt es einen Grund dagegen vorzugehen.

Auch hier in diesem Thema gehe ich davon aus, das der TE weiß wer gefahren ist, vermutlich sogar er selbst.

Wäre ich der TE, ich weiß also das ich zu schnell war, ich weiß das ich gefahren bin, würde ich jetzt keine Pflicht der Behörden sehen mir das zu beweisen. Ich übernehme jetzt die Verantwortung für mich selbst.
Ich sehe das auch als meine Pflicht an.

Ich weiß du siehst das anders, aber das ist ein allgemeines gesellschaftliches Problem, in vielen Bereichen.
Früher hieß es“ Geben ist seliger als Nehmen“ Heute müsste es heißen“ Ich will alles haben, aber ihr bekommt nichts“.

Meist soll ja nur gezeigt werden, dass man vermeintlich schlauer ist als alle anderen und gräbt alle möglichen und kaum noch nachvollziehbaren Argumente aus.

Zitat:

@Taunusrenner schrieb am 18. Januar 2025 um 12:11:05 Uhr:



….. und kaum noch nachvollziehbaren Argumente aus.

Die da wären?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 18. Januar 2025 um 11:45:59 Uhr:


Wenn dann bei der Fahrtenbuchkontrolle sich noch über den Unsinn ausgekotzt wird und man der Halterin dann sagt, sie hätte einfach ihren Mann angeben können, der zweifelsfrei auf dem Bild zu erkennen ist und den man zur FB Kontrolle auch noch mitbringt, da fällt einen dann auch nichts mehr zu ein.
Hör auf zu Heulen, hast Deinem Mann ja Punkte gespart und beim nächsten Verstoß brauchst halt nur ins FB gucken wer gefahren ist.

Genau, deshalb habe ich 2 Jahre lang dann erst gar kein FB geführt, um keine Fehler zu machen. Habe die Behörde sogar im Vorfeld in Kenntnis gesetzt, dass ich das Auto per Anhänger zum TÜV bringe. Der Aufwand lohnt aber nicht für 50€. Ich habe damals einem Fahranfänger Punkte und Nachschulung erspart und die 200€ hat er bei mir abgestottert.

Zitat:

also ich meine ja bei dem Foto ehem. linksfahrer64 erkennen zu können 🙄

Zitat:

@Hermy66 schrieb am 17. Januar 2025 um 23:45:08 Uhr:


@ v8.lover

Wie kommst du darauf , mit dem " linksdriver " 🙄

... Wo ist das Vergleichs - " Foddoo " auf MT versteckt 😕

Falls das Blitzer Photo aus Österreich gemeint ist, so hat dieses ein Bekannter von mir im Jahre 2012 von der Bezirkshauptmannschaft zugesandt bekommen.

Er war in Zell am See, und ist auf der Rückfahrt in nördlicher Richtung durch Österreich gefahren, weil der Treibstoff nicht so teuer ist wie in Deutschland.

Das Verfahren gegen ihn wurde aber tatsächlich eingestellt, und er hat nichts für die Geschwindigkeitsüberschreitung bezahlt, weil er eben die Gesetzeslage kennt.

Zitat:

@Melosine schrieb am 18. Januar 2025 um 11:24:05 Uhr:


Warum zur Hölle versendet die Behörde dann keine besseren Bilder?
Das würde sehr viel Aufwand und Geld sparen.
Man könnte fast auf den Gedanken kommen, dass Widersprüche provoziert werden um die Forderung in die Höhe treiben zu können.

Weil die Fotos fast immer völlig ausreichend sind und es immer jemanden geben wird, der noch bessere Bilder haben möchte. Es ist eine günstige Massenabfertigung, die funktioniert, weil die Leute fast immer zahlen. Die Frage sollte daher lauten, warum man für ein paar Einwände Geld für einen besseren Drucker ausgeben sollte.

Man könnte die Bearbeitung optimieren, sodass nur die Personen ein besseres Foto erhalten, die Punkte oder ein Fahrverbot bekommen. Dieses Klientel macht nunmal die meinsten Einwände. Allerdings würde auch diese Optimierung wieder Kosten verursachen, weshalb man beim günstigen Standardprozess bleibt und nur auf Einwände reagiert.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 18. Januar 2025 um 10:04:51 Uhr:


Und wenn der TE etwas schlauer gewesen wäre, hätte er doch gar nicht geantwortet auf das Verwarngeldangebot.

Das Photo im "Verwarngeldangebot" war ja noch schlechter, woraufhin ich ein besseres Photo zwecks Identifizierung des Fahrers angefordert habe.

Diese 3 Photos hatte ich im ersten Beitrag hochgeladen.

Im Übrigen schließe ich mich dem Ausspruch / Zitat des Mannes an, welcher den Blitzableiter vor über
200 Jahren erfunden hatte - siehe Bild!

Benjamin Franklin wahrer Spruch

Hier und in der zentralen Bußgeldstelle des Landes, bekommst login Daten und kannst Dir das Bild direkt am Rechner anschauen. Welches aber durch zoomen ebenfalls an Qualität verliert.

Aber dem TE geht es nicht darum, den Fahrer zu erkennen, er möchte lediglich den schlechten Ausdruck dazu nutzen, seinen Verstoß nicht zu zahlen.
Wer gefahren ist, weiß er ganz genau.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 18. Januar 2025 um 13:10:35 Uhr:


Aber dem TE geht es nicht darum, den Fahrer erkennen, er möchte lediglich den schlechten Ausdruck dazu nutzen, seinen Verstoß zu zahlen.
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Häh.... welch Widerspruch denn🙂😕😕

Möchte einen schlechten Ausdruck dazu nutzen, (s-) einen Verstoß zu bezahlen😁😁

..da fehlt ein „nicht“ …zu zahlen.

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