Fahrer aus dem Ausland, Halter aus Deutschland
Hallo,
habe einen Familienangehörigen der für eine kurze Zeit in Deutschland zu besuch war und mein Auto benutzt hat.
Dieser hat damit leider falsch geparkt und ein knöllchen kassiert.
Jetzt kommt dieser aus dem EU Ausland.
Sollte ich den Fahrer angeben und was genau kommt auf mich zu?
Es handelt sich hierbei "nur" um ein Verwarnungsgeld. Ich frage aber auch im allgemeinen. Wie handhaben das die Behörden grundsätzlich, da das ermitteln auserhalb der EU schwierig wird.
Viele Grüße
20 Antworten
Die ~20 Euro plus Porto für die Halterhaftung sind lediglich ein Beitrag in die Stadtkasse, aber keinesfalls kostendeckend.
Für den Fehlbetrag kommt die Allgemeinheit auf, das sind wir Steuerbürger alle zusammen, also auch du selbst.
Zitat:
@BeamerBMW schrieb am 11. April 2023 um 13:41:16 Uhr:
Zitat:
@Astradruide schrieb am 11. April 2023 um 13:39:33 Uhr:
... vllt.sollte man sich einfach nur fragen ob man dem Familienangehörigen noch einen "reindrücken" und die Kosten nach oben treiben will oder ob man sich beim nächsten Familienvideocall gemeinsam schmunzelnd das Schreiben anschaut - ironisch danke sagt - und es dabei belässt, weil bezahlt. Beim nächsten Besuch wird dieser "geliebte Familienangehörige" sicher und demütig den dicksten Trüffel aus dem Wald mitbringen ... oder einfach ein paar Euro per Western Union überweisen ... oder man sagt einfach "Lass stecken".Es müsste mich schon härter Treffen als ein Verwarngeld als das ich das nicht unkompliziert bezahlen würde.
Ich will nur wissen wie das rechtlich grob abläuft. Brauche keine Familienberatung wie man was zu handhaben hat - bin ja nicht auf den Kopf gefallen.
Dann frage bei einem Rechtsanwalt nach.
Der Rest ist doch schon beantwortet
Zitat:
@BeamerBMW schrieb am 11. April 2023 um 14:04:48 Uhr:
Das heißt im Endeffekt bin ich wieder derjenige der in die Pflicht kommt wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Nur in Bezug auf die Gebühren und Auslagen, das sind 28,50 Euro. Das eigentliche Verwarnungsgeld zahlt dann niemand.
Zitat:
@BeamerBMW schrieb am 11. April 2023 um 14:04:48 Uhr:
Zitat:
@ChristophS70 schrieb am 11. April 2023 um 14:03:33 Uhr:
naja das wurde doch schon mehrfach beantwortet:
Du benennst den Fahrer nicht -> du als Halter wirst in die Pflicht genommen
Du benennst den Fahrer -> die Behörde wird je nach Rechtshilfeabkommen den Fahrer im EU Ausland anschreiben bzw. dort verfolgen lassen, gibt es ein solches Abkommen nicht -> Du als Halter bist wieder in der Pflicht.Das heißt im Endeffekt bin ich wieder derjenige der in die Pflicht kommt wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
So ist es. Der Trick, einen nicht auffindbaren Fahrer im Ausland anzugeben funktioniert nicht. Sonst hätte wohl jeder einen Bruder in Bahrein.
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Zitat:
@BeamerBMW schrieb am 11. April 2023 um 13:41:16 Uhr:
Ich will nur wissen wie das rechtlich grob abläuft. Brauche keine Familienberatung wie man was zu handhaben hat - bin ja nicht auf den Kopf gefallen.
Solche "Familien-/ Freundeskreis-Beratungen" sind manchmal angemessen. Stell dir vor, dass du eine Person angibst, die dann behauptet, dass sie zu unrecht beschuldigt wird. Entweder warst du nicht dabei, und kannst nicht wissen, wer gefahren ist. (Du weißt nur, wer den Schlüssel bekommt hat.) Oder du warst dabei, und wusstest, dass dein Auto falsch parkt. 😉
In diesem Fall haben wir eine Halterhaftung. Bei manchen "Bekannten" kann man besser den Betrag zahlen, auch wenn man ihn nicht zurück bekommt.