Fahren unerlaubt entdrosselt, ohne Papiere, ohne gültigen FS

Hey,
hat da jemand von euch Erfahrung?
Ein Freund meiner Tochter, der auch immer beim Biken dabei ist, fährt mit einem Motorrad, das er unerlaubt entdrosselt hat. In den ursprünglichen Papieren war noch der Urzustand des Bikes eingetragen, diese sind aber abhanden gekommen. Jetzt fährt der Typ seit nem halben Jahr ohne Papiere mit einem Bike, das quasi keine Betriebserlaubnis hat. Noch dazu hat er für die Leistung, die das Teil jetzt erbringt, nicht den erforderlichen FS, sondern nur den A2.

Bisher hat er Glück gehabt und ist scheinbar noch in keine Kontrolle gekommen bzw. es hat ihn noch keiner verpfiffen. Was blüht ihm, wenn das passiert? Hat da jemand Ahnung?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Mr.Minister schrieb am 12. August 2017 um 20:51:51 Uhr:


Habe ich was verpasst?
Wäre bitte wer so nett und mir eine kurze Zusammenfassung machen könnte.
Ich wäre dankbar!

Alex war da, hat sich als Schwiegermutter angemeldet und wollte den eigenen Schwiegersohn ankacken, weil der ohne Drossel rumfährt.
Also eine Lüge in der Lüge.

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Dafür gibt es keinen Grund.

Zitat:

@Chrom666 schrieb am 11. August 2017 um 15:37:55 Uhr:


Nur mal, weil das immer wieder aufkommt:
Der Kollege fährt mit vollem Versicherungsschutz solange das Fz zugelassen ist.
Gut, die Versicherung wird dann Geld zurück haben wollen, das ist richtig.

Was sie erstmal wie Wortklauberei anhört, macht in der Praxis einen riesen Unterschied für den evtl Geschädigten 😉

Es gibt da ein wichtiges Detail, auf das man verweisen sollte. Früher war es so, dass die Versicherungen bei jedem Killefitt im Fall eines Unfalls drauf verwiesen haben, die Betriebserlaubnis sei ja erloschen, und deshalb müssten sie den Schaden nicht regulieren. Das führte dann bei Leuten, die einen Gepäckträger ohne ABE am Krad hatten dazu, dass Wichtigtuer im Oberlehrer-Modus gesagt haben "Voooorsicht, junger Mann, du fährst ohne Versicherungsschutz." Das wurde vor ein paar Jahren geändert. Heute muss eine Versicherung, wenn ein Versicherter einen Schaden verursacht hat, diesen grundsätzlich immer regulieren. Sie darf sich einen gewissen Teil der Schadenssumme beim Versicherten zurückholen, wenn der den Schaden durch eine fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt hat. Dabei ist der Regress meines Wissens auf maximal 5.000 Euro beschränkt. Wer also mit einem illegalen Gepäckträger am Heck einen Passanten in den Rollstuhl bringt, der muss in aller Regel nicht sein Leben lang zahlen, sondern maximal diesen Regress, und auch nur dann, wenn der Versicherer beweisen kann, dass die Pflichtverletzung den Unfall verursacht oder dessen Folgen verschlimmert hat.

So weit ist das eine gute Nachricht für alle Passanten.

Allerdings darf sich die Versicherung mehr Geld zurückholen, wenn der Versicherte grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat. Und dazu gehören zum Beispiel Fahrten unter Drogeneinfluss und Fahrten ohne Fahrerlaubnis. Das kann dem Unfallopfer egal sein, es bekommt erst mal das Geld von der Versicherung. Für den Unfallverursacher wird das dann allerdings richtig bitter. Vor allem weil eine Versicherung genügend Anwälte hat, um die Scheiße aus ihm rauszuklagen.

Soviel ich weiß dürften die Dich aber nur in Regress nehmen, wenn sie nachweisen können, daß der Unfall OHNE Gepäckträger nicht oder nicht in dem Maße stattgefunden hätte. Also, wenn Du mit dem illegalen Gepäckträger den Fußgänger gerammt hast und er deshalb im Rollstuhl gelandet ist, bist Du dran - sonst nicht.
Ich betone daß das mein privater Wissensstand ist. Vermutlich würden in dem Fall die Gerichte über Jahre hinweg diskutieren und entscheiden, die Juristen ein Vermögen verdienen und hinten nix rauskommen.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 7. Dezember 2017 um 19:01:44 Uhr:


Soviel ich weiß dürften die Dich aber nur in Regress nehmen, wenn sie nachweisen können, daß der Unfall OHNE Gepäckträger nicht oder nicht in dem Maße stattgefunden hätte. Also, wenn Du mit dem illegalen Gepäckträger den Fußgänger gerammt hast und er deshalb im Rollstuhl gelandet ist, bist Du dran - sonst nicht.

Das ist auch mein Wissensstand. Wenn du aber grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast, dann wird diese Handlung automatisch als auslösender Faktor angenommen. Ich persönlich finde diese Regelung recht praxisnah.

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Gepäckträger und Sturzbügel brauchen keine ABE.
*Klugscheissmodus aus

Na und? Deshalb gibts trotzdem Regeln und Gesetze, die eingehalten werden müssen.

Ich grüsse alIe, die mich kennen!

Zitat:

@sakasanje schrieb am 10. Dezember 2017 um 09:01:03 Uhr:


Ich grüsse alIe, die mich kennen!

Sei gegrüßt (ich kenne dich!)

Zitat:

@trockensuppe schrieb am 9. Dezember 2017 um 19:58:31 Uhr:


Gepäckträger und Sturzbügel brauchen keine ABE.
*Klugscheissmodus aus

Im Grunde braucht nichts eine ABE. Kein anderer Lenker, keine Cockpitscheibe, kein ESD, nichts.
Man muss es dann nur nach 19III abnehmen lassen.

Im Einzelfall und unter bestimmten Umständen auch Sturzbügel oder Gepäcksysteme.

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