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fahren ohne mit versichert zu sein?

Ford S-Max 1 (WA6)
Themenstarteram 14. Juni 2013 um 15:05

Hallo leute ich hab mein führerscheib seit gut 1 Monat ( bin schon 18 ) und bin mit dem auto meines Vaters gefahren. Leider kam mein vater noch nicht dazu mich mit zu versichern. Jetzt hab ich beim bremsen ein anderes auto etwas an der seite gestriffen weil der zu spät angezeigt hat das er abbiegen will und isz schließlich mit einer rasur Vollbremsung abgebogen. Ich bin natürlich stehn geblieben und habe geguckt der Mann ebenfalls. Als wir gesehn haben da ist noch etwasuft zwischen unseren Autos dachten wir es wäre nix passiert und sind weiter gefahren. Jetzt ist dem doch aufgefallen das eine minimale lacks

pur auf sein wagen ist und hat mich wegen fahrerflucht angezeigt. So die Verdsicherung hat jetzt auvj mitbekommen das ich gefahren bin und will mich jetzt auch.anzeigen.

Können die das oder. Hab ich noch irgebd eine chance :/

 

 

Ich.bedanke mich schon jetzt für die hilfreixhen Antworten.

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13 Antworten
am 14. Juni 2013 um 16:36

Habt Ihr euch denn miteinander unterhalten?

Wenn man sich dann einig ist, dann sollte zumindest der Punkt mit der Fahrerflucht wegfallen.

Ob es letztendlich wirklich das von Dir geführte Fahrzeug war, welches den gemeldeten Schaden verursacht hat,

wird, wenn überhaupt, ein Gutachter feststellen können.

Rechtsberatung würde ich bspw. der Rechtschutz überlassen.

Zitat:

Original geschrieben von chris_C

Habt Ihr euch denn miteinander unterhalten?

Wenn man sich dann einig ist, dann sollte zumindest der Punkt mit der Fahrerflucht wegfallen.

Ob es letztendlich wirklich das von Dir geführte Fahrzeug war, welches den gemeldeten Schaden verursacht hat,

wird, wenn überhaupt, ein Gutachter feststellen können.

Rechtsberatung würde ich bspw. der Rechtschutz überlassen.

Hallo,

es ist ganz wichtig erst einmal nichts zu sagen, auch nicht dass du gefahren bist.

Sofort zum Rechtsanwalt und beraten lassen. Auch wenn du nicht Rechtschutzversichert bist, kann der Schaden, wenn du nicht zum RA gehst, größer sein, als dass was du beim RA blechen musst.

Nein ich bin kein RA, habe aber im Laufe meines Lebens dies schon öfter erlebt und wollte es selbst regeln.

Wenn der Typ einen Schaden nachträglich angezeigt hat und dich wegen Fahrerflucht angezeigt hat, dann kannst du nichts mehr regeln. Der Typ ist nur aufs Geld aus. Also bitte keine Aussagen tätigen, nur noch über einen Rechtsanwalt.

Wenn der einen Lackschaden hat, müsste etwas an eurem Auto zu sehen sein.

Gruß

am 15. Juni 2013 um 12:59

Zitat:

Original geschrieben von steptom

Hallo,

 

 

 

Wenn der Typ einen Schaden nachträglich angezeigt hat und dich wegen Fahrerflucht angezeigt hat, dann kannst du nichts mehr regeln. Der Typ ist nur aufs Geld aus. Also bitte keine Aussagen tätigen, nur noch über einen Rechtsanwalt.

 

 

 

Gruß

Du bist also nicht der Meinung wenn an deinem Auto ein Schaden verursacht wird, das dieser Schaden reguliert werden sollte ohne das dir unterstellt würde das du nur auf Geld aus bist ?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von steptom

Hallo,

 

Wenn der Typ einen Schaden nachträglich angezeigt hat und dich wegen Fahrerflucht angezeigt hat, dann kannst du nichts mehr regeln. Der Typ ist nur aufs Geld aus. Also bitte keine Aussagen tätigen, nur noch über einen Rechtsanwalt.

 

Gruß

Du bist also nicht der Meinung wenn an deinem Auto ein Schaden verursacht wird, das dieser Schaden reguliert werden sollte ohne das dir unterstellt würde das du nur auf Geld aus bist ?

Hallo,

nö bin ich nicht, wer sich vom Unfallort entfernt, mit dem Hinweis, dass alles in Ordnung ist und nachträglich den Unfallgegner wegen Fahrerflucht anzeigt, dann ist dies die mieseste Art die es gibt.

Schaden hin oder her, wer einen Schaden verursacht hat, sollte auch dafür gerade stehen.

Man kann sich auch nachträglich melden, dass dennoch ein Schaden entstanden ist.

Aber vom Unfallort wegfahren und dann Anzeige wegen Fahrerflucht zu stellen ist unter der Gürtellinie.

Ich habe eher den Eindruck der Unfallgegner will sich einen Schaden bezahlen lassen, welcher gar nicht durch rico2013 entstanden ist. Vor Ort hätte dies wo möglich Probleme gegeben, da rico2013 festgestellt hätte dass der Schaden nicht von ihm ist.

Also immer noch mein Hinweis, zum RA, der wird mit den Sachverständigen feststellen können, woher der Schaden kommt.

Gruß

am 15. Juni 2013 um 17:26

Ich habe nicht gelesen das die beiden Unfallbeteiligten sich die Fahrzeugdaten ausgetauscht haben, der TE schreibt er dachte nur das nichts passiert ist, und ist dann warscheinlich ohne sich mit dem anderen Fahrzeughalter auszutauschen weggefahren

 

Weil er dachte es ist nichts passiert, so habe ich es gelesen.

 

Es steht ja jetzt erstmal der Straftatbestand der Verkehrsunfallflucht im Raum, dieses ist keine Bagatelldelikt mehr, sollte der andere Vehrkersteilnehmer bewusst eine Falschanzeige getätigt haben, so kann man natürlich gegen Ihn wegen falscher Verdächtigung ebenfalls vorgehen.

 

Ich hoffe nur das der TE die Personal/ Fahrzeug-Daten des anderen aufgeschrieben hat, so könnte er beweisen das die beiden Kontakt hatten.

 

Sollte der Vorwurf der Verkehrsunfallflucht aber rechtens sein, bezahlt die Versicherung zuerst einmal den Schaden, sie geht dann aber in Regress und holt sich je nach Sachlage einen erheblichen Teil zurück.

 

 

http://www.iww.de/.../...ftpflichtversicherers-gegen-den-fahrer-f28180

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ich habe nicht gelesen das die beiden Unfallbeteiligten sich die Fahrzeugdaten ausgetauscht haben, der TE schreibt er dachte nur das nichts passiert ist, und ist dann warscheinlich ohne sich mit dem anderen Fahrzeughalter auszutauschen weggefahren

Weil er dachte es ist nichts passiert, so habe ich es gelesen.

Es steht ja jetzt erstmal der Straftatbestand der Verkehrsunfallflucht im Raum, dieses ist keine Bagatelldelikt mehr, sollte der andere Vehrkersteilnehmer bewusst eine Falschanzeige getätigt haben, so kann man natürlich gegen Ihn wegen falscher Verdächtigung ebenfalls vorgehen.

Hallo,

klar von hier aus kann man nur spekulieren. Ich habe es so gelesen, dass beide angehalten haben, gemeinsam festgestellt haben, dass nichts passiert ist und gemeinsam den Ort des Geschehens verlassen haben. In der Regel, wenn nichts passiert ist, schreibt man keine Daten auf.

Wie es nun wirklich passiert ist, kann man nicht genau herauslesen.

Und der Fall der nicht gedeckten Versicherung steht natürlich noch im Raum.

Aber da ist man beim RA am besten aufgehoben, der sollte sich mit solchen Fällen auskennen.

Gruß

am 17. Juni 2013 um 13:46

Und wenn rico2013 scheinbar kein Interesse mehr an dem Thema hat, dann könnte man es auch direkt schließen.

Themenstarteram 21. Juni 2013 um 21:07

Natürlich hab ich noch Interesse hatte nur keine Zeit zu reagiern musste sehr viel erledigen mir dem ra. So um.die frage die im Raum steht zu beantworten wir sind beide ausgestiegen haben unsere wagen aber nicht weg gefahren und da sie sehr nah an einander standen konnte man den schadwn auvj nicht sehn. Deswegen sind wir BEIDE davon ausgegangen es wäre sehr knapp gewesen. Ich hatte zum Glück meine Mutter dabei die als Zeugin aussagen.wird. der ra meinte er denkt er schafft es somit die anklage fallen zu lassen uns ich muss lediglich den auffahrunfall.zahlen. und was die Sache mit der Versicherung betrifft die können mich anscheinend nicht so.einfach verklagem.sondern Nur höhere Beiträge von.uns Verlagen.was.Sie jetzt Audh gemacht haben.

 

Ich bedanke mich nochmal für die hilfreichen Antworten :)

Zitat:

Original geschrieben von rico2013

Natürlich hab ich noch Interesse hatte nur keine Zeit zu reagiern musste sehr viel erledigen mir dem ra. So um.die frage die im Raum steht zu beantworten wir sind beide ausgestiegen haben unsere wagen aber nicht weg gefahren und da sie sehr nah an einander standen konnte man den schadwn auvj nicht sehn. Deswegen sind wir BEIDE davon ausgegangen es wäre sehr knapp gewesen. Ich hatte zum Glück meine Mutter dabei die als Zeugin aussagen.wird. der ra meinte er denkt er schafft es somit die anklage fallen zu lassen uns ich muss lediglich den auffahrunfall.zahlen. und was die Sache mit der Versicherung betrifft die können mich anscheinend nicht so.einfach verklagem.sondern Nur höhere Beiträge von.uns Verlagen.was.Sie jetzt Audh gemacht haben.

 

Ich bedanke mich nochmal für die hilfreichen Antworten :)

Hallo,

Danke für die Erklärung. Dann war der Tip mit RA am besten.

Übrigens gehe ich auch nicht davon aus, dass die Versicherung klagen kann. Mit der Erhöhung war klar, aber u.U. musstest du ja fahren, weil deine Mutter nicht konnte und z.B. zum Arzt musste. Dann war dies eine einmalige aber notwendige Situation. Rede mal mit deinem RA darüber.

So und war der Unfallgegner doch nur auf Kohle aus, sonst würde der keine Klage wegen Fahrerflucht erheben. Überlege ob du nicht Klage wegen Falschaussage erhebst. Solchen Typen gehört dass so.

Gruß

Themenstarteram 22. Juni 2013 um 23:14

Zitat:

Original geschrieben von steptom

Zitat:

Original geschrieben von rico2013

Natürlich

Zitat:

hab ich noch Interesse hatte nur keine Zeit zu reagiern musste sehr viel erledigen mir dem ra. So um.die frage die im Raum steht zu beantworten wir sind beide ausgestiegen haben unsere wagen aber nicht weg gefahren und da sie sehr nah an einander standen konnte man den schadwn auvj nicht sehn. Deswegen sind wir BEIDE davon ausgegangen es wäre sehr knapp gewesen. Ich hatte zum Glück meine Mutter dabei die als Zeugin aussagen.wird. der ra meinte er denkt er schafft es somit die anklage fallen zu lassen uns ich muss lediglich den auffahrunfall.zahlen. und was die Sache mit der Vegrsicherung betrifft die können mich anscheinend nicht so.einfach verklagem.sondern Nur höhere Beiträge von.uns Verlagen.was.Sie jetzt Audh gemacht haben.

 

Ich bedanke mich nochmal für die hilfreichen Antworten :)

Hallo,

Danke für die Erklärung. Dann war der Tip mit RA am besten.

Übrigens gehe ich auch nicht davon aus, dass die Versicherung klagen kann. Mit der Erhöhung war klar, aber u.U. musstest du ja fahren, weil deine Mutter nicht konnte und z.B. zum Arzt musste. Dann war dies eine einmalige aber notwendige Situation. Rede mal mit deinem RA darüber.

So und war der Unfallgegner doch nur auf Kohle aus, sonst würde der keine Klage wegen Fahrerflucht erheben. Überlege ob du nicht Klage wegen Falschaussage erhebst. Solchen Typen gehört dass so.

Gruß

Hey danke die idee mit dem Arzt ist gar nicht mal so übel werde am Montag gleich mit meinem ra reden. Auch wegen der gegenklage ich finde das nämlich auch sehr hinterhältig. Ich halte ech auf.jeden fall noch auf.dem.laufenden :)

Themenstarteram 9. Oktober 2013 um 15:17

Hey leute ich habe heute endlich ein schreiben meines Anwalts bekommen. Die anzeige wegen Fahrerflucht wurde eingestellt, da die keine beweise dafür hatten. Ich Hätte den schaden bemerken müssen und dann vorsetzlich weg fahren müssen, außerdem hat der der mich angezeigt hat dann gesagt er glaubt nicht das ich es bemerkt habe da ich ja nicht mal angehalten habe da hat ef zwar wieder gelogen aber das spielt jz auch erstmal keine rolle auf jeden Fall spricht alles dafür das ich keine Fahrerflucht beganngen habe :)

Ich danke euch nochmal für eure hilfreichen Beiträge

Zitat:

Original geschrieben von rico2013

Hey leute ich habe heute endlich ein schreiben meines Anwalts bekommen. Die anzeige wegen Fahrerflucht wurde eingestellt, da die keine beweise dafür hatten. Ich Hätte den schaden bemerken müssen und dann vorsetzlich weg fahren müssen, außerdem hat der der mich angezeigt hat dann gesagt er glaubt nicht das ich es bemerkt habe da ich ja nicht mal angehalten habe da hat ef zwar wieder gelogen aber das spielt jz auch erstmal keine rolle auf jeden Fall spricht alles dafür das ich keine Fahrerflucht beganngen habe :)

Ich danke euch nochmal für eure hilfreichen Beiträge

Hallo,

Danke dass Du dich noch einmal gemeldet hast und das Ergebnis mitgeteilt.

Gruß

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