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fahren ohne kennzeichen

Themenstarteram 13. September 2005 um 13:33

hallo, ich hatte heute lieder probleme mit dem sv grün-weiß

wir wollten ein abgemeldetes auto von der werkstatt (hat dort tüv bekommen) zu mir nach hause bringen. von allen seiten hatten wir gehört, dass fahrten vom/zum tüv und fahrten von der abmeldung/zu der anmeldung ohne kennzeichen zulässig sind, nur die cops waren anderer meinung.

wir hatten alles nötige bei: tüv-bescheid, fahrzeugschein und -brief, doppelkarte, führerschein.

die cops meinten auch, sie können das nicht mal als ordnungswidrigkeit durchgehen lassen, sondern haben gesagt, es wäre eine straftat mit anzeige, vernehmung usw

was könnte mich bestenfalls/schlimmstenfalls an strafen erwarten?

vielen dank schonmal im voraus

Beste Antwort im Thema

Du meinst also, Du darfst ausnahmsweise fahren? Ich denke auch, dass ich heute mal mit vier Bier noch fahren darf - mein Fahrrad ist gerade zugeparkt.

Hammer, was in manchen Köpfen vorgeht.

Mit dieser Einstellung ist Dir ein saftiges Verfahren sicher - es sei Dir gegönnt!

Zitat:

ich werd doch wohl zum TÜV fahren können (OHNE Kennzeichen)

von mir aus kann ich die karre bis zur Anmeldung dort stehen lassen.

Ich will damit auch die ansprechen, die keine Öffentlich Verkehrsanbindung haben, um zum beispiel sich Kennzeichen in der Zulassungsstelle zuteilen zu lassen können um dann mit dem Auto ohne TÜV Plakette und ohne Zulassungsstempel zum Tüv zu fahren, logisch oder? (was ja die Kern aussage von FZV § 10 ist)

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Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Du hast mehrere Möglichkeiten:

- Kennzeichen für das Auto bei der Zulassungsstelle ZUTEILEN lassen und die Schilder prägen lassen; dann mit den geprägten Kennzeichen und der Versicherungszusage auf DIREKTEM weg zur Nachprüfung fahren.

Wobei ich meine, dass diese Variante ausscheidet, weil die Behörde ohne gültige HU kein Kennzeichen zuteilen wird.

$ 10 betrifft Fahrzeuge, denen bereits ein Kennzeichen zugeordnet war. Bsp. Winterauto soll im November wieder zugelassen werden, nachdem es über den Sommer abgemeldet war und Ende Oktober ist der TÜV abgelaufen.

Hier wäre der Halter auf der Fahrt zum TÜV eindeutig zu ermitteln.

In romanoffs Fall wäre er das nicht.

Faustregel : Im Zweifel immer mit Kurzzeitkennzeichen. Das ist deutlich billiger als ein Verfahren wegen einer Fahrt im nicht zugelassenen KFZ.

ja Kurzzeitkennzeichen ist eine Möglichkeit richtig, aber das ist ja doppelt rausgeschmissenes Geld, aber gut, nehme ich hin :-)

 

@Hugaar

Ich habe es wohl in der Fahrschule gelernt.

Ich werde sogar, wenn ich mal wider meine Mutter besuch, mir die Zeit nehmen und meinen Fahrlehrer aufsuchen, ich kann mich heute noch an die Fahrstunde erinnern in der ich davon erfahren hab, das gab auch eine Diskussion damals und ich hab's behalten, weil es für mich auch so unglaublich war...

 

und sollte der Fall bei mir mal eintreten, frag ich beim örtlichen SV Grün-Weiß nach.

Meinen Cousin hab ich gestern auch gefragt (Polizeiobermeister) Er ist der Meinung auf direktem Wege zur Zulassungsstelle wäre ok.

Zitat:

Er ist der Meinung auf direktem Wege zur Zulassungsstelle wäre ok.

Der Wagen ist nicht versichert.

Bei einem Unfall haftest du mit deinem gesamten Vermögen.

Frag' deinen Polizeiobermeister, was er dazu meint.

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Zitat:

Er ist der Meinung auf direktem Wege zur Zulassungsstelle wäre ok.

Der Wagen ist nicht versichert.

Bei einem Unfall haftest du mit deinem gesamten Vermögen.

Frag' deinen Polizeiobermeister, was er dazu meint.

da kann ich echt nur den Kopf schütteln,

wir gehen hier immer noch davon aus, dass ich meine Versicherung in Kenntnis gesetzt habe und eine Doppelkarte von denen erhalten hab.

bitte nicht nur den letzten Post lesen...

Eine Doppelkarte gibt es auch nicht, dass nennt sich jetzt eVB Code.

 

Zitat:

Original geschrieben von romanoff325

Ich habe im Jahr 2000 in der Fahrschule gelernt das ich ohne Kennzeichen zum TÜV und zur Zulassung auf direktem Weg fahren darf.

War auch damals nicht erlaubt.

Zitat:

Nun kann ich doch nicht alles Gesetzesänderungen im stvo nach verfolgen, den Newsletter hab ich leider nicht :-)

Ist alleine Deine Aufgabe, bekommen viele andere Leute auch hin.

Zitat:

Da ich grad vor dieser Situation stehe hab ich in der Arbeit das mal in die Runde geworfen, alle waren der Meinung das es nie erlaubt war...

siehe da, ich hatte Recht, es war wohl erlaubt, nun aber nicht mehr?

Nö - war nie erlaubt.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von romanoff325

-Unwissenheit schützt vor Strafe nicht-

aber wenn ich es doch in der Fahrschule gelernt habe, ist es doch keine Unwissenheit, oder?

Den Unsinn, den Du angeblich in der Fahrschule gelernt hast, kannst Du ja dem Fahrlehrer um die Ohren hauen...

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Eine Doppelkarte gibt es auch nicht, dass nennt sich jetzt eVB Code.

Du musst ja nicht jedes Wort durchkauen was ich schreibe, mir ist wohl bekannt das es die nicht gibt, kann mir aber vorstellen, dass die Versicherungen was zuschicken wenn so eine Fahrt ansteht....

werde aber bei der Versicherung mal nachfragen, wenn ich dran denke

 

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von romanoff325

Ich habe im Jahr 2000 in der Fahrschule gelernt das ich ohne Kennzeichen zum TÜV und zur Zulassung auf direktem Weg fahren darf.

War auch damals nicht erlaubt.

hmm, Du hast doch auch im Thema bereits gepostet, also musst Du doch den Post vom TS gelesen haben, oder nicht? oder glaubst Du der hat einfach so mal das geschrieben???

ich fass mal die 7 Seiten zusammen

TS: 13. September 2005 um 15:33:27 Uhr

Zitat:

Original geschrieben von schmandjochen

hallo, ich hatte heute lieder probleme mit dem sv grün-weiß

wir wollten ein abgemeldetes auto von der werkstatt (hat dort tüv bekommen) zu mir nach hause bringen. von allen seiten hatten wir gehört, dass fahrten vom/zum tüv und fahrten von der abmeldung/zu der anmeldung ohne kennzeichen zulässig sind, nur die cops waren anderer meinung.

wir hatten alles nötige bei: tüv-bescheid, fahrzeugschein und -brief, doppelkarte, führerschein.

die cops meinten auch, sie können das nicht mal als ordnungswidrigkeit durchgehen lassen, sondern haben gesagt, es wäre eine straftat mit anzeige, vernehmung usw

was könnte mich bestenfalls/schlimmstenfalls an strafen erwarten?

vielen dank schonmal im voraus

und weiter gehts auf Seite, ka 3 oder 4.

27. Dezember 2005 um 19:40:08 Uhr

Zitat:

Original geschrieben von schmandjochen

also vor einigen wochen waren wir bei den cops zum interview, die meinten dass das fahren ohne kennzeichen zum und vom tüv ERLAUBT ist, nach §28 stvzo

aber jeden streifencop, den wir danach gesehen hatten, war noch immer der meinung, dass es verboten sei.

wie auch immer, das verfahren wurde jedenfalls einfach so eingestellt, da alles korrekt war.

vielen dank für eure antworten, ich hoffe, dies wird eine hilfe für ähnliche fälle sein...

also, was soll ich meinem Fahrlehrer nochmal um die Ohren hauen? :):cool:

Na dann mach doch wenn du alles besser weißt...

dann freuen wir uns auf dein nächstes Thema im Unterforum Verkehr und Sicherheit.

 

Und was für einen Mist man hier auf 7 Seiten (eigentlich reichen sogar die letzten 2) liest, das geht sowieso auf keine Kuhhaut.

 

@Hafi545:

doch, das funktioniert. Problem ist eben nur die "Zuteilung". Eine reine Reservierung ist üblicherweise keine Zuteilung, die Zulassungsstelle muß mit dem Fahrzeug also schon befasst sein. Das geht meist nicht telefonisch (man kanns mal probieren - ich hätte sowas aber lieber schriftlich), daher muß man meistens persönlich erstmal zur Zulassungsstelle und lässt sich da Kennzeichen zuteilen.

Zitat:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Man kann auch mit seiner Versicherung reden was denn Kurzzeitkennzeichen kosten und ob die Kosten der Kurzzeitkennzeichenversicherung auf die später abzuschließende Versicherung angerechnet werden...

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Na dann mach doch wenn du alles besser weißt...

dann freuen wir uns auf dein nächstes Thema im Unterforum Verkehr und Sicherheit.

.....

wo weiß ich es den besser?? ich will es besser wissen :mad:

ich hab nur das Thema zusammengefasst, mehr nicht, mir geht's auch um die Theorie als um die Praxis,

den ich habe es nun mal so gelernt. Der TS hat mich in dem auch bestätigt, früher war es wohl möglich, jetzt ist es wohl aufgehoben.

Ich bin hier um zu diskutieren, andere anscheinend weniger...

Und irgendwie bekomme ich das Gefühl nicht los, dass hier jeder 2. im Thema denkt, ich würde ohne Kennzeichen fahren...

Was du gelernt hast war falsch.

Was du zusamengefasst hast war falsch.

Es war damals nicht erlaubt ohne Kennzeichen zu fahren. Es ist auch nicht erlaubt einfach die entstempelten Kennzeichen vom Vorbesitzer hinzumachen und zu fahren...

Es müssen zugeteilte Kennzeichen sein.

 

Ich versteh aber dein Problem. :(

Das ist ein grundsätzliches Problem hier im Forum. bzw. gewissen Unterforen. In den Autoforen ist das besser, da wissen noch mehr was sie tun.

Hier hast du jetzt 7 Seiten und mußt dir die hm sagen wir mal 7 Antworten rausfischen die dir helfen.

Problem ist jetzt:

Wenn du das kannst - dann bräuchtest du eigentlich gar nicht fragen. :rolleyes: :eek: :cool:

am 24. Juni 2013 um 7:44

Zitat:

Original geschrieben von romanoff325

Der TS hat mich in dem auch bestätigt, früher war es wohl möglich, jetzt ist es wohl aufgehoben.

NEIN, es war einfach auch damals (selbst in deiner Fahrschulzeit) untersagt ein Kfz ohne Kennzeichen zu führen.

Nur weil der TS es hier schreibt wird es nich nicht richtig!

Du brauchtest schin damals ein dem Kfz zugeteiltes Kennzeichen für die Fahrten, fertig aus.

 

Zitat:

Ich bin hier um zu diskutieren, andere anscheinend weniger...

Wir diskutieren doch auch mit dir.

Nur du masst mal lernen, dass es durchaus manchmal Sinn macht seine falsche Meinung über Bord zu werfen und sich der richtigen Meinung von anderen anzuschließen. Ein einfaches "ich hatte Unrecht, danke das ihr mir geholfen habt" reicht doch auch als Diskusionsende.

Leider kann man dir in einem Forum nur immer wieder eine richtige Meinung schreiben, anders kann man dich leider nicht überzeugen.

(im RL hätte ich, wenn meine Argumente zu deiner Aufgabe nicht fruchten, andere schmerzhafte Argumente von anderen Mitstreitern in der Hinterhand - darauf muss ich leider hier verzichten)

ok,

ich nehme hin ich hatte unrecht,

frage aber trotzdem mal bei der Polizei nach :-)

und iwie glaube ich auch dem TS, warum sollte er den Käase hier reinschreiben? :-)

Zitat:

frage aber trotzdem mal bei der Polizei nach :-)

Du hast doch schon deinen Polizeiobermeister nach seiner Meinung gefragt und eine falsche Antwort bekommen.

Also: Die persönliche Meinung eines Polizisten nützt dir nichts!

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