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fahren ohne kennzeichen

Themenstarteram 13. September 2005 um 13:33

hallo, ich hatte heute lieder probleme mit dem sv grün-weiß

wir wollten ein abgemeldetes auto von der werkstatt (hat dort tüv bekommen) zu mir nach hause bringen. von allen seiten hatten wir gehört, dass fahrten vom/zum tüv und fahrten von der abmeldung/zu der anmeldung ohne kennzeichen zulässig sind, nur die cops waren anderer meinung.

wir hatten alles nötige bei: tüv-bescheid, fahrzeugschein und -brief, doppelkarte, führerschein.

die cops meinten auch, sie können das nicht mal als ordnungswidrigkeit durchgehen lassen, sondern haben gesagt, es wäre eine straftat mit anzeige, vernehmung usw

was könnte mich bestenfalls/schlimmstenfalls an strafen erwarten?

vielen dank schonmal im voraus

Beste Antwort im Thema

Du meinst also, Du darfst ausnahmsweise fahren? Ich denke auch, dass ich heute mal mit vier Bier noch fahren darf - mein Fahrrad ist gerade zugeparkt.

Hammer, was in manchen Köpfen vorgeht.

Mit dieser Einstellung ist Dir ein saftiges Verfahren sicher - es sei Dir gegönnt!

Zitat:

ich werd doch wohl zum TÜV fahren können (OHNE Kennzeichen)

von mir aus kann ich die karre bis zur Anmeldung dort stehen lassen.

Ich will damit auch die ansprechen, die keine Öffentlich Verkehrsanbindung haben, um zum beispiel sich Kennzeichen in der Zulassungsstelle zuteilen zu lassen können um dann mit dem Auto ohne TÜV Plakette und ohne Zulassungsstempel zum Tüv zu fahren, logisch oder? (was ja die Kern aussage von FZV § 10 ist)

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OHNE kennzeichen geht es nicht.

der tüv sagt:

Zitat:

Mit entstempeltem Kennzeichen:

Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Zitat:

Ohne amtliches Kennzeichen:

Mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Aber Sie können es huckepack nehmen. Überführen Sie es auf einem geeigneten Fahrzeugtransporter oder Anhänger.

quelle: http://www.tuev-nord.de/.../Nicht_zugelassene_Kfz_2759.htm

ansonsten spuckt dpch google jede menge treffer aus: http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-38361

Was für müde ausreden - wenn es schon keinen Bus gibt, dann doch noch Verwandte / Bekannte - gibts auch die nicht, dann eben Taxi

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