fahren ohne kennzeichen

hallo, ich hatte heute lieder probleme mit dem sv grün-weiß

wir wollten ein abgemeldetes auto von der werkstatt (hat dort tüv bekommen) zu mir nach hause bringen. von allen seiten hatten wir gehört, dass fahrten vom/zum tüv und fahrten von der abmeldung/zu der anmeldung ohne kennzeichen zulässig sind, nur die cops waren anderer meinung.

wir hatten alles nötige bei: tüv-bescheid, fahrzeugschein und -brief, doppelkarte, führerschein.

die cops meinten auch, sie können das nicht mal als ordnungswidrigkeit durchgehen lassen, sondern haben gesagt, es wäre eine straftat mit anzeige, vernehmung usw

was könnte mich bestenfalls/schlimmstenfalls an strafen erwarten?

vielen dank schonmal im voraus

Beste Antwort im Thema

Du meinst also, Du darfst ausnahmsweise fahren? Ich denke auch, dass ich heute mal mit vier Bier noch fahren darf - mein Fahrrad ist gerade zugeparkt.
Hammer, was in manchen Köpfen vorgeht.
Mit dieser Einstellung ist Dir ein saftiges Verfahren sicher - es sei Dir gegönnt!

Zitat:

ich werd doch wohl zum TÜV fahren können (OHNE Kennzeichen)
von mir aus kann ich die karre bis zur Anmeldung dort stehen lassen.
Ich will damit auch die ansprechen, die keine Öffentlich Verkehrsanbindung haben, um zum beispiel sich Kennzeichen in der Zulassungsstelle zuteilen zu lassen können um dann mit dem Auto ohne TÜV Plakette und ohne Zulassungsstempel zum Tüv zu fahren, logisch oder? (was ja die Kern aussage von FZV § 10 ist)

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Zitat:

Original geschrieben von Heiko190E



Zitat:

Original geschrieben von tuscanyleass


Ich bin Polizeibeamter und kann nur von solchen Fahrten abraten, das dies empfindliche Strafen nach sich zieht
im ersten Moment würde ich sagen :
das ist n Polizei Troll 😁 😁

Ich wollte das nicht gleich so hart formulieren - aber das war auch mein erster Gedanke. 😉

Dadurch, daß er sich bis jetzt nicht wieder gemeldet und Belege für seine Behauptung geliefert hat, hat er sich quasi selbst entlarvt.

Zitat:

Original geschrieben von Lizar


also ich hätt mir einfach ein rotes kennzeichen bei ner werkstatt abgeholt. am besten eine, wo man öfters ist und nach feierabend. die machen das meistens. dann kann dir eigentlich nichts passieren. ne doppelkarte brauchste dann auch natürlich

rote kennzeichen wachsen ja auch auf bäumen....und der der eins verleiht macht sich auch strafbar...das nur der ordnung halber.

und alex hat 100% recht. die fahrten von und zur zulassungsstelle bzw von und zum tüv sind nur mit KENNZEICHEN möglich. und zwar dem das zum auto passt!

grüsse euch. was ist wenn man ein fahrzeug ohne schilder fährt ? wie ist die aktuelle lage? kosten insgesamt?

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abseits oeffentlicher strassen, wohl kein problem.
ansonsten muesstest du wohl genauer werden.
80% aller laternenparker koennte man evtl. die kennzeichen klauen und sie wuerden die fahrt vorerst nicht bemerken.
vorsaetzliches inbetriebnehmen eines nicht zugelassenen fahrzeugs koennte da imho schon andere strafen nach sich ziehen.

ich stelle mal versehen und 40€ und einen Punkt in den raum (179a bussgeldkatalog)

ahm, mal so nebenbei,
ich verstehe ja schon das die Kernaussage ist, das man ohne Kennzeichen nicht fahren soll.
nun der Fall der bei mir eintretten könnte
Ich kaufe ein Auto ohne Tüv, der Verkäufer organisiert Kurzzeitkennzeichen, ich fahre zu mir nachhause, fahre zum Tüv, auto besteht den TÜV nicht, Nachkontrolle schafft man in den 4 Tagen die verbleiben wohl kaum (wenns gravierend ist), oder die Werkstatt hat keine Termine frei...whatever

so und nun? die Kurzzeitkennzeichen werden wohl kaum auf mich laufen, also kann ich die auch gleich daheim lassen, Kennzeichen von meinen ex-karren hab ich nicht mehr
ich werd doch wohl zum TÜV fahren können (OHNE Kennzeichen)
von mir aus kann ich die karre bis zur Anmeldung dort stehen lassen.
Ich will damit auch die ansprechen, die keine Öffentlich Verkehrsanbindung haben, um zum beispiel sich Kennzeichen in der Zulassungsstelle zuteilen zu lassen können um dann mit dem Auto ohne TÜV Plakette und ohne Zulassungsstempel zum Tüv zu fahren, logisch oder? (was ja die Kern aussage von FZV § 10 ist)

Du meinst also, Du darfst ausnahmsweise fahren? Ich denke auch, dass ich heute mal mit vier Bier noch fahren darf - mein Fahrrad ist gerade zugeparkt.
Hammer, was in manchen Köpfen vorgeht.
Mit dieser Einstellung ist Dir ein saftiges Verfahren sicher - es sei Dir gegönnt!

Zitat:

ich werd doch wohl zum TÜV fahren können (OHNE Kennzeichen)
von mir aus kann ich die karre bis zur Anmeldung dort stehen lassen.
Ich will damit auch die ansprechen, die keine Öffentlich Verkehrsanbindung haben, um zum beispiel sich Kennzeichen in der Zulassungsstelle zuteilen zu lassen können um dann mit dem Auto ohne TÜV Plakette und ohne Zulassungsstempel zum Tüv zu fahren, logisch oder? (was ja die Kern aussage von FZV § 10 ist)

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Du meinst also, Du darfst ausnahmsweise fahren? Ich denke auch, dass ich heute mal mit vier Bier noch fahren darf - mein Fahrrad ist gerade zugeparkt.
Hammer, was in manchen Köpfen vorgeht.
Mit dieser Einstellung ist Dir ein saftiges Verfahren sicher - es sei Dir gegönnt!

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear



Zitat:

ich werd doch wohl zum TÜV fahren können (OHNE Kennzeichen)
von mir aus kann ich die karre bis zur Anmeldung dort stehen lassen.
Ich will damit auch die ansprechen, die keine Öffentlich Verkehrsanbindung haben, um zum beispiel sich Kennzeichen in der Zulassungsstelle zuteilen zu lassen können um dann mit dem Auto ohne TÜV Plakette und ohne Zulassungsstempel zum Tüv zu fahren, logisch oder? (was ja die Kern aussage von FZV § 10 ist)

wenigstens mal das Thema angeschnitten?? eher nein oder?

"(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

- wie schon oft zitiert
Quelle

mich interessiert nun, wie komme ich zur Zulassungsstelle, wenn ich die Kurzzeitkennzeichen nach Ablauf nicht verwenden kann??! ich müsste also zur Zulassungsstelle, Kennzeichen ohne Stempelplakette holen und dann zum Tüv...

Zitat:

mich interessiert nun, wie komme ich zur Zulassungsstelle, wenn ich die Kurzzeitkennzeichen nach Ablauf nicht verwenden kann??! ich müsste also zur Zulassungsstelle, Kennzeichen ohne Stempelplakette holen und dann zum Tüv...

Das ist ganz einfach, Du schnappst Dir die Papiere ggf auch die alten Kennzeichen und benutzt den ÖNV und fährst damit zur Zulassungsstelle.

Der TÜV kommt zu Dir in die örtliche KFZ Werkstatt.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel



Zitat:

mich interessiert nun, wie komme ich zur Zulassungsstelle, wenn ich die Kurzzeitkennzeichen nach Ablauf nicht verwenden kann??! ich müsste also zur Zulassungsstelle, Kennzeichen ohne Stempelplakette holen und dann zum Tüv...

Das ist ganz einfach, Du schnappst Dir die Papiere ggf auch die alten Kennzeichen und benutzt den ÖNV und fährst damit zur Zulassungsstelle.

Der TÜV kommt zu Dir in die örtliche KFZ Werkstatt.

im Posting vorher habe ich beschrieben, das es z.B.: nicht geht,

in unserem Dorf wurde die Straße aufgerissen, Haltestelle außer Kraft gesetzt.

In meinem Fall, ich hab noch einen 2t. Wagen, mit dem mach ich des schon, das ich mir vorher die Kennzeichen hole, aber diesen 2. habe nicht alle.

Ich habe im Jahr 2000 in der Fahrschule gelernt das ich ohne Kennzeichen zum TÜV und zur Zulassung auf direktem Weg fahren darf.
Nun kann ich doch nicht alles Gesetzesänderungen im stvo nach verfolgen, den Newsletter hab ich leider nicht :-)

Da ich grad vor dieser Situation stehe hab ich in der Arbeit das mal in die Runde geworfen, alle waren der Meinung das es nie erlaubt war...
siehe da, ich hatte Recht, es war wohl erlaubt, nun aber nicht mehr?

Zur Zulassungsstelle auf dem kürzesten Weg ja, aber nicht ohne Kennzeichen (kann auch entstempelt sein) und ohne eVB Code.

Zum TÜV benötigst Du entweder ein Rotes- oder Kurzzeitkennzeichen.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Zur Zulassungsstelle auf dem kürzesten Weg ja, aber nicht ohne Kennzeichen (kann auch entstempelt sein) und ohne eVB Code.

Zum TÜV benötigst Du entweder ein Rotes- oder Kurzzeitkennzeichen.

verstanden!

bleiben mir ein paar Fragen offen,
was mach ich wenn ich keine Kennzeichen habe?
den die stvo sagt ich darf die Kurzzeitkennzeichen nach Ablauf nicht mehr verwenden..

-Unwissenheit schützt vor Strafe nicht-
aber wenn ich es doch in der Fahrschule gelernt habe, ist es doch keine Unwissenheit, oder?

Auf jeden Fall muß das KFZ ein Kennzeichen besitzen, auch wenn es nicht mehr gültig ist.

Der Versicherungsschutz besteht durch den eVB Code.

Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen noch nicht mal auf öffentlichen Parplätzen stehen.

Zitat:

Original geschrieben von romanoff325


-Unwissenheit schützt vor Strafe nicht-
aber wenn ich es doch in der Fahrschule gelernt habe, ist es doch keine Unwissenheit, oder?

dann ist es Halbwissen. Aber auch das schützt vor Strafe nicht!

Du hast mehrere Möglichkeiten:

- Kurzzeitkennzeichen holen und für die Widervorstellung des Autos beim HU-Anbieter nutzen
- Kennzeichen für das Auto bei der Zulassungsstelle ZUTEILEN lassen und die Schilder prägen lassen; dann mit den geprägten Kennzeichen und der Versicherungszusage auf DIREKTEM weg zur Nachprüfung fahren.
- erste HU in einer Werkstatt deines Vetrauens machen lassen, bei Durchfällen dort alle relevanten Arbeiten dort ausführen lassen und die Nachprüfung in der gleichen Werke durchführen lassen

Wobei ich auch davon ausgehe, dass du in 2000 nicht gelernt hast das man ohne Kennzeichen zur HU fahren darf!

Zitat:

Original geschrieben von romanoff325


so und nun? die Kurzzeitkennzeichen werden wohl kaum auf mich laufen, also kann ich die auch gleich daheim lassen, Kennzeichen von meinen ex-karren hab ich nicht mehr
ich werd doch wohl zum TÜV fahren können (OHNE Kennzeichen)
von mir aus kann ich die karre bis zur Anmeldung dort stehen lassen.
Ich will damit auch die ansprechen, die keine Öffentlich Verkehrsanbindung haben, um zum beispiel sich Kennzeichen in der Zulassungsstelle zuteilen zu lassen können um dann mit dem Auto ohne TÜV Plakette und ohne Zulassungsstempel zum Tüv zu fahren, logisch oder? (was ja die Kern aussage von FZV § 10 ist)

kkz NOCHMALS besorgen is zu uncool?

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