fahren ohne kennzeichen

hallo, ich hatte heute lieder probleme mit dem sv grün-weiß

wir wollten ein abgemeldetes auto von der werkstatt (hat dort tüv bekommen) zu mir nach hause bringen. von allen seiten hatten wir gehört, dass fahrten vom/zum tüv und fahrten von der abmeldung/zu der anmeldung ohne kennzeichen zulässig sind, nur die cops waren anderer meinung.

wir hatten alles nötige bei: tüv-bescheid, fahrzeugschein und -brief, doppelkarte, führerschein.

die cops meinten auch, sie können das nicht mal als ordnungswidrigkeit durchgehen lassen, sondern haben gesagt, es wäre eine straftat mit anzeige, vernehmung usw

was könnte mich bestenfalls/schlimmstenfalls an strafen erwarten?

vielen dank schonmal im voraus

Beste Antwort im Thema

Du meinst also, Du darfst ausnahmsweise fahren? Ich denke auch, dass ich heute mal mit vier Bier noch fahren darf - mein Fahrrad ist gerade zugeparkt.
Hammer, was in manchen Köpfen vorgeht.
Mit dieser Einstellung ist Dir ein saftiges Verfahren sicher - es sei Dir gegönnt!

Zitat:

ich werd doch wohl zum TÜV fahren können (OHNE Kennzeichen)
von mir aus kann ich die karre bis zur Anmeldung dort stehen lassen.
Ich will damit auch die ansprechen, die keine Öffentlich Verkehrsanbindung haben, um zum beispiel sich Kennzeichen in der Zulassungsstelle zuteilen zu lassen können um dann mit dem Auto ohne TÜV Plakette und ohne Zulassungsstempel zum Tüv zu fahren, logisch oder? (was ja die Kern aussage von FZV § 10 ist)

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Zitat:

Original geschrieben von PeterBH


Hat ihr Versicherungsvertreter erklärt, dass dürfe sie, hat ja Versicherungsbestätigung dabei.

Diesen "Versicherungsvertreter" sollte man für die möglichen Folgen in Haftung nehmen. Kaum zu glauben, mit welchem Unvermögen manche Zeitgenossen ihren Job ausüben...

Das Fahren eines vorübergehend oder endgültig abgemeldeten Fahrzeuges ist auch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause nicht mehr gestattet.

Das Gesetz welches das früher erlaubte ist längst novelliert worden.

Ich bin Polizeibeamter und kann nur von solchen Fahrten abraten, das dies empfindliche Strafen nach sich zieht

Zitat:

Original geschrieben von tuscanyleass


Das Fahren eines vorübergehend oder endgültig abgemeldeten Fahrzeuges ist auch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause nicht mehr gestattet.

Das Gesetz welches das früher erlaubte ist längst novelliert worden.

Ich bin Polizeibeamter und kann nur von solchen Fahrten abraten, das dies empfindliche Strafen nach sich zieht

Wenn du schon mit solchen Aussagen glänzt, dann bitte fundierte und gut recherchierte Fakten beilegen.

Wo gibs das nachzulesen? Wie aktuell ist die Änderung?

Weil hier in unserem Landkreis/Kommune wird nämlich immer noch so verfahren (Zumindest war es vor 6 Monaten noch so)

Bei Abmeldung/Ummeldung ist noch eine einzige Fahrt mit dem Auto erlaubt. Und zwar auf direktem Weg zum Endgültigen Abstellplatz. Und das auch nur am Tag der Ab/Ummeldung und direkt danach. Also nix mit noch eben Einkaufen fahren oder so.

Wie das mit der TÜV/HU ist weiss ich nicht. Is mir noch nie passiert, das ich mit nem abgemeldeten Auto zur HU musste.

Irgendwie glaube ich das nicht...

FZV § 10 lautet immer noch:

Zitat:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

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Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Irgendwie glaube ich das nicht...

FZV § 10 lautet immer noch:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Ja eben. Mir ist nämlich auch nichts anderes bekannt. Kollegen hatten vor ca. 6 Monaten anderes Auto zugelegt und sind mit entstempelten Kennzeichen zurück nach Hause gefahren.

Wenn das geändert wurde, dann vielleicht auf Regionaler/Kommunaler Ebene. Aber auf Bundesebene? Und wenn dann muss diese Änderung noch sehr aktuell sein. Hat irgendjemand Infos hierzu?

Nee, Bundesrecht bricht Landesrecht.

Warten wir mal, was da noch kommt (oder auch nicht). 😉

Zitat:

Original geschrieben von tuscanyleass


Das Gesetz welches das früher erlaubte ist längst novelliert worden.

Wann und warum?

Kannst du das mit einer Quellenangabe belegen?

Zitat:

Original geschrieben von tuscanyleass


Das Fahren eines vorübergehend oder endgültig abgemeldeten Fahrzeuges ist auch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause nicht mehr gestattet.

Das Gesetz welches das früher erlaubte ist längst novelliert worden.

Ich bin Polizeibeamter und kann nur von solchen Fahrten abraten, das dies empfindliche Strafen nach sich zieht

Wohl aus dem Kapitel "Was der Bauer nicht (mehr) kennt"

Nur weil über 98% dieser Fahrten durch die Saisonkennzeichen inzwischen obsolet sind (*) und der durchschnittliche Beamte "S" schon lange keinen mehr kontrolliert hat, sind die Regelungen nicht zwangsläufig außer Kraft.

Gruß!

(*) Früher war ja eine Fahrt ...ob nun mit dem Sommer-, oder dem Winterfahrzeug ...praktisch zwangsläufig im abgemeldeten Zustand.

Zitat:

Original geschrieben von tuscanyleass


Das Fahren eines vorübergehend oder endgültig abgemeldeten Fahrzeuges ist auch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause nicht mehr gestattet.

Das Gesetz welches das früher erlaubte ist längst novelliert worden.

Ich bin Polizeibeamter und kann nur von solchen Fahrten abraten, das dies empfindliche Strafen nach sich zieht

im ersten Moment würde ich sagen :

das ist n Polizei Troll 😁 😁

Ein Beitrag geschrieben und dann wird ausgerechnet dieser
7 Jahre alte Beitrag der 1 Jahr nicht genutzt wurde hervor geholt🙁😰😕

Zum Thema kann ich noch sagen;

1) Es MUSS ein Kennzeichen am Fahrzeug sein!
2) Fahrten von der KFZ-Zulassung/Abmeldung nach Hause sind erlaubt
und

3) dann noch etwas ausführlicher zur "Tüv" Fahrt;
GILT für: abgemeldetes Auto im eigenen Besitz hat keinen Tüv mehr und soll wieder zugelassen werden

Ich habe das selber letztes Jahr gemacht und wollte mir extra dafür Kurzzeitkennzeichen holen,
da hat meine Versicherung gesagt ist nicht nötig, die Schilder dran machen alle Unterlagen mit zum Tüv nehmen,
hoffentlich bestehen 😁 und wieder nach Hause bzw. in meinem Fall direkt zur Zulassungsstelle 🙂

*********************************************************************************

Das dazu aber in unserem Land wissen viele nicht wo vorn und hinten ist...
ich war trotz allem weiter unsicher weil immer wieder unterschiedliche
Meinungen und Texte zu dem Thema kursieren und habe deshalb
bei der Polizei selber angerufen und gefragt ob das erlaubt ist....
Antwort:
Äääääähhh jaaaaa mmmmm genau weiß ich das auch nicht
Ich-- Ja aber SIE sind doch der Polizist--
was machen Sie denn wenn Sie mich jetzt auf der Strasse anhalten😕
Antwort:
Ja ääähh ich glaube das ist erlaubt musss aber mal meinen Kollegen fragen

Ihr glaubt es nicht... ICH habe keine richtige Antwort bekommen🙁
Nur Rumgedruckse und die Empfehlung DOCH ein Kurzzeitkennzeichen zu nehmen um ganz sicher zu sein.

Ssssoo-- ich hoffe dem ein oder anderen geht noch ein "Licht" auf 😉 😉
Tschööö MTler

Zitat:

Original geschrieben von Heiko190E


im ersten Moment würde ich sagen :
das ist n Polizei Troll 😁 😁

Diesen Eindruck habe ich inzwischen auch. Aber vielleicht überzeugt er uns ja noch vom Gegenteil...😉

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Irgendwie glaube ich das nicht...

FZV § 10 lautet immer noch:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Ich habe die relevanten Stellen mal hervor gehoben...

Eigentlich ganz einfach, oder? Wenn man sich den Text mal genau vornimmt, dann kann man verstehen, dass es nur logisch ist, ein zumindest entstempeltes Kennzeichen am KFZ haben zu

müssen

. Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass nachvollziehbar ist, wer das KFZ lenkt (Zuteilung Behörde...), z.B. bei Verstößen, Unfallflucht,..., und im Falle eines Falles auch versichert (Haftpflichterfassung), z.B. Unfall.

Dann muss jedem klar sein, dass ein Führen eines KFZ

ohne Kennzeichen gar nicht

gehen kann, ein Führen

mit entstempelten Kennzeichen ohne weiters

schon.

Kein Kennzeichen und entstempeltes Kennzeichen ist und bleibt ein himmelweiter Unterschied!!!

Das Kennzeichen muß auch dem Fahrzeug ZUGETEILT sein.

Es nützt nix, wenn die verschrammten entstempelten Kennzeichen vom Vorbesitzer noch da wären, er aber diese inzwischen neu geprägt an seinem neuen Auto rumfährt.

Oder
"Auto wird sowieso verkauft - Reservierung brauch mer nich"
die Kennzeichen inzwischen an einem ganz anderen Auto rumfahren.

Zuteilen lassen.
Und online reservieren ist keine Zuteilung.
Eigentlich logisch, denn zugeteilt wirds einem Fahrzeug, online reserviert wirds auf eine Person.

Zitat:

Original geschrieben von Heiko190E


ich war trotz allem weiter unsicher weil immer wieder unterschiedliche
Meinungen und Texte zu dem Thema kursieren und habe deshalb
bei der Polizei selber angerufen und gefragt ob das erlaubt ist....
Antwort:
Äääääähhh jaaaaa mmmmm genau weiß ich das auch nicht
Ich-- Ja aber SIE sind doch der Polizist--
was machen Sie denn wenn Sie mich jetzt auf der Strasse anhalten😕
Antwort:
Ja ääähh ich glaube das ist erlaubt musss aber mal meinen Kollegen fragen

Da gab es einen hübschen Fernsehbeitrag von einem jungen Schergen, der sich gegenüber dem Fernsehteam damit hervortun wollte, dass er bei TÜV Plaketen auf 50m Entfernung sehen könne, ob eine abgelaufen ist.

Dieser junge Beamte hat dann auch, im Beisein des Aufnahmeteams, einen Trike-Fahrer mit Anhänger mit Tempo 80km/h "hochgenommen". Diesem Trike-Fahrer erklärte er, dass ein Motorad mit Anhänger maximal 60km/h fahren dürfe. Die Antwort des Trike-Fahrers:

Wo sehen sie denn hier ein Motorad?

Er (der Trachtenverein-Angehörige) wußte nicht, dass ein Trike wie ein Cabrio (Formal "PKW offen"😉 gewertet wird.

Unglaublich!!! (immer im Kontext dessen, dass die Pressestelle der Polizei schon ihren "besten Beamten" für Filmaufnahmen geschickt hat)

Zitat:

Original geschrieben von understatement



......

Unglaublich!!! (immer im Kontext dessen, dass die Pressestelle der Polizei schon ihren "besten Beamten" für Filmaufnahmen geschickt hat)

🙄 Ääähhh...

ich wollte hier aber noch mal KLAR stellen das ich mich in

meinem Beitrag

nicht über die Polizei lustig machen wollte ,

im Gegenteil, wenn wir die nicht hätten dann säh es sicher "düster" aus 🙁

sondern nur aufzeigen das es in unserem Land manchmal einfach zum Kopfschütteln ist,
weil die eine Hand nicht weiß was die andere verfasst hat ...🙁

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