Fahren ohne Fahrerkarte
Hallo zusammen,
habe mal wieder ne Frage. Habe nun meine Fahrerkarte beantragt. Kommt in drei Wochen. Nun soll ich morgen allerdings ein Fahrzeug lenken, welches ein digitales Aufzeichnungsgerät besitzt. Mein Chef meinte, dass ich dies lenken darf, wenn ich vor Fahrtantritt nen Ausdruck mache. Nach meiner Lenkzeit soll ich dann wieder nen Ausdruck machen und das wäre dann okay.
Habe nun etwas im Netz gestöbert und bin auf andere Aussagen getroffen. Was meint Ihr dazu?
Wenn meine Infos nämlich stimmen, rufe ich morgen früh meinen Chef an und sage ihm, dass ich die Karre nicht bewegen werde. Vor allem deshalb, da ich noch immer auf meinem Juni-Lohn warte. Aber das ich leider wieder ein anderes Thema.
Gruß
heddi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Örnie
Moin zusammen.Ich fahre noch analog,habe aber auch ne Fahrerkarte.
Muß in einem Betrieb,der analoge und digitale Fahrtenschreiber hat,nicht auch jeder Fahrer im Besitz einer Fahrerkarte sein?
Nein soweit ich informiert bin ist dieses keine Pflicht, nur wenn du mit deinem jetzigen Analogen eine Panne hast und ein Ersatzwagen gestellt würde könnte es sein das du den nicht fahren darfst.
15 Antworten
nein darfst du definitiv nicht
Wenn du fährst gibts pro Tag bei Vorsatz gleich mal 250,-€ an Bußgeld für Dich
Forensuche ergibt doch schon einiges zu dem Thema
z.B. : http://www.motor-talk.de/forum/fahren-ohne-fahrerkarte-t1958991.html
Bei Verlust der Karte darf man übrigens maximal 15 Tage mit Ausdruck die Zeit überbrücken. Das meint er wohl, geht aber nicht bei neu beantragter Karte.
Fährst du ohne Karte, kann dies auch zur Nichterteilung der Karte führen. Unzuverlässigkeit, Verstoß gegen die Verordnung,... Das sieht man nicht gerne.
Genau das hatte ich mir gedacht. Hast Du mal eben ne Quelle bezüglich der Bußgelder? Würde ich gerne morgen früh parat haben.
http://lasi.osha.de/docs/lv48.pdf
Seite 19
weise deinen Chef auch gleich auf die 750,-€ Bußgeld für Ihn pro 24h hin wenn er dich so fahren lässt.
Und dass man nicht so fahren darf geht aus der VO (EWG) Nr. 3821/85 hervor
http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/1985/85v3821.htm
sonst schau dir auch mal die Wikidaten zur Fahrerkarte an
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerkarte
und die FAQ der BAG
http://www.bag.bund.de/.../Fahrerkarte_faq_node.html
Zitat:
Original geschrieben von heddi
Mein Chef meinte, dass ich dies lenken darf, wenn ich vor Fahrtantritt nen Ausdruck mache. Nach meiner Lenkzeit soll ich dann wieder nen Ausdruck machen und das wäre dann okay.
Das ist schon ein echtes Armutszeugnis, wenn der die gesetzlichen Bestimmungen nicht kennt....
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Moin zusammen.
Ich fahre noch analog,habe aber auch ne Fahrerkarte.
Muß in einem Betrieb,der analoge und digitale Fahrtenschreiber hat,nicht auch jeder Fahrer im Besitz einer Fahrerkarte sein?
Wir haben alle gleich Fahrerkarten beantragt,als die ersten Wagen mit digitacho kamen. Uns wurde gesagt das dann ALLE Fahrer die haben müssten,hab das jedenfalls so verstanden.
Gruß Örnie
Zitat:
Original geschrieben von Örnie
Moin zusammen.Ich fahre noch analog,habe aber auch ne Fahrerkarte.
Muß in einem Betrieb,der analoge und digitale Fahrtenschreiber hat,nicht auch jeder Fahrer im Besitz einer Fahrerkarte sein?
Nein soweit ich informiert bin ist dieses keine Pflicht, nur wenn du mit deinem jetzigen Analogen eine Panne hast und ein Ersatzwagen gestellt würde könnte es sein das du den nicht fahren darfst.
In einem Betrieb können 10 Autos mit analog und 20 mit digitalem Tacho sein. Wenn Du nur analog fährst, brauchst Du keine Karte. Wenn Du aber beides fährst musst Du eine Karte haben, die auch immer bereit haben für den fall einer Kontrolle.
Vielen Dank für Eure Antworten. Gab zwar heute morgen etwas Diskussionsbedarf, aber nach Vorlage der betreffenden Seite des Bußgeldkataloges ging es dann doch.
na siehste 😁 konnntest deinem Chef noch was beibringen - was er gewiss wusste oder bald wieder vergisst, aber drauf hofft dass der dumme Fahrer es eben nicht weis oder sich vorab erkundigt
Cheffchen wird schon recht haben 😮
Angestellter wird doch wohl nicht meckern 😮
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Angestellter wird doch wohl nicht meckern 😮
Leider gibt es immer noch genug Mitarbeiter, welche die Worte des Chefs mit Gold aufwiegen. Nur halten diese sich komischerweise nie lange.
Zitat:
Original geschrieben von peach82
In einem Betrieb können 10 Autos mit analog und 20 mit digitalem Tacho sein. Wenn Du nur analog fährst, brauchst Du keine Karte. Wenn Du aber beides fährst musst Du eine Karte haben, die auch immer bereit haben für den fall einer Kontrolle.
Hallo zusammen
angenommen du fährst immer nur in Deutschland mit analogen Tacho musst du keine Fahrerkarte besitzen! (wie auch schon hier erwähnt)
Doch wenn du EU weit fährst also Frankreich,Spanien usw. Musst du eine fahrerkarte nachweisen können obwohl du nur mit analogen Tacho unterwegs bist!
Der Grund dafür ist du köntest ja mit einem digitalen Tacho unterwegs gewesen sein und dann umgestiegen auf analog.
Aber wie gesagt wenn du nur in Deutschland fährst und die Grenze nicht verlässt ist das kein Problem.
MfG
Don
Moin,
darf man nun ohne fahren oder nicht ? Mein Urlaub ist vorbei und wie sollte es auch anders sein? Verlust der Karte nicht mehr aufindbar... Heute nacht muss ich fahren ! Geht das mit ausdruck ?
Wenn ich sie tatsächlich nicht mehr finde heute , muss ich eine neue beantragen morgen mittag .
mfg
Verlustmeldung erstatten, Nachweis mitführen, neue Karte umgehend beantragen, Tagesausdrucke anfertigen und mitführen.
Nächstes mal besser aufpassen ....
(Wenn ich Urlaub mache und sicher bin, dass ich meine Karte in dieser Zeit nicht brauchen werde, bleibt die zu Hause. Da ist sie sicher vor Taschendieben und eigener Schlamperei!)
Ja , mit Ausdruck .
Wenn ich Urlaub habe , lege ich die Karte immer bei meiner Bank
in den Safe . 😁
Hoffentlich findest Du Deine heute noch .
redactros