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Fahren ohne Betriebserlaubnis

Themenstarteram 29. November 2014 um 2:22

Hallo,

mich würde es interessieren, welches Bußgeld, Punkte, bzw. Strafe einen erwartet, wenn man ohne Betriebserlaubnis fährt, weil man z.b. mit nicht eingetragenen Felgen oder einem nicht eingetragenen Auspuff oder nicht eingetragenen Leuchtmitteln fährt. Wenn man also Dinge an seinem Auto geändert hat, die zum erlöschen der Betriebserlaubnis geführt haben.

Beste Antwort im Thema

4 Jahre ohne Bewährung und einen roten Popo.

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Ich hatte noch weiter recherchiert und den zweiten Teil korrigiert. Punkte gibt es im neuen System ohne die genannten Beeinträchtigungen nicht mehr.

Zitat:

@kerberos schrieb am 29. November 2014 um 12:43:43 Uhr:

Falsch

Das sind nur die zusätzlichen Einschränkungen:

Kraftfahrzeug oder -anhänger auf öffentlicher Straße in Betrieb gesetzt ohne die erforderliche Betriebserlaubnis:

50 Euro, 3 Punkte

Quelle: http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html

Das liest sich dann so, dass man besser eine Verkehrsgefährdung oder Umweltschaden betreibt, dann gibts nur einen Punkt :)

Andere Seiten listen den Verstoß auch mit 50 Euro, aber ohne Punkte auf.

Da steht aber 70 € und 1 Punkt, du hast wohl beim alten Tarif nachgeschaut.

Das steht da aber falsch. 50.-€ ist richtig, kein Punkt.

Zitat:

@kerberos schrieb am 29. November 2014 um 12:33:31 Uhr:

Was aber, wenn ich damit einen Unfall verursache und die Rennleitung stellt fest, dass ich mit nicht eingetragenen Rädern unterwegs war?

Nichts anderes, als wenn die Rennleitung das ohne Unfall festgestellt hätte.

Die Rennleitung sicher, stellt sich nur die Frage, was die Versicherung dazu sagt, wenn sie zur Kasse gebeten wird.

Wenn die nicht eingetragenen Räder nicht unfallursächlich waren, kann die Versicherung eigentlich nichts sagen. Sie wird es höchstwahrscheinlich trotzdem tun und dich in Regress nehmen, du kannst dann auf dem Klageweg versuchen das abzuwenden.

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. November 2014 um 10:33:17 Uhr:

Wenn die nicht eingetragenen Räder nicht unfallursächlich waren, kann die Versicherung eigentlich nichts sagen. Sie wird es höchstwahrscheinlich trotzdem tun und dich in Regress nehmen, du kannst dann auf dem Klageweg versuchen das abzuwenden.

Mir scheint hier ein fundamentales Mißverständnis bezüglich unseres Rechtsystems vorzuliegen. Wenn die Versicherung versucht jemanden in Regress zu nehmen, dann muß sie das auf dem Klageweg durchsetzen, nicht umgekehrt.

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. November 2014 um 10:33:17 Uhr:

Wenn die nicht eingetragenen Räder nicht unfallursächlich waren, kann die Versicherung eigentlich nichts sagen. Sie wird es höchstwahrscheinlich trotzdem tun und dich in Regress nehmen, du kannst dann auf dem Klageweg versuchen das abzuwenden.

Ist das wirklich so einfach?

Du bist mit einem Auto ohne Betriebserlaubnis gefahren, daher wird die Versicherung sicher ein Interesse daran haben, hier eben nicht in die Pflicht genommen zu werden.

Aber ich bin kein Rechtspfleger.

Zitat:

@nansenbach schrieb am 30. November 2014 um 11:51:06 Uhr:

Mir scheint hier ein fundamentales Mißverständnis bezüglich unseres Rechtsystems vorzuliegen. Wenn die Versicherung versucht jemanden in Regress zu nehmen, dann muß sie das auf dem Klageweg durchsetzen, nicht umgekehrt.

Ansprüche vor Gericht durchsetzen muss derjenige, der sie stellt. Ich sehe das Problem weniger in der Haftpflicht, da müsste die Versicherung klagen, der Regress wäre aber auf 5.000.-€ begrenzt. Schwieriger würde es, Leistungen aus einer Vollkasko-Versicherung zu erhalten und da müsste man selbst klagen.

Zitat:

@kerberos schrieb am 30. November 2014 um 11:52:33 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. November 2014 um 10:33:17 Uhr:

Wenn die nicht eingetragenen Räder nicht unfallursächlich waren, kann die Versicherung eigentlich nichts sagen. Sie wird es höchstwahrscheinlich trotzdem tun und dich in Regress nehmen, du kannst dann auf dem Klageweg versuchen das abzuwenden.

Ist das wirklich so einfach?

Du bist mit einem Auto ohne Betriebserlaubnis gefahren, daher wird die Versicherung sicher ein Interesse daran haben, hier eben nicht in die Pflicht genommen zu werden.

Aber ich bin kein Rechtspfleger.

Für mich ist die Sache doch ganz einfach

Ein Auto ohne Betriebserlaubnis wird vermutlich - da es ja auch kein KFZ-Kennzeichen bekommt nicht versicherbar sein.

Ganz eng gesehen müssten sogar dem Fahrzeug das ohne Betriebserelaubnis - diese ist die Berechtigung für das Fahrzeug am öffentl. Staßenverkehr teilzunehmen - das KFZ-Kennzeichen durch die Polizei abzunehmen. Die Mängelkarte sehe ich als eine entgegenkommende Möglichkeit den Mangel noch schnellstmöglich zu beheben. (Frist).

Bei einem zu lauten Fahrzeug durchaus möglich.

Auch wenn der Vergleich hinkt.

Beantwortest du bei der Lebensversicherung eine Gesundheitsfrage nicht korrekt, dann steigt die Versicherung im Versicherunngsfall ja auch aus.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 30. November 2014 um 15:44:21 Uhr:

Zitat:

@kerberos schrieb am 30. November 2014 um 11:52:33 Uhr:

 

Ist das wirklich so einfach?

Du bist mit einem Auto ohne Betriebserlaubnis gefahren, daher wird die Versicherung sicher ein Interesse daran haben, hier eben nicht in die Pflicht genommen zu werden.

Aber ich bin kein Rechtspfleger.

Für mich ist die Sache doch ganz einfach

Ein Auto ohne Betriebserlaubnis wird vermutlich - da es ja auch kein KFZ-Kennzeichen bekommt nicht versicherbar sein.

Nein, eben nicht einfach. Wenn Du ein Fahrzeug zulässt, bekommst Du Papiere und Kennzeichen. Montierst Du dann etwas, was weder genehmigt noch eingetragen ist, erlischt die Betriebserlaubnis.

Und mir wäre neu, wenn dann die Kennzeichen automatisch abfallen oder beim Versicherer nach der Montage eine rote Lampe aufleuchtet :D

So und jetzt spekulieren wir mal weiter, dass Du mit diesem Fahrzeug einen Unfall verursachst. Meinst Du nicht auch, dass die Versicherung hier ein Interesse daran hat, den Halter bzw. Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen? Schließich wäre ja dann genau der von Dir beschriebene Fall eingetreten.

Zitat:

@kerberos schrieb am 30. November 2014 um 20:34:48 Uhr:

Montierst Du dann etwas, was weder genehmigt noch eingetragen ist, erlischt die Betriebserlaubnis.

Das stimmt natürlich nicht. Wann die BE erlischt ist in §19 Abs.2 StVZO geregelt.

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Zitat:

So und jetzt spekulieren wir mal weiter, dass Du mit diesem Fahrzeug einen Unfall verursachst. Meinst Du nicht auch, dass die Versicherung hier ein Interesse daran hat, den Halter bzw. Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen?

Auch die Versicherungsunternehmen unterliegen den in Deutschland geltenden Gesetzen. Und da diese Gesetze keine Handhabe dafür bieten einen Versicherungsnehmer aufgrund einer erloschenen BE in Regress zu nehmen, wird das niemand versuchen.

Aaaahhhh, jetzt weiß ich, warum ich nur 50 Euro und keinen Punkt bekommen habe :)

Da hab ich tatsächlich einen realistischen Cop erwischt.

Zitat:

@birscherl schrieb am 29. November 2014 um 11:49:40 Uhr:

Warum es gefährlich sein soll, mit eintragungsfähigen Rädern unterwegs zu sein versteh ich nicht. Wird es denn ungefährlich, nur weil ein TÜV-Mensch bestätigt hat, was eh schon klar war? *kopfschüttel*

Da liegt aber der Hase im Pfeffer.

Wer entscheidet denn darüber, ob Räder eintragungsfähig und damit ungefährlich sind?

In diesem Fall vermutlich Du. möglicherweise hast Du Ahnung von der Materie.

Nun gibts halt auch Zeitgenossen die haben keinen Schimmer von dem was sie tun, für die sind Räder dann in Ordnung, wenn sie noch irgendwie in den Radkasten passen nachdem mit der Colaflasche der Kotflügelrand umgedengelt wurde.

Motto: "fahr isch doch eh immer allein, da schleift nix. Federn sind auch krass ok, kann isch doch noch locker unter die Auto durchgucken".

Würdest Du auch denen zutrauen erkennen zu können, ob ein Rad nun gefährlich ist oder nicht?

Also ich lieber nicht, ehrlich gesagt.

Also sucht men einen gemeinsamen Nenner, und verlangt IMMER die Beutachtung durch jemanden, der auch sicher weiß was er tut.

Ich finde die Lösung gar nicht so schlecht. Zudem steht es ja jedem frei sich Reifen / Felgen / Fahrwerke zu kaufen, die er gar nicht eintragen lassen muss.

Dann hat er keine Arbeit UND seinen Frieden.

Zitat:

@nansenbach schrieb am 30. November 2014 um 11:51:06 Uhr:

Mir scheint hier ein fundamentales Mißverständnis bezüglich unseres Rechtsystems vorzuliegen. Wenn die Versicherung versucht jemanden in Regress zu nehmen, dann muß sie das auf dem Klageweg durchsetzen, nicht umgekehrt.

Im Falle "Regress" stimmt das natürlich.

Bei Kaskoforderungen wird sie halt einfach nicht zahlen.

Wer dann vor Gericht ziehen muss dürfte offenkundig sein.

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