Fahren ohne Betriebserlaubnis

Hallo,

mich würde es interessieren, welches Bußgeld, Punkte, bzw. Strafe einen erwartet, wenn man ohne Betriebserlaubnis fährt, weil man z.b. mit nicht eingetragenen Felgen oder einem nicht eingetragenen Auspuff oder nicht eingetragenen Leuchtmitteln fährt. Wenn man also Dinge an seinem Auto geändert hat, die zum erlöschen der Betriebserlaubnis geführt haben.

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4 Jahre ohne Bewährung und einen roten Popo.

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Es gab schon Experten, die versucht haben, eine Porsche-Felge auf einen Golf zu montieren. Blöd nur, dass die Porsche-Felge mit fünf Schrauben gehalten wird, der gezeigte Golf aber nur vier Radbolzen hatte. Sie haben es trotzdem "irgendwie" montiert und sind damit sogar zum TÜV gefahren.

Soviel zum Thema "ich weiß, ob es geht oder nicht".

Es gab auch schon Experten, die 5-Loch-VW-Felgen mit Adapterscheiben auf 4-Loch-VW-Radnaben montiert haben. Wo ist das Problem?
Die Porschefelgen wurden insbesondere im Golf2 Zeitalter gerne montiert. Wenn das einmal oder zehnmal schon so eingetragen wurde, warum dann bei einem identischen 11. Auto nicht auch?

Zitat:

@jetsetjohn schrieb am 7. Dezember 2014 um 21:47:00 Uhr:


Wenn das einmal oder zehnmal schon so eingetragen wurde, warum dann bei einem identischen 11. Auto nicht auch?

Drum kann ja auch eine Mängelkarte ausgestellt werden wenn nicht eingetragen.

Ja ist ja kein Ding. Nur wird wegen der Felgen, wenn sie entspr. der technischen Anforderungen, korrekt montiert sind niemand umkommen, nur weil die Papiere fehlen.
Aber grundsötzlich ist es schonmal gut, dass die Eintragung erforderlich ist, denn wenn man sich anguckt, was auf unseren Straßen so rumfährt und was andernfalls rumfahren würde, dann hat das schon seine Berechtigung.

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Wenn man schon hört " schleift doch nur ein bisschen", da finde ich eine Abnahme wo jemand Qualifiziertes sich das anschaut schon recht sinnvoll.

naja,irgendwann hört das schleifen von alleine auf 😁

Wieviele Leute fahren eigentlich mit quasi Platten reifen rum und predigen hier, dass die in der Praxis passenden Felgen der anderen aber zwingend eingetragen werden müssen?

Zitat:

@jetsetjohn schrieb am 8. Dezember 2014 um 17:47:40 Uhr:


Wieviele Leute fahren eigentlich mit quasi Platten reifen rum und predigen hier, dass die in der Praxis passenden Felgen der anderen aber zwingend eingetragen werden müssen?

Die für das Fahrzeug passenden Felgen sind entweder von vornherein zugelassen oder müssen, weil sie nicht gefallen uU eben eingetragen werden.

Darum ging es aber nicht.

Es ging auch nicht um platte Reifen...

Mein Ex-Schwager hatte zu seiner Sturm- und Drangzeit in den 90ern einen Golf GTI, da mussten die Insassen bei Bahnübergängen immer hochhüpfen, da sonst die Hinterräder in den Radkästen unschöne Riefen bekommen hätten.

Glaube kaum, dass ihm dies jemand so eingetragen hat 😁

Zitat:

Die für das Fahrzeug passenden Felgen sind entweder von vornherein zugelassen oder müssen, weil sie nicht gefallen uU eben eingetragen werden.

Felgen müssen eingetragen werden, wenn sie nicht gefallen? 😰

OK, bei Design mancher Felgen wäre das sicher notwendig... 😁

Zitat:

@kerberos schrieb am 9. Dezember 2014 um 20:02:10 Uhr:


Mein Ex-Schwager hatte zu seiner Sturm- und Drangzeit in den 90ern einen Golf GTI, da mussten die Insassen bei Bahnübergängen immer hochhüpfen, da sonst die Hinterräder in den Radkästen unschöne Riefen bekommen hätten.

Glaube kaum, dass ihm dies jemand so eingetragen hat 😁

Zitat:

@kerberos schrieb am 9. Dezember 2014 um 20:02:10 Uhr:



Zitat:

Die für das Fahrzeug passenden Felgen sind entweder von vornherein zugelassen oder müssen, weil sie nicht gefallen uU eben eingetragen werden.

Felgen müssen eingetragen werden, wenn sie nicht gefallen? 😰

OK, bei Design mancher Felgen wäre das sicher notwendig... 😁

Die von vornherein zugelassenen Felgen gefallen nicht war gemeint um alle Unklarheiten zu beseitigen.

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