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Fahren ohne Betriebserlaubnis (Chip nicht eingetragen) - keine Punkte?

VW Golf
Themenstarteram 4. September 2018 um 12:04

Beim Bier kam am Wochenende folgendes Thema auf: Leistungssteigerung nicht eintragen und erwischt werden.

Eins vorweg: Ich fahre einen e-Golf.

Thema war, dass jemand seine Leistungssteigerung nicht in die Papiere eingetragen hat. Ich habe Bedenken geäußert, dass ich mich das nicht trauen würde und auch keine Lust hätte, dass ständig das Risiko mitfährt.

Seine Argumention: Erwischt werden kostet nur 50 Euro. "Dann müsste man halt zurückrüsten und gut."

Das kann doch nicht sein, oder? Wird sowas wirklich nicht härter bestraft?! Ich finde das schon eher eine dicke Nummer. Erste Google-Recherchen scheinen sich damit zu decken.

https://www.bussgeldkatalog.org/abe-teilegutachten/

Das kann doch nicht alles sein.

Beste Antwort im Thema

Nun ja, das kann im Einzelfall aber auch bedeuten, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist. Im Falle eines Unfalls dürfte das erheblichen Einfluss auf die Versicherungsleistungen haben, denke ich mal.

prh

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Zitat:

@tcsmoers schrieb am 4. September 2018 um 20:58:41 Uhr:

Zitat:

@Thomas7000 schrieb am 4. September 2018 um 14:19:40 Uhr:

Wer ohne Betriebserlaubnis fährt hat im Falle eines Unfalls oder eines Diebstahls keinen Versicherungsschutz (z.B. Urteil vom 23.10.2014 OLG Naumburg über die Wirksamkeit eines Versicherungsvertrags für ein nicht zulassungsfähiges Motorrad)

Hast du das aktenzeichen?

Peso

Genau,Aktenzeichen um das mal genau zu zerpflücken.

Die Haftpflicht ist doch eine Zwangsversicherung. Die kann eigentlich nicht unwirksam werden . Das wäre ein Widerspruch in sich.

Und was hat ein KFZ- Diebstahl mit der Zulassungsfähigkeit eines KFZ zu tun? Wo kommt da der Haftungsausschluss denn her?

Moorteufelchen

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 4. September 2018 um 20:58:41 Uhr:

Zitat:

@Thomas7000 schrieb am 4. September 2018 um 14:19:40 Uhr:

Wer ohne Betriebserlaubnis fährt hat im Falle eines Unfalls oder eines Diebstahls keinen Versicherungsschutz (z.B. Urteil vom 23.10.2014 OLG Naumburg über die Wirksamkeit eines Versicherungsvertrags für ein nicht zulassungsfähiges Motorrad)

Hast du das aktenzeichen?

Peso

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Naumburg&Datum=23.10.2014&Aktenzeichen=4%20U%2069%2F13

Zitat:

@Mindscape schrieb am 4. September 2018 um 21:14:42 Uhr:

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 4. September 2018 um 20:58:41 Uhr:

 

Hast du das aktenzeichen?

Peso

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Naumburg&Datum=23.10.2014&Aktenzeichen=4%20U%2069%2F13

Da geht es bei meinem flüchtigen überfliegen aber um einen Kaskoschaden.

Das Versichern eines Gegenstandes verlangt allerdings dessen Korrekte Beschreibung vorher.

Ich dachte eigentlich wir sprachen von der Haftpflicht.

moorteufelchen

Hab ich doch schon geschrieben auf der vorherigen Seite.

Urteilsfall = nur Kaskoschaden. Aus der Entscheidung lässt sich aber herauslesen dass das Gericht den gesamten Vertrag inkl. Haftpflicht für ungültig hält. Aber selbst wenn hier ein Haftpflichtfall vorläge und der Vertrag tatsächlich unwirksam wäre, träte die Haftpflicht zunächst IMMER ein (genau deshalb heißt sie ja "Haftpflicht"-Versicherung). Es gibt aber eine (auf 5.000 €, in exotischen Ausnahmefällen auch 7.500 €, begrenzte) Regressmöglichkeit des Versicherers beim Versicherungsnehmer. Und mehr ist dazu auch eigentlich nicht mehr zu sagen.

Zitat:

[...]

Aber selbst wenn der gesamte Vertrag (also auch der Haftpflicht-Teil) nichtig ist und wir hier einen Haftpflicht-Schaden hätten, leistete die Haftpflicht zunächst mal immer. Maximaler Regress beim VN dann 5.000 €. Nur darauf wollte ich hinaus.

Das mit dem Regress hatte ich in meinem Post ja auch schon geschrieben. ;-)

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