Fahren nach Augen-OP ?

Hallo Mt Gemeinde,

Ich arbeite in einer McDonalds Filiale in der Schweiz und habe heute am McDrive 2 mal ein Auto gehabt, wo der Fahrer das rechte auge verdeckt hatte durch eine Art Verband, wahrscheinlich von einer Operation des Auges oder ähnliches. Darf man so fahren, und kann das ned gefährlich sein wenn das Sichtfeld eingeschränkt ist?

Beste Antwort im Thema

Ein guter Freund ist seit Jahren auf einem Auge praktisch blind (nicht korrigierbar). Er ist einer der besten Autofahrer die ich kenne, auch beim Autocross wo es auf Praezision ankommt.

Die alte Urban Legend 'man kann mit einem Auge Entfernungen nicht abschaetzen' wird leider immer noch propagiert. In der Realitaet ist Stereosehen zur Entfernungsabschaetzung nur auf ein paar Meter nuetzlich, in groesseren Entfernungen nimmt das Gehirn Erfahrungen ueber die Groessenverhaeltnisse von bekannten Gegenstaenden (z.B. eines entgegenkommenden Autos) wahr.

Viele Leute mit zwei Augen lernen nie, Entfernungen richtig abzuschaetzen, andere koennen das auch mit einem Auge.

Ob die Gesetzeslage es erlaubt, mit einem Auge zu fahren oder nicht, kann ich nicht sagen, merklich unsicherer als mit zwei Augen fahren ist es jedenfalls nicht, da spielen andere Faktoren eine wesentlich groessere Rolle.

Gruesse aus Kalifornien, wo Millionen von Leuten mit zwei Augen keine Ahnung haben wie man Entfernungen abschaetzt.

Chris (mit zwei Augen)

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falsch gelesen! Sorry...

Die VZV regelt die Sehschärfe bei Auto (PKW, FS Klasse B) unter anderem wie folgt:

Zitat:

Für Einäugige ferner eine Wartefrist von minimal vier Monaten nach Zustandekommen der Einäugigkeit und eine Prüfung durch den Verkehrsexperten unter Vorweisung eines augenärztlichen Zeugnisses.

Allerdings wird hier von einer permanenten Einäugigkeit gesprochen... Wie es nach OP's aussieht ist die Frage... Das

Strasenverkehrsamt

kann genauere Angaben machen... Jedoch läuft es meistens so, das der Augenarzt das letzte Wort hat. Wenn jener sagt "man darf fahren", gilt das auch... (man DARF; ob man es SOLL oder KANN steht jeweils auf einem anderne Blatt)

(Übrigens obige VZV ist es, warum immer weniger Schweizer Buschauffeur werden "wollen", und warum deut. Busfahrer nach 5 Jahren in der CH (wenn der FS erneuert werden muss) nicht mehr fahren dürfen... Man ziehe sich mal die Anforderungen an die FS Klasse D rein...)

Zitat:

Original geschrieben von tuttavista


Wer trotzdem ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat. -----> Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Quark. Kein Arzt kann eine Fahrerlaubnis entziehen.

Das Risiko, welches man eingeht, wenn man fährt, ist dass man eine fahrlässige Körperverletzung oder gar Tötung begeht und dafür entsprechend strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Plus natürlich zivilrechtlich für den Schaden haftet.

Hallo,

natürlich kann Dir ein Arzt formell keine Fahrerlaubnis entziehen.
Allerdings kann er Dir das Führen von Kraftfahrzeugen aus medizinischer Sicht verbieten, bzw. muß es
Dir aufgrund der FEV sogar.
Manche Ärzte lassen sich das von Ihrem Patienten auch schriftlich bestätigen, um sich abzusichern.
Hat er Zweifel, daß Du seiner Vorgabe nicht folgen wirst, KANN er, ohne seine Schweigepflicht zu
brechen, die zuständige Führerscheinstelle benachrichtigen.
Diese wird dann weitere Schritte einleiten. Das könnte durchaus der unangenehmere Weg sein, die
Fahrtauglichkeit später wieder zu erlangen.
Läßt man das Fahrzeug freiwillig stehen, bis der behandelnde Arzt sein OK. gibt, ruht Deine
Fahrerlaubnis quasi.
Die Behörde würde Sie vermutlich aufgrund der Meldung des Arztes vorläufig einziehen, bis Du ein
entsprechendes positives Gutachten vorweisen kannst.
Fährst Du in dieser Zeit mit dem Auto, sieht das für mich immer noch so aus, wie Fahren ohne gültige
Fahrerlaubnis.

Gruß Jürgen

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wenn ich die Vorschriften richtig verstanden habe wird unterschieden zwischen der Anforderungen beim Erwerb einer Fahrerlaubnis und bei späterer Überprüfung. Letztere Anforderungen erscheinen mir recht "großzügig".
Wenn man Erfahrung mit diesen Werten hat (wenn also die eigene Sehfähigkeit sich um die angegebenen Bereiche herum bewegt hat), dann dürfte einem klar werden, warum sich so viele Autofahrer unsicher im Verkehr bewegen, wenn sie "nur" über das angegebene Sehvermögen verfügen bzw. die von unsren Rennwürstchen immer wieder monierten "Verstöße" begehen.
Aber: aus intensiven Gesprächen mit dem Leiter "meiner" Augenklinik weiß ich auch, wie selten das Autofahren untersagt wird und welche Randbedingungen dann bereits erfüllt sind.

Zitat:

Original geschrieben von tomold


Schaut hier mal rein:

http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_06.php

Wenn plötzlich ein Auge fehlt, sieht man nicht mehr dreidimensional und kann keine Entfernungen mehr einschätzen. Beim Verlust eines Auges muss der Führerschein neu gemacht werden (so habe ich das verstanden). ein Attest vom Arzt reicht da sicher nicht.

Ein Freund von mir hat seit ein paar Jahren nur noch ein Auge. Aber wegen Fahrtauglichkeit oder FS hatte nie einer gefragt. Und der fährt als Krankenpfleger bei einem Pflegedienst sehr viel.

Ist so auch okay. Wenn man sich umgewöhnt hat, ist alles Schick. Dazwischen ist es kniffelig. Aber die Fahrerlaubnis ist ja noch da.

Zitat:

Original geschrieben von tuttavista


Hallo,

natürlich kann Dir ein Arzt formell keine Fahrerlaubnis entziehen.
Allerdings kann er Dir das Führen von Kraftfahrzeugen aus medizinischer Sicht verbieten, bzw. muß es
Dir aufgrund der FEV sogar.
...
Gruß Jürgen

Ich glaub, dass würde ein Arzt nur einmal melden. Dann kann er zu machen, weil im besten Fall nur keiner mehr hingeht.

Die Fahrtauglichkeit kann lediglich ein Amtsarzt feststellen. Nicht umsonst kann ein Arzt, wenn bei einer Untersuchung die Fahruntüchtigkeit, wegen Alter oder einer Erkrankung, nicht mehr gegeben ist, nur eine Empfehlung an den Patienten aussprechen. Mehr aber auch nicht. Mit der FS-Stelle hat der normale Arzt erstmal nix zu tun. Aus der Nummer käme man nicht ohne weiteres wieder raus und schon gar nicht günstig - wenn die FS-Stelle erstmal Zweifel anmeldet.

Ich verstehe die gesamte Diskussion nicht: Wenn ich ein Kraftfahrzeug führe dann muss ich die Verantwortung dafür übernehmen.
Warum schreit jetzt ein Schweizer nach Gesetzen wie ein Deutscher? Demnächst wird noch gefragt: Welche Gesetz verbietet das Fahren mit unterschiedlich langen Fußnägeln- man könnte sich in der Pedalerie verhaken.

Nur mal so zum Nachdenken:
- Es soll zweiäugige Autofahrer geben die nicht Stereoskop sehen können- und trotzdem Fahren
- Das temporäre Abdecken eines Auges ist kein Sehkraftverlust- lediglich eine Einschränkung
- Gesetze können Verantwortung nicht ersetzen
- Dummheit kann man nicht verbieten

Zitat:

Original geschrieben von Schreckschraubaer


Ich verstehe die gesamte Diskussion nicht: Wenn ich ein Kraftfahrzeug führe dann muss ich die Verantwortung dafür übernehmen.
Warum schreit jetzt ein Schweizer nach Gesetzen wie ein Deutscher? Demnächst wird noch gefragt: Welche Gesetz verbietet das Fahren mit unterschiedlich langen Fußnägeln- man könnte sich in der Pedalerie verhaken.

Nur mal so zum Nachdenken:
- Es soll zweiäugige Autofahrer geben die nicht Stereoskop sehen können- und trotzdem Fahren
- Das temporäre Abdecken eines Auges ist kein Sehkraftverlust- lediglich eine Einschränkung
- Gesetze können Verantwortung nicht ersetzen
- Dummheit kann man nicht verbieten

Falls mit der Schweizer <person ich gemeint war so nehm ich den Ball gerne auf,ansonsten tschuldigung. Vorurteile sind mir fremd, also würde ich auch nie behaupten aus welchem grund die Leute ihr Auge abgedeckt haben, vorallem weil eine Person heute wieder bei mir war. Ich würde auch nie behaupten dass Leute die nur auf einem Auge die volle Sehkraft haben schlechter fahren als ich selber. Und ich wollte nur Meinungen zu dem Thema sammeln, weder mag ich den Oberlehrer spielen noch schreie ich nach Gesetzen...

Grüsse aus der Schweiz

und du hast ihm noch was zu essen verkauft 😰😰😰😰 - und damit trägst du eine Mitschuld 🙄😛

Gruß
odi

Zitat:

Original geschrieben von Pelikanheart


Falls mit der Schweizer <person ich gemeint war so nehm ich den Ball gerne auf,ansonsten tschuldigung.

Ja, Du warst gemeint!

Zitat:

Original geschrieben von Pelikanheart


Vorurteile sind mir fremd, also würde ich auch nie behaupten aus welchem grund die Leute ihr Auge abgedeckt haben, vorallem weil eine Person heute wieder bei mir war. Ich würde auch nie behaupten dass Leute die nur auf einem Auge die volle Sehkraft haben schlechter fahren als ich selber. Und ich wollte nur Meinungen zu dem Thema sammeln, weder mag ich den Oberlehrer spielen noch schreie ich nach Gesetzen...

Grüsse aus der Schweiz

Aber genau so beginnen Vorurteile! Erst sind es die mit schwarzen Augenklappen, dann die mit langen Nasen und zum Schluss eröffnen wir Auschwitz wieder; klar- völlig übersputzt dargestellt. Aber so ist es nun mal. Vielleicht hättest man die Frage "sensibler" formulieren können?

Oder sehe es mal als Betroffener; der sagt nämlich: Ich tue etwas für meine Gesundheit und beuge somit Schaden Dritter vor.

Ein Mediziner darf jederzeit das Fahren für einen gewissen Zeitraum verbieten. Davon ist der Führerschein nicht berührt, er ist nach wie vor gültig. Der Medizinmann stellt die Fahruntüchtigkeit kraft seines Amtes fest.

Das gilt für Medikationen und Operationsfolgen, sowie bei Krankheiten die eine Fahruntüchtigkeit zur Folge haben. Eine Augen-OP zum Beispiel verursacht für die Zeit der Abdeckung (erträgliche 1-2 Tage) eines vorher funktionierenden Auges sofort eine Fahruntüchtigkeit, die der Augenarzt jederzeit kundtut. Da gibts noch ne Unterschrift unter die Patientenaufklärung und nochmal einen Spruch der entlassenden Krankenschwester. Wer es trotzdem tut, fällt bei einem Unfall ja dummerweise sofort auf...

Meine Erfahrung in diesen Dingen ist so, dass ich genau bei diesen OP's häufig dabei bin und auch die Patienten bei der Entlassung sehe. Sie sind ALLE über das informiert. Handelt es sich um eine schicke LASER-OP für jüngere Menschen die ihre Brille loswerden möchten, dann ist die Resonanz häufig Unverständnis. Ich denke, dass trotz Unterschrift mehr als 40% selber nach Hause fahren.

Das ist unverantwortlich und egoistisch. Dumm dazu, weil im UnFall die Versicherung Rückforderungen stellen wird.

Zitat:

Original geschrieben von tuttavista


Hallo,

natürlich kann Dir ein Arzt formell keine Fahrerlaubnis entziehen.
Allerdings kann er Dir das Führen von Kraftfahrzeugen aus medizinischer Sicht verbieten, bzw. muß es
Dir aufgrund der FEV sogar.
Manche Ärzte lassen sich das von Ihrem Patienten auch schriftlich bestätigen, um sich abzusichern.
Hat er Zweifel, daß Du seiner Vorgabe nicht folgen wirst, KANN er, ohne seine Schweigepflicht zu
brechen, die zuständige Führerscheinstelle benachrichtigen.
.......................

Gruß Jürgen

Dies ist aber ein sehr großes Wort gelassen ausgesprochen. Lass dies dem Betroffenen zu Ohren kommen und er den Arzt wegen des Verstoßes gegen die Schwegepflicht anzeigen - dann hat der Arzt die A-Karte und ein Verfahren am Hals. In der Rechtsgüterabwägung wiegt der Bruch der Schweigepflicht wesentlich schwerer als der Verdacht, der Betroffene würde die ärztliche Auflage nicht erfüllen. Da steht für den Arzt die Approbation und somit die Lebensgrundlage auf dem Spiel. Dafür die Existenz auf´s Spiel zu setzen, um einen ach so mündigen Bürger vor der eigenen Doofheit zu bewahren? Niemals! Belehrung über die Fahruntauglichkeit, Vermerk in Akte mit Kürzel Pat. bzw. Zeuge - fertig. Der Bürger darf sogar Regierung wählen, da muss er selber entscheiden, ob er den Rat befolgt oder nicht. Der Arzt ist doch nicht das Kindermädchen.

Zitat:

Original geschrieben von hoechst


Ein Mediziner darf jederzeit das Fahren für einen gewissen Zeitraum verbieten.

Das ist so in D nicht richtig! Ein Mediziner darf nur beratend tätig werden. Ein Verbot kann nur behördlicher Seits durch einen "Amtsarzt" ausgesprochen werden.

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