Fahren mit LPG ohne Tüv-Gutachten

Hallo,

was geschieht, wenn ich mit nem LPG-Auto fahre, das noch nicht vom Tüv abgenommen ist?

Was kostet mich ne Kontrolle?

Was ist mit dem Versicherungsschutz bei nem Unfall?

Beste Antwort im Thema

Weil der Stundensatz in CRO bei gleicher Qualifikation / Kompetenz unter Annahme eines "fairen Marktpreises" niedriger ist? Es wäre theoretisch möglich gewesen, die Komponenten als KIT in DE zu erwerben, in CRO einbauen zu lassen und dann zurückzufahren. Wobei das natürlich die direkte Fahrt zu einer Abnahme sehr weit ausdehnt. Und jegliche Gewährleistungsansprüche quasi nicht durchsetzbar gestaltet wenn eine Partei auf Stur schaltet.

PS: VW Diesel fahren quasi seit nem halben Jahr mit erloschener ABE (nicht BE) durch die Gegend. Wenn ein Politiker "pissig" wäre, hätte der die gesamte betroffene Dieselflotte wegen nachweislich nicht eingehaltener Abgasvorschriften stilllegen können. Sehr sicher emittiert auch der besch**** Gasumbau weniger NOx als einer der VW Schummeldiesel.

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Zitat:

Original geschrieben von regrebelk


Das ist schon deshalb falsch, weil die Zulassungsstelle überhaupt  keine Betriebserlaubnis erteilt. Dort wird das
Fahrzeug lediglich datenmäßig registriert.

Wenn der TÜV den Umbau bis auf das fehlende Abgasgutachten abgenommen hat, besteht auch wieder die Betriebserlaubnis. Das fehlende Abgasgutachten ist ein Mangel wie jeder andere  Mangel auch bei einer TÜV Untersuchung, der nicht so gravierend ist, dass er zur Stillegung führt.

Zeitlich befistet liegt im pflichtgemäßen Ermessen des TÜV, in der Regel 3 Monate.

Begutachtung §19 (2) / 21 Stvzo

...

"Bitte lassen sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für ihr Fahrzeug erteilen"

.....

steht wohl nur als wichtigmachung des Tuev's drin.

Und die Zulassungstelle stellt Außnahmegenehmigungen für kleine Kennzeichen und rote Blinker nur zur wichtigmachung aus, da sie ja nur registrieren darf 😰😰

naja wirst schon recht haben🙄🙄

Ich habe in der Tat mit meiner Auffassung zur Kompetenz der Zulassungsstelle  nicht Recht gehabt. Dafür entschuldige ich mich ausdrücklich.

Diese ist in der Tat für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständig.

Was die eingentliche Frage anbelangt, ob man mit einem umgerüsteten Fahrzeug fahren darf, dessen Anlage bis auf das fehlende Abgasgutachten als ordnungsgemäß abgenommen wurde, bleibt es aber bei meiner Darstellung insbesondere auch im Hinblick auf die angesprochene Verwaltungspraxis, die ja hier auch von anderen bestätigt wurde.

Also der Umrüster ist ein langjähriger bekannter mit ner mittelständischen Werkstatt hier im Ort. Das Abgasgutachten kommt erst am Freitag , 1.08.2008.

Das ist das Problem an der Sache. Bezahlen mustte ich auch noch nix.

Die Anlage läuft top und ich fahre diese Woche an die Ostsee...500 km ,. Hoffe alles wird gut......

Ich habe auch Emer und genau das gleiche Problem. Kann einer helfen? Kann man die Papiere vielleicht
im Internet holen?
Ich habe das Ding installieen lassen in Kroatien.
Sie haben mir Papiere gegeben für Kroatische Zulassung.
Ich habe angenommen(falsch!) das es reicht hier.
Danke für jegliche Info/weiterleiten/ Tips, Steve

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Zitat:

@regrebelk schrieb am 14. Juli 2008 um 19:45:20 Uhr:


Ich kann mir eigentlich kaum vorstellen dass ein deutscher Umrüstbetrieb ein Fahrzeug ausliefert, ohne es dem TÜV ect. vorgeführt zu haben.

Auch wenn's schwer vorstellbar ist - es ist gar nicht so selten, leider. Nach wie vor ist als "Gasumrüster" keine Zulassung gewerblicher Art vonnöten, und so kann jede Werke Dir die Anlage reinspaxen (sogar Du selbst könntest das) und Dich dann so auf die Straße schicken. Da gibt es keine Pflicht zum Einbehalt des Fahrzeugs, noch nicht mal ein Recht dazu. Läßt die Werkstatt Dich ciht fahren, hast Du genaugenommen sogar einen Ersatzanspruch... Sachstand: Du beauftragst einen Einbau eines Bauteils, die Werkstatt macht ihn, Du bezahlst - fertig mit der Geschäftsabwicklung.

Was Du dann mit dem Auto anstellst, ist einzig Deine Sache. (Der Wissende läßt es natürlich dort stehen, bis das AGG da ist ;-)
Die Haftung für den Betrieb des Fahrzeuges und seinen betriebsfähigen/-sicheren Zustand hast ausschließlich Du als Betreiber des Fahrzeugs - wohlgemerkt nicht als Eigentümern, sondern als momentaner Fahrer. Der Eigentümer hat nur insofern das Problem, daß er das Fahrzeug halt stillgeslegt zurückbekommt und dann ohne fahrbaren Untersatz dasteht, für das Betreiben an sich haftet er nicht - also geld- und punktetechnisch.

Und ja, wie oben und hier im Forum schon zig mal geschrieben: Das Fahrzeug hat mit einer funktionsfähigen Gasanlage drin ohne AGG und Eintragung keine ABE und somit auch nur Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Haftpflicht MIT Regressanspruch in unbegrenzter Höhe. Bei Sachschaden-"Bagatellen" im 10tausender-Bereich greift oft eine Üblichkeitsgrenze von 5-10kEUR für den Regress, aber bei Personenschäden haftet der Verursacher unbegrenzt.

Zitat:

Das Abgasgutachten hat an sich nur für die Steuer ( Schadstoffklasse ) Bedeutung.

Nee, das AGG bescheingt lediglich, daß das Fahrzeg durch die Gasumbauten seine Homologationsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt . Die Schadstoffklasse ist schon zugewiesen und ändert sich durch den Gaseinbau nicht. Das Gutachten weist da nur nach, daß der Umbau die ehemals mal zugelassenen Werte nicht verschlechtert, not more.

Zum TE-Problem: Fährst DU jetzt mit dem Wagen und hast einen Unfall oder eine technsiche Routinekontrolle bei der ein gaserfahrenen Polizist draufschaut, kann es richtig stressig werden. Es gibt da keine Ausnahmen - auch nicht für wenige Tage und mit keiner Form irgendwelcher "Entschuldigungszettel" von Umrüstern oder Prüfstellen.

Es gibt eine einzige zulässige Ausnahme, und das ist die fahrt MIT eingebauter und betriebsfähiger Anlage direkt zur Prüfabnahme. Da mußt Du dann aber während dieser Fahrt das AGG, die Papiere des Fahrzeugs UND alle Papiere mitführen, die zur Abnahme erforderlich sind - also Tankpaß, Bilder, eventuelle Nachweise der ECE-Zulassung einzelner Komponenten usw. Eine "Fahrt an die Ostsee" ist selbst damit nicht zulässig.

Gruß
Roman

PS: Der Tip, zu TÜV/DEKRA zu fahren und sich eine Übergangsbescheinigung ausstellen zu lassen, ist nett gemeint, aber er funktioniert so nicht. Da müßte dann ja ein Prüfer etwas bescheinigen, was er nicht nachweisen kann - nämlich die Konformität der Anlage zu den Meßwerten der Zulassung...was wiederum ja genau der Inhalt des fehlenden AGG ist ;-) So einfach geht's leider nicht.

Zitat:

@sandiegobull schrieb am 3. März 2016 um 10:54:12 Uhr:


Ich habe auch Emer und genau das gleiche Problem. Kann einer helfen? Kann man die Papiere vielleicht
im Internet holen?
Ich habe das Ding installieen lassen in Kroatien.
Sie haben mir Papiere gegeben für Kroatische Zulassung.
Ich habe angenommen(falsch!) das es reicht hier.
Danke für jegliche Info/weiterleiten/ Tips, Steve

Da Du die Anlagenteile ja (hoffentlich) identifizieren kannst, wäre ein Alternative, das AGG nachträglich über das Internet ausstellen zu lassen (die Kosten von etwa 200-250,- + Eintragung kommen natürlich bei Dir drauf).
Das setzt aber voraus, daß es für Deine Kombination der Baugruppen UND genau Dein Fahrzeugmodell auch ein AGG im Angebot der üblichen Verdächtigen gibt.
Sonst hilf nur, den kroatischen Anbieter nochmals zu bedrängen. Nach EU-Recht ist er ja verpflichtet, Dir das nötige Material passend auszuhändigen. Ich bezweifle aber, daß er deutsche AGG für seine Kombination vorweisen kann.
Dann wird's nahezu unmöglich zu lösen, denn eine kroatische Gasanlage in ein deutsches Auto zu setzen, ist rein zulassungsrechtlich in D nur möglich, wenn genau die selbe Kombination auch in D schon mal abgenommen wurde - woraufhin dann ja auch ein erwerbbares AGG zu finden wäre...
In Kroatien kann man ebenfalls keine kroatische Gasanlage in ein in D zugelassenes Auto eintragen lassen.

Selbst die Alternative einer vorübergehenden Ummeldung nach Kroatien (ja, solche "tollen" Vorschläge kommen auch öfter mal von den windigeren Umrüstern) löst das Problem nicht, da Du für das erneute Rückschreiben nach D dann wieder deutsche Eintragungspapeiere für die GA brauchst. -> siehe oben...

Insofern böses Problem das ;-(

Gruß
Roman

Zitat:

@sandiegobull schrieb am 3. März 2016 um 10:54:12 Uhr:


Ich habe auch Emer und genau das gleiche Problem. Kann einer helfen? Kann man die Papiere vielleicht
im Internet holen?
Ich habe das Ding installieen lassen in Kroatien.
Sie haben mir Papiere gegeben für Kroatische Zulassung.
Ich habe angenommen(falsch!) das es reicht hier.
Danke für jegliche Info/weiterleiten/ Tips, Steve

Nein, Du hast nicht "genau das gleiche Problem". Der Threadersteller hatte bei einem deutschen Umrüster umrüsten lassen, das AGG war in dessen Leistung mit enthalten und brauchte nur ein paar Tage Lieferzeit.

Nein, im Internet kannst Du "Dein" Abgasgutachten (AGG) nicht holen, da es genau Deine Prüfnummer deiner Anlage und Deine Fahrgestellnummer enthalten muss.

Welche Anlage hast Du überhaupt verbaut (sollte ja auch in den kroatischen Papieren stehen)?

Evtl. läßt sich der Deutschlandvertrieb der Gasanlage gegen Geld dazu überreden, ein AGG auf Dein Auto und Deine ANlage auszustellen. Wenn er es nicht tut, da die Anlage nicht über ihn ging (was vielleicht nicht kundenfreundlich, aber verständlich wäre), hast Du allerdings verloren.

Wenn ein AGG da ist, muss der TÜV dann nur noch den ordentlichen Gasanlageneinbau prüfen und bescheinigen, dann steht einem Eintragung nichts mehr im Wege. Das jeder dieser Punkte Gebühren kostet, sollte klar sein.

Zitat:

@SuperIngo112 schrieb am 16. Juli 2008 um 18:52:18 Uhr:


"Was ist mit dem Versicherungsschutz bei nem Unfall?"
...
Die Anlage läuft top und ich fahre diese Woche an die Ostsee...500 km ,. Hoffe alles wird gut......

Wow 1000KM ohne ABE!

John Wayne lebt! 😎😎😎

http://cdn.sptndigital.com/.../john_wayne_el_dorado_1600x900.jpg

Danke schön, ich gehe zum Pawel (Gib gas Autogas) in München. Die sollen es mal regeln und wenn es nicht möglich ist das Ding entfernen. Ich dachte es wäre ine europaweite Lösung für sowas, aber angesichts die politsche Lage hier, wäre das eine rein Utopische Illusion!
Danke für deine Zeit, aber wirklich! Diese Foreum ist super!! Steve

Das hat mit "der politischen Lage hier" nix zu tun.
Es gibt nun einmal Vorschriften für so einen Einbau, und es ist gut dass es die gibt.

Dadurch kann Pfusch vorgebeugt werden, und das erhöht die Sicherheit.

Ich denke mal, wenn eine Zertifizierte Werkstatt ein für Deutschland zertifiziertes Produkt einbaut, dann sieht das schon anders aus.
Aber für viele ist Qualität und Sicherheit einfach nur teuer... die werden es auch nie begreifen.

Kürzlich habe ich auch eine "auf den ersten Blick" super installierte Anlage gesehen. Einbau in Polen, war super günstig, Prins VSI mit allem Drum und dran für nen Sechszylinder für knappe 1600,-€.

Dann machten wir den Deckel des Steuergerätekastens auf... ich glaube eine Rolle Isoband reicht nicht bei dem was wir da sahen...

@Steven4880
Zitat:"Kürzlich habe ich auch eine "auf den ersten Blick" super installierte Anlage gesehen. Einbau in Polen, war super günstig, Prins VSI mit allem Drum und dran für nen Sechszylinder für knappe 1600,-€.

Dann machten wir den Deckel des Steuergerätekastens auf... ich glaube eine Rolle Isoband reicht nicht bei dem was wir da sahen..."

Es gibt halt solche und solche!!!🙄
Eine Zertifizierte Werkstatt in Deuschland muß noch lange nicht eine saubere Arbeit abliefern und an einem Preis,kannste das auch nicht unbedingt festmachen!!
Es gibt halt Spezialisten und halt welche,die sich einbilden ein Spezialist zu sein.

Grüße,Steffek

Ja, das mag sein. Aber Qualität kostet eben Geld.
Aus welchen Gründen, ausser Geld, sollte man sich denn sonst seine Anlage in Kroatien anstatt in Deutschland einbauen lassen?
(Wenn man wohnhaft in D ist, und in einem Forum angemeldet wo man sich mit AGGs auskennt...)

Weil der Stundensatz in CRO bei gleicher Qualifikation / Kompetenz unter Annahme eines "fairen Marktpreises" niedriger ist? Es wäre theoretisch möglich gewesen, die Komponenten als KIT in DE zu erwerben, in CRO einbauen zu lassen und dann zurückzufahren. Wobei das natürlich die direkte Fahrt zu einer Abnahme sehr weit ausdehnt. Und jegliche Gewährleistungsansprüche quasi nicht durchsetzbar gestaltet wenn eine Partei auf Stur schaltet.

PS: VW Diesel fahren quasi seit nem halben Jahr mit erloschener ABE (nicht BE) durch die Gegend. Wenn ein Politiker "pissig" wäre, hätte der die gesamte betroffene Dieselflotte wegen nachweislich nicht eingehaltener Abgasvorschriften stilllegen können. Sehr sicher emittiert auch der besch**** Gasumbau weniger NOx als einer der VW Schummeldiesel.

@Garyk
Sehr gut gesprochen /geschrieben!!!!

Zitat:

@GaryK schrieb am 4. März 2016 um 10:51:51 Uhr:


Weil der Stundensatz in CRO bei gleicher Qualifikation / Kompetenz unter Annahme eines "fairen Marktpreises" niedriger ist?

Analog dazu ein Beispiel:

Ein Mensch (zb aus CRO) ist seit 30 Jahren Meister bei MB.
In dieser Zeit führt er die Wartungen an den Kundenfahrzeugen stets zur vollsten Zufriedenheit und nach Herstellervorgabe aus. Er wird gut bezahlt und trägt einen Firmenkittel.
Alles Tippi Toppi!

Eines Tages geht der jetzt nach Feierabend nach Hause, ißt was und trinkt n Bier!
Dann geht er ohne Kittel in die Garage und macht dieselben Arbeiten für n Kumpel der n Benz hat...

Es würde doch kein vernünftiger Mensch sagen, daß die eine Arbeit schlechter ist als die andere!
Obwohl da ein erheblicher finanzieller Unterschied besteht.

Es kommt schlicht nur auf die Qualität an, nicht wie teuer es ist und auch nicht Wo es gemacht wird oder von Wem!

mfg

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