Fahren einer Reifen-/Felgenkombination möglich?

Mercedes

Hallo,

ich habe von meinem vorherigen Wagen (Audi A4 Cabrio) noch wunderschöne 19-Zoll-Felgen mit einem Satz Sommerreifen mit noch gut 7,5 mm Profil.

Die Reifen sind in der Größe 235/35R19

Nun habe ich mir für meinen neuen Gebrauchten (MB C280, W204, Bj. 05/07) ein entsprechendes Gutachten besorgt vom Hersteller der Felgen.

Dort sehe ich, dass ich die Reifengröße 235/35 nur mit ein paar Auflagen und anschließender Eintragung fahren darf. Die Reifengröße 225/35 dürfte ich jedoch ohne Eintragung und lediglich mit ABE fahren.

* Habe das Gutachten mal angehängt. Ihr seht es an der gelben Markierung auf Seite 3 *

Es wäre ja echt blöde, wenn ich jetzt die noch recht guten 235-er Reifen (7,5 mm Profil) runtermachen würde, um dann 225-er aufziehen zu lassen. Die 235-er könnte ich ja noch gut 2 Sommer fahren.

Vor allem die Auflagen A01 und G01 geben mir zu denken (erklärt im GA auf Seite 7 und 8).

Kann mir Jemand sagen, was es damit auf sich hat?

Danke & Gruß,
imebro

36 Antworten

Da haben die beiden, bei denen du warst ja gute Arbeit geleistet. Du brauchtest nur nen Nachweis, dass der Tacho mit den 235er nicht zu wenig anzeigt. Nix mit Tacho angleichen. Und bei 235/35/19 zeigt er definitv nicht zu wenig an. Und das passt zu 100%. Das kann man, wie hier schon wer schrieb, berechnen.

Kein Abgleich nur ein TEST, der Abgleich wäre teuer

...aber es wurde doch geschrieben, dass dieser Tachotest nicht beim TÜV gemacht werden könne.
Ich habe da nicht durchgeblickt, wohin ich da muss und wer mir überhaupt sagen kann, ob der Tacho nun zu wenig anzeigt oder nicht.

Der KFZ-Sachverständige war irgendwie auch "überfordert" mit meiner Anfrage und meinte nur, dass ich mit dem Fahrzeug und den entsprechenden Felgen/Reifen (also den 235-ern) vorbei kommen soll und dann schaut er sich das an. Von einem VORHERIGEN Tachotest hatte der nix gesagt.

Und das würde ja bedeuten, dass ich die 235-er (von denen ich nicht sicher bin, ob ich die überhaupt fahren darf) zunächst mal montieren müßte 😰

Ich verstehe das irgendwie alles nicht 🙁
Deshalb hatte ich jetzt einfach gedacht, der Wechsel auf 225-er wäre die einfachere Lösung... Aber noch ist ja nicht zu spät. Ich wollte erst am Freitag zum Reifenhändler fahren...

LG
imebro

...es ist nicht zu fassen.
Ich habe jetzt zig Telefonate geführt und Emails geschrieben.
Offenbar ist es ein fast unlösbares Problem, seinen Tacho testen / prüfen zu lassen bezüglich der Auflage "G01" im Teilegutachten der Felgen.
Egal ob Dekra, TÜV-Rheinland, Boschdienst, KFZ-Sachverständige... etc. Bisher habe ich Niemanden gefunden, der das macht.

Und genau das meinte ich damit, dass ich echt schon genervt bin 😠 und daher ggf. dann einfach 225-er aufziehen lasse und gut iss 🙄

Lebe in Bonn - falls jemand von Euch da doch noch ne Adresse kennt...

LG
imebro

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...weil´s so schön ist:

Habe jetzt einen sehr netten Mann (Dip. Ing.) einer anderen DEKRA-Stelle gesprochen.
Der hat mir alles ganz genau erklärt, da er sich damit auskennt.
Ich müßte jetzt eine Firma finden, die einen solchen Spezialprüfstand hat, auf dem man mit 130 km/h (so ist es vorgeschrieben) feststellen kann, ob mein Tacho abweicht. Sollte diese Abweichung dann über der Toleranzgrenze sein (was schon mal öfters vorkommt), dann müßte der Tachoabgleich nicht nur jedes halbe Jahr (Wechsel von Sommer auf Winterbereifung und umgekehrt) durchgeführt werden, sondern es würden auch alle bisher eingetragenen Reifenkombis aus meinen Papieren gestrichen und ich dürfte ab da nur noch diese Reifen fahren (das gleiche dann wieder im Winter).

Also wenn ich diesen (sorry) völlig sinnbefreiten Schwachsinn höre, den sich der Gesetzgeber da ausgedacht hat, dann ist meine Entscheidung, die Reifen einfach zu tauschen auf 225-er doch die beste Lösung... wenn auch teuer. Aber die Reifen nehme ich ja mit und bekomme dafür vielleicht noch nen 100-ter bei eb*** und dann iss gut 😁

Echt Hammer finde ich...

LG
imebro

Mit 235/35/19 bist genau an der Grenze, wo das G01 auftaucht. Glaube ab 2% verändertem Abrollumfang taucht das G01 auf. Da der Tacho aber deutlich mehr als 2% zu viel anzeigt, wird er nicht plötzlich weniger anzeigen als du fährst. Das darf er nämlich nicht. Ist halt nur Papierkram und es geht ums "Prinzip". Irgendwo müssen diese Grenzen ja gesetzt werden. Aber da gibt's halt Möglichkeiten. Bevor ich soviel Geld für nichts ausgebe, find ich schon ne Prüfstelle. 🙂

Zitat:

@Xiren schrieb am 1. August 2018 um 15:17:56 Uhr:


...Bevor ich soviel Geld für nichts ausgebe, find ich schon ne Prüfstelle. 🙂

...hatte ich ja auch gedacht 😁
Ist aber offenbar hier in der Gegend viel schwieriger, als gedacht.

...mal ne "blöde" Zwischenfrage.

Habe gestern meine 19-Zöller aufgezogen, da nämlich gestern meine "Haus-und-Hof-Werkstatt" bei mir anrief. Der Chef meinte, dass ich die 19-Zöller ruhig mal aufziehen und den Wagen dann vorbei bringen solle. Er ist der Meinung, dass der TÜV-Prüfer, der regelmäßig dort tätig ist, sicher keine Probleme macht mit den 235-er Reifen auf meinem Fahrzeug 😁 Hoffe, dass er Recht hat und bin schon gespannt 😉

Nach dem Montieren der 19-Zöller mit 235/35R19 hatte ich jedoch den Eindruck, dass der Wagen hinten etwas sehr hoch liegt 😮 Leider hatte ich nicht darauf geachtet, wie es vorher mit den 17-Zöllern war und habe jetzt keinen richtigen Vergleich.

Aber... kann es sein, dass ein Auto hinten optisch etwas tiefer liegt, wenn 17-Zoll-Räder montiert sind, statt 19-Zoll-Räder? 🙄

Bin aber leider im Moment nicht sicher, welche Flankenhöhe die 17-Zöller des C280 haben. Es sind jedenfalls 225-er montiert. Aber ob diese 45, 50 oder gar 55 mm Flankenhöhe haben, weiß ich gerade nicht.

Der Reifenrechner sagt folgendes:
17 Zoll mit 225/50 = 65,7 cm Höhe des Reifens // bei 55-er Flankenhöhe wären es sogar 67,9 cm
19 Zoll mit 235/35 = 64,7 cm Höhe des Reifens

Wenn ich richtig rechne, könnten es also maximal 1,5 cm (Hälfte von 3 cm) nach oben mehr sein, wenn der 17-Zöller montiert ist. Bei einer 50-er Flankenhöhe würde sich das Ganze also schon wieder aufheben...

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das wirklich sieht.
Bin ich also gestern vielleicht nur einem optischen Fehleindruck unterlegen?
Was denkt Ihr?

Danke & Gruß,
imebro

...der vorherige Post hat sich erledigt 🙁

Mein Wagen ist (so meinte eben der Chef der KFZ-Firma) einer der ganz wenigen, bei denen tatsächlich eine Tachoangleichung gemacht werden muss. Das hat der TÜV-Prüfer eben so gesagt.

Auch er hat mir erklärt, dass - nach Angleichung und Eintragung - dann alle anderen Reifen-Felgen-Kombinationen aus den Papieren ausgetragen werden. Er würde das nicht machen, war seine Empfehlung, da es ein irrer Aufwand ist.

Ich lasse es jetzt auch sein und fahre die orig. Bereifung in 17 Zoll weiter (vor allem sind da auch 2 neue Sommerreifen drauf und 2 noch recht gute).

Also war der Reifenwechsel gestern völlig unnötig und das ärgert mich nun... aber... OK, jetzt habe ich Gewissheit 🙄

-------------

Schlimmer ist die Tatsache, dass der Chef mir dann eben sagte, dass mein Schlüssel den Wagen nicht öffnen konnte. Er mußte mit dem Notschlüssel öffnen. Ich dachte... oh nein... denn genau das Thema hatte ich erst vor einer Woche auch mit einer anderen Werkstatt.

Ich hatte vorher 2 funktionierende Schlüssel mit neuen Batterien.
Nachdem ich nun in 2 Werkstätten war, habe ich keinen einzigen Schlüssel mehr, mit dem ich die ZV öffnen/schließen kann, was vorher definitiv in BEIDEN Fällen ging 🙄

Ich fasse es einfach nicht 🙁

LG
imebro

Zitat:

@imebro schrieb am 03. Aug. 2018 um 11:49:30 Uhr:


Mein Wagen ist (so meinte eben der Chef der KFZ-Firma) einer der ganz wenigen, bei denen tatsächlich eine Tachoangleichung gemacht werden muss. Das hat der TÜV-Prüfer eben so gesagt.

Oh. Was ganz besonderes! Einer aus 1 Mio? 😁 Verkauft er auch zufällig Reifen? Und mit 19er liegt er insgesamt höher als mit 17er...

Zitat:

@Xiren schrieb am 3. August 2018 um 11:53:22 Uhr:



Zitat:

@imebro schrieb am 03. Aug. 2018 um 11:49:30 Uhr:


Mein Wagen ist (so meinte eben der Chef der KFZ-Firma) einer der ganz wenigen, bei denen tatsächlich eine Tachoangleichung gemacht werden muss. Das hat der TÜV-Prüfer eben so gesagt.

Oh. Was ganz besonderes! Einer aus 1 Mio? 😁 Verkauft er auch zufällig Reifen?

...ich bin dort seit Jahren Kunde und das deswegen, weil es so ein kleiner Familienbetrieb ist und die Leute dort sind total ehrlich.

Ja, er verkauft auch Reifen.
Aber - nur mal so zur Erklärung: Für die TÜV-Überprüfung muss ich nix zahlen, da ich ja nicht das gewünschte Ergebnis habe. Wer macht sowas sonst? 😕

Und... Der Chef dieser Firma weiß von mir, dass ich die orig. Bereifung fahren werde, wenn der TÜV diese Prüfung nicht abnimmt. Von daher wußte er vorher, dass er anschließend keine Reifen verkaufen würde 😉

Bitte nicht immer so mißtrauisch sein... Danke!

--------------

Bezüglich des Höherliegens meinte ich die Lücke zwischen Oberkante Reifengummi und Kotflügel... nicht ob der ganze Wagen etwas höher steht.

LG
imebro

Oh man. Ich glaube du verstehst die Sachlage nicht. Aber ein drittes mal erklären wird auch nicht weiter helfen. Wieso fragst du eigentlich hier, wenn du quasi jede Erklärung ignorierst und deinen Kompetenten vor Ort direkt alles glaubst ? ^^ Aber egal, fahr die 17er weiter und kauf dir nächste Saison 225er, ist einfacher für dich. Zudem ist es eh nur ne 8er Felge, da reicht nen 225er optisch eh.

...sorry, aber ich glaube Du verstehst die Sachlage eher nicht.
Ich habe hier gefragt - habe Antworten bekommen - und daraus hat sich für mich ergeben, dass ich die Eintragung versuche - das habe ich nun getan - ebenso entsprechende Antworten bekommen - und nun ist mir der Aufwand eben zu hoch, um unbedingt die 235-er zu fahren - jetzt fahre ich die Serienbereifung weiter...

Was ist daran so problematisch zu verstehen? 🙄

Werde die 19-er Felge mit den Reifen nun verkaufen und mir für den Winter dann 4 einfache 17-Zoll-Alufelgen kaufen und fertig.

LG
imebro

Um deine Entscheidung geht's mir gar nicht, sondern um den Unfug, den dir die kompetenten Fachkräfte vor Ort erzählen.
Ok, dann nochmal: Dein Auto ist keines der "wenigen" sondern eins von vielen. Änderst du an der Achse, an der die Geschwindigkeit ermittelt wird, den Abrollumfang um 2% oder mehr, dann taucht das G01 auf. Nun muss ermittelt werden, ob der Tacho zu wenig anzeigt. Bei genau 2%, bist du aber noch weit davon entfernt. Der Tacho zeigt von Werk aus deutlich mehr als 2% zu viel an. Also nix mit am Tacho drehen. Es wird nur der Nachweis benötigt. Kann man auch alles errechnen, aber... Gesetze halt 😉

Also totaler Unfug, dass dein Auto eines der wenigen ist usw. WÜRDE dein Tacho wirklich zu wenig anzeigen, dann stimmt es, dass andere Größen ausgetragen werden.

...das weiß ich ja alles schon.
Aber der Ausspruch, dass mein Auto eines der wenigen ist............ gilt nur für den Chef der KFZ-Werkstatt. Er meinte, dass mein Auto eines der wenigen ist, bei denen der TÜV-Prüfer tatsächlich die Abnahme und Eintragung nicht gemacht hat 🙂

Von daher ist jetzt alles gut.
Ich fahre die orig. Bereifung weiter und gut iss...

Mir hat das eh nicht gefallen, dass der Wagen jetzt hinten eine so große Lücke hat zwischen der Oberkante der Reifen und dem Kotflügel. Denke das war vorher nicht so - hab aber gestern nicht extra drauf geachtet. Aber ich denke, das wäre mir ansonsten schon vorher aufgefallen.

Von daher ist es vielleicht so sogar besser 🙄

LG
imebro

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