Fahren einer Reifen-/Felgenkombination möglich?
Hallo,
ich habe von meinem vorherigen Wagen (Audi A4 Cabrio) noch wunderschöne 19-Zoll-Felgen mit einem Satz Sommerreifen mit noch gut 7,5 mm Profil.
Die Reifen sind in der Größe 235/35R19
Nun habe ich mir für meinen neuen Gebrauchten (MB C280, W204, Bj. 05/07) ein entsprechendes Gutachten besorgt vom Hersteller der Felgen.
Dort sehe ich, dass ich die Reifengröße 235/35 nur mit ein paar Auflagen und anschließender Eintragung fahren darf. Die Reifengröße 225/35 dürfte ich jedoch ohne Eintragung und lediglich mit ABE fahren.
* Habe das Gutachten mal angehängt. Ihr seht es an der gelben Markierung auf Seite 3 *
Es wäre ja echt blöde, wenn ich jetzt die noch recht guten 235-er Reifen (7,5 mm Profil) runtermachen würde, um dann 225-er aufziehen zu lassen. Die 235-er könnte ich ja noch gut 2 Sommer fahren.
Vor allem die Auflagen A01 und G01 geben mir zu denken (erklärt im GA auf Seite 7 und 8).
Kann mir Jemand sagen, was es damit auf sich hat?
Danke & Gruß,
imebro
36 Antworten
Zitat:
@imebro schrieb am 3. August 2018 um 13:40:04 Uhr:
...das weiß ich ja alles schon.
Aber der Ausspruch, dass mein Auto eines der wenigen ist............ gilt nur für den Chef der KFZ-Werkstatt. Er meinte, dass mein Auto eines der wenigen ist, bei denen der TÜV-Prüfer tatsächlich die Abnahme und Eintragung nicht gemacht hat 🙂Von daher ist jetzt alles gut.
Ich fahre die orig. Bereifung weiter und gut iss...Mir hat das eh nicht gefallen, dass der Wagen jetzt hinten eine so große Lücke hat zwischen der Oberkante der Reifen und dem Kotflügel. Denke das war vorher nicht so - hab aber gestern nicht extra drauf geachtet. Aber ich denke, das wäre mir ansonsten schon vorher aufgefallen.
Von daher ist es vielleicht so sogar besser 🙄
LG
imebro
Dein optisches Problem ist mir schon klar, das war bei mir auch so, der Kombi sah aus wie ein Bus. Daher auch die erfolgte Tieferlegung. Wer das Eine will, muß das Andere mögen. Was dir die Kollegen bzgl. der Umrechnung wegen der Tachodifferenz aber sagen wollten ist, der 235/35/19 liegt bei genau -1,98%, also innerhalb der 2% Grenze. Zu Deutsch, das 19" Rad ist größer als das 17" Serienrad und daher zeigt der Tacho mit dem größeren Rad 1,98% weniger, aber innerhalb der Toleranz, an. Diesen Nachweis (wovon hier immer die Rede ist) mußt du mit etwas Wortgewandheit dem Tüvonkel unter die Nase reiben. Das sollte schon klappen.
Gruß . . . .
Danke Euch für Eure Hilfe.
Hat alles nicht funktioniert und am Ende war ich einfach genervt 🙁🙁
Jetzt habe ich wieder meine original MB-Reifen (Serienbereifung) in Silber aufgezogen und muss jetzt sagen, dass das mir einfach auch besser gefällt, wie die schwarzen MAM-Felgen. Jetzt sieht er wieder so aus, wie auf meinem Avatar...
Und die 17-Zöller mit 45-er Querschnitt fahren sich auch komfortabler, als die 19-Zöller mit 35-er Querschnitt. Das ist mir heute dann gleich aufgefallen, da ich zunächst nochmal mit den 19-Zöllern gefahren bin und später dann mit den 17-Zöllern.
Und - gleichzeitig habe ich den Reifenwechsel auch dazu genutzt, meine Bremssättel in einem schönen "Rosso-Rot" zu lackieren. Das sieht klasse aus 🙂🙄😁
Bin jetzt zufrieden und für den Winter hole ich mir dann einfach entweder ein paar günstige, winterfeste 17-Zöller oder ein paar gebrauchte 17-Zöller von MB... mal schauen... ist ja noch ein bisschen Zeit.
Von daher ist jetzt alles gut.
Nochmal danke für Eure Hilfe 😉
LG
imebro
Hallo zusammen,
ich möchte dieses Thema auch noch aufgreifen, um etwas zu korrigieren oder zu ergänzen.
Tachometerabweichung
So schön Reifenrechner im Internet aussehen mögen, ich kenne keinen, der durchgängig richtig rechnen würde.
Manchmal sind die Ergebnisse sogar deutlich falsch!
In der Folge verwende ich daher Werte gemäß der Normen der ETRTO.
Bei der Berechnung einer Tachometerabweichung durch Sondergrößen von Reifen sollte man stets die werkseitig für das Fahrzeugmodell freigegebene Reifengröße als Referenz nehmen, die den höchsten Abrollumfang besitzt.
Siehe hier für einen C280 der BR 204:
Reifendimension
Ø Entwurf
Abrollumfang
225/45 R 17
634 mm
1934 mm
225/40 R 18
637 mm
1943 mm
Klar, dass man hier mit 225/40 R 18 vergleichen sollte.
Dann wollen wir 'mal:
Reifendimension
Ø Entwurf
Abrollumfang
Tachoabweichung
225/40 R 18
637 mm
1943 mm
(Referenz)
225/35 R 19
641 mm
1955 mm
-0,6%
235/35 R 19
647 mm
1973 mm
-1,5%
Das sieht doch jetzt gar nicht so schlecht aus.
Wenn ich nun die Reifengröße 195/60 R 16 mit Abrollumfang 1952 mm als Referenz annehmen würde, vorgesehen für Modelle mit geringerer Motorleistung, wäre das Ergebnis noch günstiger.
Radgutachten von TÜV-Typprüfstellen
Das ist schon eine Besonderheit.
Radgutachten werden von Radherstellern bei verschiedenen TÜV-Typprüfstellen in Auftrag gegeben.
Da sind z.B. TÜV Nord, TÜV Pfalz, TÜV Süd, TÜV Austria und andere.
(Sämtlich beim KBA in Deutschland akkreditiert!)
Allerdings bewerten TÜV-Typprufstellen Räder nicht einheitlich, daher können sich die Auflagen für den Betrieb je nach Aussteller eines Gutachtens unterscheiden.
Wohlwissend, in welchen Radgutachten keine Zicken bezüglich der Tachometerabweichung bei der BR 204 stehen, habe ich mir einfach 'mal das erstbeste Radgutachten zu einem Rad 8Jx19 ET 45 von der Alcar-Gruppe (AEZ, Dezent, Dotz, Enzo,..) passend zur BR 204 heruntergeladen, ausgestellt vom TÜV Austria, siehe Anhang.
Da gibt es keine Auflage G01 bei 235/35 R 19 für die BR 204.
Ohnehin ist das ja nur das Kürzel des TÜV Pfalz.
OK, übersetzt für Radgutachten vom TÜV Austria hieße diese Auflage dann 54A.
Und was sieht man im angehängten Radgutachten bei 235/35 R 19?
Nichts davon!
Die Rad-/Reifenkombination wäre sogar abnahme- und eintragungsfrei!
Fazit:
Räder mit einem Radgutachten vom TÜV Pfalz bereiten oft Probleme bei einer Änderungsabnahme.
Mit einem Radgutachten vom TÜV Austria dagegen deutlich weniger!
Viel Freude, was immer man aus diesen meinen Informationen machen möchte!
Sollte allerdings niemand diesen meinen Beitrag wertschätzen können, werde ich dessen Löschung durch einen Moderator veranlassen müssen!
Wer das will, sollte hier keine weiteren Beiträge schreiben und falls doch, in folgenden Beiträgen gute Fragen stellen. Die Uhr tickt.
Gruß
bcar2016
Letztendlich liegt es auch im ermessen des Prüfers, die Auflagen ins rechte Licht zu stellen. Daher lohnt es sich durchaus verschiedene Prüfer nach der Eintragung zu fragen.
Ähnliche Themen
Hallo bcar2016,
vielen Dank für deine detaillierte Zusammfassung des Themas, findet man in dieser Qualität selten. Das sollte für viele User hilfreich sein. Das die TÜV-Typprüfstellen so unterschiedlich bewerten, war mir nicht klar. Bisher hat aber ein vernünftiger Umgangston mit den Tüvlern immer ganz gut geholfen. Wenn man da gleich lospoltert, weil sie einen Einwand haben, schalten die natürlich auf stur und dann geht nix mehr.
Gruß und einen schönen Sonntag an alle.
Rechnen geht garnicht, egal mit welchen Daten, hat man eine Reifen der dicker baut stimmt das gerechne 0, deswegen wollen Fachleute und Gutachtenersteller einen PRAKTISCHEN Test, das ganze theoriegetue ist blödsinn.
Deswegen steht ja schon im Gutachten, der 235er kann gehen MUSS aber gemessen werden.
Dank auch von mir für die interessante und fachlich gute Erläuterung.
Auch wenn ich jetzt zufrieden bin mit der orig. Standardbereifung und den MB-17-Zoll-Felgen.
Interessant ist es schon, das zu lesen.
Bei mir war es jedoch so (wie ja auch schon geschrieben), dass der Chef meiner "Haus-und-Hofwerkstatt" mir am Tel. sagte, dass er es bisher noch nie erlebt hat, dass "sein TÜV-Prüfer" in so einem Fall ein Rad nicht abnimmt und einträgt.
Er wurde jedoch (leider ausgerechnet in meinem Fall...) eines Besseren belehrt.
Und dann rief er an und sagte ja, dass der Prüfer in diesem Fall tatsächlich auf dem Tachotest bestanden hätte... dass er selbst und auch der Prüfer jedoch nicht sagen können, wo man sowas machen lassen kann.
Und es kam hinzu, dass er meinte, dass mein Wagen optisch wirke wie ein Geländewagen, da er so hoch liegt (vor allem hinten). Das war mir ja auch schon aufgefallen (siehe meinen diesbezügl. Post) und es hatte mir auch überhaupt nicht gefallen. Der Chef meinte dann nur noch, dass das Ganze doch eine ziemlicher Aufwand wäre:
- Tachoprüfung / Tachotest (wo auch immer)
- ggf. Tachoangleichung
- Eintragung
- Löschung aller vorher eingetragenen Reifen
- Tieferlegung des Fahrzeuges
Und das alles nur, weil ich 235-er Reifen fahren wollte, da sie halt noch auf den Felgen sind und weil sie noch 7,5 mm Profiltiefe haben. Aber diese Reifen entsorgen und für über 500,- Euro dann 225-er aufziehen lassen, behagte mir dann irgendwie gar nicht 🙄
Das Alles hatte mir dann den Rest gegeben und ich habe mich entschlossen, wieder die Standardbereifung zu fahren. Und wenn Ihr Euch mal das Foto (Avatar) anschaut, dann sieht das eigentlich auch besser aus, als mit komplett schwarzen Felgen (obwohl ich es vorher nicht geglaubt hätte) 😁
Werde die MAM-19-Zöller jetzt verkaufen und dann ist gut. Sollte jemand von Euch Interesse haben... einfach melden 😉
Danke nochmal und Grüße,
imebro