Fahranfänger, fahren mit abgelaufenem TÜV
Hallo Zusammen,
unser Wagen ist zur Zeit zur Verschönerung in einer Werkstatt, wir haben leihweise durch die Familie einen PKW bekommen, bei dem der TÜV allerdings 3 Monate abgelaufen ist.
Ich bin Fahranfänger und somit in der Probezeit. Was habe ich zu befürchten, wenn der abgelaufene TÜV bei einer Kontrolle auffliegt?
Beste Antwort im Thema
HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: von 2 bis zu 4 Monaten 15 EUR
HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: von 4 bis zu 8 Monaten 25 EUR
HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: über 8 Monate 60 EUR 1 Punkt.
Gruß Frank,
der nicht bis zum 8. Monat warten würde. 😉
25 Antworten
Zitat:
@Fraxizz schrieb am 17. Mai 2016 um 19:58:10 Uhr:
Ich muss noch einmal fragen: Den Verlust des FS habe ich nicht zu befürchten?
Das kann hier keiner beantworten, keiner weiß, wie schusselig du bist, ob du ihn irgendwo verlierst. Übrigens dürfen auch Leute in der Probezeit ein Fahrzeug bei der HU vorführen...tu doch ein gutes Werk und mache das einfach, so als kleine Gegenleistung für die Nutzung. Hat den total verrückten Nebeneffekt, dass du dir um eine Kontrolle keine Sorgen machen musst...
Selbst nach 8 Monaten wenn es denn einen Punkt gäbe bleibt es ein B-Verstoß und ohne unmittelbare Folgen für Deinen FS. Bis dahin ist es nur eine kleine Verwarnung bzw. Bußgeld.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 17. Mai 2016 um 20:46:32 Uhr:
Zitat:
@Fraxizz schrieb am 17. Mai 2016 um 19:58:10 Uhr:
Ich muss noch einmal fragen: Den Verlust des FS habe ich nicht zu befürchten?
Das kann hier keiner beantworten, keiner weiß, wie schusselig du bist, ob du ihn irgendwo verlierst. Übrigens dürfen auch Leute in der Probezeit ein Fahrzeug bei der HU vorführen...tu doch ein gutes Werk und mache das einfach, so als kleine Gegenleistung für die Nutzung. Hat den total verrückten Nebeneffekt, dass du dir um eine Kontrolle keine Sorgen machen musst...
Nur, wenn die HU auf Anhieb bestanden wird. Extremfall: Verkehrsunsicher und sofort stillgelegt.
Auch dann muss er sich keine Sorgen um eine Kontrolle machen...
Ähnliche Themen
Ich würde die Kiste selbst mal durchgucken, ob was im argen liegt. Bremsen, Lager / Traggelenke, Beleuchtung um sicher zu gehen, dass die sicherheitsrelevanten Sachen i.O. sind.
Wenn die Karre in absehbarer Zeit sowieso aus dem Verkehr gezogen werden soll, würde ich das Risiko zur HU zu fahren vermeiden.
Am Ende, wie es heutzutage ist legen se Dir die Karre wegen Pillepalle gleich still oder Du hast irgendwelche Mängel schwarz auf weiß und fährst -insofern du nicht noch in Reparaturen investierst- vorsätzlich mit Mängeln rum.
So lange Du die Mängel nicht kennst oder diese nur selbst endeckt hast kann Dir keiner nachweisen, dass du davon hättest wissen müssen... somit kein Vorsatz.
Ich hab das vor Jahren mal mit einem wirklich verkehrsunsicheren Sattelauflieger durch... auf Weisung des Chefs bin ich in die Werkstatt gefahren um die gravierensten Sachen beheben zu lassen -da waren welche dabei die nicht zu beheben waren z.B. bereits unfachmännisch geschweißte Längsträger waren erneut gerissen - http://up.picr.de/19676779nv.jpg (oben links, der Rest sind ein paar exemparische Bilder, wie es um den Fuhrpark dort so bestellt war... ggg).
Der Werkstattchef hat gleich den großen Otto los gemacht von wegen das Ding gehört auf den Schrott und er wird da dran nix mehr reparieren... Bremswellen ausgeschlagen, tragende Bleche nur noch papierdünn, Träger gerissen, usw. usw.
Daraufhin konnte ich den Trailer nur noch stehen lassen... den hat der Chef, dann höchstpersönlich zum Empfänger gefahren und ausgeladen, nachdem ich den Dienst verweigert hab. Ohne den "Mitwisser Werkstatt" wär ich schon noch damit gefahren, da hätt ich mich ggf. als technischer Laie doof stellen können, aber das Risiko, dass z.B. bei einem Unfall der Werkstattchef als Zeuge aussagt mich auf die gravierenden Mängel hingewiesen zu haben war mir einfach zu gefährlich... fahrlässig ist halt doch noch was anderes als Vorsatz.
Ist manchmal besser bestimmte Sachen nicht oder nur inoffiziell zu wissen...
Hallo, Fraxizz,
Zitat:
@Fraxizz schrieb am 17. Mai 2016 um 19:12:30 Uhr:
Ich bin Fahranfänger und somit in der Probezeit. Was habe ich zu befürchten, wenn der abgelaufene TÜV bei einer Kontrolle auffliegt?
wenn technisch alles in Ordnung ist und "nur" der Termin für die HU überzogen wurde, hast Du als Fahrer nichts zu befürchten.
Für die HU ist der Halter zuständig. Der Fahrer kann nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@uhu110 schrieb am 18. Mai 2016 um 00:55:58 Uhr:
Hallo, Fraxizz,Für die HU ist der Halter zuständig. Der Fahrer kann nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Viele Grüße,
Uhu110
Falsch. Der Fahrer ist genauso für den Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.
Hallo, R 129 Fan,
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 18. Mai 2016 um 08:28:36 Uhr:
Falsch. Der Fahrer ist genauso für den Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.
korrekt: Er ist für den Zustand des Fahrzeugs mitverantwortlich.
D. h., er darf das Fahrzeug nur in einem verkehrssicheren Zustand in Betrieb nehmen.
Bei abgefahrenen Reifen o. ä. wäre er ebenso mit einer Anzeige dran, wie der Halter.
Die HU ist hier aber eine Ausnahme, denn diese besagt nicht, dass das Fahrzeug per se verkehrssicher ist, sondern, dass das Fahrzeug an einem bestimmten Zeitraum überprüft wurde und wieder überprüft werden muss/müsste.
Diese Fristen einzuhalten ist Sache des Fahrzeughalters und nur er kann dafür belangt werden (Ausnahme wäre z. B., wenn der Halter nur für die Versicherung eingetragen wurde und z. B. der Fahrer der eigentliche Halter ist, denn dann kann die Verwarnung bzw. der Bußgeldbescheid an diesen geschickt werden).
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@uhu110 schrieb am 18. Mai 2016 um 11:43:53 Uhr:
und z. B. der Fahrer der eigentliche Halter ist, denn dann kann die Verwarnung bzw. der Bußgeldbescheid an diesen geschickt werden).Viele Grüße,
Uhu110
So soll es hier ja wohl sein, oder habe ich da was falsch gelesen?
Zitat:
@gast356 schrieb am 17. Mai 2016 um 22:42:27 Uhr:
Wenn die Karre in absehbarer Zeit sowieso aus dem Verkehr gezogen werden soll, würde ich das Risiko zur HU zu fahren vermeiden.
Am Ende, wie es heutzutage ist legen se Dir die Karre wegen Pillepalle gleich still
Das wäre dann wirklich Glück.
Das würde nämlich bedeuten, daß ein Fahranfänger nicht mehr mit einem Auto auf der Straße ist, bei dem eine unmittelbare Unfallgefahr aufgrund technischer Mängel besteht.
Sonst wird nämlich bei der HU kein Fahrzeug "stillgelegt".
Zitat:
So lange Du die Mängel nicht kennst oder diese nur selbst endeckt hast kann Dir keiner nachweisen, dass du davon hättest wissen müssen... somit kein Vorsatz.
Es gibt allerdings auch noch den bedingten Vorsatz.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 18. Mai 2016 um 13:11:01 Uhr:
Zitat:
@uhu110 schrieb am 18. Mai 2016 um 11:43:53 Uhr:
und z. B. der Fahrer der eigentliche Halter ist, denn dann kann die Verwarnung bzw. der Bußgeldbescheid an diesen geschickt werden).Viele Grüße,
Uhu110
So soll es hier ja wohl sein, oder habe ich da was falsch gelesen?
Ja, der eigene Wagen steht in der Werkstatt und die Verwandtschaft hat für die paar Tage ausgeholfen.