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F20 - Leasingrückgabe - Bremsen fällig?

BMW 1er F20 (Fünftürer)
Themenstarteram 2. Dezember 2016 um 10:06

Hallo zusammen,

ich fahre jetzt seit knapp drei Jahren einen 116d und muss ihn jetzt wieder an BMW zurückgeben (Automag in München).

Bei der Rückgabe wurde mir gesagt, dass die Bremsscheiben vorne auf 20,3mm runter sind und daraufhin gewechselt werden müssen. Dies wurde mir dann in Rechnung gestellt mit 500€.

Ich konnte dies nicht glauben, u.a. weil ich vor zwei Monaten den TÜV neu gemacht habe und seit dem nur noch 2.000km gefahren bin, aber auch weil der BC noch 36tkm bis zum Bremsscheibenwechsel zeigt (Schätzung)

Daraufhin habe ich die Bremsscheiben noch einmal messen lassen und diese sind bei 20,3-20,4.

Jetzt habe ich mich schlau gemacht:

Meine Bremsscheiben waren ursprünglich 22mm dick. Die 20,4mm, die hier beanstandet werden, ist der Wert, der als Mindestmaß gilt, für einen zweiten Satz Bremsbeläge. Meine Bremsbeläge sind jedoch noch gut und würden noch 3-5.000km halten (auch laut Aussage BMW).

Jetzt wollen sie mir dennoch die Bremsscheiben in Rechnung stellen, weil gemeint wird, wenn diese unter 20,4mm liegen (ist eh knapp, ich habe sogar 20,7mm gemessen, siehe Bild) dann müssen diese gewechselt werden. Sie haben von übermäßiger Abnutzung gesprochen... was ich auch nicht einsehe, da mein Fahrverhalten wirklich sehr moderat ist.

Jetzt meine Frage (vielleicht auch an anwesenden Verkäufer hier): wo ist dies geregelt, wann die Bremsscheiben in Rechnung gestellt werden dürfen? Bzw., die 20,4mm ist das Mindestmaß für einen zweiten Satz Bremsbeläge. Darf dieser verwendet werden?

Ich hoffe hier Hilfe zu bekommen, verfolge das Forum jetzt seit einiger Zeit, bin jedoch neu hier, da ich bisher nie was beizutragen hatte.

Beste Grüße

Gabriel

 

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20 Antworten
am 3. Dezember 2016 um 12:24

Zitat:

@Gabastino schrieb am 3. Dezember 2016 um 13:10:07 Uhr:

 

Hat jemand noch einen letzten Tipp, bevor ich das Übergabeprotokoll unterschreibe?

Ich würde in einem solchen Fall ein freundliches Gespräch mit der Geschäftsleitung führen wollen ...

Gruß

Der Chaosmanager

Das ist nur insoweit ein Schätzwert, dass man sich nicht auf die exakten Werte verlassen kann. Es kommt aber ausschließlich auf die Beläge an. Den Fall, dass die Scheiben runter sind und die Beläge nicht, darf es überhaupt nicht geben. Und die Beläge haben zumindest an zwei Rädern an einem Belag einen Sensor drin. Und wenn der angeschliffen wurde, erst dann zeigt der Wagen die Bremsen als fällig an und dann müsstest du den Wechsel auch bezahlen. Aber di Werkstatt sagt es ja selbst: die Beläge sind noch ok.

Würde ich auf gar keinen Fall bezahlen! Das ist eine Frechheit.

am 3. Dezember 2016 um 12:27

Zitat:

@cz3power schrieb am 3. Dezember 2016 um 13:23:13 Uhr:

Dann dürfen die Bremsscheiben niemals nach 30 tkm fällig sein.

Der TE schrieb, dass er 53 tkm zurückgelegt hat. Aber gleichwohl dürften die Bremsscheiben bei dieser km-Zahl noch nicht verschlissen sein, zumal die Beläge noch gar nicht gewechselt wurden.

Ich fahre jetzt seit über 40 Jahren Auto - aber ich habe noch nie erlebt, dass eine Werkstatt die Scheiben gewechselt hätte, bevor die Beläge fällig waren ...

Gruß

Der Chaosmanager

 

am 3. Dezember 2016 um 13:17

Ups, das hab ich überlesen...

Ein Tipp hätte ich auf jeden Fall. Ich würde es nicht unterschrieben. Ich würde auch nochmal den Bmw Kindendienst kontaktieren! Es wäre zusätzlich auch das letzte Auto was ich da gekauft hätte.

Möchtest du ein neues leasen?

Dann kannst das auch auch bei jedem anderen Händler zurückgeben.

 

Ich habe meine Autos immer bis ca 60000 km erfahren. Thema Bremse gab es nie.

Deswegen hat dein Auto gab auch ne Verschleißanzeige.

Lg Julian

Zitat:

@Gabastino schrieb am 2. Dezember 2016 um 11:06:48 Uhr:

Hallo zusammen,

ich fahre jetzt seit knapp drei Jahren einen 116d und muss ihn jetzt wieder an BMW zurückgeben (Automag in München).

Bei der Rückgabe wurde mir gesagt, dass die Bremsscheiben vorne auf 20,3mm runter sind und daraufhin gewechselt werden müssen. Dies wurde mir dann in Rechnung gestellt mit 500€.

Ich konnte dies nicht glauben, u.a. weil ich vor zwei Monaten den TÜV neu gemacht habe und seit dem nur noch 2.000km gefahren bin, aber auch weil der BC noch 36tkm bis zum Bremsscheibenwechsel zeigt (Schätzung)

Daraufhin habe ich die Bremsscheiben noch einmal messen lassen und diese sind bei 20,3-20,4.

Jetzt habe ich mich schlau gemacht:

Meine Bremsscheiben waren ursprünglich 22mm dick. Die 20,4mm, die hier beanstandet werden, ist der Wert, der als Mindestmaß gilt, für einen zweiten Satz Bremsbeläge. Meine Bremsbeläge sind jedoch noch gut und würden noch 3-5.000km halten (auch laut Aussage BMW).

Jetzt wollen sie mir dennoch die Bremsscheiben in Rechnung stellen, weil gemeint wird, wenn diese unter 20,4mm liegen (ist eh knapp, ich habe sogar 20,7mm gemessen, siehe Bild) dann müssen diese gewechselt werden. Sie haben von übermäßiger Abnutzung gesprochen... was ich auch nicht einsehe, da mein Fahrverhalten wirklich sehr moderat ist.

Jetzt meine Frage (vielleicht auch an anwesenden Verkäufer hier): wo ist dies geregelt, wann die Bremsscheiben in Rechnung gestellt werden dürfen? Bzw., die 20,4mm ist das Mindestmaß für einen zweiten Satz Bremsbeläge. Darf dieser verwendet werden?

Ich hoffe hier Hilfe zu bekommen, verfolge das Forum jetzt seit einiger Zeit, bin jedoch neu hier, da ich bisher nie was beizutragen hatte.

Beste Grüße

Gabriel

Gemacht werden müssen die Services, die angezeigt werden. Wenn die Bremsen nicht als fällig angezeigt werden, müssen sie AFAIK auch nicht vor der Rückgabe gemacht werden.

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