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Extremschleicher auf der Autobahn - was würdet ihr tun?

Hallo zusammen,

ich würde gerne mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:

Ich bin jeden morgen zur gleichen Uhrzeit (+- 5 Minuten) ein kurzes Stück auf der A5 DA Richtung HD unterwegs.

Seit letzter Woche fällt mir dabei fast täglich immer das gleiche Fahrzeug auf, das zur gleichen Uhrzeit unterwegs ist. Es handelt sich um einen älteren französischen Kleinwagen, der mit Strich 60km/h auf der rechten Spur fährt. Dies führt natürlich dazu, dass es selbst den LKW-Fahrern zu langsam geht, weshalb die ihn reihenweise überholen. Dadurch werden jeden morgen gefährliche Situationen provoziert und der Verkehr massiv behindert. Hinzu kommt, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, da eine Rückleuchte defekt ist.

Ich bin normalerweise sehr gelassen, was solche Situationen im Straßenverkehr angeht, aber bei dem Typ geht mir echt der Hut hoch. Vor allem, weil er diese Show offenbar jeden morgen abzieht. Ich habe schon ernsthaft in Erwägung gezogen, ihn anzuzeigen (wäre das erste Mal, das ich sowas mache), mache mir aber keine große Hoffnung, dass die Polizei das ernst nimmt.

Wie denkt ihr darüber, was würdet ihr tun?

Beste Antwort im Thema

§ 3 StVO - Geschwindigkeit
Straßenverkehrs-Ordnung

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

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Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Wenn er so einen gravierenden Mangel oder Ausfallerscheinungen hat, dass er nur 60 fahren kann, gehört erst recht die Polizei dazu gezogen um mal zu sehen was er hat.

Es soll sogar welche geben, die haben das als Auflage in ihrer Fahrerlaubnis 😮 . Toll, wat ? 😁 Und zitier nicht immer irgendwelche §§ . Das können andere besser als du.

Ach, die dürfen auf die Autobahn?

Irgendwie unlogisch. Das Fahrzeug muss bauartbedingt 61 km/h schaffen. Der Fahrer darf aber wegen irgendwelcher Auflagen nicht schneller als 60 fahren, aber trotzdem auf eine Autobahn?😕

unlogsich aber nicht falsch, denn es steht nur geschrieben, dass das Fahrzeug mindestens erreichen können muss - nicht aber der Fahrer.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


aber trotzdem auf eine Autobahn?😕

Klar. Habe ich schon gesehen. Allerdings gehörte nach meiner Ansicht dieser Typ überhaupt nicht in ein Auto, aber das steht auf einem anderen Blatt 🙄 . Diese Mindesgeschwindigkeit ist eh ein Witz, vermutlich stammt das noch aus dem Jahr 1935 . Mindesgeschwindigkeit auf 100 rauf und für Oldtimer eine Ausnahmegenehmigung. Aber vermutlich ist das zu einfach 🙄 .

Das geht sogar noch eine Nummer Besser
Motorrad mit Anhänger darf 60km/h (Höchstegschwindigkeit!)
Dieser darf aber trotzdem auf die Autobahn, warum weiß eigentlich kein Schwein!
Nur warum Motorradfahrer mit Anhänger 60 fahren müssen weiß man
die wurden damals (als die PKW von 60 auf 80 km(h hochgestuft wurden eiskalt vergessen....)
Das was der Kleinwagenfahrer macht ist Selbstgefährdung!
Die Polizei wird dem ordentlich auf den Zahn fühlen glaub mir mal das.
Alkotest, Drogentest, Fahrzeugkontrolle irgendwo finde ich was!
und wenn es nur die Aidshandschuhe sind oder der Abgelaufene Verbandskasten!

gruß alex

Im Übrigen ist dein Touran ein Caddy

PS mit einem Anhänger fahre ich trotzdem Tacho 95km/h weil mir sonst die LKW Feuergeben. Hab ich einmal gemacht mit Bahnbeamten neben mir!
Als uns der Dritte LKW Fahrer geschnitten hat beim wieder nach rechts fahren habe ich mich ganz unauffällig an ihn rangehangen.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


geht nicht wegen der selbstfahrenden Arbeitsmaschinen wie Autokrane etc die auch nur eine 61KmH Zulassung haben

Ja. Die Idee: er macht sich rot-weiße Streifen ans Heck und setzt sich eine gelbe Blinkleuchte aufs Dach - natürlich alles eingetragen 😁 .

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder


Nur warum Motorradfahrer mit Anhänger 60 fahren müssen weiß man die wurden damals (als die PKW von 60 auf 80 km(h hochgestuft wurden eiskalt vergessen....)

schon mal ein Motorrad mit Hänger gefahren? die bekommst du kaum vernünftig mit 60 gebremst, wie willst du das Gespann dann noch mit 80 KmH zum sicheren stehen kriegen?

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


ich würde gerne mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:

polizei anrufen, sachverhalt, kennzeichen sowie ungefähre uhrzeit schildern......

fakt ist, das der schleicher, deutlich schneller als 60kmh fahren kann....sollte er dies aus technischen gründen nicht können, muss der technische zustand des fahrzeuges überprüft werden.....

hat er irgendwelche auflagen im fs (aus gesundheitlichen gründen, was durchaus möglich ist), die verbieten schneller als 60kmh zu fahren, gibts i.d.r. damit auch ein fahrverbot auf "schnellstraßen"......

und eben dies, ob das fahrzeug nichtmehr verkehrssicher ist oder der fahrer gegen führerscheinbeschränkungen verstößt kann nur von der polizei überprüft werden......

materialschonung oder der persönliche spritsparrekord sind KEINE "triftigen gründe" für dieses langsamfahren!

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Mindesgeschwindigkeit auf 100 rauf

Wir haben ja gar keine. Verkehrsbehinderung fängt für mich da an wo ein PKW ohne Grund (z.B. Schnee, Starkregen etc.) langsamer fährt als LKW. M.W. gab es auch schon entsprechende Urteile die da die Grenze zogen.

Ansonsten wenn das häufig der selbe ist durchaus mal ein Tip an die Polizei.

Gruß Meik

Zitat:

[

schon mal ein Motorrad mit Hänger gefahren? die bekommst du kaum vernünftig mit 60 gebremst, wie willst du das Gespann dann noch mit 80 KmH zum sicheren stehen kriegen?

Vollkommen Lustig !

da sagt nämlich nicht mal die Polizei was wenn die 80-100 fahren!

Glaube mir die Bremsen eines Motorrades sind nicht schlechter als die eines Autos!

Nur in Kurven muß mann hier wie da Vorsicht walten lassen!

So weit ich weiß gibt es auf Autobahnen weder Kehren noch Haarnadelkurven!

gruß alex

du weist aber schon dass im Gegensatz zum Auto das Motorrad mit Anhänger beim Bremsen sehr instabil wird. und die Hauptbremse, nämlich das Vorderrad extrem entlastet wird

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Wir haben ja gar keine

Falsch. Wir haben die

technisch

bedingte Mindestgechwindigkeit und die reicht vollkommen.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


du weist aber schon dass im Gegensatz zum Auto das Motorrad mit Anhänger beim Bremsen sehr instabil wird. und die Hauptbremse, nämlich das Vorderrad extrem entlastet wird

Warum wird das Vorderrad entlastet?

wie kommst du denn auf dieses schmale Brett!

Denkst du etwa Motorräder dürfen mit 50 Kilo stützlast betrieben werden?

Schon mal gemacht?!??

Der Rekord für Motorräder mit Anhänger liegt bei Über 230 km/h

und da wurde nur aufgehört weil die Zugmaschine nicht mehr her gab.

Origanlzitat liegt wie ein Brett!

gruß alex

PS um was es ging hast du aber anscheinend nicht gerafft:
Motorrad mit Anhänger darf 60 Höchstgeschwindigkeit fahren darf aber auf der Autobahn mit 60 Mindestgeschwindigkeit!

Ich kann mich an einen Präzedenzfall erinnern. Das ist schon mindestens 10 Jahre her...ich habe darüber in der Zeitung gelesen und es ist hängengeblieben.

Also: eine Frau wollte dem Heißluftballon folgen, mit dem ihre Tochter unterwegs ist.
Das hat sie auf der Autobahn getan...und ist entsprechend geschlichen, die Geschwindigkeit muss auch irgendwo zwischen 50 und 70 gelegen haben.
Sie ist nun andauernd von LKW´s überholt worden und irgendwie kam die Polizei auch dazu.
Es kam zu einer Geldstrafe, weil sie ohne nachvollziehbaren Grund den Verkehrsfluss behindert habe. Konnte sie zwar nicht verstehen, da es für sie einen Grund gab; aber bezahlen durfte sie trotzdem.

@ Alex, du hast es wohl nicht gerafft, es geht nicht um Stützlast sondern darum, dass das Motorradgespann wie ein Bügelbrett zusammen klappt wenn man stärker bremsen muss. Der Anhänger drückt auf das Motorradheck, wodurch dieses runter geht und das Vorderrad entlastet wird. Das ist aber denkbar schlecht fürs Bremsen eines Motorrades.

Aber egal, du redest von der rechtlichen Höchstgeschwindigkeit, die Autobahnregelung setzt aber eine technische Mindestgeschwindigkeit voraus.

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