Expertenfrage: Einbauzeitraum von neuen LPG-Tanks begrenzt?
So, jetzt mal eine Frage, die mir sicherlich die Profiumrüster fix beantworten können.
Wie lange darf der Zeitabstand zwischen der Herstellung und dem erstmaligen (!) Einbau eines Gastanks betragen?
Zur Fragenvorgeschichte: Früher gab es mal eine 10jährige Frist, nach der ein Gastank zwangsweise abgelaufen war. Der Einbau mußte also definitiv innerhalb der ersten 10 Jahre ab Herstellung erfolgt sein, andernfalls war eine komplette Sicherheitsprüfung und Korrosionsschutzerneuerung nötig - oder halt ein neuer Tank. Klare Sache.
Nun ist diese Frist aber weggefallen, und Tanks sind solange verlängerungsfähig, bis sie rosttechnisch oder durch andere Mängel obsolet werden.
Schaut man nun auf die Herstellerzertifikate, so liest man dort zwei Dinge: 1. der Korrosionsschutz wird für einen zeitraum von xx Monaten ab herstellung garantiert und 2. Unterlagen zu diesem Tank (!) werden 10 Jahre aufbewahrt.
Beides sagt aber nix über einen erstmaligen Einbauzeitraum, der nicht überschritten werden darf.
Nun gibt es alternativ aber auch Händler, die Tanks auf Lager liegen haben (wohlgemerkt, R67/01er, keine 00er!), die nagelneu und unbenutzt sind und in trockener Atmosphäre gelagert wurden - mehr als 10 Jahre. Sind diese Tanks nun Altmetall oder als Neutank einbaufähig?
Also, wo findet man eine klare und unmißverständliche Aussage zu diesem Thema? Ich habe dazu bereits 2 DEKRA-Stellen kontaktiert, und beide haben nichts in den Regularien gefunden - lediglich den Hinweis auf den Korrosionsschutzzustand und den Rostzustand bei EINGEBAUTEN Tanks. Ansonsten regierte die Ratlosigkeit.
Gleiches Ergebnis erhält man auch bei der Websuche: "dürfen über 10 Jahre drin bleiben"...aber neu eingebaut?
Any idea?
fragenden Gruß
Roman
Beste Antwort im Thema
Genau, die GAP/GSP Wiederholungsschulugen VERMITTELT schlechthin.😉
Beispiel:
TÜVler hier bei uns haben jetzt zur Gasdichtigkeitsprüfung Verhüterli im Reportoir.
Der Grund die Schulung.
Prüfung des tankseitigen Absperrventils der Fülleitung.
Prüfer entleerte die Füllleitung und schnüffelte 15 Minuten später mit Tester.
Tester schlug an und Kunde bei mir auf.
Gleicher Test bei mir,
allerdings mit aufgeschraubtem Füllanschluss und einem Kondom drüber, der nach einem Nachmittag immer noch durchhing.
Was die Schulung nicht berücksichtigte war, dass eine Diffusion in die Materialien durch Gebrauch stattfindet, das was der TÜVler letztendlich gemessen hat.
Also, immer schön nicken. (Lach)
55 Antworten
Morgen...!
So wie ich das verstehe hast du einen eingetragenen Tank. Dieser ist halt nach dem Unfall rausgeflogen und durch einen baugleichen, an selber Stelle befindlichen Tank ersetzt worden.
Ich sehe da nur zwei Möglichkeiten:
1. Bau den aktuellen Tank so ein oder optimiere die Einbaulage, dass niemand mehr die Kennzeichnung lesen kann. Anschließend fährst du zu nem anderen Prüfer oder lässt den TÜV in einer freien Werkstatt durchführen. Wenn jemand fragen sollte, hat der neue Tank die selbe Nummer wie der Alte. Nur aufgrund der Vorsorge (alter des Tanks und ein bissl Rost) hast du den alten Tank getauscht!
2. Wie schon oben geschrieben wurde, musst du die Einbaulage anpassen. Sprich, nen flacheren und somit kleineren Tank nehmen, oder an einer anderen Stelle verbauen! Somit ist er dann TÜV konform, der Gastank wird dir eingetragen und du erhältst neuen TÜV!
MfG André
Einfach mal messen mit Personen und vollem Tank...
https://de.wikipedia.org/wiki/Bodenfreiheit
Ich halte mich mit dem Einbau an 15 cm und wenn nichts klappt, gibt's Unterstützungsfedern...
Die werden meistens problemlos in die vorhandenen Federn eingesetzt...
Je nach Fahrzeug und Radstand zum Stoßfänger ist noch ein Böschungswinkel zu berücksichtigen, den wir jetzt erst mal vernachlässigen wollen
Was Dein Tank anbelangt, so ist die Anlage ja sicherlich eingetragen und im Fahrzeugschein protokolliert..
Was steht denn da...
Poste mal den Anhang Gas... Beispiel...
Bild...
Nachtrag:
Da steht z.B. R67-010729, wobei die 3 letzten Ziffern (Hersteller spezifisch) die Tankbauart bestimmen (Durchmesser, Höhe, sowie Füllmenge, Donat oder Buschtrommel...)
Der Grandis bekommt übrigens 650 x 250 und dafür gibts sogar ne 115er (Vialle)
Mit Stakotank wäre das denn E20 R 67-01 0585 im Schein
Zitat:
@tax-man schrieb am 21. September 2017 um 12:51:23 Uhr:
Hier geht es mir um die Verfahrensweise der der Beteiligten wie DEKRA und Werkstatt, welche ja zu gleichen Teilen nicht korrekt agiert haben.
Äh, sorry für den (verhassten) Oberlehrer, aber einzig DU als Fahrzeughalter bist für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich.
Mag sein das die Werkstatt da was versäumt hat, aber DU hättest das erkennen und berichtigen lassen müssen. Sich nun hinstellen und die Schuld irgendwo anders suchen ist nicht.
Der DEKRA Mann tut was er muss - mehr nicht. Er hat nix versäumt, sondern nun ein Fz vor sich, bei dem etwas im argen liegt - und zwar schon länger wie es scheint, weil einzig der Fz Halter seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist sich darum zu kümmern, das alles seine Richtigkeit hat.
Die Werkstatt die den Tank damals gewechselt hat, hätte diesen gar nicht "eintragen" können, sondern nur von einem aaS prüfen und ein Gutachten nach§19(2) erstellen lassen können. Mit dem hättest DU als FZ Halter dann zur Zulassungsstelle müssen um die Papiere berichtigen zu lassen. Nachdem du wohl kein Gutachten bekommen hast, hättest DU eigentlich tätig werden müssen - nach dem Einbau der Gasanlage warst du es ja auch, oder?
Das dem Prüfer momentan irgend etwas nicht gefällt.....er wird seine Gründe haben. Bilder?
Zitat:
@ICOMworker schrieb am 21. September 2017 um 17:27:04 Uhr:
Ich halte mich mit dem Einbau an 15 cm und wenn nichts klappt, gibt's Unterstützungsfedern...
Die werden meistens problemlos in die vorhandenen Federn eingesetzt...
Je nach Fahrzeug und Radstand zum Stoßfänger ist noch ein Böschungswinkel zu berücksichtigen, den wir jetzt erst mal vernachlässigen wollenWas Dein Tank anbelangt, so ist die Anlage ja sicherlich eingetragen und im Fahrzeugschein protokolliert..
1. Die DEKRA verlangt bei mir 20 cm Bodenfreiheit (z.Z. ca 17 cm)
2. Steht der Tank im Böschungswinkel
Das war in 2006 kein Problem aber in 08/2017 offensichtlich schon.
Zitat:
@ICOMworker schrieb am 21. September 2017 um 17:27:04 Uhr:
Da steht z.B. R67-010729, wobei die 3 letzten Ziffern (Hersteller spezifisch) die Tankbauart bestimmen (Durchmesser, Höhe, sowie Füllmenge, Donat oder Buschtrommel...)Der Grandis bekommt übrigens 650 x 250 und dafür gibts sogar ne 115er (Vialle)
Mit Stakotank wäre das denn E20 R 67-01 0585 im Schein
Der Erste , der Zweite und jetzt der Dritte Tank, alle die selben Abmessungen 650x200
Zusatzfedern sind auch verbaut.
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Da sieht man mal wieder den ganzen Schwachfug, Dein Tank ist statt mit der 67R-Nummer mit der Seriennummer eingetragen, was ja bedeutet, selbst wenn DU den gleichen Tank nochmal bekommen hättest, müsste der neu eingetragen werden. Den, der das so eingetragen hat, müsste man eigentlich dafür verprügeln.
Zitat:
@MrFleetwood schrieb am 21. September 2017 um 21:46:17 Uhr:
Äh, sorry für den (verhassten) Oberlehrer, aber einzig DU als Fahrzeughalter bist für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich.
Das ist schlichtweg falsch.
Woher soll der Kunde einer Werkstatt sämtliche technischen Vorschriften kennen? Muss er nicht.
Der Kunde erteilt einen Auftrag und muss darauf vertrauen können das dieser Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt wird. Dazu gehört sehr wohl die Einhaltung der Vorschriften als auch sich daraus ergebende technische Ausführung.
Zitat:
@MrFleetwood schrieb am 21. September 2017 um 21:46:17 Uhr:
Der DEKRA Mann tut was er muss - mehr nicht. Er hat nix versäumt, sondern nun ein Fz vor sich, bei dem etwas im argen liegt - und zwar schon länger wie es scheint, weil einzig der Fz Halter seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist sich darum zu kümmern, das alles seine Richtigkeit hat.
Er hat definitiv versäumt auf die geänderten Vorschriften hinzuweisen, das der Tank in der vorhandene Position so nicht mehr abgenommen wird.
Er hat sich nur am Rost gestört und gemeint der Tank muss ausgetauscht werden.
Zitat:
@MrFleetwood schrieb am 21. September 2017 um 21:46:17 Uhr:
Die Werkstatt die den Tank damals gewechselt hat, hätte diesen gar nicht "eintragen" können, sondern nur von einem aaS prüfen und ein Gutachten nach§19(2) erstellen lassen können. Mit dem hättest DU als FZ Halter dann zur Zulassungsstelle müssen um die Papiere berichtigen zu lassen. Nachdem du wohl kein Gutachten bekommen hast, hättest DU eigentlich tätig werden müssen - nach dem Einbau der Gasanlage warst du es ja auch, oder?
Das dem Prüfer momentan irgend etwas nicht gefällt.....er wird seine Gründe haben. Bilder?
Wenn man einen Auftrag erteilt das Fahrzeug schlüsselfertig auszurüsten/umzurüsten (incl. Abnahme und Eintragung in die Papiere) dann hat das auch ordnungsgemäß zu erfolgen.
Nix da mit selber verantwortlich/schuld.
Ich rede hier vom Vertragshändler mit der Autorisierung für Gasanlagen und nicht dem Notschrauber auf dem dritten Hinterhof. (Wobei der durchaus besser sein kann)
Auf den Bilder der ausgebaute Tank mit Oberflächenrost welcher an keiner Stelle in der Struktur geschädigt ist, auch nicht am Flansch des MV.
Zitat:
@mawi2006 schrieb am 21. September 2017 um 21:57:36 Uhr:
Da sieht man mal wieder den ganzen Schwachfug, Dein Tank ist statt mit der 67R-Nummer mit der Seriennummer eingetragen, was ja bedeutet, selbst wenn DU den gleichen Tank nochmal bekommen hättest, müsste der neu eingetragen werden. Den, der das so eingetragen hat, müsste man eigentlich dafür verprügeln.
Genau so war es ja mit dem zweiten Tank, vollkommen identisch vom selben Hersteller.
Der dritte Tank hat die gleichen Abmessungen, nur von einem anderem Herstelle und 1L weniger Fassungsvermögen. (warum auch immer, dickeres Material?)
Im Schein steht eigentlich alles drin, auch die verminderte Bodenfreiheit.
!7 cm geht in Ordnung.
Da eine Seriennummer eingetragen ist, bedarf es nun mal einer Änderung.
Schuld hin und her, klopp den TÜV-Bericht in die Tonne.
Fahr zu einem Prüfingenieur mit mehr Sachverstand, lass die Eintragung ändern und das Gewerk abnehmen.
Der Aufwand mit einem von der Bauhöhe geringeren Tank hätte den gleichen Aufwand mit zusätzlichen Kosten 😉
Zitat:
@ICOMworker schrieb am 22. September 2017 um 07:29:16 Uhr:
Schuld hin und her, klopp den TÜV-Bericht in die Tonne.
Fahr zu einem Prüfingenieur mit mehr Sachverstand, lass die Eintragung ändern und das Gewerk abnehmen.
Der Aufwand mit einem von der Bauhöhe geringeren Tank hätte den gleichen Aufwand mit zusätzlichen Kosten 😉
Das ist leider keine Option mehr.
Die HU war 08/2017 fällig.
Nachuntersuchung bis 21.09.2017, somit keine Betriebserlaubnis mehr vorhanden.
Die Suche nach einem "Kompetenten" Prüfer würde den Aufwand auch nicht lohnen.
Jetziger Stand ist das DEKRA und Werkstatt eine Lösung finden sollen.
Sind beide nicht ganz unschuldig an dem derzeitigen Zustand.
Leider ist der Prüfer, welcher in 2006 die Anlage zugelassen hat und das jetzt entscheiden soll, erst ab Anfang Oktober aus dem Urlaub zurück. Der ist der "Oberguru" für Gasanlagen.
Da soll dann eine Entscheidung getroffen werden, meinte jedenfalls der Chef der zuständigen DEKRA.
Hatte am Dienstag auch das Problem erst mal eine Schulung mit dem Prüfer zu machen nebst Überzeugungsarbeit bei einem Mercedes G 500 Baujahr 2011 mit 2 Tanks auf den Radkästen.. 🙂
Wobei hier die Abluftschläuche so verlegt wurden, dass die Ladefläche frei war...
Millimeterarbeit, Ok... Aber, unter Berücksichtigung aller technischen Vorschriften machbar , man muss sie bloß kennen 😉
Bild
Zitat:
@tax-man schrieb am 21. September 2017 um 12:51:23 Uhr:
Der Tank war in 2005 sehr wohl eingetragen und abgenommen.
Und wo steht das oben?
Zitat:
@tax-man schrieb am 21. September 2017 um 12:51:23 Uhr:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
OK, wieder mal einer mehr in meinem Ignorefile *PLONK*
Ich lese da auch die Eintragung mit Tanknummer...
Folglich zugelassen .
Auch der Nachsatz "verminderte Bodenfreiheit" gibt Aufschluss... 😉
Zitat:
@Käfer1500 schrieb am 22. September 2017 um 12:39:13 Uhr:
Zitat:
@tax-man schrieb am 21. September 2017 um 12:51:23 Uhr:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
OK, wieder mal einer mehr in meinem Ignorefile *PLONK*
Damit kann ich leben...
Zitat:
@ICOMworker schrieb am 22. September 2017 um 09:35:53 Uhr:
Hatte am Dienstag auch das Problem erst mal eine Schulung mit dem Prüfer zu machen nebst Überzeugungsarbeit bei einem Mercedes G 500 Baujahr 2011 mit 2 Tanks auf den Radkästen.. 🙂
Wobei hier die Abluftschläuche so verlegt wurden, dass die Ladefläche frei war...
Millimeterarbeit, Ok... Aber, unter Berücksichtigung aller technischen Vorschriften machbar , man muss sie bloß kennen 😉
Gute Arbeit!