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Expertenfrage: Einbauzeitraum von neuen LPG-Tanks begrenzt?

Themenstarteram 24. Februar 2015 um 14:51

So, jetzt mal eine Frage, die mir sicherlich die Profiumrüster fix beantworten können.

Wie lange darf der Zeitabstand zwischen der Herstellung und dem erstmaligen (!) Einbau eines Gastanks betragen?

Zur Fragenvorgeschichte: Früher gab es mal eine 10jährige Frist, nach der ein Gastank zwangsweise abgelaufen war. Der Einbau mußte also definitiv innerhalb der ersten 10 Jahre ab Herstellung erfolgt sein, andernfalls war eine komplette Sicherheitsprüfung und Korrosionsschutzerneuerung nötig - oder halt ein neuer Tank. Klare Sache.

Nun ist diese Frist aber weggefallen, und Tanks sind solange verlängerungsfähig, bis sie rosttechnisch oder durch andere Mängel obsolet werden.

Schaut man nun auf die Herstellerzertifikate, so liest man dort zwei Dinge: 1. der Korrosionsschutz wird für einen zeitraum von xx Monaten ab herstellung garantiert und 2. Unterlagen zu diesem Tank (!) werden 10 Jahre aufbewahrt.

Beides sagt aber nix über einen erstmaligen Einbauzeitraum, der nicht überschritten werden darf.

Nun gibt es alternativ aber auch Händler, die Tanks auf Lager liegen haben (wohlgemerkt, R67/01er, keine 00er!), die nagelneu und unbenutzt sind und in trockener Atmosphäre gelagert wurden - mehr als 10 Jahre. Sind diese Tanks nun Altmetall oder als Neutank einbaufähig?

Also, wo findet man eine klare und unmißverständliche Aussage zu diesem Thema? Ich habe dazu bereits 2 DEKRA-Stellen kontaktiert, und beide haben nichts in den Regularien gefunden - lediglich den Hinweis auf den Korrosionsschutzzustand und den Rostzustand bei EINGEBAUTEN Tanks. Ansonsten regierte die Ratlosigkeit.

Gleiches Ergebnis erhält man auch bei der Websuche: "dürfen über 10 Jahre drin bleiben"...aber neu eingebaut?

Any idea?

fragenden Gruß

Roman

Beste Antwort im Thema

Genau, die GAP/GSP Wiederholungsschulugen VERMITTELT schlechthin.;)

 

Beispiel:

TÜVler hier bei uns haben jetzt zur Gasdichtigkeitsprüfung Verhüterli im Reportoir.

Der Grund die Schulung.

Prüfung des tankseitigen Absperrventils der Fülleitung.

Prüfer entleerte die Füllleitung und schnüffelte 15 Minuten später mit Tester.

Tester schlug an und Kunde bei mir auf.

Gleicher Test bei mir,

allerdings mit aufgeschraubtem Füllanschluss und einem Kondom drüber, der nach einem Nachmittag immer noch durchhing.

Was die Schulung nicht berücksichtigte war, dass eine Diffusion in die Materialien durch Gebrauch stattfindet, das was der TÜVler letztendlich gemessen hat.

 

Also, immer schön nicken. (Lach)

 

 

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Habe eben in meinen Unterlagen die erste Abnahme der Gasanlage in 2006 gefunden.

War damals vorläufig weil die Homolgisierung der BRC Anlage noch nicht vorhanden war.

2006-vorlaeufige-abnahme-dekra

Abgesehen von dem Mist mit der eingetragenen Tank Seriennummer...

Wieso hast dem Dekra Mann den Fz Schein mit der eingetragenen Bodenfreiheit und die vorläufige Abnahme nicht unter die Nase gehalten? Bzw drauf hingewiesen - in der Hand wird er ihn ja gehabt haben.

Und hier auch davon geschrieben?

Schätze dann wäre die Kiste schon lange durch.....

Ansonsten bleibts dabei - der FZ Halter ist eigenverantwortlich. Klar kann er nicht alles wissen, aber der Haupstress bleibt bei ihm :-)

Den Schein habe ich gerade in meinem digitalen "Archiv" gefunden.

Die Aufbewahrungsfrist für Unternehmer beträgt 10 Jahre, danach Schredder...,

sonst braucht man irgendwann einen zusätzlichen Lagerraum.

Themenstarteram 7. Oktober 2017 um 14:14

Na, nachdem die Wogen hier ja mal ganz gehörig hochgingen, hat Wolfgang (Icomworker) und auch mawi hier eigentlich alles Wichtige gesagt.

Allerdings besteht beim Schein tatsächlich das Problem, daß da einer zu grün war, die Anlagenteile korrekt einzutragen. Ne Seriennummer im Schein hab ich echt selten gesehen bisher :-)

Was allerdings ein Denkfehler beim TE ist, ist, daß er jetzt einen "identischen Tank" drin hat. Identisch sind Tanks nur, wenn sie exakt die gleiche Homologationsnummer haben - also gleiche Bauweise, gleicher Hersteller,... Das, was jetzt verbaut wurde, ist ein gleicher Tank, welcher aber definitiv einer neuen Abnahme und Umtragung bedarf.

Hätte er den Originaltankhersteller als neu verbaut, dann wäre zwar die Seriennummer nicht identisch, aber die die keine Rolle bei der Rechtswirksamkeit spielt, wäre der Korintehkacker-Prüfer da auf verlorenem Posten gewesen. So aber gab's ne Steilvorlage, und die nutzt so mancher Grünkittel auch gern.

Ich kann hier auch nur noch mal den Rat meiner Vorredner eindringlich wiederholen: Wenn es bei Deiner jetzigen Prüfstelle nicht besser wird, dann fahr zu einer Anderen!

Du kannst übrigens durch ein wirksames Außerbetriebsetzen der Anlage (z.B. Entfernung der Gasleitung zwischen Tank und Verdampfer) die Anlage weiterhin MIT intakter ABE spazieren fahren. Nur wenn sie "mit wenigen Handgriffen in Betrieb zu nehmen" wäre, DANN ist sie illegal. Der Prüfer darf Dir in diesem Fall auch die HU nicht verweigern, er kann nur die Anlagenaustragung als Auflage fordern.

Manchmal kann man solche Dinge auch regeln, indem man den Streitpunkt mal technisch entschärft :-)

Gruß

Roman

Fahrzeug war ja am 2.10. wieder bei der DEKRA in der "Mache".

Wurde nun aber von dem "GAS"Prüfer, welcher auch die erste Abnahme damals durchgeführt hatte, ohne Veränderungen abgenommen.

Muss nur noch der Tank in die Papiere, Plakette wurde erteilt. Dieser Prüfer war erst am 2.10. "Verfügbar" (Urlaub).

Das verstehe wer will, ich nicht. Entweder gibt es Einbauvorschriften oder es gibt keine.

Wenn jeder "Ar..." machen kann was er will sind sämtliche Regelungen überflüssig.

Anmerkung:

Fahrzeug hat ja am 2.10. die Plakette bekommen und es wurde eine volle neue HU berechnet, welche ich aber erst mal nicht bezahlt habe. (läuft über "mobilen" Prüfer in der Werkstatt, welcher ja nicht mit dem Fall vertraut war)

Jetzt versuche ich der DEKRA klar zumachen das es trotz Fristüberschreitung nur eine Nachuntersuchung war. Die Fristen wurden ja nicht von mir überzogen. Mal sehen was nächste Woche dabei raus kommt.

Diese Aktion hat mich einen nicht unerheblichen Verdienstausfall gekostet, da bezahle ich doch nicht noch eine zweite HU.

Erst meckern und dann nachtreten... :confused:

Zitat:

@ICOMworker schrieb am 7. Oktober 2017 um 21:06:28 Uhr:

Erst meckern und dann nachtreten... :confused:

??? den ganzen Ablauf nicht gerafft ??? oder was soll diese Bemerkung?

Die Verantwortlichen für diesen Schwachsinn sind die Vertragswerkstatt und die DEKRA!

Der 2. Tank war genau der selbe wie der 1. Hersteller usw.

Der 3. Tank baugleich zu den ersten beiden nur anderer Hersteller.

Einbau technisch hat sich nichts verändert, alles wie beim ersten mal. (Einbaugröße, Bodenfreiheit, Böschungswinkel) Alles klar?

Themenstarteram 8. Oktober 2017 um 7:48

Zitat:

@tax-man schrieb am 7. Oktober 2017 um 21:16:01 Uhr:

??? den ganzen Ablauf nicht gerafft ??? oder was soll diese Bemerkung?

**PLONK**! So ein Ton passt gar nicht :-(

Zitat:

Die Verantwortlichen für diesen Schwachsinn sind die Vertragswerkstatt und die DEKRA!

Der 2. Tank war genau der selbe wie der 1. Hersteller usw.

Der 3. Tank baugleich zu den ersten beiden nur anderer Hersteller.

Einbau technisch hat sich nichts verändert, alles wie beim ersten mal. (Einbaugröße, Bodenfreiheit, Böschungswinkel) Alles klar?

Ja, aber bei Dir ist der Denkfehler leider immer noch vorhanden. :-(

Der 3. Tank ware eben NICHT baugleich, und somit war er ganz klar neueintragungspflichtig. Bei einer Neueintragung auch nur einer Baugruppe der Anlage aber kann der zuständige Prüfer frei gusto entscheiden, ob er einfach einträgt, weil alles geometrisch ist wie vorher oder ob er eine komplette neue Gasanlageneinbauprüfung macht. Beides ist rechtlich möglich. Bei Fall 2 hast Du dann schlechte Karten mit dem Thema "Bestandsschutz", es ist nämlich KEINER, wenn der Tank nicht baugleich ist, sondern nur ähnlich.

Na ja, nun ist es ja noch mal gut ausgegangen. Freu Dich drüber und komm tonmässig einfach wieder runter. Letztlich sind's Deine Nerven :-)

Gruß

Roman

PS: Was ein Prüfer übrigens immer als Begründung für eine Nichtumtragung hernehmen kann, ist die klare Regelung, daß die Teile der Gasanlage nicht die tiefsten Teile am Auto sein dürfen. Und da ist die Bodenfreiheit erst mal total wurscht. Selbst bei 1m dürfte er dann entscheiden, daß er es nicht genehmigt :-) Das gilt übrigens auch dann, wenn er bei einer routinemäßigen HU die Gasanlage prüft und dabei Einbaumängel feststellt. Bestandsschutz für Mängel gibt es nicht - siehe auch die bestimmt 50 Threads zu diesem leidigen Thema :-(

Ich habe einen 11 Jahre alten Tank, der sogar noch die 10 Jahres Haltbarkeitsfeist hat, in ein anderes Auto umgebaut und neu eintragen lassen.

Da sich an drei stellen bereits Flugrost am Radmuldentank gebildet hat, habe ich den Tank mit einem neuen Anstrich gegen Rostschutz vorbehandelt :D

Nachdem dem Prüfer versichert wurde, dass der Anstrich nur vorsorglich ist und der Tank Rostfrei ist, wurde dieser auch problemlos eingetragen!

Gebe mal noch kurz ein Schlussupdate

Anlage bzw. Tank Austausch wurde per Gutachten abgenommen und über Zulassungsdienst des Mitsubishi Händler eingetragen.

Sämtliche Kosten wurden auf "Kulanz" von Mitsubishi übernommen,

also die 2. volle HU,

das Gutachten der DEKRA

und die Eintragung bei der Zulassungsstelle in die Papiere.

Somit bin ich erstmal einigermaßen zufrieden. (Meinen Verdienstausfall gleicht das allerdings nicht aus)

Dekra01
Dekra02
Themenstarteram 22. Oktober 2017 um 4:15

Danke für die Rückmeldung! Ja, sowas ist ärgerlich hoch zehn, aber am Ende ist wichtiger, daß Du nach wie vor günstig gasen kannst. Über den Rest einfach Schwamm drüber und 'n Bierchen kippen. Dann lebt man ruhiger als mit ständigem Grimm im Bauch.

Wer weiß, wann Du genau diesen DEKRA-Mann noch mal brauchst :-)

Gruß

Roman

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