Expertenfrage: Einbauzeitraum von neuen LPG-Tanks begrenzt?

So, jetzt mal eine Frage, die mir sicherlich die Profiumrüster fix beantworten können.

Wie lange darf der Zeitabstand zwischen der Herstellung und dem erstmaligen (!) Einbau eines Gastanks betragen?

Zur Fragenvorgeschichte: Früher gab es mal eine 10jährige Frist, nach der ein Gastank zwangsweise abgelaufen war. Der Einbau mußte also definitiv innerhalb der ersten 10 Jahre ab Herstellung erfolgt sein, andernfalls war eine komplette Sicherheitsprüfung und Korrosionsschutzerneuerung nötig - oder halt ein neuer Tank. Klare Sache.

Nun ist diese Frist aber weggefallen, und Tanks sind solange verlängerungsfähig, bis sie rosttechnisch oder durch andere Mängel obsolet werden.
Schaut man nun auf die Herstellerzertifikate, so liest man dort zwei Dinge: 1. der Korrosionsschutz wird für einen zeitraum von xx Monaten ab herstellung garantiert und 2. Unterlagen zu diesem Tank (!) werden 10 Jahre aufbewahrt.
Beides sagt aber nix über einen erstmaligen Einbauzeitraum, der nicht überschritten werden darf.

Nun gibt es alternativ aber auch Händler, die Tanks auf Lager liegen haben (wohlgemerkt, R67/01er, keine 00er!), die nagelneu und unbenutzt sind und in trockener Atmosphäre gelagert wurden - mehr als 10 Jahre. Sind diese Tanks nun Altmetall oder als Neutank einbaufähig?

Also, wo findet man eine klare und unmißverständliche Aussage zu diesem Thema? Ich habe dazu bereits 2 DEKRA-Stellen kontaktiert, und beide haben nichts in den Regularien gefunden - lediglich den Hinweis auf den Korrosionsschutzzustand und den Rostzustand bei EINGEBAUTEN Tanks. Ansonsten regierte die Ratlosigkeit.
Gleiches Ergebnis erhält man auch bei der Websuche: "dürfen über 10 Jahre drin bleiben"...aber neu eingebaut?

Any idea?

fragenden Gruß
Roman

Beste Antwort im Thema

Genau, die GAP/GSP Wiederholungsschulugen VERMITTELT schlechthin.😉

Beispiel:

TÜVler hier bei uns haben jetzt zur Gasdichtigkeitsprüfung Verhüterli im Reportoir.

Der Grund die Schulung.
Prüfung des tankseitigen Absperrventils der Fülleitung.

Prüfer entleerte die Füllleitung und schnüffelte 15 Minuten später mit Tester.
Tester schlug an und Kunde bei mir auf.

Gleicher Test bei mir,
allerdings mit aufgeschraubtem Füllanschluss und einem Kondom drüber, der nach einem Nachmittag immer noch durchhing.

Was die Schulung nicht berücksichtigte war, dass eine Diffusion in die Materialien durch Gebrauch stattfindet, das was der TÜVler letztendlich gemessen hat.

Also, immer schön nicken. (Lach)

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Danke für Eure Infos! Hat meinen "Verdacht" umfassend bestätigt und mich in meiner Entscheidung pro Alttank bestärkt ;-)

Ich hab jetzt noch ein sehr interessantes "TÜV-Gespräch" gehabt. Ein Umrüster (den ich eigentlich schon fast 30 jahre kenne und immer geschätzt habe) hat doch glatt seinen Kunden erzählt, daß ein Tank sofort ausgetauscht werden muß, wenn er Rost ansetzt. Aufgefallen ist das dem DEKRA-Prüfer, der plötzlich zig Umtragungen vornehmen sollte - wegen neuem Tank... Der ist natürlich auf die Palme gegangen und hat die Kunden erst mal aufgeklärt.
Manchmal fragt man sich echt, was die Leute da reitet ;-(

Gruß
Roman

In der Regel wird ein Tank doch nur ausgetauscht, wenn guter Rostfraß offensichtlich.

Einem Kunden einen Tank aufzuquatschen ist natürlich nicht sinnvoll.
Nur, im Zweifel (hab ja keine Röntgenaugen) mache ich noch nicht mal eine GAP, die darf dann der TÜV machen ohne meine Unterschrift..... lebts sich leichter.

Was ein Kunde macht ist sein Bier, der kann den Lichtschalter in seiner Garage betätigen und ne neue bauen, oder in der Tiefgarage sich mit der Feuerwehr rumärgern , bestenfalls 🙂

Auch wenn hier schon lange nix mehr passiert ist denke mal meine neueste Erfahrung pass ganz gut.

Seit 2005 fahre ich einen Mitsubishi Grandis mit Unterflur Gastank.
In 2012 ist mir jemand in die Karre gefahren und wir haben gleich einen neuen Tank mit verbaut weil der alte Tank doch schon einigen Rost hatte und die Versicherung ja auch ihren Spaß haben soll.
Da mein Fahrzeug ein Taxi ist muss ich jährlich zur HU und es war auch immer ok.
Im August 2017 war es dann mal wieder soweit.
Der Prüfer war ein "Krümelkacker" und hat sich an jeder Kleinigkeit gerieben.
Er suchte bei jedem verbauten Teil der Gasanlage die Nummern, welche aber auf Grund der Einbaulage nicht zu erkennen waren außer beim Tank.
Da stellte er fest das der Tank nicht eingetragen ist. Das hatte die Werkstatt damals versäumt, ist aber die ganzen Jahre niemanden aufgefallen. Desweiteren hatte der Tank an ca. 3 Stellen Oberflächenrost welcher aber hätte schnell beseitigt werden könne.
Ergebnis: es gibt keine Plakette bevor der Tank nicht erneuert und eingetragen ist.
Eintragung Ok war mir nicht bewusst das es vergessen wurde, Zustand vom Tank bis auf die kleinen Stellen Rost = Neuwertig.
Nun habe ich mir einen neuen Tank einbauen lassen, gleiche Größe wie vorher 650x200.
Die Werkstatt fährt zur Abnahme und die Prüfer sagen sie nehmen die Anlage so nicht ab.
Angeblich wär die Bodenfreiheit nicht gewährleistet.
Was soll ich nun machen?
Die Anlage ist ja nicht verändert worden, der Tank sitzt nicht tiefer als der alte Tank.
Zusatzfedern habe ich auch an der Hinterachse damit der Wagen bei Beladung nicht tiefer eintaucht.
Das Fahrzeug dient ja der Finanzierung meines Lebensunterhalt.
Am 21.09.2017 läuft die Frist zur Nachuntersung ab und ich habe dann keine Betriebserlaubnis mehr.
Wie kann es sein das eine vorher zugelassene Anlage nach Erneuerung der Komponente Tank nicht mehr zugelassen wird.

Freue mich über jede zielführende konstruktive Antwor, speziel auch von Mitarbeitern der DEKRA.

Der Tank war doch vorher auch nicht Zugelassen, weil er ja nicht eingetragen war.
Also muss vorher schon ein mal der Tank erneuert worden sein, wenn sich ein anderer Tank als bei der Abnahme der Gasanlage eingebaut war.

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Das ist ja richtig, aber alle 3 Tanks sind Baugleich.
Das der Tank eingetragen sein muss ist mir ja bekannt und das wollte die Werkstatt ja jetzt auch machen.
Nur plötzlich wollen die Prüfer die Art der Montage nicht mehr akzeptieren obwohl sich da seit 12 Jahren nichts verändert hat. Es ist ja lediglich eine Tank jeweils durch einen Baugleichen ersetzt worden.

Fahr zu einem anderen TÜV bzw. KÜS bzw. Dekra bzw. GTÜ bzw....

Zitat:

@DonC schrieb am 20. September 2017 um 18:50:50 Uhr:


Fahr zu einem anderen TÜV bzw. KÜS bzw. Dekra bzw. GTÜ bzw....

Genau auf diese Antwort habe ich gewartet.

Zitat:

@tax-man schrieb am 19. September 2017 um 22:03:18 Uhr:


Freue mich über jede zielführende konstruktive Antwort, speziell auch von Mitarbeitern der DEKRA.

Wie viele Stellen soll man da anfahren bis einer sich dazu herablässt?
Das kann es nicht sein.
Gibt es nicht sowas wie Bestandsschutz?

Versuches es doch einfach wo anders damit du erst mal wieder fahren kannst,
die rechtliche Problematik kannst dann später klären (wenn es dann noch interessant ist)

Es gibt für Unterflurtanks eine klare Vorschrift: Sie dürfen nicht tiefster Teil des Fahrzeugs sein - Punkt.
Der neue Tank muss nun eingetragen werden, das oG düfte das Problem sein, ergo verweigert der Prüfer zurecht die Abnahme. Was vorher war ist egal. ER muss dafür unterschreiben was JETZT ist.
Das du mit dem Auto dein Geld verdienen möchtest - sorry, zunächst mal dein Problem. Um das zu gewährleisten, solltest du tun, was gefordert wird - ganz einfach. Rumdiskutieren das vielleicht 12 Jahre lang dieses und jenes war bring irgendwie nix.

Soweit schon klar.
Dann hätte man mir aber sagen müssen das es mit einem 1 zu 1 wechsel des Tank nicht geht weil die Vorschriften sich geändert haben.
Man hat mich ja voll ins Messer laufen lassen, habe ca. 700,-€ investiert um den Zustand original wieder herzustellen und jetzt April April.
So geht ja nun auch nicht.

Nicht die Vorschriften haben sich geändert sondern jemand hat sich schon früher nicht darum geschert, das ist ein Unterschied.

Wie Du das jetzt mit der einbauenden Werkstatt regelst, wer da nun den Fehler gemacht hat, ist aus der Ferne nicht zu erahnen. Kommt ja z.B. darauf an, wie genau der Auftrag lautete. Da kannst Du jetzt jedenfalls hier auf andere Antworten warten oder handeln. Ne Rechtsberatung kann man in einem Forum eher nicht erwarten, dazu haben die meisten so wie ich ja keine Ahnung.

Zitat:

@mawi2006 schrieb am 21. September 2017 um 00:29:25 Uhr:


Nicht die Vorschriften haben sich geändert sondern jemand hat sich schon früher nicht darum geschert, das ist ein Unterschied.

Diese Aussage ist schlichtweg falsch, aber macht ja nichts.

Den Oberlehrer kann ich selbst, da brauche ich niemand für. no offense.

Ich denke nicht, dass @Mawi2006 Dich meint, sondern die bisherigen Prüfer 🙄. So wäre jedenfalls mein Denkansatz.

Zitat:

@tax-man schrieb am 19. September 2017 um 22:03:18 Uhr:


Er suchte bei jedem verbauten Teil der Gasanlage die Nummern, welche aber auf Grund der Einbaulage nicht zu erkennen waren außer beim Tank.
Da stellte er fest das der Tank nicht eingetragen ist. Das hatte die Werkstatt damals versäumt, ist aber die ganzen Jahre niemanden aufgefallen.

Zitat:

@tax-man schrieb am 19. September 2017 um 23:36:35 Uhr:


Das der Tank eingetragen sein muss ist mir ja bekannt und das wollte die Werkstatt ja jetzt auch machen.
Nur plötzlich wollen die Prüfer die Art der Montage nicht mehr akzeptieren obwohl sich da seit 12 Jahren nichts verändert hat. Es ist ja lediglich eine Tank jeweils durch einen Baugleichen ersetzt worden.

Du widersprichst Dir doch offensichtlich selbst! Der vorherige Tank war 12 Jahre nicht eingetragen und wäre auch damals schon nicht eintragbar gewesen (siehe Antwort MrFleetwood)! TÜV/DEKRA ist nun mal bei allen Gasanlagen deutlich sensibler geworden, und das ist für die Allgemeinheit gesehen auch gut so. Auf Gewohnheitsrecht kannst Du Dich hier nicht berufen, weil es ja noch nie rechtskonform war, nur eben 12 Jahre unbemerkt 🙄 ...

Zudem in einem Taxi zur gewerblichen Personenbeförderung - muss ich Dich auf Deine Verantwortung ggü. den Fahrgästen noch hinweisen?😕

Zitat:

@tax-man schrieb am 20. September 2017 um 22:32:07 Uhr:



Zitat:

@DonC schrieb am 20. September 2017 um 18:50:50 Uhr:


Fahr zu einem anderen TÜV bzw. KÜS bzw. Dekra bzw. GTÜ bzw....

Genau auf diese Antwort habe ich gewartet.

Das wäre aber nüchtern betrachtet auch meine Option gewesen - vor Tanktausch 😉 ...

Zitat:

@tax-man schrieb am 20. September 2017 um 22:32:07 Uhr:


Gibt es nicht sowas wie Bestandsschutz?

Bestandsschutz für noch nie Genehmigtes? Oder gar Gewohnheitsrecht? Nun wirds rechtlich gesehen völlig abstrus ...😰

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Der Tank war in 2005 sehr wohl eingetragen und abgenommen.
Erst nach dem Unfall in 2012 wurde die Eintragung versäumt und die Prüfer haben jedes Jahr danach nichts beanstandet.

Nur der "Krümelkacker" im August 2017 hatte ein Problem.

Wie ich schon mal schrieb, den Oberlehrer kann ich selbst...
Ich bin 30 Jahre Taxiunternehmer und benötige keine Belehrungen was die Sorgfaltspflicht usw. angeht.

Hier geht es mir um die Verfahrensweise der der Beteiligten wie DEKRA und Werkstatt, welche ja zu gleichen Teilen nicht korrekt agiert haben.
Wenn die DEKRA gesagt bzw. schriftlich mitgeteilt hätte das die Einbaulage des Tank so nicht mehr abgenommen wird und die Werkstatt sich an die bestehenden Richtlinien gehalten hätte, dann hätte ich nicht ca. 700,-€ aus dem Fenster werfen müssen.

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