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Ex-Freundin behält Zweitwagen, Versicherung behalten?

Themenstarteram 30. März 2016 um 18:54

Nabend',

meine Partnerin und ich trennen uns leider

Ich habe im November letzten Jahres einen Zweitwagen für uns gekauft.

Nun möchte sie den Wagen mitnehmen.

Es ist Haftpflicht und TK versichert.

Ich habe ihr vorerst angeboten, dass ich die Versicherung für dieses Jahr noch trage, da ich die Summe eh schon bezahlt habe (im Jahr vorraus). Das selbige gilt für die Steuer.

Ganz uneigennützig bin ich dabei auch nicht. Ich habe mir auch vorgestellt, dass ich dann zum 31.12.2016 kündige und einen Schritt in der SF erklimme. Um dann später beispielsweise ein Motorrad oder einen möglichen späteren Zweitwagen, auf die neue SF anzumelden. Wir hätten also Beide etwas davon, sie spart Steuer + Versicherung für dieses Jahr und ich habe eine Schadensklasse mehr.

Gibt es dabei etwas, was ich nicht beachtet habe?

Es wird doch möglich zu sein, ein Auto zu verkaufen, und weiter als Versicherungsnehmer, auch Halter? zu bleiben?

Oder kann es zu schwerliegenden Problemen führen?

Zum Beispiel, sie fährt mit abgefahrenen Reifen, und ich werde als Halter auch heran gezogen?

Ein KV sollte doch abdeckeln, dass es nicht mehr mein Fahrzeug ist.

Danke Euch!

Beste Antwort im Thema
am 30. März 2016 um 19:55

Wenn wir mal schwarz malen wollen, kann auch ein selbstverschuldeter Unfall einen großen Schnitt durch Deine Rechnung machen. Und was tun, wenn am Ende des Jahres Deine Ex nicht daran denkt, den Wagen auf sich umzumelden? An Deiner Stelle würde ich das mit fixem Datum schriftlich fixieren und unterschreiben lassen. Den Vertrag kann man auch ohne Auto weiter für sich beanspruchen, natürlich ohne Anrechnung der SF-Klasse. Den Rabatt hast Du soweit ich weiß für mindestens 3 Jahre sicher.

Dein Entgegenkommen aber in allen Ehren. Hut ab.

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Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein. Meldet das Auto auf sie um (neue eVB von der bisherigen Versicherung) und bleib Versicherungsnehmer. So kannst du die Versicherung kündigen und bist nicht für das Fahrzeug verantwortlich.

Genau - kostet aber meistens etwas mehr.

Themenstarteram 30. März 2016 um 19:41

Danke für den Beitrag.

Eigentlich, das was ich vermeiden will.

Ummeldekosten (ja die kommen später auch), zur Versicherung etc.

Dann könnte man auch gleich das Fahrzeug ummelden, und Versicherung kündigen, und sie muss sich eine neue suchen.

Eigentlich dass was ich/wir vermeiden wollen.

Das Fahrzeug soll nur in Ihrne Besitz übergeben und Halter+Versicherung bei mir bleiben, nur noch dieses Jahr.

Aber wenn das nicht ratsam ist, dann wohl doch wie beschrieben

Das kann man eventuell mit einem Vertrag klären, aber warum - lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

Ich bin ein mal geschieden worden, das hat etwa 5 Jahre gedauert, weil eben nicht alles direkt geklärt wurde. Würde ich nie wieder machen.

Klare Kante und gut ist, bei einer Trennung gibt es kein Wischiwaschi - entweder getrennt oder nicht!

am 30. März 2016 um 19:55

Wenn wir mal schwarz malen wollen, kann auch ein selbstverschuldeter Unfall einen großen Schnitt durch Deine Rechnung machen. Und was tun, wenn am Ende des Jahres Deine Ex nicht daran denkt, den Wagen auf sich umzumelden? An Deiner Stelle würde ich das mit fixem Datum schriftlich fixieren und unterschreiben lassen. Den Vertrag kann man auch ohne Auto weiter für sich beanspruchen, natürlich ohne Anrechnung der SF-Klasse. Den Rabatt hast Du soweit ich weiß für mindestens 3 Jahre sicher.

Dein Entgegenkommen aber in allen Ehren. Hut ab.

Themenstarteram 30. März 2016 um 20:23

Das mit dem Schnitt und Trennung stimmt schon und sehe ich prinzipiell auch so.

Jedoch sehe ich das in diesem Falle nicht so eng. Viel zu tun, werden wir deswegen nicht haben.

Und das wir dies bis Ende dieses Jahres so machen, habe ich ihr vorgeschlagen, obwohl sie sich nach 8 Jahren einen anderem angebandelt hat.

Aber nun gut, um unsere Beziehung, oder wieso weshalb soll es nicht gehen. Gehört hier auch nicht hin.

Sie möchte mir das Fahrzeug zu einem sehr fairen Preis abkaufen und ich hab ihr das mit der Versicherungsübernahme für dieses Jahr halt noch zusätzlich angeboten, weil es bereits bezahlt ist und für mich gedanklich eh weg ist, auch wenn man es erstattet bekommt. Habe nicht unbedingt damit gerechnet, dass sie das Fahrzeug nimmt. Nun möchte ich natürlich kein Rückzieher machen von Versprechungen und informiere mich über diese Thematik und wie man es u.U machen könnte oder auf was ich achten sollte, oder ob es dann doch nicht in Frage kommt.

Zusätzlich halt der Hinweis, dass ich zumindest die SF gerne mitnehmen würde. Mir schwebt jetzt im Single-Leben ein Zweirad vor :)

Passiert aber auch nicht von heute auf morgen.

Ansonsten ist sie sehr zuverlässig, und wird das Fahrzeug auch ummelden. Da mache ich mir keine Gedanken.

Jetzt kam der Hinweis bzgl. eines selbstverschuldeten Unfalls. Das würde doch dann aber nur die Versicherung des Zweitwagens betreffen und meine Hauptversicherung (Erstwagen) bleibt davon unberührt? Davon bin ich ausgegangen und wenn dem nicht so ist, dann kommt das natürlich nicht mehr in Frage. Wenn damit nur gemeint ist, dann geht Zweitversicherung flöten bzw. steige nicht in der SF, wäre das zumindest kein Weltuntergang.

Das einzige wo ich dann unter Umständen bedenken hätte, wenn sie z.B. mit abgefahrenen Reifen durch die Gegend fährt (das sind sie bald) und dadurch einen Unfall baut, und ich als Halter irgendwie in Bedrängnis komme. Weil ich es gar nicht kontrollieren kann, wie verkehrssicher sie unterwegs ist.

Alternativ dachte ich, man könne irgendwie nur den Halter ummelden, und die Versicherung bleibt gänzlich unberührt, also auch ohne neue Nummer von denen etc.

Sollte der Aufwand ein solcher sein, dann kann sie sich wie geschrieben, eine eigene Versicherung suchen und ummelden. Dann lohnt der Aufwand nicht.

Hmm, warum bis zum 31.12. warten? Der SFR sinkt doch meist (Police lesen hilft da ;)) schon nach mehr als 6 Monate nach der letzten Hauptfälligkeit.

Das minimiert das Risiko eines Unfalls und ist eben nicht mehr ganz so lange hin ;)

Grüße

Steini

am 31. März 2016 um 5:25

Moin,

bei einem selbstverschuldetem Unfall ist immer nur der Versicherungsvertrag des verunfallten Fahrzeugs betroffen.

ABER :-)

Nimm mal an, sie oder jemand anderes verursacht mit dem Zweitwagen einen Unfall und begeht Fahrerflucht.

Dann liegt das Problem grundsätzlich erstmal bei Dir. Verträge hin oder her. So blöd kann man manchmal gar nicht denken.

Gönn ihr die Versicherung für dieses Jahr, aber melde das Auto auf sie um. Hinterher streiten wird immer teurer.

Grüße

am 31. März 2016 um 5:48

Also als VN haftet man erst einmal für die Prämie. Daher, Versicherung zum 01.01. kündigen.

Kaufvertrag aufsetzen, mit dem Hinweis, dass zum 01.01. die Versicherung endet.

Sollten Strafzettel (gehen an den Halter) kommen, kann man dort vermerken wer das FZG nutzt. Hier einfach eine Kopie des Kaufvertrages beilegen.

Dürfte also keine Probleme geben. Die Ex vielleicht noch darauf hinweisen, dass Sie Gefahrenerhöhungen (weitere Fahrer) sofort mitteilen soll (Die Mehrprämie schuldet aber in dem Fall wieder der VN), und dass sie sich zum 01.01. eine neue Versicherung suchen soll. Kann man jetzt schon machen! ;)

am 31. März 2016 um 5:53

Zitat:

@auto-guenstiger schrieb am 31. März 2016 um 07:25:35 Uhr:

Gönn ihr die Versicherung für dieses Jahr, aber melde das Auto auf sie um. Hinterher streiten wird immer teurer.

1. Er kann das FZG nicht ummelden, sondern das muss die Ex machen.

2. Gibt es normal einen Zuschlag für abweichenden Halter und die Mehrprämie muss der VN zahlen.

Warum nicht die Versicherung auf die Ex umschreiben und das FZG ummelden?

Brauchst Du den SFR in den nächsten 7 Jahren?

Ob die Versicherung einen Zuschlag nimmt, wenn Halter und VN nicht identisch sind, lässt sich einfach durch eine kleine Anfrage (oder auf deren Homepage) feststellen.

Den SFR würde ich hier nicht überbewerten. Nimm ein beliebiges Motorrad und rechne dir die Prämie mit bzw. ohne SFR aus. So riesig ist der Unterschied nicht. Zudem weißt du doch nicht, ob zum Jahresende überhaupt ein SFR erfahren wurde. Kann ja auch mit Verkehrsunfall das Gegenteil werden.

Kosten für die Ummeldung fallen entweder jetzt oder zum Jahresende an. Ist also egal.

Bei einigen Verkehrsverstößen haftet der Halter auch (z.B. abgefahrene Reifen, Verstöße im ruhenden Verkehr, Überschreitung der HU).

Du müsstest dann ggfls. nachweisen, dass du zwar als Halter eingetragen bist, tatsächlich aber deine Freundin Halterin des Fahrzeuges ist (alleinige Verfügungsgewalt, zahlt alle lfd. Kosten usw.). Kann hier Probleme geben, wenn du weiterhin VN bist und auch die Steuer zahlst.

Schön und gut, wenn du immer noch Vertrauen in deine Ex hast, dass sie das Fahrzeug auch wirklich zum Jahresende ummeldet. Aber Kontrolle ist bekanntlich besser, also warum das Risiko eingehen. Bis vor Kurzem hattest du doch auch das Vertrauen in ihre Treue. Weißt du, wie ihr Neuer sie vielleicht negativ beeinflusst?

Und wenn du weiterhin als Halter eingetragen bist, sie aber Zulassungsbescheinigung I/II hat, hast du doch keine Möglichkeit mehr, das Fahrzeug abzumelden.

Deine Absicht in allen Ehren, aber warum umständlich, wenn es auch einfach geht.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 31. März 2016 um 07:53:16 Uhr:

1. Er kann das FZG nicht ummelden, sondern das muss die Ex machen.

......

Warum nicht die Versicherung auf die Ex umschreiben und das FZG ummelden?

Brauchst Du den SFR in den nächsten 7 Jahren?

Mit einer Vollmacht kann er auch ummelden. Den SFR will er doch für sein ( baldiges ) Moped behalten.

Kann aber Peter nur zustimmen. Lieber auf einen möglichen erfahren SFR verzichten also womöglich durch einen Unfall mehrere SFR´s zu verlieren und als Halter für eventuelle Dinge den Kopf herhalten zu müssen.

Ich frage mich ja, um was für eine SF-Klasse handelt es sich hier, wenn der Zweitwagen im letzten Jahr zugelassen wurde. Ich würde das mal mit meinem Versicherungsberater besprechen.

Wegen SF 1/2 od SF 1 (die kriegt man im Rahmen einer Zweitwagenregel eigentlich immer) würde ich mir das ganze nicht antun. Verkauf ihr das Auto und laß sie das Auto versichern und umschreiben, dann hast du auch keine Probleme. Macht Sie einen Schaden hat sich das mit der SF auch nicht gelohnt, sondern du hast dann vielleicht SF 0 oder SF S für dein zukünftiges Motorrad

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