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Ex-"Feuerwehr"-Astra privat mit Blaulicht&co anmelden?!

Themenstarteram 24. Juni 2010 um 18:00

Hi,habe mal ne dezente Frage & hoffe ihr könnt mir helfen:)

Ich habe möglicherweise bald die Chance an einen Astra F Kombi zu kommen mit Blaulicht& Martinshorn,Funkgerät wird augebaut^^

Das Fahrzeug ist zurzeit angemeldet als Sonder-KFZ Zivilschutz mit grünen Kennzeichen. Kann ich es ohne Probleme Privat anmelden?Ohne Blaulicht&Martinshorn abzumontieren/umzuschrauben..?

lieber gruß,

david

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von david1988k

Man merkt,ich bin verdammt heiss auf dieses Licht:D

:rolleyes: wie alt bist du denn :confused:

Ruf beim TÜV an und frag ob du das haben darfst - die sagen i.d.R. nein - auf jedenfall aber zur Sirene !

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und da wunderst du dich dass es keine Tickets gibt? :rolleyes:

Beziehungsweise tust so als währe es was besonderes?

am 25. Juni 2010 um 9:52

Zitat:

Original geschrieben von david1988k

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1

 

alleine dir frage zeugt schon das du eigentlich nicht in der lage bist am straßen fehrkerhr teilzunemen

achso,danke:)

dagegen spricht wohl ,dass ich was das autofahren angeht,eine reine weste habe.. kein punkt,nicht geblitzt,nix..

aber ok,bin ich wohl nicht in der lage:)

naja,

mit 22 denke ich nicht, dass man da schon besonders stolz drauf sein kann.

Wenn man den Lappen hat fährt man vorsichtiger, also zieh mal ein halbes Jahr davon hab, dann bist du noch 3,5 Jahre ohne Probleme gefahren.

Und was kannst du dir davon kaufen?

Ich würd mir das durch SOWAS nicht kaputt machen.

Wenn man es so macht wie ich und mal zu schnell fährt und deshalb einen innen Arsch bekommt, ist das was anderes :D

Aber wenn ich weiß, dass das strafbar ist, dann lass ich es doch sein.

So wichtig wäre mir der Lappen dann doch.

Muss dem pc-bastler auch in so fern Recht geben, dass du wohl gut fahren kannst (wie auch immer das definiert ist), aber trotzdem wenig von der Theorie weißt (und dabei geht es nicht um Ampeln und rechts vor links), bzw davon was erlaubt ist und was nicht und vorallem für wen was erlaubt ist (nämlich Blau-/Orangelicht aufm Dach zu haben).

 

Aber was mich mal so interessiert:

Was willst du damit überhaupt????

Deine eigene Stadtpolizei eröffnen????

am 25. Juni 2010 um 10:04

tue ich? hab nur geschrieben das Gelbes Licht erlaubt ist und keine gesonderte Eintragung braucht

schau dir den §38 in der StVO doch noch mal genau an - bezüglich der gelben Leuchten - haben darf man es vieleicht aber nicht nutzen außer in den im § genannten Fällen

am 25. Juni 2010 um 10:21

Jo also erlaubt so wie wir es nutzen,was also wilslt du jetzt von mir?

Du hast es doch so betont, dass ihr ja regelmäßig mit euren Fahrzeugen mit Beleuchtung fahrt und sogar die Polizei dabei ist und nichts dagegen unternimmt.

Als währe das für die Allgemeinheit so zu verwerten und schlicht normal für alle. Nein ist es eben nicht, daher verstehe ich nicht warum du es so betont hast, keine Tickets für euer Fahren zu bekommen

am 25. Juni 2010 um 10:36

Blaulicht MUSS eingetragen werden. Und dann einfach damit durch die gegend fahren darf man erst recht nicht

am 25. Juni 2010 um 10:36

so war das sicher nich gemeint ;) wir fahren nicht übe die Autobahn damit und den ganzen Tag über Deutsche Straßen...man kann sich auch in Sachen reinsteigern

am 25. Juni 2010 um 10:44

ein Kumpell hat sich mal bei eBay ein Blaulicht zum aufs Dach Pappen geholt, also diese die immer bei Zivielstreifen genutzt werden, und ist mal Spasseshalber n bissel mit rumgefahren, also mal zum Spass an, und so, und als er dann auf nem Parkplatz das ding aus Spass an hatte, hielt ein PKW neben ihm, zwei (wie sich Rausstellte ziviel Polizisten ) stiegen aus, und nach einer etwas ruppigen Festnahme, sass er mit Händen auf dem Rücken im "echten" Zievielwagen, und sein Omega wurde sichergestellt.

Anklage wegen Amtsanmassung und gefährlichem eingriff in den Strassenverkehr und einiger anderer Delikte, waren dann nur 1 Jahr ohne Pappe, und alle Kosten was um 4000€ , also alleine das würde ich sagen lohnt nicht, das mal zu Testen !

Zitat:

Original geschrieben von sidt328

Blaulicht MUSS eingetragen werden. Und dann einfach damit durch die gegend fahren darf man erst recht nicht

d.h.e. hatte es aber doch von GELBLICHT. Nun hört halt wieder auf. Ihr macht so lange rum,bis einer weint:D

Zitat:

Original geschrieben von 121Troll

ein Kumpell hat sich mal bei eBay ein Blaulicht zum aufs Dach Pappen geholt, also diese die immer bei Zivielstreifen genutzt werden, und ist mal Spasseshalber n bissel mit rumgefahren, also mal zum Spass an, und so, und als er dann auf nem Parkplatz das ding aus Spass an hatte, hielt ein PKW neben ihm, zwei (wie sich Rausstellte ziviel Polizisten ) stiegen aus, und nach einer etwas ruppigen Festnahme, sass er mit Händen auf dem Rücken im "echten" Zievielwagen, und sein Omega wurde sichergestellt.

Anklage wegen Amtsanmassung und gefährlichem eingriff in den Strassenverkehr und einiger anderer Delikte, waren dann nur 1 Jahr ohne Pappe, und alle Kosten was um 4000€ , also alleine das würde ich sagen lohnt nicht, das mal zu Testen !

Na,das hat sich doch allemal gelohnt. Man muss sich nen Spass halt auch mal was kosten lassen.Gell??:D

am 25. Juni 2010 um 10:49

Zitat:

Original geschrieben von Waschi 38

Zitat:

Original geschrieben von sidt328

Blaulicht MUSS eingetragen werden. Und dann einfach damit durch die gegend fahren darf man erst recht nicht

d.h.e. hatte es aber doch von GELBLICHT. Nun hört halt wieder auf. Ihr macht so lange rum,bis einer weint:D

darum gehts hier doch :D

Zitat:

Original geschrieben von PickUp09

Zitat:

Original geschrieben von Waschi 38

 

 

d.h.e. hatte es aber doch von GELBLICHT. Nun hört halt wieder auf. Ihr macht so lange rum,bis einer weint:D

darum gehts hier doch :D

Ach so. Na dann.......Weitermachen.:rolleyes:

am 25. Juni 2010 um 15:57

Zitat:

Original geschrieben von Waschi 38

Zitat:

Original geschrieben von sidt328

Blaulicht MUSS eingetragen werden. Und dann einfach damit durch die gegend fahren darf man erst recht nicht

d.h.e. hatte es aber doch von GELBLICHT. Nun hört halt wieder auf. Ihr macht so lange rum,bis einer weint:D

Völlig egal ob gelb rot blau oder weiß.

 

Sondersignalanlagen sind eintragungs pflichtig. Im fahrzeugschein steht dann sogar der zweck drin warum der wagen das hat.

Themenstarteram 25. Juni 2010 um 16:13

Aber mein Anliegen ist ja folgendes:

Der Wagen hat noch TÜV bis nächstes Jahr. Wenn ich den Wagen nun anmelde,muss ich ihn dann vorher nochmal beim TÜV vorführen,oder prüfen die beim Amt das mit dem Leuchtbalken &co,oder prüft es keiner und ich "muss warten" bis die Polizei mich anhält? Sprich meine Frage ist,was muss ich tun um den Wagen zuzulassen?

gruß

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