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Ex-"Feuerwehr"-Astra privat mit Blaulicht&co anmelden?!

Themenstarteram 24. Juni 2010 um 18:00

Hi,habe mal ne dezente Frage & hoffe ihr könnt mir helfen:)

Ich habe möglicherweise bald die Chance an einen Astra F Kombi zu kommen mit Blaulicht& Martinshorn,Funkgerät wird augebaut^^

Das Fahrzeug ist zurzeit angemeldet als Sonder-KFZ Zivilschutz mit grünen Kennzeichen. Kann ich es ohne Probleme Privat anmelden?Ohne Blaulicht&Martinshorn abzumontieren/umzuschrauben..?

lieber gruß,

david

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von david1988k

Man merkt,ich bin verdammt heiss auf dieses Licht:D

:rolleyes: wie alt bist du denn :confused:

Ruf beim TÜV an und frag ob du das haben darfst - die sagen i.d.R. nein - auf jedenfall aber zur Sirene !

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"Führen" kann aber auch sinngemäss der Betrieb der Beleuchtung sein. Wenn ich meine blaue Bommel spazieren fahren will, ohne dass diese Funktionsfähig ist, stellt das kein Problem dar.

Nein blaue Leuchten darfst du 100% nicht fahren, wenn du keine entsprechenden Rechte dazu hast.

Das Thema sollte eigentlich vieleicht besser im Sicherheits-Forum geführt werden - betrifft ja doch einen breiten Kreis, als nur Astra-Fahrer

Themenstarteram 24. Juni 2010 um 19:18

Wenn ichs morgen schaffe,werde ich mal bei meinem tüv-mann anklopfen:) ich werde euch berichten was er sagte..

gruß

am 24. Juni 2010 um 19:21

du musst den Strom unterbrechen und ne Socke oder ähnl. über das Blaue Licht ziehen. Dnan isses erlaubt

P.s zum Gelben wir haben 4 Stück in jedem Unser Firmenwagen Polizei fährt teilweise mit unhs und wir bekommen keine Scheine oder Tickets nur soviel dazu:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von d.h.e

P.s zum Gelben wir haben 4 Stück in jedem Unser Firmenwagen

Welches Gewerbe denn? Gibt ja eben ein paar genehmigte Ausnahmen.

" (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen."

alleine die montage ist verboten von blaulich und martinshorn ob mit oder ohne strom.

zu dem müßen sämtliche schriftzüge runter, an und aufbauten die nicht entfernt werden können dem entsprechen unkenntlich gemacht werden müßen (blaue rundumleuchten auf alten feuerwehr lkws sind meißtens komplett rot lackiert und die innereien ausgebaut).

das ist schon aus dem grund der fall, das keiner denkt es währe die feuerwehr.

zu dem stellt das blaulicht mit martinshorn immer noch ein hoheitsrecht da.

alleine dir frage zeugt schon das du eigentlich nicht in der lage bist am straßen fehrkerhr teilzunemen

orangenes rundumlicht kann sich jeder eintragen lassen der einen grund hat, mein nachbar hat die auch seinem defender auch drauf

Zitat:

Original geschrieben von david1988k

Wenn ichs morgen schaffe,werde ich mal bei meinem tüv-mann anklopfen:) ich werde euch berichten was er sagte..

gruß

unötig da hinzufahren, anzurufen oder mit ihm zu sprechen.

muß 100% alles raus und runter :confused:

Themenstarteram 24. Juni 2010 um 20:12

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1

 

alleine dir frage zeugt schon das du eigentlich nicht in der lage bist am straßen fehrkerhr teilzunemen

achso,danke:)

dagegen spricht wohl ,dass ich was das autofahren angeht,eine reine weste habe.. kein punkt,nicht geblitzt,nix..

aber ok,bin ich wohl nicht in der lage:)

und dann willst du dir die unbedingt nun beflecken?

Zitat:

Original geschrieben von david1988k

Und wenn man aus dem Blaulicht ein "Orange"- licht machen würde?

musst dem dem bei der zulassungsstelle nen verdammt guten grund bringen, das die dir das eintragen (z.b. werkstattwagen etc.) allerdings solltest du vorher mal mit deiner vers. abklären was dass dann kostet.....

Zitat:

naja,20euro sind ja nun auch noch zu verschmerzen.. punkte oder anzeige gibts ja denke ich nicht oder?

die 20€ werden für fahrzeuge fällig, die das blau- bzw. gelblich eingetragen haben und somit führen dürfen, bei dir kommt das umgangssprachliche "erlöschen der be" und somit neben 50€ strafe (zzgl. bearbeitungsgebühr) und 3punkte zum tragen!

Zitat:

Original geschrieben von david1988k

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1

 

alleine dir frage zeugt schon das du eigentlich nicht in der lage bist am straßen fehrkerhr teilzunemen

achso,danke:)

dagegen spricht wohl ,dass ich was das autofahren angeht,eine reine weste habe.. kein punkt,nicht geblitzt,nix..

aber ok,bin ich wohl nicht in der lage:)

nur weil du ein bischen an deinem lenkrad drehen, gas geben und bremsen kannst , heist noch lange nicht das du fähig bist am straßenverkehr ordnungs gemäß teilzu nehmen.

beste beispiel es gibt genügend rennfahrer die nicht mahl ieinen führerschein haben

dann wüßtest du auch tehoretisch besser bescheit was man darf oder nicht dazu gab es eigentlich auch mal die fahrschule.

komm erst mal in mein alter und fahre 18 jahre unfallfrei, bevor du mir einen erzählst du könntest fahren.

denn zum können gehört immer noch die tehorie was man darf und was verboten ist.

Nu haut Ihn doch nicht gleich Tot.:D Gönnt Ihm doch den Spass.Denn wenn der Preis für den Spass ins Unermessliche steigt, wird Er mit betteln die Blauen Trötespielies abmontieren. Manche Reife erlangt man halt recht Teuer.;) Mir ist so einer aber allemal lieber als solche Deppen, denen man fast Hinten rein fährt weil sie zwecks Extremtieferlegung bei jedem Gullideckel in die Eisen steigen. ( Aber jetzt Lüncht mich nicht bitte auch noch. Bin doch Lieb ):rolleyes:

am 25. Juni 2010 um 8:45

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1

komm erst mal in mein alter und fahre 18 jahre unfallfrei, bevor du mir einen erzählst du könntest fahren.

:rolleyes:

das du bisher keinen unfall hattest, muss NICHT zwangsläufig an deinem "fahrkönnen" liegen!

sondern das kann auch sehrgut daran liegen, das andere für dich in den entscheidenden momenten gebremst haben, was du u.u. garnicht mitbekommen hast!

Zitat:

denn zum können gehört immer noch die tehorie was man darf und was verboten ist.

auch du hast hier somanchen bockmist von dir gelassen!

am 25. Juni 2010 um 9:32

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Zitat:

Original geschrieben von d.h.e

P.s zum Gelben wir haben 4 Stück in jedem Unser Firmenwagen

Welches Gewerbe denn? Gibt ja eben ein paar genehmigte Ausnahmen.

" (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen."

Wir arbeiten in nemBetrieb für Verkehrssicherheit und für die Deutsche Verkehrs Wacht etc

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