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Ex Arbeitgeber verlangt das Auslen der Fahrerkarte

Themenstarteram 15. November 2012 um 4:08

Guten Morgen. Ich hoffe ich starte den Blog hier richtig?

Hier mal die Schilderung meiners Problems:

Im September 2012 habe ich einen Nebensjob als Busfahrer angenommen. Musste nach einem Monat aber feststellen, dass der Chef dort etwas missverstanden hatte. Er wollte mich quasi als Volllzeitfahrer verbraten. Also habe ich nach einem Monat ordnungsgemäß gekündigt.

Ca. einen Monat später, fängt der Kollege Ex-Chef an mir die Hölle heiß zu machen, ich solle ihm meine Fahrerkarte zum Auslesen vorbeibringen. Ich teilte ihn darauf hin mit, dass dies zur Zeit nicht möglich ist, da ich mich dienstlich im Ausland befinde. Mal von der bekloppten Antwort abgesehen war bis jetzt Ruhe.

Seit Gestern geht die Gechichte wieder los. Aber diesmal ruft er nicht nur bei mir an, sondern auch meinen Arbeitgeber. Ich finde, dass dies zu weit geht. Habe ihm schriftlich dazu aufgefordert es zu unterlassen und wenn nicht, die Sache meinem Anwalt zu übergeben.

Meine Frage:

Bin ich als Ex- Angestellter überhaupt noch verpflichtet meine persönliche Fahrerkarte bei ihm auslesen zu lassen? Als Unternehmer kann er doch die Daten selber aus den Geräten lesen und hat somit die Nachweise gegenüber der Aufsichtsbehörde, oder? Wenn ja, wo kann ich meine Karte auslesen lassen, ohne zum Ex-Chef zu müssen? Geht es vielleicht bei der BAG? Oder Landesamt für Arbeitsschutz?

Würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.

Gruß Meveric

Beste Antwort im Thema

Hallo,

sorry aber Du musst Deine Fahrerkarte bei Deinem Ex-Chef auslesen lassen!

Gruß

Chris

29 weitere Antworten
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29 Antworten
am 20. November 2012 um 7:13

Zitat:

Original geschrieben von Meveric

Meine Karte ist weg! Da ich sie für meinen Hauptberuf nicht nutzen zu brauche, ist es mir erst aufgefallen, nach dem mein Ex Chef mich dazu aufgefordert hat. Ich habe den Verlust erst einmal der zust. Straßenverkehrsbehörde gemeldet und vorsorglich auch der zuständigen Aufsichtsbehörde für die Überwachung der Fahrpersonalvorschriften. Natürlich ging auch ein Schreiben an den EX-Chef.

Wenn du den Verlust gemeldet hast, musst du dir keine Gedanken mehr machen. Du hast den Verlust gemeldet und dmait gut. Das Schreiben an den Ex.-Chef wird dieser zu den Unterlagen nehmen und gut is. Im Falle einer Kontrolle weiß ja die zuständige Aufsichtsbehörde schon, dass diese Karte nicht mehr existiert.

Zitat:

@Transportcampus schrieb am 15. November 2012 um 08:31:20 Uhr:

Zitat:

Original geschrieben von Meveric

Bin ich als Ex- Angestellter überhaupt noch verpflichtet meine persönliche Fahrerkarte bei ihm auslesen zu lassen?

Ja, dazu bist du verpflichtet. Rechtsgrundlage: FpersVO § 2, Abs (5): " ... Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Daten der Fahrerkarten spätestens alle 28 Kalendertage, beginnend mit dem ersten Tag der Aufzeichnung, zur Speicherung im Betrieb kopiert

werden. Der Fahrer hat hierzu dem Unternehmen die Fahrerkarte und die Ausdrucke nach Absatz 3 zur Verfügung zu stellen....

Zitat:

@Transportcampus schrieb am 15. November 2012 um 08:31:20 Uhr:

Zitat:

Als Unternehmer kann er doch die Daten selber aus den Geräten lesen und hat somit die Nachweise gegenüber der Aufsichtsbehörde, oder?

Das reicht nicht aus, siehe oben.

Zitat:

@Transportcampus schrieb am 15. November 2012 um 08:31:20 Uhr:

Zitat:

Wenn ja, wo kann ich meine Karte auslesen lassen, ohne zum Ex-Chef zu müssen? Geht es vielleicht bei der BAG? Oder Landesamt für Arbeitsschutz?

Da musst du in den auren Apfel beißen und nochmal hin. Du musst die Karte zum Auslesen dem Ex Chef zur Vefügung stellen. Eigenes Auslesen oder so was, zählt nicht.

Hallo,

habe im Moment ähnliches Problem, meine Fahrerkarte muss noch beim Ex Arbeitgeber ausgelesen werden aber ich werde definitiv dort nicht hingehen, wir sind nicht im guten auseinander gegangen.

Begründung: Ich sollte ständig beim vorladen Karte raus nehmen hatte auch schon anweisungen bekommen ohne zu fahren. Und jetzt will der den Spieß umdrehen und mich anzeigen wegen fahren ohne Karte (fahr niemals für ein Türken). Sie haben geschrieben Sie können erst die Abrechnung machen wenn ich meine daten übermittelt habe. Da ich auch überziehung der Fahrtzeit drauf habe und auch Pausenzeiten, werde ich die karte als verloren gegangen melden. Und beantrage neue Karte, was sagt Ihr dazu?

Nimm 5 Kumpels mit zum Karte auslesen .

Erstmal ist es wichtig das du dein restliches Geld von ihm bekommst .

Oder wolltest du dir den Stress antun und ihn auf deine Lohnabrechnung verklagen ?

Zitat:

So einfach ist das nicht ich bin schon fast 50 Fahrerin und wurde auch schon des öfteren sexuell angemacht. ich bin zur zeit krank geschrieben aber kündigung habe ich erhalten.

ich denke die wollen mich anzeigen, dass ich ohne karte gefahren bin obwohl die mich dazu genötigt haben es zu tun. ich denke es ist besser ein einschreiben zu schicken, dass ich die karte verloren habe.

damit haben die eine handhabe bei einer kontrolle und ich bin auf der sicheren seite.

 

@redactros schrieb am 21. Juni 2016 um 21:43:55 Uhr:

Nimm 5 Kumpels mit zum Karte auslesen .

Erstmal ist es wichtig das du dein restliches Geld von ihm bekommst .

Oder wolltest du dir den Stress antun und ihn auf deine Lohnabrechnung verklagen ?

Die haben die Daten doch schon lange durch das auslesen des Massenspeicher

am 24. Juni 2016 um 8:42

Zitat:

@eazy776 schrieb am 21. Juni 2016 um 19:06:56 Uhr:

... Ich sollte ständig beim vorladen Karte raus nehmen hatte auch schon anweisungen bekommen ohne zu fahren. Und jetzt will der den Spieß umdrehen und mich anzeigen wegen fahren ohne Karte...

Geh zum Amt für Arbeitssicherheit und mach eine Selbstanzeige, damit kannst du zum Einen deine Überschreitungen dokumentieren. (Bei Selbstanzeigen kann man schon mit Milde rechnen). Und das wird zur Folge haben, dass dein ehemaliger Chef eine vertiefte Überprüfung bekommt (also nicht nur deine, sondern auch die Daten anderer Fahrer aus der Firma). Damit hast du ihm noch eins dick ausgewischt.

Zitat:

Sie haben geschrieben Sie können erst die Abrechnung machen wenn ich meine daten übermittelt habe.

Dei ehemaliger Arbeitgeber hat einen Anspruch darauf, die Karte auszulesen. Da musst du in den sauren Apfel beißen und sie auslesen lassen. Das mit der Restzahlung zu verknüpfen ist aber ebenso wenig legal wie die deiner Ausführung nach illegalen Anweisungen oder eine Vernichtung der Fahrerkarte.

Zitat:

Da ich auch überziehung der Fahrtzeit drauf habe und auch Pausenzeiten, werde ich die karte als verloren gegangen melden. Und beantrage neue Karte, was sagt Ihr dazu?

Nach einer Selbstanzeige hast du keine Notwendigkeit mehr, eine eidliche Falschaussage zu machen und ein technisches Urkundsinstruemnt (das ist die Fahrerkarte) zu vernichten. Beides würde teurer als die Selbstanzeige.

 

am 24. Juni 2016 um 15:15

Zitat:

@Transportcampus schrieb am 24. Juni 2016 um 10:42:46 Uhr:

... und ein technisches Urkundsinstruemnt (das ist die Fahrerkarte) zu vernichten. Beides würde teurer als die Selbstanzeige.

Das wäre mal ein interessantes Thema... da die Fahrerkarte vom Fahrer bezahlt und auf seinen Namen ausgestellt ist, sich also nicht nur in seinem Besitz sondern in seinem Eigentum befindet -dem Fahrer also ausschließlich gehört klick- müßte mal geprüft werden, ob das nicht vollkommen legal ist, wenn ich mein Eigentum, meine Fahrerkarte vernichte.

Ist ja eigentlich nicht mal so abwegig, die Fahrerkarte z.B. um Mißbrauch vorzubeugen zu schreddern.

am 25. Juni 2016 um 4:44

Zitat:

Ist ja eigentlich nicht mal so abwegig, die Fahrerkarte z.B. um Mißbrauch vorzubeugen zu schreddern.

Und was würde es nutzen, weil damit nur der Mist der letzten 28 Tage nicht mehr da ist? Der Rest (im Zweifelsfall bis zu 2 Jahre), wenn keine weiteren Arbeitszeitnachweise nach den Arbeitszeitgesetz und dem Mindestlohngesetz vorliegen, ist immer noch da, weil der Arbeitgeber eine Archivierungspflicht hat.

Und zur Vernichtung darf ich mal Nummer 224 des Bußgeldkatalogs für Fahrpersonalrecht zitieren:

" 224 (Wer als Fahrer) ...Aufzeichnungen, Speicherinhalte oder ausgedruckte Dokumente verfälscht, unterdrückt oder vernichtet:

Je 24 – Stunden-Zeitraum 250,- €.

Und das schreddern der Karte ist eine Vernichtung der Speicherinhalte.

Ich nehem jetzt nur mal die letzten 29 Tage (weil ja 28 Tage und der aktuelle Tag gerechnet werden).

Dann ist das rein rechnereisch ein Bußgeld von 29 x 250 € = 7.250 EUR.

Na, ob es das Wert ist...?

 

am 25. Juni 2016 um 5:44

...Du übersiehst Details, der TE hat geschrieben, dass er nicht mehr fährt und damit die Karte nicht mehr braucht. Also spätestens nach 30 Tagen, die er nicht mehr auf einem LKW gesessen ist, hat sich das mit dem Fahrpersonalrecht erledigt.

Und wenn ich nicht mehr vor habe zu fahren ist schon deshalb sinnvoll die Karte zu vernichten statt se irgendwo rumgammeln zu lassen, dass se nicht in falsche Hände kommt. Eine irgendwo gefundene "Zweitkarte" ist für die meisten Leute in der Transportbranche, wie ein Sechser im Lotto zu werten... und wenn se nur benutzt wird um während der Ruhezeit an irgendwelche Rampen, etc. etc. zu fahren.

Daher halte ich den oben irgendwo gegebenen Tipp, die Karte dem Ex-Arbeitgeber per Eischreiben zuzusenden als schlicht und einfach unverantwortlich... wennst an den richtigen geraten bist siehste das Ding erstmal nicht wieder und kannst entweder selbst hinterherennen oder bist spätestens mit im Boot, wenn der Betrug auffliegt.

Aber dass die Herrn Kraftfahrer beim Thema Fahrerkarte insgesamt viel zu sorglos und schludrig sind... ich sag nur z.B. "Karte bleibt bei vielen während der Ruhepause oder übers WE stecken" stellt man immer wieder fest.

am 26. Juni 2016 um 6:22

Deine Aussage mit den 30 Tagen ist schlichtweg falsch! Es besteht eine Aufbewahrungspflicht der Daten von mindestens einem Jahr und eine Auslesepflicht nach spätestens 28 Tagen. Und wenn die letzten 28 Tage nicht ausgelesen werden können, weil die Karte vernichtet wurde, kostet es genau das Bußgeld.

Und gemäß Ordnungswidrigkeitengesetzt gibt es entsprechend der Höhe des zu erwartenden Bußgedes in der Höhe eine Verjährungsfrist von wiederum einem Jahr! Also lass solche Tipps wie Karte vernichten.

Ich habe nicht geschrieben, die Karte per Einschreiben einzusenden! Bitte genau lesen! Hingehen und auslesen lassen (vielleicht mit Zeugen), war meine Aussage.

Wenn die Karte ausgelesen wurde und sie dann nicht mehr benötigt wird, kann sie ruhig auch vernichtet werden. Aber wenn du den Beitrag der TE genau liest, ging es darum, die Karte zu vernichten, damit nicht ausgelesen werden kann. Und nur dazu habe ich auf das in einem solchen Fall im Katalog stehende Bußgeld hingewiesen.

Mit dem Auslesen des Massespeicher sind alle relevanten Daten vorhanden und werden so auch vom Gewerbeaufsichtsamt anerkannt. Es gibt somit keine Handhabe einen ausgeschiedenen Fahrer nochmals zum Betreten der Exfirma zu zwingen.

Bei einer Beurlaubung bis zum Ende des Arbeitsvertrages kann es aber rechtlich anders gewertet werden, da der jenige noch Mitarbeiter des Unternehmens ist.

am 26. Juni 2016 um 8:57

@Transportcampus ... mit dem sinnerfassenden Lesen ist halt auch nicht so Deine Sache. Wieso hab ich wohl "den oben irgendwo gegebenen Tipp, die Karte dem Ex-Arbeitgeber per Eischreiben zuzusenden als schlicht und einfach unverantwortlich" geschrieben?

Dieser dumme Tipp steht irgendwo in diesem Thread, dass er von Dir wäre hab ich weder behauptet im Gegenteil meine Aussage impliziert sogar dass er nicht von Dir ist.

Zu Deinen einschüchternden 7.000,- EUR mußt Du aber dazuschreiben, dass der Fahrer, wenn er die nachfolgenen 28 Tage -zur Sicherheit 30 Tage- nicht auf einem entsprechenden Fahrzeug, das unter die Fahrpersonalverordnung fällt angetroffen werden kann überhaupt nicht in die Verlegenheit einer Kontrolle kommen kann und damit nicht belangt werden kann.

Außerdem muß erstmal nachgewiesen werden, dass die Karte überhaupt vorsätzlich zerstört oder verloren wurde... irgendwelchen angeblich plausiblen Vermutungen und Hirngespinnste sind vor Gericht keine Beweise. :D

Diese Einschüchterungen, die hier in dem Thread mit allen Eventualitäten ohne irgendwelche nachweisbare Grundlage abgezogen wurden und werden mögen draußen bei den doch oft recht einfach gestrickten Fahrern funktionieren.

Aber spätestens, wenn einer statt sich von den Kontrollettis ala Polizei & BAG ins Boxhorn jagen zu lassen, nachdenkt, sich überlegt was er aussagt oder besser nicht aussagt, dann wirds mit der Beweislage dünn.

Mal ganz ehrlich, das sehe ich öfter auch in der Firma mit den Fahrern, wenns drum geht große Sprüche zu klopfen und den Schmarrn ungeprüft nachzuplappern, den irgendein Herrgott bei Polizei oder BAG mal verzapft hat, da sind se ganz laut & klever.

Aber wenn es drum geht selbst zu denken... da schaffen se es bis heute nicht mal einen Baukompressor oder ein paar Stahlplatten richtig zu sichern.

Das beste war letztens einer, der mir Schalplatten 2,70m x 2,70m x ca. 12 oder 15 cm als unteilbare Ladung verkaufen wollte und daher die vorhandene Sondergenehmigung bis 3,0m in Anspruch genommen hat.

PS: ... zurück zum "Karten-Problem", im Prinzip können se Dir als Fahrer garnichts. Ich würde die Karte beiseite legen und irgendwelche Bettelanrufe, etc. des Ex-Arbeitgeber einfach ignorieren.

Die ganze Geschichte ala, die Karte muß dem Arbeitgeber zum Auslesen vorgelegt werden steht auf derart tönernen Füßen, das ist alles andere als gerichtsfest.

wenn es hier um einbehaltenes geld geht

wäre es evtl möglich? die karte von anderer stelle auslesen+ausdrucken zu lassen

und den ausdruck per e-schreiben zuzusenden mit ner frist für die auszahlung des restlichen geldes

gegf bei rechtschutz direkt übern anwalt laufen lassen

Der Arbeitgeber hat absolut nicht das Recht auch nur einen Cent des dir zustehenden Lohns einzubehalten. Darüber gibt's reichlich Gerichtsurteile.

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