eventueller Vorschaden

Mercedes GLA X156

Hallo
gibt es eine Möglichkeit hier im Forum über die Fahrgestellnummer einen Einblick zu bekommen, ob bei meinem Fahrzeug ein Schaden repariert wurde.
Hab mein Auto bei einem Mercedeshändler gebraucht gekauft und im Kaufvertrag steht auch Unfallfrei, aber ich hab so ein Gefühl als wäre schon was repariert worden.
Bei meinem letzten Werkstattaufenthalt wegen einer Garantiesache ,aber nicht bei dem Autohaus wo ich den Wagen gekauft habe sagte man mir sie hatten darauf keinen Zugriff..
Hoffe auf einen guten Tipp und Danke fürs erste.
Tom

Beste Antwort im Thema

So siehts aus. Für solche Schäden gibts auch keine "merkantile Wertminderung" mehr, weil es eben nicht als Unfallschaden zählt.

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@0tomtom

Zitat:

Hab mein Auto bei einem Mercedeshändler gebraucht gekauft und im Kaufvertrag steht auch Unfallfrei,

Versuch doch ggf. mal den Vorbesitzer direkt zu kontaktieren.

Gruß

wer_pa

Der ist laut Verkäufer leider verstorben deswegen war der Wagen zum

Verkauf. Ob das stimmt kann ich leider nicht sagen.

Zitat:

@wer_pa schrieb am 31. Januar 2016 um 15:51:09 Uhr:


@0tomtom

Zitat:

@wer_pa schrieb am 31. Januar 2016 um 15:51:09 Uhr:



Zitat:

Hab mein Auto bei einem Mercedeshändler gebraucht gekauft und im Kaufvertrag steht auch Unfallfrei,

Versuch doch ggf. mal den Vorbesitzer direkt zu kontaktieren.

Gruß

wer_pa

"Unfallfrei" heißt doch nur, dass kein erheblicher Schaden entstanden ist. Gehst du davon aus, dass wirklich das der Fall war, bzw. welche Verdacht hast du denn?

Also eins verstehe ich nicht.
Wenn ich so einen Verdacht, oder so ein schlechtes Gefühl habe, dann kaufe ich doch das Auto erst gar nicht.

Wie alt ist denn der GLA ?

Gruß

Klaus

Beim Kauf fiel mir auch nichts auf ,der Wagen war zu dem Zeitpunkt 1 1/2 Jahre.
Beim letzten Werkstattbesuch fragte mich ein Mechaniker so am Rande unter vorgehaltener Hand ob bei dem Wagen schon mal was repariert worden sei. Ich sagte das ich den Wagen unfallfrei gekauft hätte. Hab ihn gefragt wieso , stimmt was nicht? Er meinte ,nur so.
Deswegen meine Frage.

War heute bei einer anderen Mercedesniederlassung , geriet an einen sehr freundlichen Mitarbeiter der im Portal nachgesehen hat ob eine Reparatur hinterlegt ist. Laut den Daten war kein Schaden hinterlegt aber das muss nichts heißen meinte er. Darauf hin holte er ein Lackmessgerät und ging bei Regen ums Auto. Der vordere Kotflügel auf der Beifahrerseite weist einen Wert von 184 auf und ich sollte nochmal kommen wenn das Auto trocken ist. Hab gesehen als er das machte das der Wert von stellenweise 84 bis 115 rund ums Auto unterschiedlich war, aber das sei im Toleranzbereich aber nicht 184.

@Otomtom
Ich habe vor Jahren einen Neuwagen -CLK 208- in Bremen ausgeliefert bekommen, der wurde schon im Werk nach lackiert.

Wenn nur der Kotflügel (ist der nicht aus Alu?) ersetzt, oder nachlackiert wurde, ist das doch kein Problem.
Dann zählt der Wagen immer noch als Unfallfrei.
Wertminderung ergibt sich auch keine.

Zitat:

@Fantasy-Rock schrieb am 1. Februar 2016 um 13:37:06 Uhr:


Wenn nur der Kotflügel (ist der nicht aus Alu?) ersetzt, oder nachlackiert wurde, ist das doch kein Problem.
Dann zählt der Wagen immer noch als Unfallfrei.
Wertminderung ergibt sich auch keine.

Ab wann wäre es denn deiner Meinung nach ein Unfallwagen?

Bei mir wurde z.B. Kotflügel und Tür nachlackiert (Kratzer).

Zitat:

@spritfink schrieb am 2. Februar 2016 um 16:26:25 Uhr:



Zitat:

@Fantasy-Rock schrieb am 1. Februar 2016 um 13:37:06 Uhr:


Wenn nur der Kotflügel (ist der nicht aus Alu?) ersetzt, oder nachlackiert wurde, ist das doch kein Problem.
Dann zählt der Wagen immer noch als Unfallfrei.
Wertminderung ergibt sich auch keine.
Ab wann wäre es denn deiner Meinung nach ein Unfallwagen?
Bei mir wurde z.B. Kotflügel und Tür nachlackiert (Kratzer).

Na das ist nach der Definition auch kein Unfallwagen.

"Unfallwagen
Der etwas antiquierte Begriff "Unfallwagen" wird in den Bewertungsrichtlinien des Fachverbands der freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigen exakt definiert: "Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte". Daraus geht unmissverständlich hervor: Fahrzeuge moderner Bauart, welche Deformationselemente vor den primär tragenden Teilen haben, sind kaum von diesem Begriff betroffen. Eine Ausnahme sind sehr hochpreisige Fahrzeuge bei welchen sich rein wirtschaftlich gesehen auch Instandsetzungen lohnen. Wird ein solches Fahrzeug perfekt instand gestellt, ist es qualitativ und technisch einem Unbeschädigten gleichzustellen, der Schaden muss jedoch unbedingt deklariert werden."

Zitat:

@Fantasy-Rock schrieb am 2. Februar 2016 um 19:56:43 Uhr:



Zitat:

@spritfink schrieb am 2. Februar 2016 um 16:26:25 Uhr:


Ab wann wäre es denn deiner Meinung nach ein Unfallwagen?
Bei mir wurde z.B. Kotflügel und Tür nachlackiert (Kratzer).

Na das ist nach der Definition auch kein Unfallwagen.

"Unfallwagen
Der etwas antiquierte Begriff "Unfallwagen" wird in den Bewertungsrichtlinien des Fachverbands der freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigen exakt definiert: "Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte". Daraus geht unmissverständlich hervor: Fahrzeuge moderner Bauart, welche Deformationselemente vor den primär tragenden Teilen haben, sind kaum von diesem Begriff betroffen. Eine Ausnahme sind sehr hochpreisige Fahrzeuge bei welchen sich rein wirtschaftlich gesehen auch Instandsetzungen lohnen. Wird ein solches Fahrzeug perfekt instand gestellt, ist es qualitativ und technisch einem Unbeschädigten gleichzustellen, der Schaden muss jedoch unbedingt deklariert werden."

Wenn ich das richtig verstehe, wäre also z.B. ein Fahrzeug mit gewechselter Stoßstange und nachlackiertem Kotflügel unfallfrei, da es keine primär tragenden Bauteile sind?

So siehts aus. Für solche Schäden gibts auch keine "merkantile Wertminderung" mehr, weil es eben nicht als Unfallschaden zählt.

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