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EVB ohne Zweitnamen - Zulassung möglich?

Themenstarteram 30. November 2023 um 13:08

Grüße

Ich kann mein Auto Montag Zulassen.

Nur leider hat der Versicherungsvertreter vergessen mein Zweitnamen als Halter hinzuzufügen

Anstatt

XXX XXX XXX

XXX XXX

Kommt es dadurch zu Problemen bei der Zulassungstelle?

Den der Mitarbeiter ist jetzt 2 Wochen im Urlaub und somit krieg ich so schnell keine Korrigierte EVB

Oder reicht Vorname / Nachname ohne den Zweitnamen.

Zum Fahrzeug es ist ein Leasing Fahrzeug und im Vertrag steht der Zweitname mit drin.

hoffe dass ist das richtige unterforum

beste grüße

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13 Antworten

Soweit mir in Erinnerung, mussten wir bei der letzten Zulassung nur die Nummer angeben. Nach einem Namen wurde nicht direkt gefragt.

Kann aber von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle anders sein.

Ruf bei der Versicherung an und lass Dir eine korrekte eVB zuschicken. Die Nummer reicht als SMS, WhatsApp oder was auch immer.

Zeiten Namen oder Vornamen?

 

In Deutsch bist du prinzipiell nicht verpflichtet deinen Zweitnamen zu nennen es sei denn es ist ein Doppelname (mit Bindestrich). Du kannst auch nur den zweiten Namen nutzen, ohne den ersten. Liegt in deinem Ermessen.

 

Beim Nachnamen sieht das etwas anders aus.

Themenstarteram 30. November 2023 um 17:49

Zitat:

@freespace49 schrieb am 30. November 2023 um 17:02:03 Uhr:

Zeiten Namen oder Vornamen?

In Deutsch bist du prinzipiell nicht verpflichtet deinen Zweitnamen zu nennen es sei denn es ist ein Doppelname (mit Bindestrich). Du kannst auch nur den zweiten Namen nutzen, ohne den ersten. Liegt in deinem Ermessen.

Beim Nachnamen sieht das etwas anders aus.

Danke erstmal für deine Antwort,

ja es ging um den Zweitnamen ohne bindestrich,

Weil ich mein mal gelesen zu haben, wenn die Bank (Leasing Fahrzeug)

Den brief zur Zulassungstelle schickt.

Und der Halter in der EVB abweicht (in dem fall der Zweitname) dass es da zu problemen kommen kann

Hast Du mal bei der Versicherung angerufen und die eVB korrigieren lassen?

Themenstarteram 30. November 2023 um 18:04

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 30. November 2023 um 18:51:03 Uhr:

Hast Du mal bei der Versicherung angerufen und die eVB korrigieren lassen?

Gucke dass ich morgen die Vertretung krieg,

wenn nicht muss ich auf gut glück das probieren

Gibt keine Probleme.

Nachname und Anrede wird abgeprüft, in Verbindung mit dem PA werden die Halterdaten abgerufen.

Nach der Zulassung bekommt die Versicherung die Daten vollständig übermittelt.

@freespace49

Irgendwann wurde am meldegesetz was geändert und seit dem werden im Fahrzeugregister alle Vornamen erfasst.

Der überwiegende Teil der Zulassungsstellen kann die Halterdaten bei den LMR abrufen.

@windelexpress

 

Das mag prinzipiell alles richtig sein und auch die aktuellen Änderungen auf EU Recht ändern nichts daran, dass du in Deutschland die freie Wahl hast welchen Namen du bei Vertragsabschlüssen jeglicher Art nutzen kannst und willst. Lediglich bei vorsätzlichem Betrug, kann daraus ein Problem entstehen, beispielsweise wenn du irgendwo unter Verwendung deines Zweitnamens versuchst, irgendwelche Beschränkungen deiner Person zu umgehen. Schufaeinträge oder ähnliches.

 

Edit: man hat natürlich keinen Einfluss darauf, welche Daten die Zulassungsbehörde von deinem Ausweis übernimmt. Trotzdem kannst du bei deiner Versicherung lediglich den Zweitnamen angeben, wenn du das möchtest.

Zitat:

@ManuelGG schrieb am 30. November 2023 um 19:04:45 Uhr:

Gucke dass ich morgen die Vertretung krieg,

Einfach bei der ausgewählten Versicherung direkt anrufen.

Wenn du die EVB Nummer als komplette PDF Datei bekommen hast, dann steht rechts oben in der Regel eine Telefonnummer drauf.

Da kannst du anrufen und die geben wir sofort am Telefon eine korrigierte EVB Nummer durch.

Zitat:

@freespace49 schrieb am 30. November 2023 um 20:36:20 Uhr:

Edit: man hat natürlich keinen Einfluss darauf, welche Daten die Zulassungsbehörde von deinem Ausweis übernimmt. Trotzdem kannst du bei deiner Versicherung lediglich den Zweitnamen angeben, wenn du das möchtest.

Darum geht es nicht.

Offiziell muss eine EVB Nummer mit allen Vornamen nach Ausweis ausgestellt werden.

Wenn du Pech hast, dann nimmt es der Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle genau und nimmt deine EVB nicht an.

Zitat:

@freespace49 schrieb am 30. November 2023 um 20:36:20 Uhr:

@windelexpress

Das mag prinzipiell alles richtig sein und auch die aktuellen Änderungen auf EU Recht ändern nichts daran, dass du in Deutschland die freie Wahl hast welchen Namen du bei Vertragsabschlüssen jeglicher Art nutzen kannst und willst. Lediglich bei vorsätzlichem Betrug, kann daraus ein Problem entstehen, beispielsweise wenn du irgendwo unter Verwendung deines Zweitnamens versuchst, irgendwelche Beschränkungen deiner Person zu umgehen. Schufaeinträge oder ähnliches.

Edit: man hat natürlich keinen Einfluss darauf, welche Daten die Zulassungsbehörde von deinem Ausweis übernimmt. Trotzdem kannst du bei deiner Versicherung lediglich den Zweitnamen angeben, wenn du das möchtest.

Wie ihn die Versicherung in ihrem Vertrag führt, spielt keine Rolle.

Die eVB muss erkennbar für den TE aufgestellt sein und die Zulassungsstelle erfasst dann über das LMR den Halter mit allen Namen. Diese sind dann in der Meldung ans KBA enthalten und werden von dort an die eVB ausstellende Versicherung übermittelt.

Wenn dort dann wieder nur ein Name geführt wird, ist das unerheblich für den eVB Abruf.

Das mit dem LMR kann nicht stimmen. Ich habe drei Autos auf mich zugelassen und bei allen wurden die drei Vornamen unterschiedlich erfasst

Wann?

Nicht alle Zulassungsbehörden nutzen die Schnittstellen zum LMR.

Ich kenne keine, die händisch erfasst.

Heißt aber nicht,dass es noch ein paar gibt, die etwas hinterher hinken. Soll auch noch welche geben,die noch nicht , bzw gerade erst auf elektronisches Archiv umgestiegen sind.

Der erste ist von 2015, die beiden anderen von Frühjahr 2022.

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