ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. eVB-Nr sowie eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen von verschiedenen Versicherungen zulässig ?

eVB-Nr sowie eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen von verschiedenen Versicherungen zulässig ?

Themenstarteram 21. Juli 2018 um 8:08

Guten Morgen, ich versuche mal mein Problem verständlich zu beschreiben.

Ich werde etwa 400km von mir entfernt einen Sharan kaufen. Da das Fahrzeug abgemeldet ist habe ich vor Kurzzeitkennzeichen am kommenden Montag von unserem Staßenverkehrsamt in Salzgitter zu holen. Zu diesem Zweck habe ich vom Verkäufer Kopien der HU sowie Fahrzeugschein und Brief erhalten.

Bei check24.de habe ich verglichen welcher Versicherungsanbieter ein gutes Preis-Leistungsverhältnis hat und dann online einen Vertrag über diese Versicherungsseite bei RV24.de abgeschlossen. Innerhalb von Sekunden wurde mir eine eVB-Nr. angezeigt. Bis hier hin noch gut.

Direkt unter der angezeigten eVB-Nr. wurde ein Button angezeigt "Hier klicken" für Kurzzeit eVB-Nr.

Das tat ich dann auch. Dort stand das der Spass 38,99 Euro kostet und sofort bezahlt werden müsse, auch mit Paypal. Ich klickte entsprechend drauf und bekam eine Mail mit einer Kurzzeit-eVB Nr.

Was mich nun verwunderte, das diese Nummer von dem Versicherungsanbieter Verti stammt, statt RV24.de wo ich online den Vertrag abgeschlossen habe.

Wenn ich nun zum Straßenverkehrsamt gehe mit meiner Kurzzeit eVB Nummer und dort die Kurzzeitkennzeichen hole, könnte es dann Probleme geben, wenn ich zwei Tage später mit der normalen eVB Nummer von RV24 komme und damit das auto entgültig mit normalen Autokennzeichen anmelden möchte, oder funktioniert das ganze ohne Probleme.

Es wäre toll wenn ich hier schnell Antworten von Menschen erhalte die sich damit auskennen, da ich am Wochenende leider das ganze nicht selbst mit der Versicherung klären kann.

Beste Antwort im Thema

- z.B. hast Du 40€ zu viel bezahlt. Ein Kurzzeitkennzeichen bekommst Du bei jeder normalen Gesellschaft für umme, wenn Du dort einen Vertrag abschließt.

- z.B. hast Du nur Haftpflichtdeckung im Kurzzeitkennzeichen von Verti. Wenn also was passiert wäre, wärest Du auf dem Schaden an Deinem Auto sitzen geblieben.

- z.B. hast Du keinen den Du in eine Beratungshaftung nehmen kannst, wenn der Versicherungsschutz nicht passt.

- Ob der Versicherungsschutz, den Du nun hast für Dich optimal, weiß auch nur Gott, in aller Regel nicht, weil die Leute ja nur auf den Preis schauen und wer billig kauft, kauft zwei mal. Hier ja auch schön ersichtlich.

- Wenn 1000 Leute von der Klippe springen, springst Du hinterher?

Ich wollte es nur kurz erwähnen. Deine Frage war ja n andere :-)

10 weitere Antworten
Ähnliche Themen
10 Antworten

Das ist egal, du hast ja die Kurzzeit eVB bezahlt. Vielleicht solltest du dir ein Vollkaskoschutz für die Überführungsfahrt bestätigen lassen, wenn du den überhaupt willst

Normalerweise kriegst du die Kurzzeit eVB von der Versicherung kostenlos, wenn du anschließend dein Auto dort versicherst

Das es funktioniert hat celica1992 bereits bestätigt.

Komisch ist, dass Du auf der Seite der rv24 Kzk beantragst und nach Verti umgeleitet wirst????

Zumal die rv24 auf ihrer Homepage mit der Verrechnung der Kzk wirbt.

https://www.rv24.de/.../kurzzeitkennzeichen-5-tages-kennzeichen.xhtml

@NDLimit :

@windelexpress :

danke für die Aufklärung.....

So bekommt c24 2 mal Provision :p

@Cokefreak

Er hat über Check24 gebucht. Und wie NDLimit schon schrieb, wird das gemacht damit die zweimal Provision kassieren können!

Gruß M

Wenn du unter www.rv24.de abschließt, bekommst du die Option Kurzzeitkennzeichen angeboten - du musst hier auch das Kennzeichen bezahlen; bei der Zulassung mit der richtigen evB werden die Kosten verrechnet. Sprich du zahlsz nicht extra. Lass die evb die du über c24 bekommen hast unbenutzt. dann kommt der Vertrag dort nicht zustande.

Themenstarteram 21. Juli 2018 um 11:44

Zitat:

@celica1992 schrieb am 21. Juli 2018 um 10:36:54 Uhr:

Das ist egal, du hast ja die Kurzzeit eVB bezahlt. Vielleicht solltest du dir ein Vollkaskoschutz für die Überführungsfahrt bestätigen lassen, wenn du den überhaupt willst

Normalerweise kriegst du die Kurzzeit eVB von der Versicherung kostenlos, wenn du anschließend dein Auto dort versicherst

Wenn ich direkt auf der RV24 Seite abgeschlossen hätte, wäre der Jahresbeitrag höher ausgefallen. Es gibt vermutlich dadurch das man über check24 den Vertrag abschliesst günstigere Konditionen. Deshalb habe ich das ganze über check24 laufen lassen. Da auf der Abschlussseite nach Annahme des Vertrages die normale eVN Nummer angezeigt wurde mit einem zusätzlichen Button zu den eVN-Kurzeitkennzeichen, bin ich davon ausgegangen das es ebenfalls von RV24 ist und nicht von Verti. Aber gut, wichtig ist das ich mich nicht rumstressen muss mit dem Straßenverkehrsamt.

Zitat:

@ThomasSchlueter schrieb am 21. Juli 2018 um 10:08:09 Uhr:

Wenn ich nun zum Straßenverkehrsamt gehe mit meiner Kurzzeit eVB Nummer und dort die Kurzzeitkennzeichen hole, könnte es dann Probleme geben, wenn ich zwei Tage später mit der normalen eVB Nummer von RV24 komme und damit das auto entgültig mit normalen Autokennzeichen anmelden möchte, oder funktioniert das ganze ohne Probleme.

Funktioniert ohne Probleme.

Zudem was Du alles falsch gemacht hast, enthalte ich mich. Das ist Menschen bewusst, die online abschließen, dass man da selbst als Laie viel falsch machen kann, aber auch Glück haben kann.

Themenstarteram 21. Juli 2018 um 18:50

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 21. Juli 2018 um 19:23:01 Uhr:

Zitat:

@ThomasSchlueter schrieb am 21. Juli 2018 um 10:08:09 Uhr:

Wenn ich nun zum Straßenverkehrsamt gehe mit meiner Kurzzeit eVB Nummer und dort die Kurzzeitkennzeichen hole, könnte es dann Probleme geben, wenn ich zwei Tage später mit der normalen eVB Nummer von RV24 komme und damit das auto entgültig mit normalen Autokennzeichen anmelden möchte, oder funktioniert das ganze ohne Probleme.

Funktioniert ohne Probleme.

Zudem was Du alles falsch gemacht hast, enthalte ich mich. Das ist Menschen bewusst, die online abschließen, dass man da selbst als Laie viel falsch machen kann, aber auch Glück haben kann.

Hmmm..... mir wird aus Deiner Antwort nicht wirklich ersichtlich was ich falsch gemacht habe? Ich habe einen Tarifvergleich bei check24 durchgeführt und einen Vertrag online abgeschlossen. Ich denke das tun täglich tausende von Menschen. Das ich zwei eVB Nummern von unterschiedlichen Anbietern erhalten habe war das was mich erstaunte und diese Frage hier stellen lies.

- z.B. hast Du 40€ zu viel bezahlt. Ein Kurzzeitkennzeichen bekommst Du bei jeder normalen Gesellschaft für umme, wenn Du dort einen Vertrag abschließt.

- z.B. hast Du nur Haftpflichtdeckung im Kurzzeitkennzeichen von Verti. Wenn also was passiert wäre, wärest Du auf dem Schaden an Deinem Auto sitzen geblieben.

- z.B. hast Du keinen den Du in eine Beratungshaftung nehmen kannst, wenn der Versicherungsschutz nicht passt.

- Ob der Versicherungsschutz, den Du nun hast für Dich optimal, weiß auch nur Gott, in aller Regel nicht, weil die Leute ja nur auf den Preis schauen und wer billig kauft, kauft zwei mal. Hier ja auch schön ersichtlich.

- Wenn 1000 Leute von der Klippe springen, springst Du hinterher?

Ich wollte es nur kurz erwähnen. Deine Frage war ja n andere :-)

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 22. Juli 2018 um 09:34:59 Uhr:

- z.B. hast Du 40€ zu viel bezahlt. Ein Kurzzeitkennzeichen bekommst Du bei jeder normalen Gesellschaft für umme, wenn Du dort einen Vertrag abschließt.

- z.B. hast Du nur Haftpflichtdeckung im Kurzzeitkennzeichen von Verti. Wenn also was passiert wäre, wärest Du auf dem Schaden an Deinem Auto sitzen geblieben.

- z.B. hast Du keinen den Du in eine Beratungshaftung nehmen kannst, wenn der Versicherungsschutz nicht passt.

- Ob der Versicherungsschutz, den Du nun hast für Dich optimal, weiß auch nur Gott, in aller Regel nicht, weil die Leute ja nur auf den Preis schauen und wer billig kauft, kauft zwei mal. Hier ja auch schön ersichtlich.

- Wenn 1000 Leute von der Klippe springen, springst Du hinterher?

Ich wollte es nur kurz erwähnen. Deine Frage war ja n andere :-)

Volle Zustimmung :)

Da er aber den Wagen noch kaufen und überführen will, ist das mit der fehlenden Kasko in der eVB schon Thema.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. eVB-Nr sowie eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen von verschiedenen Versicherungen zulässig ?