Euro 4/ Diesel / rote Umweltplakette / ab 2018 ???

Mercedes E-Klasse W210

Hallo...

Stimmt es, dass Fahrzeuge mit Euro 4/DPF ab 2018 so angesehen wird wie die mit rote Umweltplakatte???

Wenn Ja, gibt es eine möglichkeit die auf Euro 5/6 umzurüsten und ob sich der Aufwand/Kostenmäßig überhaupt lohnt???

VG Smail30

17 Antworten

Hallo,

habe ich bisher noch nicht gehört. Hast du das gelesen? Evtl mal den Link hier rein kopieren?

Mir auch neu!

Hab ich auch noch nie gehört.

Beim Bund nannte man sowas Schei...hausparolen 🙂

Wenn ich die alle geglaubt hätte, wäre ich längst im Schützengraben verfault...

Ein Euro 4-Diesel trägt immerhin eine grüne Plakette. Logischerweise müsste man dann auch alle Benziner mit grüner Plakette als "rot" ansehen.

In der Praxis nicht umsetzbar...

Eine Umrüstung auf Euro 5 oder 6 wäre finanziell unsinnig bzw. technisch heute nicht machbar.

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Ich hab zwar dazu keine Quelle gefunden. Ein Kollege meinte halt zu mir, dass es ab 2018 eine blaue Plakette kommen wird und die die mit Euro4/Diesel die grün haben wie gelb oder rot angesehen wird...

Ich hab zwar das hier gefunden, aber steht halt nix von 2018 oder ob es überhaupt eingeführt wird...

Also doch ne Falschmeldung 😉

Eine blaue Plakette könnte zusätzlich kommen. Alle Diesel schlechter als Euro 6 dürfen dann vielleicht nicht mehr in die Zonen der blauen Plakette einfahren. Das hat aber nicht unbedingt etwas mit den bisherigen Umweltzonen zu tun. Und ob das kommt und wie es umgesetzt wird, ist auch nicht klar.

Zitat:

@Smail30 schrieb am 7. November 2017 um 13:01:59 Uhr:


Stimmt es, dass Fahrzeuge mit Euro 4/DPF ab 2018 so angesehen wird wie die mit rote Umweltplakatte???

Nein, das stimmt natürlich nicht und ist auch völlig absurd.

Das könnte ich mir noch vorstellen, daß eine neue Plakettenfarbe erfunden wird und nur diese in die Städte darf. Vermutlich nur um die Melkkühe der Nation dazu "motivieren" ihre Autos wegzuwerfen und frisches Geld in den Rachen der Autoindustrie zu werfen...

Zitat:

Das könnte ich mir noch vorstellen, daß eine neue Plakettenfarbe erfunden wird und nur diese in die Städte darf. Vermutlich nur um die Melkkühe der Nation dazu "motivieren" ihre Autos wegzuwerfen und frisches Geld in den Rachen der Autoindustrie zu werfen..

Wollte ich grade auch sagen. Eine neue Plakette wird kommen. Natürlich inoffiziell nur, damit die Autoindustrie und die daran anhängende Industrie Umsätze generieren. Sei es mit dem Verkauf von Neuwagen oder der evtl Nachrüstung älterer Wagen (sofern technisch überhaupt machbar).....

Feinstaub-/Stickoxidbelastung in Großstädten darf man nicht vergessen, aber meines Erachtens gibt es dafür auch andere Baustellen. Letztlich werden wieder die bestraft, die innerhalb einer Umweltzone leben.

Es gibt halt auch Menschen, die sich nicht alle 3 Jahre ein neues Auto leisten können, nur damit die Abgaswerte für die Einfahrt in die Umweltzone erfüllt sind....

Zitat:

@Clocker schrieb am 9. November 2017 um 12:10:43 Uhr:


Es gibt halt auch Menschen, die sich nicht alle 3 Jahre ein neues Auto leisten können, nur damit die Abgaswerte für die Einfahrt in die Umweltzone erfüllt sind....

Was ja bisher auch überhaupt nicht notwendig war, denn viele Fahrzeuge aus der Jahrtausendwende erhalten ja immer noch die bestmögliche Einstufung.

Moin,

Jeder Benziner mit geregeltem Kat erhält die Grüne Plakette. Damit sind selbst Autos aus den späten 80ern noch tauglich.

MfG Bene

mein Euro-2-Diesel aus ´89 mit nachgerüstetem DPF hat die grüne Plakette 😁😛

die bei Mercedes wollten es erst selbst nicht glauben, naja, werde noch 2 Plaketten dranpappen, dann sind es 3
nützt eh nur noch ein Jahr...

Zitat:

@Smail30 schrieb am 7. November 2017 um 13:01:59 Uhr:


Stimmt es, dass Fahrzeuge mit Euro 4/DPF ab 2018 so angesehen wird wie die mit rote Umweltplakatte???

Hallo zusammen,
hallo Smail30,

deine Frage ist begründet.

Am Dienstag, den 13.09.2016 verurteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Regierung des Regierungsbezirks Düsseldorf dazu, den Luftreinhalteplan für Düsseldorf schnellstmöglich zu überarbeiten, damit spätestens ab 2018 überall im Stadtgebiet der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten werden kann.

Um dieses Ziel zu erreichen gehören auch Überlegungen, begrenzte Fahrverbote zu erlassen.

Das Urteil lässt in zweiter Instanz eine Revision zu - mit inhaltlicher Prüfung diverser Maßnahmen, wie zum Beispiel der Schadstoffminderung durch Fahrzeugverschrottung, E-Mobilität, Erleichterungen für die Nutzung von Öffentlichen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet usw. - die das Urteil mit Durchführungsbestimmungen und Ausnahmeregelungen gewichten und abmildern könnten.

Stattdessen hat sich die Bezirksregierung am 4.11.2016 für eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Hier wird nicht gewichtet, sondern nur formal darüber entschieden, ob Rechtsgrundlagen bestehen, fehlen oder geschaffen werden müssen, um den Dieselverkehr beschränken zu können.

Konkret geht es um die Frage, ob das Verkehrsschild 251 Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge (rundes Schild mit roter Umrandung und Auto in der Mitte) mit einem Zusatzzeichen "nur Diesel" rechtlich möglich ist.

Eine Sprecherin der Bezirksregierung sagte,

Zitat:

das Urteil habe sie „nicht überrascht". Bisher fehlten aber die Rechtsgrundlagen, um den Dieselverkehr beschränken zu können. Im Prinzip sei die Haltung des Gerichts zu begrüßen. „Der Fokus bei der Reduzierung der NO2-Werte muss auf dem Diesel liegen."

Alle Beteiligten rechnen damit, dass das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 22.02.2018 "Grünes Licht" verkündet und damit Fahrverbote im Frühjahr 2018 Realität werden könnten.

Welche Szenarien sind somit denkbar?

1. Bund könnte seine Verweigerungshaltung aufgeben und die "Blaue Plakette" für folgende Fahrzeuge auf den Weg bringen

• alle E-Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor
• ab Euro 3 > Benzin-Pkw ohne Direkteinspritzung
• ab Euro 3 > CNG/LPG-Fahrzeuge, PKW, Lkw und Busse
• ab Euro 6c > Benzin-Pkw mit Direkteinspritzung
• EURO6 > Diesel-Pkw, leichte Diesel-Nutzfahrzeuge und Diesel-Lkw und Diesel-Busse >2,61 t und solche Diesel-Fahrzeuge mit nachgerüsteter DeNOx-Technik, wenn sie die NOx-Werte von Euro 6 auch im Realbetrieb einhalten

2. Die Bundesregierung bleibt untätig und die Länder werden kreativ und delegieren die Umsetzung an die Bezirksregierungen

• Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge in Umweltzonen, Verkehrszeichen 251 mit Zusatzzeichen "Diesel"
• Durchfahrtsverbote für Dieselfahrzeuge für bestimmte Straßen innerhalb von Umweltzonen, Verkehrszeichen 251 mit Zusatzzeichen "Diesel"

Deine Befürchtung, dass Diesel-Fahrzeuge mit Euro 4/DPF ab 2018 so angesehen werden könnten wie solche mit roter Umweltplakatte, ist nicht realitätsfern.

LG, Walter

Man weiß es immer noch nicht;
die haben ja noch nicht mal ne neue Regierung zusammen -.-

Aber Plaketten haben ja Tradition;
Früher gab es ja die G-Kat Dinger, dann die erste Umweltzone; irgendwas werden die sich schon einfallen lassen, das ist sehr wahrscheinlich.

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