Eure Einschätzung der Schuld bei einem Auffahrunfall?
Da die Schuldfrage bei einem Auffahrunfall vor einer Woche noch nicht geklärt wurde, würde ich mich über eure Meinung sehr freuen. Dürfte ja mit dem Thema Rechtsberatung nicht viel zu tun haben....
Zum Unfallhergang:
Vor ca. einer Woche fuhr ein Golf abens im dichten Berufsverkehr auf dem rechten Fahrstreifen einer 2 Spurigen Straße. Eine Mittlelinie gibt es nicht, und ganz rechts parken noch Autos auf der Straße.... ist also ziemlich eng.
Jedenfalls schwamm der Golf mit ca. 50 im Verkehr mit, als wenige meter vor diesem jemand ganz gemütlich aus seinem parkenden Auto ausstieg. Da direkt neben dem Golf ein weiteres Fahrzeug mit gleicher Geschwindigkeit fuhr, bremmste der Golf ziemlich stark, da die Gefahr sehr groß war, den Aussteigenden zu erwischen. Auf höhe der betreffenden Person, fuhr ein Kleinwagen auf den Golf, welcher nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte. Der Golf hatte in dem Momennt glücklicherweise noch eine Geschwindigkeit von ca. 10 - 20 km/h drauf, was dazu führte das keiner der beteiligten nenneswerte Verletzungen hatte..... ein typischer Auffahrunfall im Berufsverkehr eben....
Allerdings wurde die Schuldfrage von der Polizei nicht vor Ort geklärt, obwohl das ganze für mich recht eindeutig ist. Die o.g. Person, welche aus dem Auto ausgestiegen ist, gibt dem Golffahrer die alleinige Schuld, der Fahrer des auffahrenden Kleinwagens gibt wiederrum dem Golffahrer die Schuld und dem Aussteigenden eine teilschlud.... so zumindest 5 minuten nach dem Unfall.....
Die Polizei sagte nach der Unfallaufnahme, das einer der beiden Fahrer ein Bußgeldbescheid bekommt, und das wäre sehr wahrscheinlich der Kleinwagenfahrer, also der Auffahrende.
Der eigentliche Verursacher, nämlich die Person, die lässig und achtlos mit weit geöffneter Tür ihr Auto verliess, wurde von der Polizei lediglich als Zeuge aufgeführt, nicht jedoch als Unfall beteiligter.
Meiner Auffassung nach, trifft den Golf überhaupt keine Schuld, da ich es als selbstverständlich sehe, zu bremsen, sobald auch nur die Gefahr besteht einen Menschen anzufahren! Ist zwar ärgerlich für den Auffahrenden, aber der Unfall wäre vermeidbar gewesen, wenn dieser ausreichend Abstand gehalten hätte, oder evtl. besser reagiert hätte....
jedenfalls würde mich eure Einschätzung interessieren.
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Rocketarena
Naja, desweiteren riet der Polizist, einen Anwalt aufzusuchen, und mit hilfe dessen die Schuldfrage mit der Versicherung vor Gericht zu klären....
Das ist wohl das einzige, was du machen kannst, zumal Versicherung momentan eher dazu neigen, erstmal weniger anzubieten, obwohl einem mehr zustünde...
Mal eine andere Sache... da der GF eine 50%ige Schuld hat, müsste dessen Versicherung ja auch an den Unfallgegner zahlen. Da dieser ja auch daran gelegen ist, möglichst nichts zu bezahlen, könnte diese doch gegen die Versicherung des Gegners prozessieren. Wäre das Möglich wenn der GF seiner Versicherung den Fall detailiert und glaubhaft schildert?
Dann würde sich nämlich jemand ne menge Geld und ärger ersparen....
Zitat:
da der GF eine 50%ige Schuld hat, müsste dessen Versicherung ja auch an den Unfallgegner zahlen
Ja. Aber nur, wenn 1. der Unfallgegner überhaupt Ansprüche bei der Versicherung des GF stellt und 2. die Versicherung des GF dann AUCH der Meinung ist, daß der GF zu 50% haftet.
Ist sie der Auffassung, daß der GF nicht haftet, wird sie die Ansprüche des Unfallgegners einfach "nur" ablehnen. Dann ist es Sache des Unfallgegners, gegen die Versicherung des GF zu prozessieren, wenn er die Ablehnung nicht akzeptiert und der Meinung ist, ihm stünde Schadenersatz zu.
Zitat:
könnte diese doch gegen die Versicherung des Gegners prozessieren
Nein. Jede Versicherung setzt sich nur mit dem jeweiligen Unfallgegner auseinander, aber nicht mit der anderen Versicherung, es erfolgt auch keine Absprache über die Haftung zwischen den Versicherern. Ein Prozess zwischen den Versicherern wird es somit auf keinen Fall geben (dies wäre höchstens dann möglcih, wenn einer ne Vollkasko hat und den Schaden darüber abgerechnet hat). der Haftpflichtversicherer hat aber keine eigenen Ansprüche gegen den Unfallgegner oder dessen Versicherung und kann deswegen auch nicht klagen. Klage geht -wie oben geschrieben- nur umgekehrt: Unfallgegner gegen Versicherung. Oder GF gegen Versicherung des UG!
Was mal interessant zu Wissen wäre: Mit welcher Begründung will die Versicheurng des UG den Schaden des GF denn nur zu 50% zahlen???
Naja, erst mal hat der GF keinerlei Unterlagen wie z.b. Anhörungbogen ect. bekommen. Der Aufahrende und der Aussteigende aber schon. Da sich die beiden unmittelbar nach dem Unfall schon auf einer für den GF unverständlichen Sprache abgesprochen haben (das ganze geschah in Bln neukölln 😉 ), fiel auch deren Aussage bei der Versicherung ziemlich gleich aus.
Jedenfalls gibt die Versicherung dem GF eine 50%ige Mitschuld, weil sie der Meinung ist, das der Typ am Straßenrand bereits ausgestiegen ist, als der Golf auf seiner höhe war. War also nicht nötig für den Golf zu bremsen, da der jenige am Straßenrand schnell genug in der Lage gewesen wäre die Tür zu schließen, bzw. auf Seite zu gehen....
ja... so wurde es ihm telefonisch von der gegnerischen Versicherung mitgeteilt. Aus meiner Sicht bedeutet das wohl, das man nicht um einen Rechtsstreit herum kommt.
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Also meinen bisherigen (Unfall-) Erfahrungen hat immer das auffahrende Kfz die volle Schuld, außer man kann dem aufgefahrenen Kfz die sinnlosigkeit seiner Bremsung beweisen (was so gut wie immer unmöglich ist). Wenn man beweisen kann, dass der Vordermann zum Nötigen gebremst hat, sieht das wieder anders aus, aber die Beweispflicht trifft da wieder den Hintermann.
Problem bei der ganzen Situation ist, das die Versicherung davon ausgeht, das der Golffahrer "aus Jux" gebremst hat, weil wohl beide Unfallverursacher sich gleich vor Ort abgesprochen haben und eine einstimmige Falschaussage gemacht haben...
Dagegen hilft wirklich nur der Rechsanwalt und ein Prozess, wobei ich nicht glaube das die Chancen sonderlich gut stehen...
Wie soll man jetzt noch nachweisen das die beiden gelogen haben?
Also ich seh da kaum Chancen für die gegnerische Versicherung, mit 50% durchzukommen.
Ob es objektiv für den GF nötig gewesen wäre zu bremsen, wird sich nicht mehr feststellen lassen. Subjektiv war es aber erforderlich, da eine Person aus einem Auto ausgestiegen ist obwohl von hinten Verkehr herannahte und der GF mangels hellseherischer Fähigkeiten nicht beurteilen kann, wie sich der Aussteigende weiter verhält. Bremst er nicht und verletzt den Aussteigenden, hat er ein großes Problem (nämlich zumindest ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, plus Schadenersatz über die Versicherung etc.). Also bremst er (und das ist aus seiner Sicht auf alle Fälle verkehrsbedingt, also nicht willkürlich!) weil er es als erforderlich ansieht zu bremsen und somit kann ihm niemand einen Vorwurf machen. Soweit die Theorie.
In der Praxis kann es natürlich durchaus sein, daß die Versicherung aufgrund der Angaben der beiden anderen Unfallbeteiligten den Sachverhalt (zunächst) anders beurteilt. Das ist dann zumindest mit Verzögerungen bei der vollständigen Regulierung für den GF verbunden. Aber eine telefonische Auskunft ist sicherlich noch nicht das letzte Wort. Anwaltliche Hilfe ist in deisem Fall aber sicherlich empfehlenswert. Im ungünstigsten fall wird es dann tatsächlich -wenn die Versicherung gar nicht mit sich reden läßt- auf einen Prozess hinauslaufen. Aber bis dahin gibt es noch außergerichtliche Möglichkeiten.
Vielen dank dür eure vielen sehr hilfreichen Beiträge!!
Ich habe mir folgendes überlegt...
erst mal braucht man was schriftliches in der Hand, denn mit Telefonaussagen alein gewinnt man keinen Prozess. Der GF wird also jeweils einen Brief an die Polizei und einen Brief an die gegnerische Versicherung schreiben, mit der Bitte um die Unfallakte sowie den derzeitigen Bearbeitungsstatus.
Dann hat man erst mal von beiden Institutionen etwas schriftliches in der Hand. Sobald man diese Unterlagen hat, wendet man sich an die kostenlose ADAC Rechtsberatung, und lässt sich dann an einen ADAC Rechtsanwalt weitervermittlen, welcher für Mitglieder ebenfalls die erste Beratung kostenlos tätigt.
Dieser kann zumindest die weitere Vorgehensweise erklären, und die Chancen in einem evtl. folgenden Prozess abschätzen.
Ist natürlich alles sehr mühsam und zeitaufwendig, aber man kann sich nunmal nicht alles gefallen lassen.
Aber langsam wird klar, wenn Eltern sagen, das Autofahren ein teurer Spass ist, meinen sie nicht unbedingt nur Sprit und Versicherung 😉
Ich halte euch auf jeden Fall auf dem laufenden, aber ich denke die nächten Tage wird nichts weiter passieren....