EU-Normblatt Besch. v. Tätigkeiten bei Fahrzeugen < 3,5 t
Hallo zusammen,
wir haben in der Firma folgende Problematik:
2 Fahrzeuge mit < 3,5 t zGG, die nicht am Firmenstandort stehen, sondern beim Kunden, für den wir fahren. Die 2 Fahrzeuge werden von etwa 5 Fahrern bewegt. Die Fahrer sind 1-3x die Woche tätig. Somit muß für die Fahrer für die EU-Bescheinigung von Tätigkeiten vor jeder Fahrt maschienschriftlich ausgefüllt und vom Inhaber oder einem Bevollmächtigten unterschrieben werden. Diese Bescheinigungen, und da kommen ja im Laufe des Monats einige zusammen, müssen für 28 Tage mitgeführt werden, um bei Kontrollen nachweisen zu können ...
Soweit die Theorie. Wie oben schon gesagt, stehen die Fahrzeuge nicht am Firmenstandort, sondern beim Kunden, und die Fahrer können somit die EU-Bescheinigung von Tätigkeiten morgens nicht aus der Firma mitnehmen. Die 'Mutterfirma' ist weit weg. Wie kann das nun geregelt werden, zumal das Ausfüllen maschinenschriftlich, also mit Schreibmaschine oder Computer erfolgen muß und der Chef o.ä. unterschreiben muß ? Die Einsatzpläne sind auch nicht so starr, das diese Formulare vorab ausgestellt werden können, denn wir müssen sehr kurzfristig auf die Anforderungen des Kundens reagieren und passend Personal vor Ort haben. Hat da jemand eine praktikable (und den Vorschriften entsprechende!) Lösung ?
Vorab schon einmal vielen Dank für Eure Gedanken !
Beste Antwort im Thema
Dann kann er doch auch gleich den Fahrer zum Bevollmächtigten ernennen?
19 Antworten
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 22. Dezember 2019 um 15:49:22 Uhr:
Dann kann er doch auch gleich den Fahrer zum Bevollmächtigten ernennen?
Im Prinzip ja, aber es sind laut Aussage des TE insgesamt 5 (!) Fahrer vor Ort tätig.
Ob die immer untereinander verfügbar sind, um die Unterschrift zu leisten?
5 Bevollmächtigte wäre dann doch etwas seltsam.
die sind nicht gleichzeitig da, sondern immer nur der, der gerade eine Tour macht. Das ist nur der Pool der Fahrer
Um es für mich noch einmal einzuordnen:
Wenn der Fahrer z.B. an drei Tagen in der Woche fährt, Montag Mittwoch Freitag, braucht er
- am Montag eine Bescheinigung, dass er zwischen Freitag Nachmittag und Montag morgen nicht gefahren ist,
- am Mittwoch eine Bescheinigung, dass er zwischen Montag Nachmittag und Mittwoch morgen nicht gefahren ist,
- am Freitag eine Bescheinigung, dass er zwischen Mittwoch Nachmittag und Freitag morgen nicht gefahren ist.
Und diese Bescheinigung müssen neben den Tageskontrollbescheinigungen 28 Tage aufbewahrt und mitgeführt werden. Also gleich einen ganzen Ordner mitführen, damit es nicht zu fliegenden Zetteln kommt.
Stimmt doch, oder?
Ähnliche Themen
hier habe ich einen interessanten Ansatz im Netz gefunden:
https://www.stuttgart.ihk24.de/.../...luss-tageskontrollblatt-data.pdf