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Unsicherheit wg. Bescheinigung Tätigkeit

Themenstarteram 4. Juli 2011 um 19:10

Ich habe die Sufu rauf und runter geschaut, aber nichts genaues gefunden.

Wir arbeiten in einem Industriepark, nicht-öffentliches Gelände. Fzg. 12 bis 40 to. Einige noch mit Tachograph, einige mit Digi. Wir sind alle Fahrer. Bisher kam noch keiner in eine Kontrolle, nichts passiert. Ich möchte das aber definitiv klären.

An 80% aller Arbeitstage fährt der als Fahrer Eingeteilte innerhalb des Industrieparks, z.B. 20 Minuten über den Tag verteilt. Auf die Tachoscheibe bzw. Karte. Den Rest arbeitet er. Pausen werden eingehalten. Der als Beifahrer Eingeteilte fährt gar nicht, aber 2. Tachoscheibe bzw. Karte gesteckt, er arbeitet komplett.

Jetzt: am nächsten Arbeitstag ein Auftrag über öffentliche Strasse. Die Geschäftsleitung sagt, ihr habt von allen Tagen Tachoscheiben bzw. Karteneintrag, also braucht ihr keine Tätigkeitsbescheinigung, auch nicht die Beifahrer, die überhaupt nicht gefahren sind, und sie jetzt selbst öffentlich fahren müssen. 

Einige Fahrer jedoch, ich auch, sagen, meine letzte öffentliche Fahrt war zB. vor drei Tagen, ich brauche eine Tätigkeitsbescheinigung von diesen drei Tagen.

Wie ist das richtig?

 

Andreas

 

 

Beste Antwort im Thema
am 4. Juli 2011 um 19:49

Wo ist das Problem??? Eure Tätigkeiten werden doch aufgezeichnet, also habt ihr doch Nachweise der vorangegangenen Tage.

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21 Antworten
am 4. Juli 2011 um 19:49

Wo ist das Problem??? Eure Tätigkeiten werden doch aufgezeichnet, also habt ihr doch Nachweise der vorangegangenen Tage.

Themenstarteram 4. Juli 2011 um 20:11

Ja, schon,

die Scheibe für den Beifahrer zB. besagt, daß er nicht gefahren ist, aber gearbeitet hat, bis 16.00Uhr. Und der Fahrer ist nur nicht-öffentlich gefahren. Die Scheiben und Karten werden um 16.00 rausgenommen, weil keiner weiss, wie am nächsten Tag die Einteilung ist.

Am nächsten Tag um 7.00 muss er ( am vorigen Tag Beifahrer oder Fahrer ) öffentlich fahren, hat aber ein Aufzeichnungs-Loch von 16 - 7 Uhr.

Darum geht es mir.

 

Andreas

Genau genommen wären die Fahrten innerhalb des "Privatgeländes" out of scope und daher weder mit Karte noch mit Scheibe aufzeichnungspflichtig.

(wobei ich kürzlich ein Diskussion hatte mit einem Polizisten von wegen öffentlicher Verkehrsraum und öffentlich zugänglicher Verkehrsraum)

Also auf der sicheren Seite seid ihr jedenfalls, wenn alle Fahrten und Pausen/Arbeits-Zeiten auch innerhalb des "nichtöffentlichen" Geländes aufgezeichnet werden. Zumal mit ein paar Minuten effektiver Fahrtzeit täglich ja weit im grünen Bereich gearbeitet wird.

Liegen lückenlos tägliche Aufzeichnungen vor (Karte und/oder Scheibe) braucht man natürlich keine Bescheinigung über "sonstige Tätigkeiten".

Würdet ihr jedoch out of scope (also ohne Scheibe/Karte) im Gelände fahren, dann hättet ihr ja keine Fahrtnachweise für die "Innentage". Dann müsste eine Bescheinigung ausgestellt werden.

Was soll man den Bescheinigen, wenn jemand gefahren ist und Fahrtzeit auf der Karte hat? Dass er nicht gefahren ist ? Oder was ?

am 4. Juli 2011 um 20:21

Also bei der Tachoscheibe verhält es sich so, das das angesprochene Zeitloch auf der Rückseite der Tachoscheibe handschriftlich eingetragen wird. Wie das beim Digi ist, weiß ich nicht.

Beim Digi bestätigt man beim Einstecken der Karte, dass die letzte Entnahme Schichtende war. Also grosse Pause.

Chaotisch wird das ganze bei gemischtem Karte/Scheibe-Betrieb.

Andererseits wird der Kontrolleur sicher unterscheiden können zwischen einem EU-jüngstbeitrittsstaatsangehörigem, der gestern noch am Bosporus geladen hat und heute in Lübeck steht und einem Betrieb, der in Hamburg sitzt und grademal nach Bremen fährt.

Will sagen: Wenn der Gesamteindruck nicht komplett abgekippt ist, dann wird auch nicht bis aufs letzte Jota alles gnadenlos durchkontrolliert.

am 4. Juli 2011 um 20:38

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Beim Digi bestätigt man beim Einstecken der Karte, dass die letzte Entnahme Schichtende war. Also grosse Pause.

Chaotisch wird das ganze bei gemischtem Karte/Scheibe-Betrieb.

Andererseits wird der Kontrolleur sicher unterscheiden können zwischen einem EU-jüngstbeitrittsstaatsangehörigem, der gestern noch am Bosporus geladen hat und heute in Lübeck steht und einem Betrieb, der in Hamburg sitzt und grademal nach Bremen fährt.

Will sagen: Wenn der Gesamteindruck nicht komplett abgekippt ist, dann wird auch nicht bis aufs letzte Jota alles gnadenlos durchkontrolliert.

Genauso wird es sein, oftmals spielt bei den Kontrollen die Argumentation eine große Rolle

Themenstarteram 5. Juli 2011 um 18:55

Gut,

man kann also quasi sagen, unser praktiziertes System reicht, wenn die Rennleitung ein gewisses Wohlwollen zeigt, hält einer harten Prüfung aber nicht stand.

Besser ist es, bei Scheiben , am nächsten Tag die alte Scheibe auf der Rückseite händisch auf Pause bis 24Uhr einzutragen, bei der neuen 0.00 bis 7.00 händisch weiterhin Pause, dann ins Gerät. Ist ja kein Problem, Sekundensache morgens.

Wenn ich am nächsten Tag ein Digi-Auto fahre, müsste ich 0 bis 7 Uhr Pause nachtragen, dann fahren, 16Uhr Karte raus, am nächsten Tag ist Scheibe angesagt, also in das vortägige  Digi-Auto setzen, 16 bis 24 Pause nachtragen, im neuen Auto Scheibe 0 bis 7 Uhr händisch Pause eintragen,.....Chaos in der Tat.

In meinen Augen hat die outofscope-keineScheibe-Lösung großen Charme, Tätigkeits-Bescheinigung wenns öffentlich rausgeht und fertig.

 

Andreas

 

 

Habt ihr wenn ihr im Werk oder wo auch immer "intern" rumfahrt so große Probleme mit den Sozialvorschriften???

Wie wäre es denn dann mit großen Lebensmittelhändlern (Rewe, Aldi und Co.)??? Die stellen an der Pforte auch nicht auf "out" oder nehmen die Scheibe raus!!???

Es erscheint mir nicht so, das du keine Pausen machst und deine Lenkzeit übermäßig überschritten wäre!!???

Lass doch (wenn du so oder so alle Pausen einhälst) die Karte "scharf" drin...

Oder ist das was ihr fahrt ne Art Werksverkehr??? Da gibst auch ne paar Kniffe...

Auf das geschlossene Werksgelände würde ich mich da wie oben schon erwähnt nicht versteifen wollen.... Jede größere Supermarktkette hat ein geschlossenes Betriebsgelände.

Von einigen ganz "kleveren" hab ich sogar schon gehört das die Sekretärin ne Fahrerkarte hat... Damit man auf dem Hof dan gemütlich von A nach B fahren kann....

 

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von angoldor

 

In meinen Augen hat die outofscope-keineScheibe-Lösung großen Charme, Tätigkeits-Bescheinigung wenns öffentlich rausgeht und fertig.

Das erfordert jedoch , dass wasserdicht abgeklärt sein muss, ob das in Euerm Fall auch wirklich so gehen würde.

Im Falle einer Kontrolle "draussen" gibt das garantiert endlose Dikussionen und Telefonate, weil das ein eher ungewöhnlicher Fall ist.

Da scheint mir die praktizierte Variante pragmatischer - wenn auch nicht tausendprozentig korrekt.

Themenstarteram 6. Juli 2011 um 18:16

Das ist ein Chemie-Industriepark, ziemlich groß, Privatgelände, rigorose Ein- und Ausfahrtfahrtkontrolle, Waagen, ohne Auftrag kommt man gar nicht rein, auch nicht mit Pkw oder Fahrrad oder zu Fuß. Innerhalb ist die ADR aufgehoben, die StVO aufgehoben, es gelten Eigenregeln, die teilweise strenger, teilweise laxer sind als die StVO.

Wir fahren da mit Saugwagen, wiegesagt zu 80% innerhalb, von Teil A nach B usw. Manchmal müssen wir auch raus, was holen oder was wegfahren. Die Einteilung für den nächsten Tag ist um 16Uhr fertig, und wird am nächsten Tag um 7Uhr zu 50% geändert.

Deshalb weiss ich um 6.30 noch nicht, fahre ich mit Digi- oder Scheiben-Auto.

Konkreter Fall : meine letzte Fahrt außerhalb war am 29.6. Seitdem nur innerhalb. Fürs Wochenende negativen Tätigkeitsnachweis. Mo, Di, heute 7-16 Tachoscheibe, auf den Rückseiten die Ruhezeiten eingezeichnet ( das mache ich, andere Kollegen nicht )

Morgen fahre ich raus mit Sattel (Scheibe), wenns dabei bleibt. Dispo gibt mir negativen Tätigkeitsnachweis von heute 16Uhr bis morgen 7Uhr ( eigentlich überflüssig. Jedoch gedacht für die anderen, die keine Ruhezeiten schreiben. ((aber das ist die Anweisung von ganz oben)))

Soweit korrekt.

Wäre ein Tätigkeitsnachweis vom 29. bis morgen nicht genauso korrekt?

Andreas

Würde auch innerbertieblich auf out of scope stellen und ohne Karte Fahren. Wenns dann raus geht kurz zum Chef und einen Nachweis ausstellen, dass du seit dem xx.xx keine Fahrten unternommen hast, die aufzeichnungspflichtig waren.

am 7. Juli 2011 um 7:52

Du brauchst nur deine Ruhezeit auf der Karte nachzutragen. Also machst du einen M Nachtrag. Den solltest du eh jeden morgen machen, damit du einen lückenlosen Nachweis hast.

Themenstarteram 7. Juli 2011 um 18:44

Out of scope wäre auch mein Favorit, schön einfach.

Bei der Nachtragmethode vergisst man irgendwann einen Kartennachtrag.

Bei unserer Geschäftsleitung habe ich diese Diskussion auch angestoßen. Nächsten Dienstag soll was definitives kommen.

Andreas

am 8. Juli 2011 um 4:32

Zitat:

Original geschrieben von angoldor

Out of scope wäre auch mein Favorit, schön einfach.

Bei der Nachtragmethode vergisst man irgendwann einen Kartennachtrag.

Bei unserer Geschäftsleitung habe ich diese Diskussion auch angestoßen. Nächsten Dienstag soll was definitives kommen.

Andreas

Wieso vergißt man einen Nachtrag???? Das Digi fragt doch!!

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