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EU Führerschein - Gültig bis Datum bei C und CE überschritten

Themenstarteram 26. April 2007 um 7:11

Moin Moin.

Als ich seinerzeit beim Bund den LKW Führerschein gemacht habe hab ich auf dem ausgestellten Führerschein ein Ablaufdatum für die Klassen C1, C, C1E und CE gesehen.

Wenn ich mich recht erinnere reicht/reichte eine Augenuntersuchung um diese Klassen zu verlängern.

Leider ist mir erst heute aufgefallen dass meine Fahrerlaubnis für C und CE schon am 20.07.2006 abgelaufen ist.

Wie kann ich diese verlängern bzw. was ist die Voraussetzung dafür?

Auf Wiki habe ich dazu leider nichts gefunden.

Danke

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Der Führerschein ist nach so langer Zeit komplett erloschen.

Es muss alles von der Pike auf neu gemacht werden und das wird bei der Führerscheinklasse (LKW) sehr sehr teuer (um die 3000.- Euro). Wenn man ihn nicht unbedingt braucht würde ich es lassen.

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Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Falls es noch nicht gesagt wurde:

Fahren mit abgelaufenem C oder CE:

=

Fahren ohne FE.

Was aber nur für die betr. Klassen gilt. (D.h. Pkw darf man dann weiterhin fahren.)

Hallo zusammen,

ich habe die ganze Procedur gerade hinter mich gebracht.

Bestätigen kann ich, dass die Verlängerung innerhalb von

2 Jahren nach Ablauf erfolgen kann.

Kosten und Umfang der Untersuchungen scheinen aber

- ev. auch bundeslandabhängig - stark zu variieren.

Hausarzt berechnete € 45,00 , der Augenarzt € 75,00.

Mit Lichtbildern und amtl. Gebühren kamen da rund

€ 160,00 zusammen....

Eine Blutuntersuchung wurde aber nicht für erforderlich

gehalten, halt nur das übliche incl. EKG, Blutdruckmessung und sehr umfangreichen Hörtest :D

Viele Grüße!

am 29. April 2007 um 21:49

Zitat:

Original geschrieben von ubc

Was aber nur für die betr. Klassen gilt. (D.h. Pkw darf man dann weiterhin fahren.)

Natürlich.

Meine C und CE-Klassen sind auch seit November 2006 abgelaufen. Da ich aber die Berechtigung für diese Fahrzeuge momentan nicht brauche, befinde ich mich in der 2-jährigen Übergangsfrist zur Verlängerung der Klassen.

D.h., dass ich wohl zwei Jahre lang die Verlängerung hinauszögern kann, jedoch während dieser Zeit keines der betroffenen Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bewegen darf.

Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute Prüfung notwendig, soweit ich informiert bin.

Edit:

Ups, jetz seh ich grad, dass das ja schon geschrieben wurde... hm, war leider zu spät... :)

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Börnybärchen81

Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute Prüfung notwendig, soweit ich informiert bin.

... nicht nur die Prüfung, sondern alles !

Fahrschule, Pflichtstunden, Theorie ......

Behalte bloss den Ablauftermin im Auge !

wo steht wie lange er gültig ist ?

bzw laut FB f rage stimmt das das unsere eu führerscheine ungültig seien solen laut brüssel sollen statt 2 3 zahlen dort stehe ist das echt oder ente

am 10. März 2018 um 7:53

Moin.

Ich hab meinen letzte Woche verlaengern lassen. War schon einen Monat drueber. Mir wurde gesagt das ich eine Pruefungsfahrt machen muesste wenn ich ein Jahr ueber das Datum gewesen waere. Ist das eine Regelung die auch in Deutschland bzw Europa weit so ist das man wenn der Fuehrerschein laenger als ein Jahr abgelaufen ist noch mal die Praktische Pruefung machen muss?

Der Führerschein ist nach so langer Zeit komplett erloschen.

Es muss alles von der Pike auf neu gemacht werden und das wird bei der Führerscheinklasse (LKW) sehr sehr teuer (um die 3000.- Euro). Wenn man ihn nicht unbedingt braucht würde ich es lassen.

am 10. März 2018 um 12:02

Ok, bei mir war es nur ein Monat und somit kein Problem. ;) Wie verhaelt sich das mit dem Rosa Lappen? Meine Frau hat diesen und kann bis 7,49t fahren. Dieser hat ja dann kein Verfallsdatum. Sie muesste ihn praktisch nur Umtauschen in den neuen EU Schein und wuerde bis 7,49t behalten?

Da muss C1E beantragt werden beim Umtausch, kommt immer auf den Sachbearbeiter darauf an, ob das ohne Aufforderung oder mit Nachdruck gemacht wird.

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