EU Fahrzeuge Unterschiede in der Serienausstattung ? Kein Kurvenlicht...!

Opel Meriva B

Hallo zusammen,

Seit kurzem fahre ich einen Meriva B(EZ 11/2011) 1.4 Turbo "Innovation".
Dieser ist ein EU Wagen aus Frankreich.
Nun ist mir die Tage halt aufgefallen das sich beim Kurvenfahren das Licht garnicht
Mitbewegt. Allerdings sollte doch bei der Ausstattungsvariante Innovation das AFL
Serienmäßig vorhanden sein,dachte ich zumindest immer.

Bei einem Blick auf die Scheinwerfer sieht man auch das anscheinend nur normale
Scheinwerfer sind,wo sich garnichts mitbewegen kann.
Scheinwerfer mit AFL haben doch so eine Runde Linse verbaut?

Deshalb meine Frage,oben sein kann das die Serienausstattung von Frankreich
zu Deutschland in dem Punkt anders ist,bzw in Frankreich das AFL nur optional war?

Danke schonmal für die Antworten

21 Antworten

Brauche nichts mehr hinzuzufügen. Meine "Vorschreiber" haben alles bestens erklärt!!😉😁

Bei mir ist der Internetkauf allerdings an der Vermarktung meines Altfahrzeuges gescheitert, worüber ich im Nachhinein nicht ärgerlich zu sein brauche, da ich bei meinem ersten Meriva wegen mehrerer Mängel vom Kaufvertrag zurückgetreten bin.
Das wäre bei einem Internetkauf sehr schwer, wenn nicht unmöglich geworden😕

Zitat:

Original geschrieben von gerde.l.



Brauche nichts mehr hinzuzufügen. Meine "Vorschreiber" haben alles bestens erklärt!!😉😁

Das gilt aber nur für Gewerbetreibende und nicht für Privatleute. Gewerbetreibende können die Steuer in das Land des Käufers verlagern ( innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung ).
Wenn ich als Privatmann in Holland einkaufen gehe muss ich die NL-Steuern zahlen. Selbiges gilt für den Niederländer in Deutschland. Ein Privatmann wird in den EU-Ländern immer die Steuer des Landes zahlen müssen in dem er einkauft.
In der EU muss sogar ein Autokäufer aus einem Drittland die Märchensteuer zahlen. Er bekommt diese erst zurück, wenn er anhand einer Ausfuhranmeldung nachweisen kann, dass der Wagen die EU verlassen hat.

Zitat:

Original geschrieben von morbsch



Zitat:

Original geschrieben von gerde.l.



Brauche nichts mehr hinzuzufügen. Meine "Vorschreiber" haben alles bestens erklärt!!😉😁

Das gilt aber nur für Gewerbetreibende und nicht für Privatleute. Gewerbetreibende können die Steuer in das Land des Käufers verlagern ( innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung ).
Wenn ich als Privatmann in Holland einkaufen gehe muss ich die NL-Steuern zahlen. Selbiges gilt für den Niederländer in Deutschland. Ein Privatmann wird in den EU-Ländern immer die Steuer des Landes zahlen müssen in dem er einkauft.
In der EU muss sogar ein Autokäufer aus einem Drittland die Märchensteuer zahlen. Er bekommt diese erst zurück, wenn er anhand einer Ausfuhranmeldung nachweisen kann, dass der Wagen die EU verlassen hat.

stimmt nicht ganz.
wenn du als deutscher deinen wagen in österreich kaufst zahlst du zwar die 20% märchensteuer.
nicht aber die NOVA, die erst bei der anmeldung in österreich fällig wird bzw. die der händler abführen muss und die bestätigung du zur anmeldung in Ö brauchst.
die wird gerade massiv erhöht.

NOVA neu = CO2 in g - 90g :5

Die "Ausfuhranmeldung" dient aber auch dazu, eine bereits gezahlte (-höhere als im Endverbleibsland) MwSt
plus ggf. Sondersteuer erstattet zu bekommen, um dann die eigene (niedrigere) auf den Netto-Kaufpreis zu Haus ans Finanzamt zu überweisen. 😉 🙂
Daß sich dieser Aufwand bei Eigenimporten durchaus lohnen kann, weil es um 'ne Menge Geld geht, zeigen Länder mit kriminell hohen Extra-Abzocksteuern wie NL und DK. AT hat mit der NOVA zwar auch sowas (mit Umwelt-Verbrämung (😁), diese Steuer zählt aber vor Anmeldung nicht, s.o.).
Einfacher, aber um den Verdienst des Händlers höher, ist natürlich der Kauf beim Importeur. Was sich wiederum relativiert, wenn der bei einem Massenrabatt-Händler einkauft.
Es gelten die alten Grundsätze: "Sorgfältige Recherchen bringen's!" -und: "Dumm zahlt. Immer."
MfG Walter

Ähnliche Themen

Hallo
@Walter
In der EU erstellt Dir kein Händler eine Ausfuhranmeldung wenn Du mit dem Auto nach Deutschland willst. Die Märchensteuer zahlst Du im Erwerberland.
Andere Steuerarten können davon abweichen.
Das was Du beschreibst ist die Vorgehensweise vor dem Stichtag 01.01.1993.
Wenn ich heute für ein Auto eine Ausfuhranmeldung schreibe, dann kann ich im System sehen, wann dieses Fahrzeug die EU verlassen hat. In diesem Moment hat der Käufer das Recht, sich die EUST beim Autohändler zu holen.

OK, ich war also auf dem vorletzten Infostand.
Fazit: Es geht. Man kann auch als Privater im EU-Ausland kaufen und den Steuerabstand zu D nutzen. In anderen Foren (z.B. Skoda und Dacia) haben das mehrere als eigene Erfahrung beschrieben.
Ich habe es mir einfacher gemacht und beim Importeur den Meri aus AT gekauft und sicher so einige Hundert €€ zusätzlich aus Faulheit/Mutlosigkeit in den Sand gesetzt (-was ja Zigtausende von Autokäufern jedes Jahr in D auch tun...🙄 ). 🙂
MfG Walter

Guten Abend,

Soweit ich das Weiß, sollten alle Diesel das QuickHeat Serienmäßig haben.
Ganz verallgemeinern kann man es aber nicht da wie schon gesagt Länderspezifisch viele Unterschiede gibt.
Aber auch bei Deutschen Fahrzeugen gibt es unterschiede je nach Modeljahr (beim Innovation sind seit Modeljahr 2014 die Chromtürgriffe entfallen)
Wirklich Auskunft kann man eigentlich nur über eine VIN Abfrage bekommen

Lg

Deine Antwort
Ähnliche Themen