EU-Automarkt - Vorsicht Falle bei Mobile und Autoscout24
Hallo!
Ich habe meinen Wagen in AS24 inseriert und bekam vor einiger Zeit eine SMS mit dem Worlaut "Sind interessiert an Ihrem Wagen. Ist ihr Preis verhandelbar ? Dann gab es noch eine Hotline 018055770717.
Ich rief dann einmal zurück und eine Frau ausm Osten(scheint aber unterschiedlich zu sein) begrüßte mich (eigentlich recht seriös) und teilte mir mit, daß man einen Kunden für meinen Wagen gefunden hätte und sie für eine Firma (eu-automarkt.us) dies vermitteln würde. ich würde, wenn der Wagen verkauft ist eine Provision bezahlen müssen in Höhe von 125€. Dies müsste ich vorab überweisen.
Sie hatte den Preis nochmal um 250€ angehoben, daher war mir das egal und ich gab ihr eine Adresse. Kurz darauf kam der erste Brief (aus Hannover!!!).
In diesen stand "Auftragsannahme". Schon sehr lustig, daß man jemanden einfach so eine "Auftragsannahme" schickt. Ich solle 125€ überweisen. Kontoinhaber ein J.G. Petri. (Spanien)
Wenn man die AGB´s liest... das ist ein Witz. Und die Webseite ist auch ein Witz. Kein Impressum, man kann sich die AGB nicht einmal anschaun.
Aber einen fettgedruckten Satz in den AGBs auf der Rückseite des ersten Schreibens: BEACHTEN SIE: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit der Ausführung der Dienstleistungs vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits begonnen wurde".
Da kann ja jeder behaupten, daß bereits begonnen wurde...
Der Inhaber ist wohl in Spanien, die Firma in Minden (in Deutschland), ist aber nicht aufzufinden übers Internet. Eingetragen ist sie wohl in Florida.
So da ich noch nicht weiter gekommen bin, wollte ich zumindest schonmal die jenigen davor wahrnen, denen evtl auch sowas passiert ist bzw. die so einen SMS bekommen haben - ignorieren und NICHT zurückrufen!!!
Und für die jenigen die wieder meinen "wer ist denn so dumm und ruft eine Nummer an, wenn jmd Interess an einem Auto hat wird er sich schon Telefonisch selber melden....etc etc bla und blub"
Also nun bin ich auch schlauer und möchte einfach nur Public machen, das nicht weiter Darauf hineinfallen...
Aber es soll anscheinend nun folgerndermaßen weitergehen:
Es wird dann kurze Zeit, wenn man logischer weise die 125€ nicht überwiesen hat, eine "Mahnung" zugestellt...die man aber nicht beachten sollte.
Unmittelbar darauf kommt dann auch die 2. Mahnung und die Androhung auf ein gerichtliches Mahnverfahren (es sind auch schon inzwischen ca. 50€ gebühren angefallen ;-) - alles so lächerlich...
Weiter weis ich leider noch nicht, aber in dieversen Foren liest man, das man nichts unternehmen sollte, da dies einfach nur Betrug sei... mal schauen.
Würde mich evtl über erfahrungsberichte freuen, die über die 2. Mahnung hinausgehen...
(Auserdem auch noch bekannt unter mobile24, auoscout23 und carconnect2010 - wenn es jmd bekannt vor kommt)
Viele grüße und Danke schonmal im Voraus.
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Im übrigen ging es in meinem Beitrag um nicht gelesene oder um nicht beachtete Schreiben. Also um Schreiben, die auf jeden Fall zugegangen sind. Hier gilt also das gleiche wie bei den von mir angesprochenen Schreiben: Bitte mal genau lesen 😉
Jo, mein Fehler, bei den definitiv zugegangenen Schreiben ist das richtig, das mit Wegschmeissen und nicht beachten kann böse ausgehen, da gebe ich dir recht. Sollte man besser nicht machen 🙂 Auch dass ein Widerspruch entsprechend fristgerecht eingelegt werden muss, absolute Zustimmung. Nur fristgerecht bezieht sich halt auf den Zugang. Was mich zum nächsten Punkt bringt...
Was soll denn deiner Meinung nach falsch oder "interessant" sein?? Die Definition des Zugangs nach §130 I 1 BGB: wenn Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BGHZ 67, 271, 275; BGHZ 137, 205, 208). Urlaub (wie im konstruierten Beispiel) ist kein normales Verhältnis, wenn nicht zufällig irgendein Empfangsberechtigter das Schreiben "entgegennimmt". Dann ist das wieder was anderes...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Was soll denn deiner Meinung nach falsch oder "interessant" sein?? Die Definition des Zugangs nach §130 I 1 BGB: wenn Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BGHZ 67, 271, 275; BGHZ 137, 205, 208). Urlaub (wie im konstruierten Beispiel) ist kein normales Verhältnis, wenn nicht zufällig irgendein Empfangsberechtigter das Schreiben "entgegennimmt". Dann ist das wieder was anderes...
Warum sollte Urlaub kein "normales Verhältnis" sein?
Da eine empfangsbedürftige WE dem Empfänger zugegangen ist, wenn der Empfänger die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat, stellt sich die Frage, wann diese Möglichkeit besteht. Ein Problem entsteht etwa, wenn der Empfänger umzieht, längere Zeit von zu Hause abwesend ist oder den Zugang sogar absichtlich verhindert.
Zugangsprobleme dieser Art liegen im Machtbereich des Empfängers, so dass es nicht darauf ankommt, ob eine Erklärung vom Empfänger tatsächlich zu Kenntnis genommen wird. Vielmehr reicht es aus, dass er unter normalen Umständen von der WE Kenntnis nehmen könnte, etwa bei Briefen reicht der Einwurf in den Briefkasten (= Machtbereich bei einer Erklärung unter Abwesenden) aus. Nach der Verkehrsanschauung erfolgt der Zugang bei der üblichen Leerung durch den Inhaber, also am nächsten Morgen (vgl. BGH LM Nr.2).
Dem wegen Krankheit oder Urlaub Abwesenden geht eine Erklärung trotzdem zu, wenn sie in eine seiner Zugangseinrichtungen gelangt, z.B. Briefkasten, Fax, Anrufbeantworter, da es auf die tatsächliche Kenntnisnahme nicht ankommt (vgl. Palandt § 130 BGB Rn.5; BAG NJW 89, 606, 2213; Becker-Schaffner BB 98, 422).
Etwas anderes gilt nur, wenn dem Erklärenden die Abwesenheit des Erklärungsempfängers bei Erklärungsabgabe bekannt war.
Viele Grüße
Celeste
Zitat:
Original geschrieben von Matthi986
Hi Hartmuthadam . Hast du den Widerspruch auch nach Minden geschickt, oder war bei dir ne Adresse aus Münster?
Wie ich rausbekommen habe verwenden sie die auch noch?
Hi Matthi,
ich hab den Widerspruch nach Minden geschickt und unzustellbar zurückbekommen!
Hast Du wohl die Adresse in Münster ausprobiert?
Ist ja schon komisch, dass die Fa. EU-Automarkt keine eindeutige Adresse angibt. Weder auf der Auftragsannahme noch auf der Homepage!
Das ist alles nicht sauber.
Gruß Hartmuth
Zitat:
Hi Matthi,
ich hab den Widerspruch nach Minden geschickt und unzustellbar zurückbekommen!
Hast Du wohl die Adresse in Münster ausprobiert?
Ist ja schon komisch, dass die Fa. EU-Automarkt keine eindeutige Adresse angibt. Weder auf der Auftragsannahme noch auf der Homepage!
Das ist alles nicht sauber.
Gruß Hartmuth
Hi Hartmuth. Ich persönlich hatte kein Widerspruch abgeschickt, hatte aber gelesen, dass jemand ein nach Münster geschickt
hatte und der dann auch wieder zurück kam. Hatte mich vorher schon mal erkundigt, dass es keine Adresse in Minden gibt und konnte mir den Aufwand somit sparen. Ganz Ruhig bleiben, wie schon gesagt, die hoffen mit der Angst der Leute, kann mir schon vorstellen, dass da etliche bezahlen, die sich nicht inform. Ich warte jetzt mal ob ein schreiben vom Gericht kommt.(Was eh nicht der Fall sein wird) Dann mach ich mein Kreuzchen an der richtigen Stellle und schichk es zurück zum Gericht. Dann müsste die Firma erstmal die Forderung beweisen, was jedoch aussichtslos ist. Ich würde noch nicht mal 125,- einklagen, wenn ich dazu berechtigt wäre. (Kostenaufwand, Gerichtskosten usw.)
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Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Der Beginn der Frist fällt immer zusammen mit dem Datum des Zugang, die sich gemäß Rechtsprechung auf den Zeitpunkt definiert, zu dem man Kenntnis von einer Sache gelangen konnte. Und das kann bei einem sechswöchigem Urlaub auch mal der Tag der Rückkehr sein...
Meines Wissens nach ist dem nicht so.
Wenn du dieses Recht in Anspruch nehmen oder überhaupt nicht in die knifflige Lage geraten willst, so hast du deine Postzusendungen, vor deiner mehrwöchigen Abwesenheit, bei der Post auf "postlagernd" zu setzen bzw. in Auftrag zu geben.
Ansonsten gilt Kenntnisnahme ab Postzustellung!
Wenn du postlagernd nicht eingerichtet hast, bist du gefi..t, denn Dummheit schützt vor Strafe oder Nachteil nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Warum sollte Urlaub kein "normales Verhältnis" sein?Da eine empfangsbedürftige WE dem Empfänger zugegangen ist, wenn der Empfänger die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat, stellt sich die Frage, wann diese Möglichkeit besteht. Ein Problem entsteht etwa, wenn der Empfänger umzieht, längere Zeit von zu Hause abwesend ist oder den Zugang sogar absichtlich verhindert.
Zugangsprobleme dieser Art liegen im Machtbereich des Empfängers, so dass es nicht darauf ankommt, ob eine Erklärung vom Empfänger tatsächlich zu Kenntnis genommen wird. Vielmehr reicht es aus, dass er unter normalen Umständen von der WE Kenntnis nehmen könnte, etwa bei Briefen reicht der Einwurf in den Briefkasten (= Machtbereich bei einer Erklärung unter Abwesenden) aus. Nach der Verkehrsanschauung erfolgt der Zugang bei der üblichen Leerung durch den Inhaber, also am nächsten Morgen (vgl. BGH LM Nr.2).
Dem wegen Krankheit oder Urlaub Abwesenden geht eine Erklärung trotzdem zu, wenn sie in eine seiner Zugangseinrichtungen gelangt, z.B. Briefkasten, Fax, Anrufbeantworter, da es auf die tatsächliche Kenntnisnahme nicht ankommt (vgl. Palandt § 130 BGB Rn.5; BAG NJW 89, 606, 2213; Becker-Schaffner BB 98, 422).
Etwas anderes gilt nur, wenn dem Erklärenden die Abwesenheit des Erklärungsempfängers bei Erklärungsabgabe bekannt war.
Viele Grüße
Celeste
So sehe ich die Sache auch 😉
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Die Definition des Zugangs nach §130 I 1 BGB: wenn Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BGHZ 67, 271, 275; BGHZ 137, 205, 208). Urlaub (wie im konstruierten Beispiel) ist kein normales Verhältnis...
Kein normales Verhältnis wäre es beispielsweise, wenn du einen schweren Unfall hast, im Koma liegst und keine Angehörigen hast, die sich um deine Post kümmern.
Das wäre:
a) unvorgesehen
b) können Komapatienten keine Post zur Kenntnis nehmen/lesen/Widerspruch einlegen...
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
Quatsch. Wo hast du denn diesen Unfug her ?!Zitat:
Original geschrieben von archery
Ich könnte die Summe(unter Umständen mehrere tausend Euro) von dir pfänden lassen und das Gericht würde mir ohne Nachweis, ob die Forderung zu Recht gegen dich erhoben wurde, mit allen Möglichkeiten die der Richter hat, helfen. ...Ohne rechtskräftigen Titel keine Vollstreckung.
Wär ja noch schöner, wenn Lieschen Müller oder Hans Meier einfach mal eben irgendwas vollstrecken könnten, nur weil ihnen gerade danach ist.
und jetzt noch einer der es kurz und knapp zusamenfasst...
So läuft es in der Regel seriös ab...
Rechnung - > Erinnerung - > 1. Mahnung -> 2. Mahnung inkl Androhung des Mahnverfahrens -> Mahnverfahren -> Schuldner legt Widerspruch ein -> Gericht fragt beim Gläubiger nach ob er weitergehen will (Vorkasse😉) Prüfung durch das Gericht und ggf. Eröffnung eines Verfahrens -> Urteil / Titel
Möglich ist aber auch
Rechnung -> Mahnung -> Mahnbescheid Das Gericht prüft (i.d.R.) nur ob es einen grundsätzlichen Anspruch gibt, der durch die Rechnung/Mahnung nachgewiesen wird.
Grundsätzlich sollte man IMMER verhindern das ein Mahnbescheid rechtskräftig wird. Ist man im Recht und die Forderung nicht rechtens, Widerspruch, ist die Forderung rechtens, Zahlung / Klärung mit Gläubiger o. Gerichtsvollzieher um den Mahnbescheid und daraus resutlierenden Pfändungstitel zu verhindern. Mahnbescheid geht in die SCHUFA, Shcufa meldet an die Hausbank (viele Banken überwachen ihre Kunden bei der SCHUFA) jetzt drohen echte Probleme....
Vogel Strauss Taktik sogrt hier für "Kopf ab" was den finanziellen Leumund angeht
Hallo Leute ich habe mich hier ein bissel durchgelesen und bracuhe jetzt bitte euren Rat, weil ich mir nochmal sicher gehen will und zwar habe ich jetzt den 2. Brief mit einer Mahnung von 125 € bekommen und muss die 125 € innerhalb von 7 Tagen zahlen..sie haben noch im Brief erwähnt das bei einer nicht Zahlung sie das Inkasso Büro melden würden.
Also was kann ich jetzt tun ? einfach nichts und ignorieren oder doch zahlen weil ich will kein ärger haben..
bitte um Hilfe
Danek euch im Vorraus.
Hallo Rayen.Und was soll das Büro unternehmen? Wie schon mal gesagt auf das gerichtliche Mahnverfahren abwarten! Und wür alle die es noch nicht mit bekommen haben, alle Widersprüche die nach Minden geschickt worden, kammen unzustellbar zurück!!!!!!!!!!! Die Adresse gibt es nicht!!!!! Und jetz noch mal zum Inkasso, welches Büro kümmert sich um so eine Summe, die Arbeiten meistens nicht unter 30%. Was soll da denn hängen bleiben, wenn die durch ganz Deutschland fahren.!!!!!!
Gruß Matthi
Zitat:
Original geschrieben von Matthi986
Hallo Rayen.Und was soll das Büro unternehmen? Wie schon mal gesagt auf das gerichtliche Mahnverfahren abwarten! Und wür alle die es noch nicht mit bekommen haben, alle Widersprüche die nach Minden geschickt worden, kammen unzustellbar zurück!!!!!!!!!!! Die Adresse gibt es nicht!!!!! Und jetz noch mal zum Inkasso, welches Büro kümmert sich um so eine Summe, die Arbeiten meistens nicht unter 30%. Was soll da denn hängen bleiben, wenn die durch ganz Deutschland fahren.!!!!!!
Gruß Matthi
nimm es mir nicht übel Mathi986, aber mal unabhängig von dem Thema hier ist die Aussage
Zitat:
Und jetz noch mal zum Inkasso, welches Büro kümmert sich um so eine Summe, die Arbeiten meistens nicht unter 30%. Was soll da denn hängen bleiben, wenn die durch ganz Deutschland fahren.!!!!!!
völliger Blödsinn
Inkassoaussendienst ist eher selten, das meisteg geht per Post und Telefon inkl einem Anwalt vor Ort der meist auch noch ordentlich kassiert.... etcpp... da können aus 2,50 schnell 50 werden.... gängige Praxis bei einigen Precall Unternehmen.
ich schätze mal das nichts wirklich passieren wird, trotzdem ist die Briefvariante auf dr sicheren Seite und möglicherweise auch eine Grundlage für eine Anzeige? Auf jedenfall reicht es um einem eventuell auftauchendem Inkassobüro unter die Nase gehalten zu werden 😉 Einschreiben Rückschein 😉
Du magst ja Recht haben, hab ich mich mal falsch ausgedrückt! Aber trotzdem bekommen die ihr Geld trotzdem nicht, wenn ich dem gerichtlichen Mahnbescheidbescheid widerspreche! Dann ist es Aufgabe des Gerichtes zu prüfen, ob die Forderung gerecht ist und ganz ehrlich damit kommen sie vor Gericht niemals durch.
Na ja wir werden sehen. bis dann
Hallo,
hab jetzt auch die Mahnung erhalten, mit der Androhung, dass, wenn die Vermittlngsgebühr nicht innerhalb 7 Werktagen bezahlt werde, ein Inkassobüro mit dem Einzug beauftragt wird. Wenn nicht kommen noch 79,90 Euro Mahngebühren hinzu (Richtaig abartig, mit welcher unverfrorenheit da Druck ausgeübt wird!)
Der Widerspruch war auch bei mir nicht zustellbar, da der Empfänger nicht zu ermitteln war!
Halt euch auf dem laufenden.
Gruß Hartmuth
Zitat:
Original geschrieben von hartmuthadam
Hallo,
hab jetzt auch die Mahnung erhalten, mit der Androhung, dass, wenn die Vermittlngsgebühr nicht innerhalb 7 Werktagen bezahlt werde, ein Inkassobüro mit dem Einzug beauftragt wird. Wenn nicht kommen noch 79,90 Euro Mahngebühren hinzu (Richtaig abartig, mit welcher unverfrorenheit da Druck ausgeübt wird!)
Der Widerspruch war auch bei mir nicht zustellbar, da der Empfänger nicht zu ermitteln war!
Halt euch auf dem laufenden.
Gruß Hartmuth
Hallo Hartmuth,
man muss Erfahrungen eben selbst machen um zu lernen, denn ich habe nun auch den ersten Brief bekommen!!! Kurze Frage an Dich: Kam noch irgend etwas von denen / vom Richter? Oder war der letzte Brief bisher auch der letzt...
Grüße