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EU-Automarkt - Vorsicht Falle bei Mobile und Autoscout24

Themenstarteram 6. November 2007 um 19:31

Hallo!

Ich habe meinen Wagen in AS24 inseriert und bekam vor einiger Zeit eine SMS mit dem Worlaut "Sind interessiert an Ihrem Wagen. Ist ihr Preis verhandelbar ? Dann gab es noch eine Hotline 018055770717.

Ich rief dann einmal zurück und eine Frau ausm Osten(scheint aber unterschiedlich zu sein) begrüßte mich (eigentlich recht seriös) und teilte mir mit, daß man einen Kunden für meinen Wagen gefunden hätte und sie für eine Firma (eu-automarkt.us) dies vermitteln würde. ich würde, wenn der Wagen verkauft ist eine Provision bezahlen müssen in Höhe von 125€. Dies müsste ich vorab überweisen.

Sie hatte den Preis nochmal um 250€ angehoben, daher war mir das egal und ich gab ihr eine Adresse. Kurz darauf kam der erste Brief (aus Hannover!!!).

In diesen stand "Auftragsannahme". Schon sehr lustig, daß man jemanden einfach so eine "Auftragsannahme" schickt. Ich solle 125€ überweisen. Kontoinhaber ein J.G. Petri. (Spanien)

Wenn man die AGB´s liest... das ist ein Witz. Und die Webseite ist auch ein Witz. Kein Impressum, man kann sich die AGB nicht einmal anschaun.

Aber einen fettgedruckten Satz in den AGBs auf der Rückseite des ersten Schreibens: BEACHTEN SIE: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit der Ausführung der Dienstleistungs vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits begonnen wurde".

Da kann ja jeder behaupten, daß bereits begonnen wurde...

Der Inhaber ist wohl in Spanien, die Firma in Minden (in Deutschland), ist aber nicht aufzufinden übers Internet. Eingetragen ist sie wohl in Florida.

So da ich noch nicht weiter gekommen bin, wollte ich zumindest schonmal die jenigen davor wahrnen, denen evtl auch sowas passiert ist bzw. die so einen SMS bekommen haben - ignorieren und NICHT zurückrufen!!!

Und für die jenigen die wieder meinen "wer ist denn so dumm und ruft eine Nummer an, wenn jmd Interess an einem Auto hat wird er sich schon Telefonisch selber melden....etc etc bla und blub"

Also nun bin ich auch schlauer und möchte einfach nur Public machen, das nicht weiter Darauf hineinfallen...

Aber es soll anscheinend nun folgerndermaßen weitergehen:

Es wird dann kurze Zeit, wenn man logischer weise die 125€ nicht überwiesen hat, eine "Mahnung" zugestellt...die man aber nicht beachten sollte.

Unmittelbar darauf kommt dann auch die 2. Mahnung und die Androhung auf ein gerichtliches Mahnverfahren (es sind auch schon inzwischen ca. 50€ gebühren angefallen ;-) - alles so lächerlich...

Weiter weis ich leider noch nicht, aber in dieversen Foren liest man, das man nichts unternehmen sollte, da dies einfach nur Betrug sei... mal schauen.

Würde mich evtl über erfahrungsberichte freuen, die über die 2. Mahnung hinausgehen...

(Auserdem auch noch bekannt unter mobile24, auoscout23 und carconnect2010 - wenn es jmd bekannt vor kommt)

Viele grüße und Danke schonmal im Voraus.

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50 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von TheAsa

ich habs mal gemeldet, damit ein Mod das verschiebt.

Dafür gibt es hier im M-T nämlich Versicherungs- und Sicherheitsforum :)

 

Hallo,

 

ich habs mal dorthin verschoben;)

 

Grüße

Chris

Der Thread-Titel ist aber reichlich irreführend. Bei EU-Automarkt dachte ich zunächst an die ganzen Händler, die EU-Neuwagen zu günstigeren Preisen anbieten.

 

Wir haben übrigens ähnliches erlebt, wenn auch nicht durchgezogen.

 

Als wir unseren Tigra zum Verkauf angeboten haben, kam direkt ein paar Stunden nach Einstellung eine SMS, daß man den Wagen kaufen wolle. Auch hier war eine 0180-Nummer angegeben.

 

Ich habe dort nie angerufen. Warum nicht ? Weil mir die Erfahrung lehrt, daß das nur eine Abzocke sein kann. Warum ruft der Mensch nicht selbst an ? Warum die 0180-Nummer ? Ich lasse mich auf sowas nicht ein.

Hallo,

ich habe eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Koblenz vorbereitet und werde diese unter Beifügung diverser Forenausdrucke (www.motor-talk.de, www.quoka.de) in den nächsten Tagen dort vorlegen. Solchen "Geschäftemachern" muss dringend das Handwerk gelegt werden, oder ????

LOL, glaubst Du wirklich, daß das was bringt ? Die sitzen in der Regel im Ausland, was soll die Staatsanwaltschaft da ausrichten ? Und mit Forenausdrucken brauchst Du denen auch nicht zu kommen.

 

Aber mach ruhig, wenn Du Zeit dafür hast ;)

Hallo,

ist ja ne dreiste Masche, allerdings fürchte ich das das teilweise legal ist. Und zwar die reine vermittlungsgeschichte wird legal sein und da du da angerufen hast gibts auch einen "Vertrag"!

 

das einzige was nicht OK ist ist die tatsache das dein wiederufsrecht nicht verkürzt ist weil du bei abschluss (telefonisch) nicht unmissverständlich (ich meine gelesen zu haben da gilt nur schriftlich) darauf hingewiesen worden bist das dein wiederufsrecht erlischt wenn du die sofortige tätigkeit "verlangst"

 

 

deswegen also schnellstens den wiederuf schreiben und per Einschreiben (am besten per FAX vorweg) Wiederrufst.

 

 

grüße

Steini

am 11. November 2007 um 14:59

Hallo zusammen,

 

bin leider genauso in diese Nepperfalle getappt.

Wobei ich auf die Vermittlungsgebühr von 125 € und das eine Vertrag zustandekommt, bei den Telefonaten nicht hingewiesen wurde.

Nach dem bekannten Muster -SMS und telefonischer Bestätigung kam die Auftragsannahme. Dieser habe ich erstmal per Email und schriftlich widersprochen! Woraufhin eine Email mit folgendem Inhalt kam!!!

 

1. Unsere Dienstleistung wurde Ihnen unmissverständlich erklärt und der

   Verkaufspreis festgelegt.

2. Sie erfuhren, dass der Interessent vertraglich gebunden wird und eine

   Gebühr zu leisten hat.

3. Ihre Vermittlungsgebühr erst nach Erhalt der schriftlichen

   Leistungsbestätigung anzuweisen ist.

4. Es wurde Ihnen per Kurznachricht (SMS) die Bindung des Interessenten

   mitgeteilt.

5. Sie die schriftliche Auftragsannahme erhielten.

   Er wartet nicht länger als drei Wochen auf seinen Besichtigungstermin

   und die Übergabe des Wagens. Danach kann der Kunde Schadensersatz

   fordern.

   Sollten Sie weitere Fragen haben, oder einen Termin abstimmen wollen ,

  bitte kontaktieren Sie uns per e-mail.

 

Das ist frech und drfeist geschrieben und alles so nicht wahr.

Daraufhin habe ich dann nochmal geantwortet, und mit Rechtsschutz und Verbraucherzentrale gedroht. Warte jetzt ab, ob noch etwas kommt.

Grüße

Hartmuth

Hallo,

grundsätzlich kann man ein gerichtliches Mahnverfahren (vgl. §§ 688-703d ZPO) recht einfach durchführen und kommt sehr schnell bei fehlendem Widerspruch / Einspruch zu einem Vollstreckungstitel, mit dem man den Gerichtsvollzieher beauftragen kann.

Daher sollte man sich schon genau lesen, was man wegschmeißt. Die Vogel-Strauß-Taktik kann sonst nämlich ziemlich nach hinten losgehen.

Viele Grüße

Celeste

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

Hallo,

grundsätzlich kann man ein gerichtliches Mahnverfahren (vgl. §§ 688-703d ZPO) recht einfach durchführen und kommt sehr schnell bei fehlendem Widerspruch / Einspruch zu einem Vollstreckungstitel, mit dem man den Gerichtsvollzieher beauftragen kann.

Daher sollte man sich schon genau lesen, was man wegschmeißt. Die Vogel-Strauß-Taktik kann sonst nämlich ziemlich nach hinten losgehen.

Viele Grüße

Celeste

Na endlich schreibt hier noch jemand außer mir, dass einem ein gerichtliches Mahnverfahren recht schnell ereilt, wenn der fristgerechte Widerspruch gegen die Forderung fehlt.

Genauso habe ich das auch gelernt und das macht zunächst auch Sinn.

Der Gesetzgeber dachte nämlich, dass es an der Zeit wäre , die bestehende Mahnverfahrens- und Vollstreckungspraxis vereinfachen zu müssen, damit man in Zeiten schlechter Zahlungsmoral an sein Geld kommt. Schließlich hängt davon die Existens eines so manchen Handwerksbetriebes ab, wenn die Kunden einfach nicht zahlen und er ewig auf sein Geld warten muss.

Das die Rechtmäßigkeit des eingeforderten Betrages im gerichtlichen Mahnverfahren nicht geprüft wird, ist die Kehrseite der Medaille.

Für den Fall kann man nur Strafanzeige wegen Betrug erstatten.

Dummerweise ist dann die bereits gepfändete Kohle längst auf nimmer Wiedersehen, auch wenn das Strafverfahren wegen Betrug erfolgreich sein sollte.

Meist sind jedoch Täter und Geld weg.

Hallo alle Mitleidende. Hab auch den dummen Fehler gemacht und mich schon einwenig belesen. Konnte schon heraus finden, dass jemand im anderen Forum geschrieben hat, dass er Widerspruch einlegt hat, er hat das per Einschreiben dann an die Adresse nach Minden geschickt, dieses kam aber unzustellbar zurück. Also Adresse unbekannt. Desweiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass es zum gerichtlen Mahnbescheid kommt, den müssten die Gauner ja erstmal für 12,50 erwerben. und 2. wenn es vor Gericht kommt weiß man ja wer da hintersteckt, und man ist ja keinen rechtskräftigen Vertrag eingegangen. Weil mein Telefongespräch wie folgt ablief: Man sagte man habe einen Käufer, ich gab meine Adresse, dann das mit der Sicherheitsgebühr, ich fragte was denn sei, wenn der Wagen in der zwischen Zeit verkauft wird, bevor ich die bestätigung habe dass der Käufer den Wagen nimmt. Er sagte kein Problem, dann schmeißen sie den Brief einfach weg, denn erst wenn sie die 125E bezahlen, dann binden sie sich damit, das sie ihren Wagen verkaufen. Wenn er dann nicht mehr da ist, nachdem sie das Geld bezahlt haben, und der Kunde das Auto nicht bekommt, behalten wir die Sicherheitsgebühr ein.

Fakt ist wenn eine Mahnung vom Gericht kommt, Gelber Brief dann auf jedenfall das kreuz bei ,, Dieser Forderung stimme ich nicht zu''. Denn sonst könnten sie Vollstrecken. Aber soweit kommt es nicht, die Betrüger hoffen auf die Angst der Leute, sie versuchen uns einzuschüchtern, vor Gericht haben sie null Chance. Bis dann immer schön Kopf hoch

Wer nimmt solche Dinge ernst?

Doch wohl nur Gierige oder Idioten!

Betrug gibt es überall.

Nicht nur bei online-Auto-Börsen.

am 18. November 2007 um 21:26

Zitat:

Original geschrieben von Matthi986

Hallo alle Mitleidende. Hab auch den dummen Fehler gemacht und mich schon einwenig belesen. Konnte schon heraus finden, dass jemand im anderen Forum geschrieben hat, dass er Widerspruch einlegt hat, er hat das per Einschreiben dann an die Adresse nach Minden geschickt, dieses kam aber unzustellbar zurück. Also Adresse unbekannt. Desweiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass es zum gerichtlen Mahnbescheid kommt, den müssten die Gauner ja erstmal für 12,50 erwerben. und 2. wenn es vor Gericht kommt weiß man ja wer da hintersteckt, und man ist ja keinen rechtskräftigen Vertrag eingegangen. Weil mein Telefongespräch wie folgt ablief: Man sagte man habe einen Käufer, ich gab meine Adresse, dann das mit der Sicherheitsgebühr, ich fragte was denn sei, wenn der Wagen in der zwischen Zeit verkauft wird, bevor ich die bestätigung habe dass der Käufer den Wagen nimmt. Er sagte kein Problem, dann schmeißen sie den Brief einfach weg, denn erst wenn sie die 125E bezahlen, dann binden sie sich damit, das sie ihren Wagen verkaufen. Wenn er dann nicht mehr da ist, nachdem sie das Geld bezahlt haben, und der Kunde das Auto nicht bekommt, behalten wir die Sicherheitsgebühr ein.

Fakt ist wenn eine Mahnung vom Gericht kommt, Gelber Brief dann auf jedenfall das kreuz bei ,, Dieser Forderung stimme ich nicht zu''. Denn sonst könnten sie Vollstrecken. Aber soweit kommt es nicht, die Betrüger hoffen auf die Angst der Leute, sie versuchen uns einzuschüchtern, vor Gericht haben sie null Chance. Bis dann immer schön Kopf hoch

 Hallo Matthi,

danke für Deinen Eintrag.

Hab gestern, so wie Du, den Widerspruch als unzustellbar zurückbekommen!

Sehe die Sache mittlerweile ebenso und werde mal zuwarten ob sich noch etwas tut.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von archery

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

Hallo,

grundsätzlich kann man ein gerichtliches Mahnverfahren (vgl. §§ 688-703d ZPO) recht einfach durchführen und kommt sehr schnell bei fehlendem Widerspruch / Einspruch zu einem Vollstreckungstitel, mit dem man den Gerichtsvollzieher beauftragen kann.

Daher sollte man sich schon genau lesen, was man wegschmeißt. Die Vogel-Strauß-Taktik kann sonst nämlich ziemlich nach hinten losgehen.

Viele Grüße

Celeste

Na endlich schreibt hier noch jemand außer mir, dass einem ein gerichtliches Mahnverfahren recht schnell ereilt, wenn der fristgerechte Widerspruch gegen die Forderung fehlt.

Genauso habe ich das auch gelernt und das macht zunächst auch Sinn.

Der Gesetzgeber dachte nämlich, dass es an der Zeit wäre , die bestehende Mahnverfahrens- und Vollstreckungspraxis vereinfachen zu müssen, damit man in Zeiten schlechter Zahlungsmoral an sein Geld kommt. Schließlich hängt davon die Existens eines so manchen Handwerksbetriebes ab, wenn die Kunden einfach nicht zahlen und er ewig auf sein Geld warten muss.

Das die Rechtmäßigkeit des eingeforderten Betrages im gerichtlichen Mahnverfahren nicht geprüft wird, ist die Kehrseite der Medaille.

Für den Fall kann man nur Strafanzeige wegen Betrug erstatten.

Dummerweise ist dann die bereits gepfändete Kohle längst auf nimmer Wiedersehen, auch wenn das Strafverfahren wegen Betrug erfolgreich sein sollte.

Meist sind jedoch Täter und Geld weg.

Genau so ist es (jetzt sind wir schon zu dritt:) )

 

Das gerichtliche Mahnverfahren wird angekündigt, und der Betreffende muss dem WIDERSPRECHEN, ansonsten besteht halt der vollstreckbare Titel. Und nochmal der Rat, genau lesen!!

Hi Hartmuthadam . Hast du den Widerspruch auch nach Minden geschickt, oder war bei dir ne Adresse aus Münster?

Wie ich rausbekommen habe verwenden sie die auch noch?

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78

Zitat:

Original geschrieben von archery

 

Na endlich schreibt hier noch jemand außer mir, dass einem ein gerichtliches Mahnverfahren recht schnell ereilt, wenn der fristgerechte Widerspruch gegen die Forderung fehlt.

Genauso habe ich das auch gelernt und das macht zunächst auch Sinn.

Der Gesetzgeber dachte nämlich, dass es an der Zeit wäre , die bestehende Mahnverfahrens- und Vollstreckungspraxis vereinfachen zu müssen, damit man in Zeiten schlechter Zahlungsmoral an sein Geld kommt. Schließlich hängt davon die Existens eines so manchen Handwerksbetriebes ab, wenn die Kunden einfach nicht zahlen und er ewig auf sein Geld warten muss.

Das die Rechtmäßigkeit des eingeforderten Betrages im gerichtlichen Mahnverfahren nicht geprüft wird, ist die Kehrseite der Medaille.

Für den Fall kann man nur Strafanzeige wegen Betrug erstatten.

Dummerweise ist dann die bereits gepfändete Kohle längst auf nimmer Wiedersehen, auch wenn das Strafverfahren wegen Betrug erfolgreich sein sollte.

Meist sind jedoch Täter und Geld weg.

Genau so ist es (jetzt sind wir schon zu dritt:) )

 

Das gerichtliche Mahnverfahren wird angekündigt, und der Betreffende muss dem WIDERSPRECHEN, ansonsten besteht halt der vollstreckbare Titel. Und nochmal der Rat, genau lesen!!

Auch dass ihr bereits zu dritt seid, ändert nichts daran, dass ihr teilweise gehörig auf dem Holzweg seid. Der Beginn der Frist fällt immer zusammen mit dem Datum des Zugang, die sich gemäß Rechtsprechung auf den Zeitpunkt definiert, zu dem man Kenntnis von einer Sache gelangen konnte. Und das kann bei einem sechswöchigem Urlaub auch mal der Tag der Rückkehr sein...also ists grad mal Essig mit irgendwelchen Rechnungen, Mahnungen, Mahnverfahren, Titeln und Vollstreckungsverfahren...für genau solchen Quatsch gibt es nämlich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand...

Man sollte also immer vorsichtig sein mit juristischen Behauptungen, die man unwissenderweise meint, verbreiten zu müssen...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78

 

 

Genau so ist es (jetzt sind wir schon zu dritt:) )

 

Das gerichtliche Mahnverfahren wird angekündigt, und der Betreffende muss dem WIDERSPRECHEN, ansonsten besteht halt der vollstreckbare Titel. Und nochmal der Rat, genau lesen!!

Auch dass ihr bereits zu dritt seid, ändert nichts daran, dass ihr teilweise gehörig auf dem Holzweg seid. Der Beginn der Frist fällt immer zusammen mit dem Datum des Zugang, die sich gemäß Rechtsprechung auf den Zeitpunkt definiert, zu dem man Kenntnis von einer Sache gelangen konnte. Und das kann bei einem sechswöchigem Urlaub auch mal der Tag der Rückkehr sein...also ists grad mal Essig mit irgendwelchen Rechnungen, Mahnungen, Mahnverfahren, Titeln und Vollstreckungsverfahren...für genau solchen Quatsch gibt es nämlich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand...

Man sollte also immer vorsichtig sein mit juristischen Behauptungen, die man unwissenderweise meint, verbreiten zu müssen...

Gibt es auch eine Fundstelle für diese interessante Rechtsauffassung?

Im übrigen ging es in meinem Beitrag um nicht gelesene oder um nicht beachtete Schreiben. Also um Schreiben, die auf jeden Fall zugegangen sind. Hier gilt also das gleiche wie bei den von mir angesprochenen Schreiben: Bitte mal genau lesen ;)

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