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ethanol-Beschaffung

Gilt Ethanol als Gefahrgut oder darf ich mit 200l oder mehr im Kofferraum, bzw. auf dem Hänger spazieren fahren?

Darf ich E in der Garage lagern?

48 Antworten

Danke für die Antwort.
Folgendes habe ich zur Warntafel gefunden:

"Im Straßenverkehr müssen alle Gefahrguttransporte ( ab einer bestimmten Menge ) durch orange Warntafeln gekennzeichnet sein. Die Warntafeln haben normalerweise eine Größe von 30 x 40 cm. Bei Transporten in Kleinfahrzeugen ( Pkw ) kann die vordere Warntafel eine Größe von 15 x 30 cm besitzen. Die orange Warntafel ohne Zahlen deutet auf die Ladung von verschiedenen Gefahrstoffen hin. Die Warntafeln mit Nummerierung weisen auf bestimmte Gefahren und bestimmte Gefahrstoffe hin."

Was muss in diesem Fall (Ethanol) auf der Warntafel stehen? Sind diese Stoffnummern ähnlich den Werkstoffnummern die man z.B. vom Maschinenbau her kennt?

Muss man eine "genormte" verwenden oder kann man mit einem 30 x 40cm Stück Blech, einer Schablone und schwarzem sowie orangem Lack aus der Sprühdose die Tafel selber anfertigen?

Was ist eigentlich gemeint mit "...vorn und hinten die orange Warntafel mit den Gefahrgutpapieren anzubringen ".

Welche Papiere? Soll man die an die Tafel heften?
Tut mir leid wegen der vielen blöden Fragen, aber ich kann im Internet keine Antworten dazu finden.
Außerdem ist es ja evtl. auch für andere interessant die mit Ethanol fahren wolen. Irgendwo muss man den Sprit ja herbekommen.

ethanol müsste auf der tafel mir der nummer:
oben auf der tafel: 3
unten auf der tafel: 1170
gekennzeichnet werden, du musst eine genormte verwenden, da die anderen bei kontrollen nicht anerkannt werden (müssen)...bzw. musst du die ral-verkehrsfarben einhalten...
als blätter musst du dahinterklemmen, das sicherheitsdatenbtatt, die hersteller-adresse, und die menge muss ersichtlich sein...so wirds zumindest in der industrie gehandhabt
am besten informierst du dich aber selbst z.b. beim ordnungsamt welche vorschriften genau für dich gelten...!

Danke für die Antworten, das Hilft mir schon ungemein!

Wegen dem Ordnungsamt: für den Transport kann es ja keine regionalen Unterschiede geben, oder? Das muss doch Bundesweit (bzw. sogar Europaweit) geregelt sein?

jein...das ordnungsamt kann dir genaue auskunft geben was du zu tun hast bzw. was du beachten musst...und du kannst dich über die lagerungs-bestimmungen infos einholen, da diese regional von ort zu ort unterschiedlich im bereich brandschutz/vorsorge sein können... lieber vorher informieren als nacher die strafe absitzen.. 😉

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


lieber vorher informieren als nacher die strafe absitzen.. 😉

ja, deswegen ziehe ich ja die Erkundigungen ein.

Noch was: ich denke mal die Bätter sollen hinter die Warntafel geklemmt werden damit die Feuerwehr im Fall eines Brandes von außen da dran kommt um zu bestimmen welche Art von Gefahrstoffen verbrennt.

Reicht da das Datenblatt und ein Zettel auf dem Herstelleradresse und Menge vermerkt sind? Die Rechnung vom Hersteller würde ich lieber im Fahrerraum aufbewahren, sonst kann ich ja bei einer Kontrolle gar nichts über den Ursprung der Ware nachweisen falls, die Blätter während der Fahrt davon fliegen...

im prinzip schon, mehr sollst du ja auch nicht hinterklemmen...
aber ich habe eben mal bei der feuerwehr im gef.stoff.buch nachgeguckt... da stand was von bis zu 1000l kennzeichnungsfrei...ich gucke am montag nochmal nach in der firma, dann kann ich dir detailierte aussagen machen...

Danke, das wäre super! Ich selber habe leider keine Möglichkeit die ADR 2005 einzusehen.
Auch ist Recht und Gesetzgebung nicht gerade mein Spezialgebiet, so dass ich mir beim durchackern solcher Texte nicht unbedingt leicht tue.
Und da der Ausschnitt den ich weiter oben einkopiert habe aus einem Internet-Forum von 2003 stammt hat sich ja vielleicht schon wieder einiges geändert...

BIO-Ethanol

also ich würde sagen:

Ethanol:
ADR/GGVS Klasse 3 leicht entzündlicher Stoff
Kemmler-Zahl 33
UN-Nummer 1170
Verpackungsgruppe 2 und das sagt hier aus,
dass nur 333 Liter / ohne Kennzeichung am Fahrzeug transportiert werden dürfen.
-Das besagt die Kleinmengenregel-
(Darüberliegende Mengen sind Kennzeichungspflichtig und bedürfen der Erlaubnis GGVS-Schein -Beschilderung.)
Gefahrzettel 3

aber eigtl. habe ich noch was anderes gelesen,
daß nur unvergälltes BIOETHANOL 99% von der Mineralösteuer befreit ist.
-> und unvergälltes kannste nicht kaufen.....
ohne Freischein. Sonst fällt hier die Brantweinsteuer an.
Also im Moment sieht es eher so aus als dass es hier in D nicht gewünscht ist.

so, jetzt ich mal wieder:

Jungs, ihr werft da verschiedene Sachen in einen Pott, die nicht direkt zusammengehören.

zum Transport durch Privatpersonen habe ich doch schon die ADR-Vorschriften zitiert, die aber anscheinend entweder nicht gelesen oder nicht verstanden werden.

und Kokos hat Recht: die Vergällung mit MEK und Bitrex gilt als vollständig, die alleinige Vergällung mit MEK oder Emthanol oder Petrolether oder Toluol oder anderen gilt NICHT als Vergällung im Sinne der Branntweinsteuer!

@Magirus:
lieber Magirus: du magst zwar eine chemische Ausbildung haben oder dich noch darin befinden, aber du hast nun mal nicht immer überall Recht.... und bzgl des Hintergrundwissens: ich bin Chemiker, Sicherheitsfachkraft, habe eine Ausbildung als Gefahrgutbeauftragter und weiß daher schon recht genau, wovon ich rede.

ich spreche mich bestimmt nicht frei von Irrtümern, aber auch andere Leute als du, lieber Magirus, haben von der Materie ein wenig Ahnung 😉

in dem Sinne einen schönen Abend bzw eine schöne Woche

heute morgen kam eine Liste über die Preise von Ethanol. Bei den Preisen ist an einen Ersatz von Benzin nicht zu denken. hier mal ein Auszug:

Etyhlalkohol 96 % ca. vergällt mit 1% MEK und 1 g Bitrex ( Denatoniumbenzoat) auf 100 Liter Alkohol:

Preise in € pro Kanister Mindestabnahme 2 Kanister:
5-L-Kanister 16,30€, gestaffelt bis Palette=90 Kanister je 12€

für die Version Ethanol getrocknet, vergällt mit 1% MEK und 1 g Bitrex, ist der Preis noch ne Kante höher 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Bert B.


heute morgen kam eine Liste über die Preise von Ethanol. Bei den Preisen ist an einen Ersatz von Benzin nicht zu denken. hier mal ein Auszug:

Etyhlalkohol 96 % ca. vergällt mit 1% MEK und 1 g Bitrex ( Denatoniumbenzoat) auf 100 Liter Alkohol:

Preise in € pro Kanister Mindestabnahme 2 Kanister:
5-L-Kanister 16,30€, gestaffelt bis Palette=90 Kanister je 12€

für die Version Ethanol getrocknet, vergällt mit 1% MEK und 1 g Bitrex, ist der Preis noch ne Kante höher 🙁

In kleinen Gebinden ist Ethanol überall teuer, zumal die Fracht auch bei Kleinmengen verhältnismässig stark zu Buche schlägt. Da muss man schon 1000 Liter im Container oder einige tausend Liter im Tankzug kaufen. Selbst da kostet der Liter immer noch, je nach Qualität um die 80 Cent, bei technischer Ware dann aber deutlich weniger, so um die 60 Cent.

dann wirds aber erst recht höchste Zeit, dass die Tankstellenfirmen da mal den E85 auf den Markt bringen!

in anderen Ländern geht das doch auch.

tja, und technische Qualität bieten die ja leider nicht an. woher nehmen und nicht stehlen :augenroll:

Zitat:

Original geschrieben von Bert B.


dann wirds aber erst recht höchste Zeit, dass die Tankstellenfirmen da mal den E85 auf den Markt bringen!

in anderen Ländern geht das doch auch.

tja, und technische Qualität bieten die ja leider nicht an. woher nehmen und nicht stehlen :augenroll:

Ich krieg aber technische Qualität, natürlich nur in grösseren Mengen ab 1000 L. Hier hat doch jemand auch geschrieben, dass man z.Zt. Fässer billig bekommen kann für 30 Cent pro L, kommt allerdings noch die Fracht dazu, dann sind es je nach Mengenabnahme um die 45 Cent. Ist allerdings ein Sonderangebot, das es wohl selten gibt.

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