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ethanol-Beschaffung

Themenstarteram 20. September 2005 um 8:38

Gilt Ethanol als Gefahrgut oder darf ich mit 200l oder mehr im Kofferraum, bzw. auf dem Hänger spazieren fahren?

Darf ich E in der Garage lagern?

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48 Antworten

Ethanol gilt in dieser Menge sicher als Gefahrgut, ist ja leicht entzündlich und brennbar.

Wegen Lagerung in einer Garage weiß ich nicht Bescheid.

Im Auto darst du Mengen unter 50l in "dafür geeigneten Behältern" transportieren, selbst eine "Kanisterbatterie" wäre schon ein Problem. Bin mal an der Grenze drauf gestoßen, wo einige unentwegte Polensprit tanken. Ich bin offenbar fast der einzige, der mit fast leerem Benzin - Tank immer NACH Deutschland fährt.

Beim Googlen nach "Gefahrguttransporten" wirst du mehr als fündig.

Mit der Kellerlagerung kenn ich mich nicht aus, dürften aber ähnliche sicherheitstechnische Regelungen wie Heizöl sein, allerdings ohne den Schutz gegen Grundwasserverunreinigung, denn das kann ja bei Ethanol nicht passieren, nur die Maulwürfe feiern beim Tankleck eine Orgie nach der anderen.

eventuell brauchst du dazu ne genehmigung um das zeug zu lagern...

also frag lieber bei deinem

-ordnungsamt

-bauamt

nach, weil dies regional unterschiedlich sein kann....

Zitat:

Original geschrieben von Audi-gibt-Omega

allerdings ohne den Schutz gegen Grundwasserverunreinigung, denn das kann ja bei Ethanol nicht passieren, nur die Maulwürfe feiern beim Tankleck eine Orgie nach der anderen.

damit wäre ich sehr vorsichtig! i.d.r. ist dies mit dem zuständigen bau/ordnungsamt abzuklären! denn "ethanol" (rein) kann man nicht bezahlen, deßhalb wird es denaturiert bzw. vergält mit "mek" und dies sollte nach möglichkeit nicht ins wasser kommen! bzw. "bitrex" und dies ist gesundheitsschädlich... also erst mal erkundigen wie die lokalen bestimmungen sind....

Bitrex ist nicht gesundheitsschädlich, wenigtens i´nicht in den Mengen, in den man es konsumieren würde. Das Zeug ist dermassen bitter, dass kein Mensch es in schädlichen Mengen inkorporiert und ist auch nur in 100 Liter zu 1 Gramm enthalten. Weniger als 1 Tropfen Alkohol mit Bitrex reicht schon aus, damit man davon genug hat.

Ich würde es also auch nicht übertreiben. MEK ist zu 1 % enthalten und auch abbaubar, aber wie Ethanol auch brennbar. Das ist die grösste Gefahr bei allem.

*lol*

wie gesagt erst mal lieber nachfragen dies ist regional sehr unterschiedlich!

 

bitrex ist als gesundheitsschädlich eindeutig ausgewiesen! und da es nunmal danach klassifiziert ist, ist es aus so zu "handhaben" egal in wecher menge ob giftig oder nicht....desweiteren wenn größere mengen ins grundwasser gelangen bzw. in die kanalisation wird das "bakterien-leben" stark gehemmt bzw. eingestellt... bzw. kann im ethanol auch anstatt mek, methanol als vergälungsmittel eingestzt werden...und dies ist auch schädlich für wasserorganismen...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

*lol*

wie gesagt erst mal lieber nachfragen dies ist regional sehr unterschiedlich!

 

bitrex ist als gesundheitsschädlich eindeutig ausgewiesen! und da es nunmal danach klassifiziert ist, ist es aus so zu "handhaben" egal in wecher menge ob giftig oder nicht....desweiteren wenn größere mengen ins grundwasser gelangen bzw. in die kanalisation wird das "bakterien-leben" stark gehemmt bzw. eingestellt... bzw. kann im ethanol auch anstatt mek, methanol als vergälungsmittel eingestzt werden...und dies ist auch schädlich für wasserorganismen...

Klar und deswegen darf nach deiner Meinung auch kein Hersteller mehr Bitrex in den Spiritus oder in Reinigungsmittel, tun, denn auch schon Spuren sind ja schädlich. Mach dich doch nicht lächerlich! Bitrex ist nur in 10 ppm Mengen im Ethanol enthalten. Ich habe vor kurzem mal weniger als 1 Tropfen Ethanol mit Bitrex auf die Zunge ngetan, da habe ich schon mehrere Minuten den übelsten Bittergeschmack im Mund gehabt.

Hsst noch nie den Satz gehört, dass bei einem Gift die Menge es macht? Mit Kochsalz kann man sich auch vergiften, wenn man genug isst.

@MDU

Zeig mir bitte den Hersteller, der Ethanol mit Methanol vergällt. Methanol ist toxisch und du merkst wenig davon. Das gesundheitsschädlichste an Bitrex ist der Sack, der dir ggf. auf den Kopf fallen kann.

Zitat:

Original geschrieben von GaryK

@MDU

Zeig mir bitte den Hersteller, der Ethanol mit Methanol vergällt. Methanol ist toxisch und du merkst wenig davon. Das gesundheitsschädlichste an Bitrex ist der Sack, der dir ggf. auf den Kopf fallen kann.

Methanol ist als Vergällungsmittel in Deutschland ja gar nicht zugelassen und wenn überhaupt dann nur als sog. Sondervergällung, für die man eine Sondergenehmigung braucht.

ich sagte "kann", wird in der brd nicht mehr praktiziert aber im ausland, und es gibt noch andere stoffe wie z.b. Petrolether, Cyclohexan, Phthtalsäurediethylester die als vergälungsmittel legal eingesetzt werden! von denen z.b. das cyclohexan eindeutig auch gesundheitsschädlich ist, sowas kann man als "privatmensch" aber meinst nicht rauskriegen was genau drinne ist, da man keinen zugang zu den "rohstoff-datenblättern" hat und nicht weiß was da nun genau in der flasche ist als vergälungsmittel sondern nur halt "spiritus, denaturiert"....

bitrex ist nebenbei mit "R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken" gekennzeichnet!

Übliche Vollvergällung sind heute Bitrex und MEK, alles andere ist Sondervergällung. Phtalsäureethylster hat man üblichereise nur in der Kosmetik.

Bitrex sollen die Leute ja abkriegen, wenn sie es fälschlicherweise einnehmen, damit sie nicht noch mehr von einem Produkt nehmen.

ich nenne lediglich fakten...die mir durch den tagtäglichen umgang mit solchen stoffen aufgrund der produktdatenblätter bekannt sind...

desweiteren sind für die vergällung außer mek und bitrex noch:

-Schellack

-Fichtenkolophonium

-Toluol

zugelassen ohne irgendne "sondervergällung"....

Lagerung brennbarer Flüssigkeiten

 

folgende mengen der gefahrklasse "B" (Die Gefahrklasse B umfaßt alle Stoffe mit einem Flammpunkt unter 21°C, wenn diese Stoffe selbst oder nur ihre brennbaren, füssigen Anteile in jedem Verhältnis mit Wasser msichbar sind. Z.B.: Methanol, Ethanol, Propanol, Isopropanol, Aceton ... .) darf man anzeigefrei "zuhause" lagern...:

1. Wohnung und Räume, die mit Wohnungen in unmittelbarer, nicht feuerbeständig abschließbarer Verbindung stehen

zerbrechliche Gefäße: 5l

sonstige Gefäße: 5l

2. Keller von Wohnhäusern (Gesamtkeller)

zerbrechliche Gefäße: 5l

sonstige Gefäße: 20l

(jeweils nur die max. menge d.h. zerbrechliche Gefäße: 5l +

sonstige Gefäße: 20l = 25l NEIN sondern nur 20l gesamt maximal)

Der gute Mann fragt ja ob er es in einer Garage lagern kann und wenn welche Mengen. Setzen wir mal voraus, dass die Garage frei steht und nicht mit einem Haus verbunden ist.

Ich habe gerade in meinem Hausgang auch 10 L Ethanol für kurze Zeit gelagert. Man soll ja nicht bürokratischer sein als die Bürokraten. Dass man keine 50 oder 100 Liter in einem Wohnhaus lagern kann, ist ja klar.

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