Escort nehmen oder stehen lassen (Motorproblem)
Hallo,
ein bekannter will sein Escort 1,4L Bj94 los werden weil der Motor Klackert bis zum abwinken.
Hab ihn mir gerade mal angeschaut, Karosserie hat kaum Rost, nur linker Schweller ist eingedellt.
Bremsen, QL, Endschalldämpfer neu, noch fast 1 Jahr Tüv.
Zur Storry: Letzte Woche ist er ca. 100km gefahren, auf einmal zog er nicht mehr richtig und ist dann beim Kuppeln ausgegangen. Grund hab ich schnell gefunden, Kühlwasser war fast leer.
Nageln tut er wirklich wie verückt, aber zumindest ist er sofort angesprungen.
Qualm kommt keiner aus den Ausspuff, auch keine Blubberblasen aus den Kühlmittelbehälter.
Ich nehme einfach mal an das er nen halben Kolbenfresser hatte, Öl konnte ich nicht kontrollieren, Auto stand zu schräg.
Was meint ihr? Ist da noch was zu retten von Motor her?
Nur Motor alleine ist ja nicht das Prob. kann ich ja einen von Schrotty holen, aber die Delle unterhalb der Fahrertür ist heftig.
Achso, er will mir das Auto schenken!!
(sogar noch Tank voll...)
Würde evt. heute Abend das Auto über Feldwege zu mir bringen, ein wenig Straße währe auch dabei, darf ich das Auto mit meinen Mondeo abschleppen obwohl der Escort nicht mehr angemeldet ist??
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von wolfifofi
Ich denke auch das es die Lagerschalen sind, zumal ich immernoch glaube das der 1.4L genauso wie der 1.1 und 1.3 keine Hydros hat. Aber sicher bin ich mir da nicht. Zumal die Ventile ja nich einfach so anfangen so´n Krawall zu machen.
Die 1.4er haben Hydrostößel!!!
Glaub es doch, ich habe 2 von den Dingern, die Motorisierung ist nicht empfehlenswert und die Dinger rosten am Unterboden recht ordentlich, speziell Schweller und hintere Hilfsrahmen rosten schnell durch, da gibts keinen TÜV mehr.
Gruß Ronny
Also abschleppen ist kein Problem, das hintere auto muss nicht eingelöst sein, nur das zugfahrzeug und natürlich müssen beide einen Führerschein haben! Wen es nicht so weit ist geht das ja ohne Probleme.
Mache ich viel so wen ich ein Auto aus der Umgebûng (2-3km) hole.
Zitat:
Original geschrieben von Taurus2
Also abschleppen ist kein Problem, das hintere auto muss nicht eingelöst sein, nur das zugfahrzeug und natürlich müssen beide einen Führerschein haben! Wen es nicht so weit ist geht das ja ohne Probleme.
Mache ich viel so wen ich ein Auto aus der Umgebûng (2-3km) hole.
Quatsch !
Das Fahrzeug ist nicht angemeldet.
Also darf er es nicht.
Und wegen Führerschein hinten, denn lese mal die Gesetze.
Beim Abschleppen kannst hinten einen 5 jährigen reinsetzen nd ihm eine Einweisung geben.
Beim schlebben muß der vordere Klasse 2 haben und hinten normal PKW.
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Richtig björn,
aber auch wenn der Wagen noch angemeldet wäre, dürfte er es nicht.
Es ist eindeutig Schleppen, also nur mit Genehmigung, Rest wie du geschrieben hast.
Denn kommt noch dazu, ist ein fahrzeug fahrbereit oder nicht.
Aber denke ist auch egal, denn es ist verboten.
Und wenn man es macht, denn eh nur bis zur nächsten Werkstatt.
Falls weitere Fragen kommen wegen der Genehmigung.
Das ist ein riesen Aufwand und Rennerei.
->
Genehmigtes Schleppen...
... setzt eine Ausnahmegenehmigung gem. § 33 StVZO voraus.
Der Fahrer des Zugfahrzeugs benötigt eine Fahrerlaubnis für den gesamten Zug (auch wenn es rechtlich kein Zug ist). Das wird in der Regel BE sein, kann aber auch mal C1E oder CE sein.
Der Lenker des gezogenen Fahrzeugs braucht die Klasse, die für dieses Fahrzeug erforderlich wäre, wenn es aus eigener Kraft fahren würde.
Das gezogene Fahrzeug ist nicht zulassungspflichtig, nicht steuerpflichtig, nicht versicherungspflichtig, muss aber mit einem Wiederholungskennzeichen versehen sein. Die Bestimmungen aus § 33 II sind zu beachten (im Einzelfall bitte dort nachlesen).
Die Auflagen aus der Genehmigung müssen eingehalten werden.
Zum Abschleppen bzw. Schleppen:
- Richtig ist, das es in diesem Fall kein Abschleppen, sondern Schleppen ist.
a) Abschleppen ist die Verbringung eines liegengebliebenen Fahrzeuges als Notfallmaßnahme zur Beseitigung einer gegenwärtigen Verkehrsgefährdung und bis max. zu nächsten geeigneten Werkstatt/Schrottplatz/Garage/Verladestation usw.
- Falsch ist, das derjenige, der das abzuschleppende Fahrzeug bedient in diesem Fall einen Führerschein benötigt. Er muss nur in die Bedienung des Fahrzeuges eingewiesen und dazu in der Lage sein. Falsch ist auch, das der Fahrer in diesem Fall die Fahrerlaubnis "BE" benötigt, es reicht "B".
Schleppen
Hier ist zu unterscheiden:
b) Schleppen mit Genehmigung § 33 StVZO
Fahrer des ziehenden Fahrzeuges muss Fahrerlaubnis für den "Zug" haben, heute BE, früher CE bzw. Klasse 2 (damals Zug mit mehr als 3 Achsen, heute rechtlich "Anhänger". Zu schleppendes Fahrzeug muss weder zugelassen, noch versteuert oder versichert sein.
Der Lenker des zu ziehenden Fahrzeuge muss allerdings die für dieses Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzen, im Gegensatz zum Abschleppen und zum schleppen ohne Genehmigung. Auflagen hinsichtlich Uhrzeit und Strecke sind zu beachten, das zu ziehende Fahrzeug, wenn es nicht angemeldet ist, bekommt ein Wiederholungskennzeichen, als das des ziehenden Fahrzeuges.
c) Schleppen ohne Genehmigung
kann eine OWI und u.U. auch eine Verkehrsstraftat sein und ist im im Grunde die Eigenmächtige Ausdehnung des Abschleppens.
Rechtlich ist das geschleppte Fahrzeug dann ein "Anhänger". Der muss zugelassen und versichert, darf aber nicht aus eigener Kraft fahrfähig sein.
Wie unter a) braucht der Bediener des "Anhängers" keinen Führerschein.
Wie unter a) darf das KFZ nicht betriebsfähig sein.
Wie unter b) braucht der Fahrer des Gespanns die dafür gültige Fahrerlaubnis.
Der wesentliche Unterschied liegt bei b) und c) also in der Zulassung, Versteuerung und Versicherung des zu ziehenden Teiles.
Bei c) also können sich bei fehlender Zulassung, Versteuerung, Versicherung und evtl. vorhandener Betriebsfähigkeit durchaus erhebliche Probleme ergeben die ins Verkehrsstrafrecht münden.
Ist das alles Ok, dann ist c) max. eine OWI.
In allen Fällen sind noch einige Dinge zu beachten, z.B. darf nicht in eine Autobahn eingefahren werden bzw. ist die bei erster Gelegenheit zu verlassen usw.
Am besten ist für den OP, sich eine Schlepp - Genehmigung von der KFZ-Zulassung zu besorgen.
Dann ist er auf der sicheren Seite und kann auch ein nicht zugelassenes Fahrzeug schleppen. Wenn sowas heute noch erteilt wird 🙂
Das ist keine rechtliche Auskunft und ohne Anspruch auf Richtigkeit, ich habe mich nur vor Jahren mal um eine solche Schleppgenehmigung bemüht, weil unser Auto 150 km von daheim liegen blieb. Das kostete aus der Erinnerung 20.- DM damals, vorgeschrieben wurde mir Zeitfenster, Strecke sowie die Verwendung einer Abschleppstange. Ist allerdings sehr lange > 25 Jahre - her.
Grüße,
Joe
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
Trailer leihen ist auf jeden Fall günstiger.
Falls die zulässige Anhängelast (Mondeo 1500 KG?) ausreicht, und eine AHK vorhanden ist 🙂
Joe
Soweit ich weiss, ist beim Schleppen immer eine Abschleppstange vorgeschrieben.
Meine derartigen Erfahrungen beziehen sich allerdings auch auf den von Felline angegebenen Zeitraum.
Ich habe auch von keinem gehört, der damals trotz fehlender Genehmigung ablöhnen musste, nur die übliche Ermahnung: "Beim nächstenmal aber..."
Das lässt sich oftmals mit "sozialer Kompetenz ;-) " steuern.
cu Frank
Also ich hab das Auto heute mit nen Kumpel und sein Anhänger abgeholt.
Bin dann ein paar Runden auf einen Feld gefahren (ALLES LEGAL!!!) und die Temp. Anzeige ist schon nach wenigen 100m in den Roten Bereich gegangen. Das Klappern des Motors ist zeitweise lauter als nen Flugzeug. Naja, wie beim vorbesitzer auch ist er dann im Standgas abgesoffen und ging auch nicht mehr an, Motor dreht nochnichteinmal...
Mal schauen, Substanz ist eig. gut, aber ob ich ihn wieder herichte glaub ich nicht.
Zumindest der Sprit ist schon in mein Mondeo 😁.
Und ich hab endlich mal die gelegenheit nen Motor zu zerlegen, viel kaputt machen kann ich wohl nicht mehr...
Zitat:
Original geschrieben von wolfifofi
...und ging auch nicht mehr an, Motor dreht nochnichteinmal...Und ich hab endlich mal die gelegenheit nen Motor zu zerlegen, viel kaputt machen kann ich wohl nicht mehr...
...weil er jetzt mittlerweile einen Kolbenfresser hat und nichts mehr gehen kann🙄😁
Viel Spass beim zerlegen und nachschauen was ist...
ok sorry wegen den Missverständnissen! Haben in der Schweiz wohr geile Gesetze bei uns kamm man ein FZ solange schleppen wie man will! und nummer muss es keine haben! =) dafür jeder der ein FZ lenkt auf einer öfentlichen Strasse einen Führerschein.
Naja, ihr seid teilweise schlimmer als wier hier in Deutschland.
Maut-Jäger Nummer 1.
Aber macht nichts, haben was gemeinsam.
Lustige Gesetze auf beiden Seiten 😁