Es ist passiert. Radfahrerin kam zu Fall.

Ich hätte es nicht gedacht, aber wurde eines besseren belehrt. Es kann ganz schnell gehen, egal wie vorsichtig man glaubt zu sein.
Ich fuhr aus meiner Ausfahrt rückwärts heraus. Dabei bremse ich immer zweimal ab. Einmal bevor ich über den Bürgersteig fahre, falls Fußgänger dort gehen. Das zweite Mal, wenn ich mit den Hinterrädern über den Bürgersteig bin, um an den parkenden Autos vorbeischauen zu können, ob Gegenverkehr von oben oder unten kommt. Ich habe nichts gesehen und fahre als raus. Plötzlich sehe ich etwas im Außenspiegel, trete sofort auf die Bremse. Dann schaue ich genauer, es liegt eine Fahrradfahrerin auf dem Bürgersteig.
Berührt haben wir uns nicht, sie kam durch das starke abbremsen ihrerseits zu Fall.
Letztlich kennen wir uns auch, es ist eine alte Arbeitskollegin. Sie hat sich gleich entschuldigt und gesagt, ich fahre auch immer wie eine Irre hier runter. Es ist ihr Gott sei Dank nichts passiert. Und wie gesagt, es kam zu keiner Berührung.
Trotzdem bin ich etwas geschockt, wie schnell so etwas passieren kann. Ich schwöre ich habe nichts gesehen.
Und ich kann von Dank sagen, dass gerade vorletzte Woche mein Bordstein vor der Einfahrt abgesenkt wurde und die abgesackte Einfahrt begradigt wurde. Sonst wäre ich mit mehr Schwung herausgefahren, um über die Hürden zu kommen, die zuvor bestanden.
So, das wollte ich mal loswerden.

Beste Antwort im Thema

Eine Alltägliche Situation für die es in der Praxis leider keine echte Lösung gibt.

Als Rückwärtsfahrender bist du in dem Fall eindeutig Schuld, auch wenn du sie gar nicht sehen konntest.

Du müsstest dich in dem Fall von einer 2. Person einweisen lassen, funktioniert im Alltag natürlich kaum weil man ja nicht immer eine 2. Person herzaubern kann.

126 weitere Antworten
126 Antworten

Zitat:

Auf dem Bürgersteig (ist der gegenüberliegende meiner Einfahrt) ist sie nicht gefahren. Sie fuhr rechts schon auf der Straße, ist aber durch den Fall auf dem Bürgersteig gelandet. Der Bürgersteig direkt vor der Einfahrt war frei.

Wenn die Radfahrerin ganz normal auf der Straße gefahren ist, dann kann man ihr wohl kaum vorwerfen, sie sei "gerast". Da offensichtlich auch noch ein Bürgersteig zwischen Ausfahrt und Straße war, trifft den Autofahrer, also den TE, die alleinige Schuld an dem Vorfall. Er kann froh sein, dass alles so gut ausgegangen und die Radfahrerin offensichtlich eine ziemlich schüchterne Dame ist.
Es gibt kaum einen Zweifel, dass das rückwärts Rausfahren aus Einfahrten oder Parklücken ein besonderes Risiko darstellt und es manchmal richtig schwierig ist, alles zu überblicken. Und es wäre auch gut, wenn sich andere Verkehrsteilnehmer auch ein wenig auf solche Situationen einstellen und die Ausfahrt erleichtern würden (z.B. durch Anhalten).
Aber ein solches Mitdenken oder Einfühlen in schwierige Verkehrssituationen ist leider nicht sehr verbreitet.

Ich denke, die ganze Schuldthematik (Betriebsgefahr hat übrigens gerade nichts mit verschulden zu tun) ist zweitrangig.

Jeder sollte sich bewusst sein, dass er weder auf dem Fahrrad unverwundbar noch als Autofahrer unfehlbar ist.

Ein Radfahrer ist manchmal schnell übersehen. Das sollte sowohl den Radfahrer als auch den Autofahrer dazu anhalten, umsichtig und defensiv zu fahren.

Unabhängig von einem Verschulden möchte ich jedenfalls nicht mit ursächlich für den Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers sein.

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 1. Juli 2020 um 10:16:10 Uhr:



Zitat:

@Alien2012 schrieb am 1. Juli 2020 um 10:04:12 Uhr:


Sie hat sich gleich entschuldigt und gesagt, ich fahre auch immer wie eine Irre hier runter. Es ist ihr Gott sei Dank nichts passiert. Und wie gesagt, es kam zu keiner Berührung.

Trotzdem bin ich etwas geschockt, wie schnell so etwas passieren kann. Ich schwöre ich habe nichts gesehen.

Wenn es so geisteskranke Radfahrer gibt, die mit Karacho fahren, selbst schuld. Da kann man aufpassen wie man will ... Wird ihr vielleicht eine Lehre sein, das Nächste Mal nicht wie eine Irre zu fahren sondern auf den Verkehr achten.

Dich trifft keine Schuld und da würde ich mir auch keinen Kopf machen. Für die Fehler anderer bist Du nicht verantwortlich.

Interessant. Würdest du die Schuld auch auf dich nehmen, wenn du selbst da gefahren wärst? Vielleicht sogar mit dem Motorrad mit 50 Km/h und schweren Verletzungen? Der TE hat korrekt erkannt, dass er die Radfahrerin übersehen hat. Wie kommst du darauf, dass ihn keine Schuld trifft?

Kannst du nicht vorwärts aus der Einfahrt raus fahren, um solche Situationen zukünftig zu vermeiden? Ich versuche genau aus diesem Grund, genau dies immer zu vermeiden und dann lieber etwas aufwendiger - Notfalls rückwärts -einzufahren, denn dann hat man das Verkehrsgeschehen besser im Blick

Ähnliche Themen

Ein nicht leichtes Thema ... wenn man nix sieht, ist es eben gefährlich, einfach weiter zu fahren. Keiner würde sich trauen, in stockdunkler Halle ohne Licht zu Rangieren - aber in solchen Situationen wird blind gefahren (muss tw blind gefahren werden). Da ist beiderseitige Vorsicht angesagt - wobei der auf einer Straße fahrende Verkehr idR halt nicht davon ausgeht dass aus jeder Einfahrt etwas raus geschossen kommt (ist halt so, ich weiss man muss immer und überall mit dem Meteoriten rechnen der von oben einschlägt ...).

Ich kann da nur mal wieder erwähnen - es gibt auch sinnvolle Assistenten. In diesem Fall CTM (so heißt das bei unserem Wagen = CrossTrafficMonitor). Normalerweise steht man ja in den Situationen wie der beschriebenen schon mit 2/3 des Wagens auf der Straße bis man an Hindernissen wie Paketwagen oÄ vorbei sehen kann. Wenn man mit CTM mit der Stoßstange in den Querverkehr ragt (also etwa 20cm statt 2/3 des Wagens) wird der Querverkehr gescannt und der Wagen zeigt an, aus welcher Richtung innerhalb der nächsten 3 Sek. ein anderer Verkehrsteilnehmer am Wagen sein wird (ja, der stellt auch verschiedene Geschwindigkeiten fest, erkennt Radler und Fußgänger). Zusammen mit der Rückfahrkamera die mit weitem Winkel ebenfalls fast 180 grad abdeckt kann man damit sehr souverän ausparken.

Kann man ja für die nächste PKW-Anschaffung im Auge halten, dass es so etwas gibt. Vor allem wenn man eben wie der TE scheinbar öfter in dieser Situation ist mit beschränkter Sicht rausfahren zu müssen.

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 1. Juli 2020 um 11:36:05 Uhr:


Kannst du nicht vorwärts aus der Einfahrt raus fahren, um solche Situationen zukünftig zu vermeiden? Ich versuche genau aus diesem Grund, genau dies immer zu vermeiden und dann lieber etwas aufwendiger - Notfalls rückwärts -einzufahren, denn dann hat man das Verkehrsgeschehen besser im Blick

Das tue ich auch, wobei das in manchen Einfahrten ein Geduldsspiel mit dem fließenden Verkehr sein wird.

Zitat:

@crafter276 schrieb am 1. Juli 2020 um 11:17:28 Uhr:


Das ist ein Thema das ganz viel mit Rechthaberei zu tun hat.

Klar mußt du aus deiner Ausfahrt heraus fahren und klar auch das du dich mehrmals davon überzeugt hast, das die Einfahrt frei ist. Wenn jetzt noch die Fahrradfahrerinn etwas vorsichtiger immer damit rechnent das aus der Ausfahrt ein Fahrzeug kommen könnte, gefahren wäre...............................zu diesem Unfall wäre es nicht gekommen.
Die Fahrradfahrerinn von ihrem recht auf Vorfahrt überzeugt hat sich in die Gefahr begeben umgefahren zu werden.

Ein weiterer Fall: Die Ampel zeigt grün, egal ob für Fahrzeuge oder Fußgänger. Sich auf das Recht fahren zu dürfen, die Ampel ist für mich ja grün, wird über die Kreuzung gefahren oder über den Zebrastreifen gegangen ohne sich Gedanken zu machen das halt, aus welchem Grund auch immer, ein Fahrzeug über die Kreuzung / den Zebrastreifen fahren könnte.

Ein weiterer Fall: Mit den Kindern im Kindergarten wird geübt das man bei Rot niemals über denn Zebrastreifen gehen darf. Ist klar, oder. Nur in den wenigsten Fällen, so habe ich beobachtet, wird aber den Kindern klar gemacht das auch bei Grün mit aller Vorsicht die Straße überquert werden soll, weil.................eventuell doch noch ein Auto kommt
Im schlimmsten Fall liegt man im Krankenhaus oder
es steht auf dem Grabstein: Ich hatte Vorfahrt und nun bin ich Tod.

MfG kheinz

Ich habe als Kind gelernt, dass wenn ich über einen Zebrastreifen will, nicht nur rechts und links zu schauen, sondern auch durch Arm ausstrecken dem Auto signalisiere das ich ihn nutzen will. Macht keiner.

Ebenso habe ich gelernt als Radfahrer im Kreisverkehr mit ausstrecken des linken Armes zu signalisieren das ich ihn eben nicht an der nächsten Ausfahrt verlasse. Und mit dem rechten Arm zu signalisieren, dass ich ihn verlasse. Selbst den rechten Arm vermögen viele nicht zunutze.

Auch weiß ich, das ich als Radfahrer nur ein Vorrecht am Zebrastreifen habe, wenn ich das Rad schiebe und nicht wenn ich noch im Sattel sitze und in die Pedale trete. Es ist nämlich ein Fußgängerüberweg und kein Auf-dem-Fahhrad-fahrend-Überweg.

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 1. Juli 2020 um 10:22:01 Uhr:


Ich hatte neulich auf dem Ikea Parkplatz beim rückwärts Ausparken plötzlich eine Fussgängerin neben mir, die vorwurfsvoll „guck bitte besser“ Gesten machte.
Habe mich danach auch gefragt ob, wo, wann ich den Moment verpasst habe, sie zu entdecken. Mein Kopf kreiste in dem Moment schon wie bei einer Eule und ich hatte diverse Personen bei meinem Manöver berücksichtigt.
Aber neben mir war ein relativ hohes Fahrzeug mit dunklen Scheiben. Irgendwie war die wohl dahinter „verborgen“.
Es ist wirklich so: eben noch denkt man, „alles im Griff“ und im nächsten Moment stellt sich die Situation vielleicht ganz anders dar.

Als Radfahrer und auch Fußgänger gilt in einem solchen Fall, bewege dich nicht dahin, wo ein Auto gerade hin will.
Von einer höheren Betriebsgefahr des Gegners kann ich mir nichts kaufen, den Fall der Fälle zu vermeiden gilt immer.
Leider ist diese Umsicht bei zu wenigen vorhanden.

Rückwärts Ausparken ist oft ein riskantes Manöver!

Besser: Rückwärts Einparken und vorwärts raus!

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 1. Juli 2020 um 11:35:52 Uhr:



Zitat:

@NeoHazard schrieb am 1. Juli 2020 um 10:16:10 Uhr:


Wenn es so geisteskranke Radfahrer gibt, die mit Karacho fahren, selbst schuld. Da kann man aufpassen wie man will ... Wird ihr vielleicht eine Lehre sein, das Nächste Mal nicht wie eine Irre zu fahren sondern auf den Verkehr achten.

Dich trifft keine Schuld und da würde ich mir auch keinen Kopf machen. Für die Fehler anderer bist Du nicht verantwortlich.

Interessant. Würdest du die Schuld auch auf dich nehmen, wenn du selbst da gefahren wärst? Vielleicht sogar mit dem Motorrad mit 50 Km/h und schweren Verletzungen? Der TE hat korrekt erkannt, dass er die Radfahrerin übersehen hat. Wie kommst du darauf, dass ihn keine Schuld trifft?

Ich kann es Euch aus eigener Erfahrung sagen - auch wenn der Radfahrer zweifelsfrei die gesamte Schuld am Zusammenstoß erhalten hat (wie bei dem Unfall den ich mit einem Radler hatte), kann man nicht einfach drüber weggehen mit "selber Schuld, ich bin nicht verantwortlich". Es sei denn, man ist ein komplett nicht empathisch begabter Mensch und es sind einem Menschen idR egal. Also mir ist es lieber, wenn ein solcher Unfall nicht passiert. Ganz unabhängig davon, wem ein Fehlverhalten anzulasten wäre ...

Das kann heutzutage mit den getunten Rädern, Pedelecs etc schnell gehen: die kann man gar nicht einschätzen, now you see it now you don't und die Fahrer sind sich dessen offenbar nicht bewusst

Mittlerweile muss man den Kopf schnell nach links und rechts bewegen, um überhaupt etwas erfassen zu können.

Und an die Seitenregelung hält sich kein Radfahrer.

Vor Gericht wird zudem Autofahrern meist Teilschuld zugeschrieben. Selbst wenn der Radfahrer nachts im schwarzen Gewand ohne Licht die Strasse kreuzt trotz anfahrenden Verkehrs.

Zitat:

@crafter276 schrieb am 1. Juli 2020 um 11:17:28 Uhr:



Ein weiterer Fall: Mit den Kindern im Kindergarten wird geübt das man bei Rot niemals über denn Zebrastreifen gehen darf. Ist klar, oder. Nur in den wenigsten Fällen, so habe ich beobachtet, wird aber den Kindern klar gemacht das auch bei Grün mit aller Vorsicht die Straße überquert werden soll, weil.................eventuell doch noch ein Auto kommt

Wo gibt es den Zebrastreifen mit Ampeln?

VwV-StVO zu § 26 besagt

5 5. Im Zuge von Grünen Wellen, in der Nähe von Lichtzeichenanlagen oder über gekennzeichnete Sonderfahrstreifen nach Zeichen 245 dürfen Fußgängerüberwege nicht angelegt werden.

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 1. Juli 2020 um 11:44:12 Uhr:



Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 1. Juli 2020 um 10:22:01 Uhr:


Ich hatte neulich auf dem Ikea Parkplatz beim rückwärts Ausparken plötzlich eine Fussgängerin neben mir, die vorwurfsvoll „guck bitte besser“ Gesten machte.
Habe mich danach auch gefragt ob, wo, wann ich den Moment verpasst habe, sie zu entdecken. Mein Kopf kreiste in dem Moment schon wie bei einer Eule und ich hatte diverse Personen bei meinem Manöver berücksichtigt.
Aber neben mir war ein relativ hohes Fahrzeug mit dunklen Scheiben. Irgendwie war die wohl dahinter „verborgen“.
Es ist wirklich so: eben noch denkt man, „alles im Griff“ und im nächsten Moment stellt sich die Situation vielleicht ganz anders dar.

Als Radfahrer und auch Fußgänger gilt in einem solchen Fall, bewege dich nicht dahin, wo ein Auto gerade hin will.
Von einer höheren Betriebsgefahr des Gegners kann ich mir nichts kaufen, den Fall der Fälle zu vermeiden gilt immer.
Leider ist diese Umsicht bei zu wenigen vorhanden.

Wobei man annehmen kann, dass auch ein Radfahrer uU nicht rechtzeitig sehen wird, was hinter einem geparkten Lieferwagen herauskommen wird. Oder einem SUV mit getönten Scheiben. Oder einem neu aufgestellten Baustellencontainer, ...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 1. Juli 2020 um 11:26:58 Uhr:



Zitat:

@NeoHazard schrieb am 1. Juli 2020 um 10:16:10 Uhr:


Wenn es so geisteskranke Radfahrer gibt, die mit Karacho fahren, selbst schuld. Da kann man aufpassen wie man will ... Wird ihr vielleicht eine Lehre sein, das Nächste Mal nicht wie eine Irre zu fahren sondern auf den Verkehr achten.

Dich trifft keine Schuld und da würde ich mir auch keinen Kopf machen. Für die Fehler anderer bist Du nicht verantwortlich.

Oh je...

Die Radfahrerin darf auf der Straße selbstverständlich so schnell fahren wie sie will. Wer rückwärts aus der Einfahrt fährt, hat besondere Sorgfaltspflicht.

Aber das hat der TE, im Gegensatz zu gewissen Petrolheads, ja schon selbst erkannt.

Ich lasse da unabhängig von dem heutigen Vorfall immer Vorsicht walten, wie geschrieben, ich bremse schon zweimal ab und fahre dann im Schritt da raus. Aber ich habe sie schlicht nicht wahrgenommen. Wahrscheinlich kam sie erst genau in dem Moment an den oben parkenden Autos vorbei, als ich ganz rausfuhr und dann halt ohne die eigene Vorsicht walten zu lassen, weil im Karacho, wie sie selbst gesagt hat.

Und natürlich darf sie so schnell fahren wie sie will, aber nicht nach dem Motto nach mir die Sinnflut.
Ich will mich auch nicht rausreden, aber ein bisschen Rücksicht oder umschauendes Fahren auch mit dem Rad kann ich erwarten DÜRFEN.
Es ist immer einen Gegenspiel mit Rücksicht und Vorsicht. Wobei die Rücksicht oft zu wünschen übrig lässt.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 1. Juli 2020 um 11:50:45 Uhr:


Wobei man annehmen kann, dass auch ein Radfahrer uU nicht rechtzeitig sehen wird, was hinter einem geparkten Lieferwagen herauskommen wird. Oder einem SUV mit getönten Scheiben. Oder einem neu aufgestellten Baustellencontainer, ...

Weshalb man sich mit dem Auto so langsam raustastet, dass der (sinnvollverweise) nicht unmittelbar an den Parkenden Autos vorbeischrammende Radfahrer ausreichend Zeit zum Umkurven oder Bremsen hat.

Fast alle Unfälle sind vermeidbar. In der Realität sind wir aber alle mal abgelenkt, im Stress, von der Sonne geblendet oder mit der nervenden Wespe beschäftigt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen