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Erzwingungshaft(-Androhung) & Eidesstattliche Versicherung / Vermögensauskunft: Wie verhält sich das

Erzwingungshaft (-Androhung) & Eidesstattliche Versicherung / Vermögensauskunft: Wie verhält sich das?

Mal angenommen, man erhält ein solches Schreiben, hat aber gleichzeitig die Eidesstattliche Versicherung / Vermögensauskunft abgegeben.

Dann ist man doch eigentlich von Zahlungen befreit!

Nächste Frage:

In dem Schreiben ist auch gleichzeitig eine "Aufschlüsselung der Höhe" nach angeben,d.h. je höher die Bußgeldforderung, je mehr Tage "Erzwingungshaft" werden angedroht.

Bei bis zu € 30 wären das 1 Tag

bei bis zu € 60 wären das 2 Tage

usw. usw. usw.

Wie verhält es sich denn, wenn ein € 35 Bußgeld verhängt wurde, man aber schon------>> € 5 bezahlt hat, wäre das denn auch 2 Tage "Erzwingungshaft" ........oder "nur" 1 Tag, da ja schon 1/7 also € 5 bezahlt worden sind, und somit die "Restforderung" ja "nur noch" € 30 beträgt

Erzwingungshaft & Vermögensauskunft / EV
18 Antworten

Hier ist doch wieder so ein Schnorrer am Werk der versucht , obwohl er Mist gebaut hat ,mit MT hier seiner gerechten Zahlungverpflichtung zu entkommen.

aeg

Es würde ja schon reichen, den Touareg einmal nur halbvoll zu tanken, dann könnte das Bußgeld locker bezahlt werden.

Das verstehe wer will…soviele interessante Threads, werden hier geschlossen, mit der Bemerkung „Rechtsberatung gibt es hier nicht“ wobei da m.M. nach es oftmals gar nicht um eine solche ging.

Aber der Kas hier bleibt stehen, wo doch hier ganz eindeutig um eine Auskunft zur Rechtslage gebeten wird.

Und das auch noch in Verkehr und Sicherheit. Das ist schon sehr inkonsequent.

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